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Öffentliche Ausschreibung UVB-Schriften Vergabe-Nr.: 318-26 Anlage 02 Bewerbungsbedingungen

Bewerbungsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Erläuterungen ......................................................................................................................... 2 1.1 Einführung ....................................................................................................................................................... 2 1.2 Sprache ........................................................................................................................................................... 2 1.3 Form des Teilnahmeantrags/Form des Angebots .................................................................................... 2 1.4 Nebenangebote.............................................................................................................................................. 3 1.5 Mehrere Hauptangebote ............................................................................................................................... 3 1.6 Übersendung von Angeboten ...................................................................................................................... 3 1.7 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots ................................................................ 4 1.8 Bietendenfragen ............................................................................................................................................. 4 1.9 Kosten für die Beteiligung am Verfahren ................................................................................................... 5 1.10 Einbeziehung von Skonto ........................................................................................................................... 5 1.11 Preisprüfung ................................................................................................................................................. 5 1.12 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften ............................................................................................ 5
  2. Fristen ........................................................................................................................................................... 5 2.1 Angebotsfrist ................................................................................................................................................... 5 2.2 Bindefrist ......................................................................................................................................................... 5
  3. Bietende ........................................................................................................................................................6 3.1 Bietendengemeinschaften ............................................................................................................................6 3.2 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) ...................................................... 6 3.2.1 Eignungsleihe.............................................................................................................................................. 7 3.2.2 Unteraufträge .............................................................................................................................................. 8 3.3 Bevorzugte Bietende ..................................................................................................................................... 8
  4. Nachforderung von Unterlagen ................................................................................................................. 8
  5. Wertung der Angebote ............................................................................................................................... 9
  6. Mitteilungen und Bekanntmachungen ..................................................................................................... 9 6.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten ........................................................................................ 9 6.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge ......................................................................................... 9

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1. Allgemeine Erläuterungen

1.1 Einführung Die Bewerbungsbedingungen setzen sich aus diesen Allgemeinen und den

besonderen Bewerbungsbedingungen zusammen. Soweit in den besonderen

Bewerbungsbedingungen Abweichendes formuliert ist, geht dies den allgemeinen

Bewerbungsbedingungen vor.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so haben Sie

die Vergabestelle der Unfallversicherung Bund und Bahn unverzüglich darauf

hinzuweisen. Für die Kommunikation ist die e-Vergabeplattform des Bundes zu nutzen.

1.2 Sprache Dokumente, Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen und

die Korrespondenz mit der Vergabestelle der Unfallversicherung Bund und Bahn in

deutscher Sprache zu führen.

1.3 Form des Teilnahmeantrags/Form des Angebots Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform des

Bundes durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten (auch per E-

Mail) ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.

Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordruck zu

verwenden.

Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Angebotes ist die Registrierung

auf der e-Vergabeplattform unter www.evergabe-online.de. Nähere Informationen

dazu finden Sie auch in der beigefügten Anlage „Info E-Vergabe“.

Zur formgültigen Abgabe eines Angebotes in Vergabeverfahren nach der

Vergabeverordnung und der Unterschwellenvergabeordnung genügt die Textform

nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Einhaltung der geforderten Textform genügt

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die vollständige Namensangabe der erklärenden Person. Eine Unterschrift oder die

Verwendung eines Stempels ist nicht erforderlich. Soweit ausnahmsweise eine andere,

weitergehende Form als die Textform gefordert wird, so ist dies auf den

entsprechenden Formularen an der dafür vorgesehenen Stelle ausgewiesen.

Angebote sind auf Basis des bereitgestellten Angebotsformulars zu erstellen.

Angebote müssen eindeutige Angaben über Sie als Wirtschaftsteilnehmenden

enthalten (Firma inkl. Rechtsform, Adresse, Name der handelnden Person).

An den vorgegebenen Texten in den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze

angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Soweit Sie Erläuterungen

machen wollen, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Die

Erläuterungen dürfen nicht zu einer Änderung der in den Vergabeunterlagen

festgelegten Bedingungen führen.

1.4 Nebenangebote Nebenangebote sind Angebote, die vom geforderten Angebot (Hauptangebot)

abweichen, aber geeignet sind, das mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen.

Nebenangebote sind grundsätzlich nicht zugelassen, Sollten Sie dennoch

Nebenangebote einreichen, sind diese nicht zugelassen.

Sollten Nebenangebote ausnahmsweise in der „Leistungsbeschreibung“ zugelassen

sein, sind diese gesondert zu erstellen und als „Nebenangebot“ deutlich zu

kennzeichnen. Im Angebotsformular ist auf die Nebenangebote und deren Anzahl

hinzuweisen.

1.5 Mehrere Hauptangebote Es ist grundsätzlich nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollten Sie

dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Angebote von der Wertung

ausgeschlossen.

1.6 Übersendung von Angeboten Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabeplattform nicht mehr erforderlich ist, um

Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer

Registrierung, da Sie nur so aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert werden.

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Ihr Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes mittels der dort

bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. AnA-Web

verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung an

die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Es müssen alle zusammengehörenden

Dokumente in einem Sendevorgang übertragen werden (maximal Größe 1024 MB).

Sollte Ihnen keine Eingangsbestätigung überstellt werden, geben Sie Ihr Angebot

umgehend erneut ab und kontaktieren Sie den Service Desk der e-Vergabeplattform.

1.7 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist

zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie das Angebot selbst. Bei

Abgabe eines überarbeiteten Angebots ist klarzustellen, in welchem Umfang das

vorherige Angebot gültig bleibt. Aus der Klarstellung sollte eindeutig hervorgehen, dass

es sich weder um ein weiteres Haupt- noch um ein Nebenangebot handelt.

Die Rücknahme eines Angebots ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie hat

in der gleichen Form wie die Angebotsabgabe zu erfolgen.

1.8 Bietendenfragen Soweit die im Rahmen der Erstellung des Angebotes Fragen zu den Unterlagen haben,

informieren Sie bitte unverzüglich die Vergabestelle der UVB. Die Fragen sind

ebenfalls über die e-Vergabeplattform zu übermitteln. Um ihre Fragen richtig zuordnen

zu können, geben Sie bitte zu jeder Frage kurz den konkreten Bezug in den

Vergabeunterlagen an (Dokumentenname, Seitenzahl, Ziffer…)

Die Vergabestelle der UVB möchte rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über

die Unterlagen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist erteilen. Sie sind daher

gehalten Fragen zu den Unterlagen spätestens acht Tage vor Fristende zu stellen.

Die Antworten auf alle eingereichten Fragen werden an alle Verfahrensteilnehmenden

über die Plattform e-Vergabe versandt. Zum besseren Verständnis werden die Fragen

ebenfalls übersandt. Bitte beachten Sie dies gegebenenfalls bei der

Fragenformulierung.

Die Anonymität bleibt gewahrt.

Die Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

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Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder die Leistungsbeschreibung

beziehen, werden Vertragsbestandteil.

1.9 Kosten für die Beteiligung am Verfahren Für die Erstellung des Angebots und der gegebenenfalls geforderten Angebotsmuster

wird grundsätzlich keine Vergütung gewährt.

Angebotsmuster werden unfrei zurückgesendet, sofern im Angebot kein Verzicht auf

Rücksendung oder ähnliches vermerkt wird.

1.10 Einbeziehung von Skonto Nur ein angebotenes Skonto mit einer Skontofrist von mindestens 10 Tagen geht in die

Wertung ein. Dies gilt auch für Rahmenvereinbarungen, es sei denn, in den

besonderen Bewerbungsbedingungen ist hierzu etwas Abweichendes geregelt.

1.11 Preisprüfung Es findet die Verordnung über Preise in der jeweils gültigen Fassung Anwendung

1.12 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

• Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)

• Verordnung über Preise (VOPR 30/53)

• Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

2. Fristen

2.1 Angebotsfrist Das Angebot muss vor dem Ablauf der jeweiligen Frist vollständig eingegangen sein

(in der Regel 11:30 Uhr). Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen oder

Änderungen des Angebots.

2.2 Bindefrist Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist

sind Sie an Ihr Angebot gehalten. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder

zurückgezogen werden.

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3. Bietende

3.1 Bietendengemeinschaften Die Bietendengemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bereits alle

Mitglieder der Bietendengemeinschaften benennen sowie Art und Umfang des

jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie müssen ein

Mitglied als Vertretung für die Abgabe von Erklärungen im

Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages

bevollmächtigen und müssen sich im Zusammenhang für alle mit dem Vertrag

entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

(Siehe Anlage Gemeinschaftserklärung Bietendengemeinschaft.)

Dieser Vordruck ist mit Stempeln und Unterschriften zu versehen und gescannt als pdf.

dem Angebot beizufügen!

Daneben ist für JEDES Mitglied die Anlage „Eigenerklärung zur Eignung UVgO“

einzureichen.

Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend des Leitungsumfangs

zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.

Die Bildung oder Änderungen von Bietendengemeinschaften ist nach Ablauf der

Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss

des betreffenden Angebots.

3.2 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) Beabsichtigen die Bietenden,

  • Teile der zu vergebenen Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen

(Unteraufträge, § 36 VgV, § 26 UVgO) oder

  • sich bei der Erfüllung seines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche

wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer

Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe, § 47 VgV, § 34 UVgO),

so müssen die Bietenden die Vergabestelle der UVB darüber in Kenntnis setzen

und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in dem Angebot benennen.

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Die Bietenden müssen der Vergabestelle der UVB nachweisen, dass ihnen die

erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Für

jedes andere Unternehmen ist die Eigenerklärung zur Eignung abzugeben (mit

Namen, gesetzlicher Vertretung und Kontaktdaten). Zum Zeitpunkt der Einreichung ist

zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden.

3.2.1 Eignungsleihe Im Falle der Eignungsleihe müssen die dem anderen Unternehmen mit der Abgabe

des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch

genommenen Kapazitäten anzugeben; die Unternehmen haben sich darauf zu

verpflichten. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den

Vergabeunterlagen der Vordruck „Verpflichtungserklärung

Eignungsleihe/Unteraufträge“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vordrucks ist

auf die Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der Vordruck ist mit Unterschriften und

Stempeln zu versehen und gescannt als pdf.-Datei dem Angebot beizufügen. Mit dem

Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck

„Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.

Zum Nachweis der Eignung haben die Bietenden für jedes andere Unternehmen

zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen

Eignungskriterien mit dem Angebot einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch

genommen werden.

Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter Unternehmen ist

nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum

Ausschluss des Angebots.

Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leitungsfähigkeit haften die Bietenden und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragserfüllung. Eine

dementsprechende Haftungserklärung ist gegebenenfalls gesondert nach

Aufforderung vorzulegen.

Wenn die Bietenden beabsichtigen, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege

der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine

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Leitungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, gelten

ebenfalls die vorgenannten Regelungen.

3.2.2 Unteraufträge Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des

Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leitungsanteils anzugeben und, falls

zu diesem Zeitpunkt schon zumutbar, spätestens aber vor Zuschlagserteilung, die

anderen Unternehmen zu benennen.

Für die mitzuteilenden Angaben ist der Vordruck Anlage „Unteraufträge“ vorgesehen.

Bei der Verwendung ist dieser Vordruck vom Bietenden vollständig auszufüllen und

dem Angebot beizufügen.

Ferner müssen Bietende nachweisen, dass dem Bietendem zum Zeitpunkt der

Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen

Unternehmen zur Verfügung stehen. Hierfür steht in den Vergabeunterlagen der

Vordruck Anlage „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge“ bereit.

Bei der Verwendung des Vordrucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der

Vordruck ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als pdf.-Datei,

sofern nicht bereits mit Abgabe des Angebots möglich, spätestens vor

Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für

jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“

einzureichen.

3.3 Bevorzugte Bietende Nach den §§ 224, 226 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) zählen hierzu die

anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten. Eine

Bevorzugung der Bietenden ist nur unterhalb der Schwellenwerte möglich. Sofern ein

Bevorzugungstatbestand erfüllt wird, ist dieser vom Bietenden nachzuweisen.

4. Nachforderung von Unterlagen

Die Vergabestelle der UVB entscheidet bei fehlenden, unvollständigen oder

fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen als auch bei fehlenden oder

unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen

gemäß § 56 VgV bzw. § 41 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) über eine

Nachforderung.

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5. Wertung der Angebote

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste

Angebot wird auf der in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen

angegebenen Bewertungsmethode und Bewertungskriterien ermittelt. Hierbei kann der

Bewertungspreis vom Angebotspreis abweichen, soweit dies zur Herstellung einer

vergleichbaren Bewertungsbasis erforderlich ist.

6. Mitteilungen und Bekanntmachungen

6.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten Die Vergabestelle der UVB informiert über die Ablehnung eines Angebots und über die

Ergebnisse des Verfahrens gemäß § 46 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung).

6.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge Die Bekanntmachungspflichten und deren Umfang ergeben sich aus § 30 UVgO.

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