03.0. Anlage Eigenerklärung EU des Bieters.xlsx

Aktualisierung von Natura-2000-Managementplänen für Waldlebensräume

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 07:44 (Europe/Berlin)

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Anlage Eigenerklärung

Anlage: Eigenerklärung des BietersUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4
Vergabenummer:S13/5321.9-27-2-Vergabe 2026
Ich/wir erkläre(n), dass:
1.) Ich/Wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachge-kommen bin/sind und weiterhin werde/n.
2.) Ich/wir uns weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde.
3.) Keine für das Vergabeverfahren relevanten Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen. (nur bei entsprechender Rechtsform)
4.) Das für mich/uns keine rechtskräftige Verurteilung in den in §  123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt.
5.) Das ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
6.) Ich/Wir erklären, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig. Den Einsatz von Subunternehmern mache/n ich/wir davon abhängig, dass diese mir/uns gegenüber eine gleichartige Erklärung abgeben.
7.) Keine Waren Gegenstand der Leistung sind, welche unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe unten) gewonnen oder hergestellt wurden und die Leistungserbringung unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt.
9.) Ich/wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden und den nicht berücksichtigten Bietern im Rahmen der Informationspflicht nach § 134 GWB der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
10.) Ich/wir bin/sind Mitglied folgender Berufsgenossenschaften (nur bei entsprechender Rechtsform):
Bezeichnung:
Mitgliedsnummer:
Bezeichnung:
Mitgliedsnummer:
11.)  Das für mich/uns bei folgendem Versicherungsunternehmen eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für Sachschäden besteht.
Versicherungsunternehmen:
Versicherungsnummer:
12.) Es sich bei meinem Unternehmen um ein Unternehmen entsprechend der von der EU-Kommission angenommenen Definition der Kleinstunternehmen  sowie der kleinen und mittleren Unternehmen handelt (Begriffsbestimmungen anliegend).
Die nachfolgenden Angaben sind nicht vergaberelevant, sie dienen lediglich statistischen Zwecken.
Anzahl der Beschäftigten:
Jahresumsatz:
Jahresbilanzsumme:
Zugehörigkeit zu einer Gruppe verbundener Unternehmen:
Ort, Datumgezeichnet Name Vertretungsbevollmächtigter
Begriffsbestimmungen nach Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 (Amtsblatt der Europäischen Union vom 20.05.2003)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbi-lanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben und keiner Gruppe verbundener Unter-nehmen angehören oder einer Gruppe verbundener Unternehmen angehören, die die vor-stehenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
1. dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit v. 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
2. dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes v. 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
3. dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen v. 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
4. dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit v. 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
5. dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit v. 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
6. dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf v. 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
7. dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung v. 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und
8. dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit v. 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
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