I. Aufforderung Abgabe Angebot.pdf

All-in-One-PCs mit Akkus für die mobile Visite

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 21:46 (Europe/Berlin)

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I. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Ausschreibungsunterlagen

All-in-One PCs mit Akku's für die mobile Titel der Ausschreibung Visite Vergabeverfahren Offenes Verfahren § 15 VgV

Aktenzeichen Ausschreibung 31 101: 415

Abgabetermin 28.09.2026, 12:00 Uhr (Letzter Zeitpunkt für die Abgabe des Angebotes)

Ablauf der Binde- und Zuschlagsfrist 27.11.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist beabsichtigt, die in den anliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Lieferungen und Leistungen im Namen und für Rechnung des Universitätsklinikums Ulm zu vergeben. Die Bewerbungsbedingungen sind beiliegend aufgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Für die Ausschreibung gelten in der nachstehenden Reihenfolge:

I. Aufforderung Abgabe Angebot II.1 Angebot auf Ausschreibung II.2 Allgemeine Infos-Auskünfte II.3 Leistungsverzeichnis II.3.1 BVB II.4 AVB_2018 II.5 Allgemeine Eignungsnachweise Verpflichtungserklärungen II.5.1 Allgemeine Eignungsnachweise II.6 Bewerbungsbedingungen II.7 Übersicht geforderte Nachweise II.8 Flächen- und Instrumentendesinfektionsmittel II.9 Eigenerklärung Nr. 833/2014

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Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, müssen Sie das vorgegebene Angebotsschreiben zusammen mit oben genannten Unterlagen vollständig ausgefüllt, gestempelt und rechtsverbindlich unterschrieben innerhalb der oben angegebenen Angebotsfrist in Dateiform (PDF/Excel/Word) über den Ausschreibungsdienst „VMS Cosinex GmbH“ einzureichen.

Es ist die geforderte Reihenfolge (s. I. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) einzuhalten.

AUSSCHREIBUNGSNR.: 31 101:415

Titel der Ausschreibung:

All-in-One PCs mit Akku's für die mobile Visite

Abgabetermin: 28.09.2026, 12:00 Uhr

Die Angebote werden nicht verlesen, Anbieter und Preise nicht bekannt gegeben. Vom Einreichungstermin an ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist (s. o.) an sein Angebot gebunden. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht. Bei Aufträgen über dem entsprechenden Schwellenwert erfolgt eine Information der Bieter gemäß § 134 GWB. Die Bewerber unterliegen den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote nach § 56 ff. bzw. § 62 VgV.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Fitzke Jens Stimpfle Bereichsleitung Abteilungsleitung Bereich IV Wirtschaft und Logistik Abt 2 Vergabemanagement und Projekteinkauf

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