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Öffentliche Ausschreibung UVB-Schriften Vergabe-Nr.: 318-26 Anlage 02 Bewerbungsbedingungen
Bewerbungsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Erläuterungen ......................................................................................................................... 2 1.1 Einführung ....................................................................................................................................................... 2 1.2 Sprache ........................................................................................................................................................... 2 1.3 Form des Teilnahmeantrags/Form des Angebots .................................................................................... 2 1.4 Nebenangebote.............................................................................................................................................. 3 1.5 Mehrere Hauptangebote ............................................................................................................................... 3 1.6 Übersendung von Angeboten ...................................................................................................................... 3 1.7 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots ................................................................ 4 1.8 Bietendenfragen ............................................................................................................................................. 4 1.9 Kosten für die Beteiligung am Verfahren ................................................................................................... 5 1.10 Einbeziehung von Skonto ........................................................................................................................... 5 1.11 Preisprüfung ................................................................................................................................................. 5 1.12 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften ............................................................................................ 5
- Fristen ........................................................................................................................................................... 5 2.1 Angebotsfrist ................................................................................................................................................... 5 2.2 Bindefrist ......................................................................................................................................................... 5
- Bietende ........................................................................................................................................................6 3.1 Bietendengemeinschaften ............................................................................................................................6 3.2 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) ...................................................... 6 3.2.1 Eignungsleihe.............................................................................................................................................. 7 3.2.2 Unteraufträge .............................................................................................................................................. 8 3.3 Bevorzugte Bietende ..................................................................................................................................... 8
- Nachforderung von Unterlagen ................................................................................................................. 8
- Wertung der Angebote ............................................................................................................................... 9
- Mitteilungen und Bekanntmachungen ..................................................................................................... 9 6.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten ........................................................................................ 9 6.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge ......................................................................................... 9
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1. Allgemeine Erläuterungen
1.1 Einführung Die Bewerbungsbedingungen setzen sich aus diesen Allgemeinen und den
besonderen Bewerbungsbedingungen zusammen. Soweit in den besonderen
Bewerbungsbedingungen Abweichendes formuliert ist, geht dies den allgemeinen
Bewerbungsbedingungen vor.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so haben Sie
die Vergabestelle der Unfallversicherung Bund und Bahn unverzüglich darauf
hinzuweisen. Für die Kommunikation ist die e-Vergabeplattform des Bundes zu nutzen.
1.2 Sprache Dokumente, Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen und
die Korrespondenz mit der Vergabestelle der Unfallversicherung Bund und Bahn in
deutscher Sprache zu führen.
1.3 Form des Teilnahmeantrags/Form des Angebots Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform des
Bundes durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten (auch per E-
Mail) ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordruck zu
verwenden.
Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Angebotes ist die Registrierung
auf der e-Vergabeplattform unter www.evergabe-online.de. Nähere Informationen
dazu finden Sie auch in der beigefügten Anlage „Info E-Vergabe“.
Zur formgültigen Abgabe eines Angebotes in Vergabeverfahren nach der
Vergabeverordnung und der Unterschwellenvergabeordnung genügt die Textform
nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Einhaltung der geforderten Textform genügt
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die vollständige Namensangabe der erklärenden Person. Eine Unterschrift oder die
Verwendung eines Stempels ist nicht erforderlich. Soweit ausnahmsweise eine andere,
weitergehende Form als die Textform gefordert wird, so ist dies auf den
entsprechenden Formularen an der dafür vorgesehenen Stelle ausgewiesen.
Angebote sind auf Basis des bereitgestellten Angebotsformulars zu erstellen.
Angebote müssen eindeutige Angaben über Sie als Wirtschaftsteilnehmenden
enthalten (Firma inkl. Rechtsform, Adresse, Name der handelnden Person).
An den vorgegebenen Texten in den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze
angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Soweit Sie Erläuterungen
machen wollen, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Die
Erläuterungen dürfen nicht zu einer Änderung der in den Vergabeunterlagen
festgelegten Bedingungen führen.
1.4 Nebenangebote Nebenangebote sind Angebote, die vom geforderten Angebot (Hauptangebot)
abweichen, aber geeignet sind, das mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen.
Nebenangebote sind grundsätzlich nicht zugelassen, Sollten Sie dennoch
Nebenangebote einreichen, sind diese nicht zugelassen.
Sollten Nebenangebote ausnahmsweise in der „Leistungsbeschreibung“ zugelassen
sein, sind diese gesondert zu erstellen und als „Nebenangebot“ deutlich zu
kennzeichnen. Im Angebotsformular ist auf die Nebenangebote und deren Anzahl
hinzuweisen.
1.5 Mehrere Hauptangebote Es ist grundsätzlich nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollten Sie
dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Angebote von der Wertung
ausgeschlossen.
1.6 Übersendung von Angeboten Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabeplattform nicht mehr erforderlich ist, um
Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer
Registrierung, da Sie nur so aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert werden.
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Ihr Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes mittels der dort
bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. AnA-Web
verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung an
die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Es müssen alle zusammengehörenden
Dokumente in einem Sendevorgang übertragen werden (maximal Größe 1024 MB).
Sollte Ihnen keine Eingangsbestätigung überstellt werden, geben Sie Ihr Angebot
umgehend erneut ab und kontaktieren Sie den Service Desk der e-Vergabeplattform.
1.7 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist
zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie das Angebot selbst. Bei
Abgabe eines überarbeiteten Angebots ist klarzustellen, in welchem Umfang das
vorherige Angebot gültig bleibt. Aus der Klarstellung sollte eindeutig hervorgehen, dass
es sich weder um ein weiteres Haupt- noch um ein Nebenangebot handelt.
Die Rücknahme eines Angebots ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie hat
in der gleichen Form wie die Angebotsabgabe zu erfolgen.
1.8 Bietendenfragen Soweit die im Rahmen der Erstellung des Angebotes Fragen zu den Unterlagen haben,
informieren Sie bitte unverzüglich die Vergabestelle der UVB. Die Fragen sind
ebenfalls über die e-Vergabeplattform zu übermitteln. Um ihre Fragen richtig zuordnen
zu können, geben Sie bitte zu jeder Frage kurz den konkreten Bezug in den
Vergabeunterlagen an (Dokumentenname, Seitenzahl, Ziffer…)
Die Vergabestelle der UVB möchte rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über
die Unterlagen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist erteilen. Sie sind daher
gehalten Fragen zu den Unterlagen spätestens acht Tage vor Fristende zu stellen.
Die Antworten auf alle eingereichten Fragen werden an alle Verfahrensteilnehmenden
über die Plattform e-Vergabe versandt. Zum besseren Verständnis werden die Fragen
ebenfalls übersandt. Bitte beachten Sie dies gegebenenfalls bei der
Fragenformulierung.
Die Anonymität bleibt gewahrt.
Die Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder die Leistungsbeschreibung
beziehen, werden Vertragsbestandteil.
1.9 Kosten für die Beteiligung am Verfahren Für die Erstellung des Angebots und der gegebenenfalls geforderten Angebotsmuster
wird grundsätzlich keine Vergütung gewährt.
Angebotsmuster werden unfrei zurückgesendet, sofern im Angebot kein Verzicht auf
Rücksendung oder ähnliches vermerkt wird.
1.10 Einbeziehung von Skonto Nur ein angebotenes Skonto mit einer Skontofrist von mindestens 10 Tagen geht in die
Wertung ein. Dies gilt auch für Rahmenvereinbarungen, es sei denn, in den
besonderen Bewerbungsbedingungen ist hierzu etwas Abweichendes geregelt.
1.11 Preisprüfung Es findet die Verordnung über Preise in der jeweils gültigen Fassung Anwendung
1.12 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
• Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
• Verordnung über Preise (VOPR 30/53)
• Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
2. Fristen
2.1 Angebotsfrist Das Angebot muss vor dem Ablauf der jeweiligen Frist vollständig eingegangen sein
(in der Regel 11:30 Uhr). Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen oder
Änderungen des Angebots.
2.2 Bindefrist Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist
sind Sie an Ihr Angebot gehalten. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder
zurückgezogen werden.
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3. Bietende
3.1 Bietendengemeinschaften Die Bietendengemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bereits alle
Mitglieder der Bietendengemeinschaften benennen sowie Art und Umfang des
jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie müssen ein
Mitglied als Vertretung für die Abgabe von Erklärungen im
Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigen und müssen sich im Zusammenhang für alle mit dem Vertrag
entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
(Siehe Anlage Gemeinschaftserklärung Bietendengemeinschaft.)
Dieser Vordruck ist mit Stempeln und Unterschriften zu versehen und gescannt als pdf.
dem Angebot beizufügen!
Daneben ist für JEDES Mitglied die Anlage „Eigenerklärung zur Eignung UVgO“
einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend des Leitungsumfangs
zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
Die Bildung oder Änderungen von Bietendengemeinschaften ist nach Ablauf der
Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss
des betreffenden Angebots.
3.2 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) Beabsichtigen die Bietenden,
- Teile der zu vergebenen Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
(Unteraufträge, § 36 VgV, § 26 UVgO) oder
- sich bei der Erfüllung seines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer
Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe, § 47 VgV, § 34 UVgO),
so müssen die Bietenden die Vergabestelle der UVB darüber in Kenntnis setzen
und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in dem Angebot benennen.
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Die Bietenden müssen der Vergabestelle der UVB nachweisen, dass ihnen die
erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Für
jedes andere Unternehmen ist die Eigenerklärung zur Eignung abzugeben (mit
Namen, gesetzlicher Vertretung und Kontaktdaten). Zum Zeitpunkt der Einreichung ist
zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden.
3.2.1 Eignungsleihe Im Falle der Eignungsleihe müssen die dem anderen Unternehmen mit der Abgabe
des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch
genommenen Kapazitäten anzugeben; die Unternehmen haben sich darauf zu
verpflichten. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den
Vergabeunterlagen der Vordruck „Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe/Unteraufträge“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vordrucks ist
auf die Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der Vordruck ist mit Unterschriften und
Stempeln zu versehen und gescannt als pdf.-Datei dem Angebot beizufügen. Mit dem
Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck
„Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung haben die Bietenden für jedes andere Unternehmen
zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen
Eignungskriterien mit dem Angebot einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch
genommen werden.
Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter Unternehmen ist
nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum
Ausschluss des Angebots.
Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leitungsfähigkeit haften die Bietenden und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragserfüllung. Eine
dementsprechende Haftungserklärung ist gegebenenfalls gesondert nach
Aufforderung vorzulegen.
Wenn die Bietenden beabsichtigen, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege
der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine
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Leitungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, gelten
ebenfalls die vorgenannten Regelungen.
3.2.2 Unteraufträge Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des
Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leitungsanteils anzugeben und, falls
zu diesem Zeitpunkt schon zumutbar, spätestens aber vor Zuschlagserteilung, die
anderen Unternehmen zu benennen.
Für die mitzuteilenden Angaben ist der Vordruck Anlage „Unteraufträge“ vorgesehen.
Bei der Verwendung ist dieser Vordruck vom Bietenden vollständig auszufüllen und
dem Angebot beizufügen.
Ferner müssen Bietende nachweisen, dass dem Bietendem zum Zeitpunkt der
Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen
Unternehmen zur Verfügung stehen. Hierfür steht in den Vergabeunterlagen der
Vordruck Anlage „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge“ bereit.
Bei der Verwendung des Vordrucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der
Vordruck ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als pdf.-Datei,
sofern nicht bereits mit Abgabe des Angebots möglich, spätestens vor
Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für
jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“
einzureichen.
3.3 Bevorzugte Bietende Nach den §§ 224, 226 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) zählen hierzu die
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten. Eine
Bevorzugung der Bietenden ist nur unterhalb der Schwellenwerte möglich. Sofern ein
Bevorzugungstatbestand erfüllt wird, ist dieser vom Bietenden nachzuweisen.
4. Nachforderung von Unterlagen
Die Vergabestelle der UVB entscheidet bei fehlenden, unvollständigen oder
fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen als auch bei fehlenden oder
unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen
gemäß § 56 VgV bzw. § 41 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) über eine
Nachforderung.
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5. Wertung der Angebote
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste
Angebot wird auf der in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
angegebenen Bewertungsmethode und Bewertungskriterien ermittelt. Hierbei kann der
Bewertungspreis vom Angebotspreis abweichen, soweit dies zur Herstellung einer
vergleichbaren Bewertungsbasis erforderlich ist.
6. Mitteilungen und Bekanntmachungen
6.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten Die Vergabestelle der UVB informiert über die Ablehnung eines Angebots und über die
Ergebnisse des Verfahrens gemäß § 46 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung).
6.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge Die Bekanntmachungspflichten und deren Umfang ergeben sich aus § 30 UVgO.
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