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Aktualisierung und Gestaltung von Schriften und Plakaten ohne Druck

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 08:05 (Europe/Berlin)

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UVB-Schriften Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: 318-26 Anlage 03 Leistungsbeschreibung

Anlage 3 Leistungsbeschreibung

Inhalt

  1. Einführung ..................................................................................................................... 2
  2. Ausgangssituation ......................................................................................................... 2
  3. Gegenstand der Ausschreibung..................................................................................... 2
  4. Fristen ........................................................................................................................... 2
  5. Leistungszeitraum ......................................................................................................... 2
  6. Neuerstellung von Publikationen und Plakaten für die UVB ........................................... 3 6.1 Anzahl Publikationen und Plakate .......................................................................... 3 6.2 Gestaltung ............................................................................................................. 3 6.3 Freigabe ................................................................................................................ 3 6.4 Korrekturschleifen .................................................................................................. 3 6.5 Ansprechperson/Kommunikation ........................................................................... 3 6.6 Rechte und Weiterverwendung/ Druckdaten .......................................................... 4
  7. Eignungskriterien ........................................................................................................... 5
  8. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ......................................... 5
  9. Datenschutz .................................................................................................................. 5
  10. Antikorruptionsklausel .................................................................................................... 5
  11. Gewährleistung .............................................................................................................. 5
  12. Preise ............................................................................................................................ 5
  13. Rechnungsstellung ........................................................................................................ 6
  14. Auskunft ........................................................................................................................ 6
  15. Wettbewerbsregister ...................................................................................................... 7
  16. Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen ............................................................. 7
  17. Nebenangebote ............................................................................................................. 7
  18. Inhalt des Angebotes ..................................................................................................... 7
  19. Übermittlung und Form der Angebote ............................................................................ 8
  20. Vertragsgrundlagen und Vertragsbestandteile ............................................................... 8
  21. Zuschlag ........................................................................................................................ 8 21.1 Zuschlagkriterien .................................................................................................... 8 21.2 Zuschlagkriterien Leistung ..................................................................................... 9 21.3 Zuschlagkriterium Preis .........................................................................................10

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UVB-Schriften Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: 318-26 Anlage 03 Leistungsbeschreibung

Anlage 3 Leistungsbeschreibung

1. Einführung

Die Unfallversicherung Bund und Bahn ist die gesetzliche Unfallversicherung für mehr als elf

Millionen Menschen in gut 2.200 öffentlichen Verwaltungen und Betrieben sowie Unterneh-

men aus den Bereichen Bund und Bahn. Unser gesetzlicher Auftrag ergibt sich dem Sozial-

gesetzbuch, dem Arbeitsschutzgesetz und den satzungsrechtlichen Bestimmungen.

Die UVB unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Prävention von arbeitsbedingten Un-

fällen, Erkrankungen und Gesundheitsgefährdungen und kümmert sich im Versicherungsfall

darum, Gesundheit und Arbeitskraft wiederherzustellen und finanzielle Unterstützung zu leis-

ten.

2. Ausgangssituation

Die UVB hält eine Vielzahl an Medien/Publikationen/Plakate aus dem Regelwerk der

UVB/DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zum Thema Arbeitsschutz und Prä-

vention für die Mitgliedsbetriebe bereit. Diese werden als digitale- und gedruckte Versionen

angeboten. Die gedruckten Versionen können die Mitgliedsbetriebe über die UVB bestellen.

3. Gegenstand der Ausschreibung

Die UVB schreibt die Aktualisierung vorhandener Schriften und Plakate sowie Produktion,

Layout, und Satz von neuerstellten Schriften, ohne Druck, gemäß § 9 UVgO aus.

Ziel ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über einen Zeitraum von 24 Monaten mit

der Option um zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate. Die Gesamtlaufzeit kann im

Besten Fall 48 Monaten betragen.

4. Fristen

Ende der Angebotsfrist26.10.2026
Ende der Bindefrist des Angebots01.12.2026

5. Leistungszeitraum

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und läuft erstmals, mit der Option auf Verlän-

gerung, bis zum 01.11.2028. Der Vertrag kann höchstens bis zum 31.12.2030 verlängert

werden.

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Anlage 3 Leistungsbeschreibung

6. Neuerstellung von Publikationen und Plakaten für die UVB

6.1 Anzahl Publikationen und Plakate

Die Neuerstellung umfasst höchstens 10 Publikationen (Schriften) und rd. 5 Plakate je Jahr.

Die Seitenanzahl der Schriften beträgt im Schnitt 25 Seiten.

Eine barrierefreie PDF-Datei der Publikation bzw. der Plakate muss der Auftraggeberin zur

Verfügung gestellt werden.

6.2 Gestaltung

Die UVB übergibt der auftragnehmenden Seite die Inhalte der zu erstellenden Publikatio-

nen/Plakate, insbesondere Texte, Bilder, Bildbeschreibungen, Tabellen, Logo etc. Die auf-

tragnehmende Seite erstellt daraus unter Beachtung und Einhaltung des Corporate Designs

der DGUV jeweils die vollständigen und druckreifen sowie reproduktionsfähigen Vorlagen

der einzelnen Publikationen/Plakaten, insbesondere Druckdateien als PDF sowie eine zur

Veröffentlichung in elektronischen Medien geeignete barrierefreie PDF. Nach Auftragsertei-

lung erhält die auftragnehmende Seite von der Auftraggeberin einen kostenlosen Gastzu-

gang zum Portal, um die Vorgaben des Corporate Design einzusehen und nutzen zu kön-

nen.

Die auftragnehmende Seite setzt für die Aufgaben Fachkräfte aus dem Bereich Grafik und/oder Design ein.

6.3 Freigabe

Die Auftraggeberin erhält von der auftragnehmenden Seite einen Korrekturabzug zur Frei-

gabe per E-Mail. Erst nach Freigabe durch die Auftraggeberin gilt das Produkt als druckreif.

6.4 Korrekturschleifen In den Erstellungskostensind mindestens zwei Korrekturschleifen inklusive. Weitere Ände-

rungen werden nach Aufwand je angefangene 15 min mit der UVB abgerechnet.

Hinsichtlich der Lieferfrist für die finale PDF wird, je nach speziellem Aufwand, zwischen den

Vertragsparteien eine Vereinbarung im Einzelfall getroffen.

6.5 Ansprechperson/Kommunikation

Der auftragnehmenden Seite werden mit Zuschlagserteilung die zentralen Ansprechperso-

nen der UVB für alle organisatorische Rückfragen mitgeteilt. Ebenso werden der

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Anlage 3 Leistungsbeschreibung Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung die zentralen Ansprechpersonen für alle organisato-

rische Rückfragen mitgeteilt.

Alle Ansprechpersonen müssen sich in deutscher Schrift und Sprache verständigen können.

6.6 Rechte und Weiterverwendung/ Druckdaten

Die auftragnehmende Seite überträgt der Auftraggeberin mit Vertragsschluss – spätestens

im Zeitpunkt des Entstehens – sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bei

ihm entstandene, entstehende oder hierfür von ihm erworbene oder zu erwerbende urheber-

rechtliche Nutzungsrechte einschließlich verwandte Schutzrechte, an den vertragsgegen-

ständlichen Leistungen (nachfolgend: Vertragsergebnisse) als ausschließliche, zeitlich, ört-

lich und inhaltlich unbeschränkte, frei auf Dritte übertragbare und unterlizenzierbare Rechte.

Von der Rechtseinräumung nach Absatz 1 sind insbesondere das Vervielfältigungs- und Ver-

breitungsrecht sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich des Rechts zur

öffentlichen Zugänglichmachung erfasst. Hierzu gehört beispielsweise die Rechte der Auf-

traggeberin, die Vertragsergebnisse für gedruckte und elektronische Publikationen ohne Be-

schränkungen auf Ausgaben, Auflagen und Stückzahlen, unter Verwendung digitaler Spei-

cher- und Wiedergabemedien sowie auf jeglichen Datenträgern zu verwenden; die Vertrags-

ergebnisse öffentlich wiederzugeben, insbesondere der Öffentlichkeit zugänglich zu machen

inkl. den Nutzenden zum Abruf zur Verfügung zu stellen (z. B. im Internet, Intranet, in Blogs,

in sozialen Netzwerken), in Datenbanken dauerhaft zu speichern sowie die Vertragsergeb-

nisse in der Öffentlichkeits- und Pressearbeit, zu Werbezwecken und bei Veranstaltungen zu

verwenden.

Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Vertragsergebnisse zu bearbeiten und anders umzuge-

stalten bzw. bearbeiten und anders umgestalten zu lassen, insbesondere die Vertragsergeb-

nisse mit Beiträgen / Texten und / oder mit anderen urheberrechtlich geschützten Werken zu

verbinden sowie die Vertragsergebnisse in Teilen zu verwenden sowie diese Bearbeitungen

zu veröffentlichen und gemäß der vertragsgegenständlichen Rechteeinräumung zu verwerten.

Die auftragnehmende Seite ist damit einverstanden, dass eine Nennung der Firma sowie des

Urhebers nicht erfolgt.

Die Vergütung der Rechtseinräumung ist von der vertragsgegenständlichen Vergütung er-

fasst.

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Anlage 3 Leistungsbeschreibung An Inhalten, z.B. Unterlagen oder sonstigen Materialien, die die Auftraggeberin der auftrag-

nehmenden Seite zur Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stellt, räumt die Auftraggeberin

– sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist – der auftragnehmenden Seite ein Ein-

faches, nicht übertragbares, inhaltlich auf die Erfüllung des Vertrages, nicht bearbeitbares

und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein.

Die offenen Grafikdateien sowie Druckdateien als PDF werden der UVB in einem allgemein

verfügbaren Dateiformat, wie InDesign, zur Verfügung gestellt.

7. Eignungskriterien

Bietende haben Nachweise der Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen (Anlage

Eigenerklärungen zur Eignung – UVgO).

8. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen

Angebote von Bietenden, dich sich an wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen beteili-

gen, können ausgeschlossen werden.

9. Datenschutz

Die auftragnehmende Seite verpflichtet sich sich und das eingesetzte Personal schriftlich zu

der Einhaltung der Datenschutzordnung zu verpflichten. Es ist untersagt, Einblick in Akten o.

ä. zu nehmen oder davon Abschriften, Fotografien usw. zu fertigen.

10. Antikorruptionsklausel

Die auftragnehmende Seite erklärt den festen Willen, jeglicher Form von Korruption entge-

genzuwirken. Eine entsprechende Klausel wird Bestandteil des Vertrags.

11. Gewährleistung

Bei mangelhafter Leistung kann die Auftraggeberin die Vergütung entsprechend den kalku-

lierten Preisen kürzen.

12. Preise

Für das Angebot ist das Preisblatt zu verwenden.

Bietende haben sich vor Abgabe eines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, wel-

che für die Ausführung der Leistung und Preisermittlung bedeutsam sein können.

Alle Preise sind in Euro mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

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Anlage 3 Leistungsbeschreibung

Angebotene Skontozahlungen, mit einem Zahlungsziel von mind. 10 Tagen, werden bei der

Auswertung berücksichtigt.

Die angebotenen Preise müssen alle anfallenden Kosten wie Lohn, Material, Maschinen, etc.

enthalten.

Das Preisblatt darf nicht verändert werden und muss alle geforderten Angaben erhalten. Alle

Zeilen und Spalten sind auszufüllen.

Abgerechnet werden darf nur der tatsächliche Aufwand.

13. Rechnungsstellung

Die Auftragnehmerin leistet keine Vorauszahlungen. Die Rechnung erfolgt im Anschluss der

erbrachten Leistung je Abruf.

Zur Übermittlung einer elektronischen Rechnung ist die Nutzung des Rechnungseingang-

sportals der gesetzlichen Unfallversicherung vorgesehen. Sie haben die Möglichkeit, eine

Rechnung im Portal im einheitlichen Format zu erstellen, eine vorhandene Rechnung hoch-

zuladen, per E-Mail sowie über Peppol einzureichen. Den Zugang zum Portal erreichen Sie

unter der Webadresse: https://uv.flow.tiekinetix.net

Für die Rechnungsstellung muss im Portal eine Registrierung durchgeführt werden. Für die

Unfallversicherung Bund und Bahn gilt die Leitweg-Identifikationsnummer 993-8008924000-

  1. Um die Rechnung intern zuordnen zu können, bitten wir Sie um die Angabe der Rech-

nungsstelle „Arbeitsschutz und Prävention“. Die Angabe ist im Informationselement

„Invoice Note“ (Spezifikation xRechnung) oder im Portalfeld „Bemerkung“ vorzunehmen.

Über den in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Umfang hinaus werden keine Kosten

übernommen.

14. Auskunft

Bietende haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständig-

keit zu versichern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung von Bietenden Unvoll-

ständigkeiten, Unklarheiten oder Formulierungen, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen

Bestimmungen stehen, so müssen diese unter Angabe des Vorhabens und der Vergabe-

nummer unverzüglich mitgeteilt werden.

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Anlage 3 Leistungsbeschreibung Im Rahmen der Gleichberechtigung aller Bietenden wird die Vergabestelle sich dann kritisch

mit den Anmerkungen auseinandersetzen und das Ergebnis der Überprüfung allen Bieten-

den mitteilen.

15. Wettbewerbsregister

Die UVB wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Auskunft aus dem Wettbewerbs-

register anfordern. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern Bietende für eine Zuschlagsertei-

lung in Betracht kommt. Bietende haben hierfür die erforderlichen Informationen in der Ei-

generklärung anzugeben.

16. Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen

Mit Abgabe des Angebotes werden die vorliegenden Bedingungen der Ausschreibung aus-

drücklich anerkannt.

17. Nebenangebote

Nebenangebote und Änderungsvorschläge werden nicht zugelassen.

18. Inhalt des Angebotes

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Schriftverkehr ist ebenfalls in deutscher

Sprache zu führen.

Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen, einschließlich der Bezug-

nahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bietenden, sind unzulässig und führen

zum Ausschluss des Angebots.

Soweit weitergehend Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen,

können diese auf einer gesonderten Anlage dem Angebot beigefügt sein.

Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Schadensersatzansprüche

durch Ablehnung des Angebots sind ausgeschlossen.

Der Einwand, dass Bietende über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der

Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen. Angebote finden

nur dann Berücksichtigung, wenn alle Unterlagen und Anforderungen vollständig ausgefüllt

und beantwortet sind. Die Vergabestelle der UVB entscheidet bei fehlenden, unvollständigen

oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen als auch bei fehlenden oder

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Anlage 3 Leistungsbeschreibung unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gem. § 41

UVgO über eine Nachforderung.

19. Übermittlung und Form der Angebote

Angebote werden nur elektronisch entgegengenommen.

Die Verantwortung für den rechtzeigen Eingang der Angebote liegt bei den Bietenden.

Die Angebote müssen alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten.

Für die Erstellung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.

20. Vertragsgrundlagen und Vertragsbestandteile

Sämtliche Ausschreibungsunterlagen werden zum Vertragsbestandteil.

Der Rahmenvertrag ist als Anlage beigefügt und muss unterzeichnet mit dem Angebot einge-

reicht werden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bietenden sind ausgeschlossen.

Mit Abgabe des Angebotes werden die Vertragsinhalte anerkannt.

21. Zuschlag

21.1 Zuschlagkriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses errechnet sich aus den

nachfolgenden Kriterien:

Kriterien für die Angebotsbewertung

Preis 40 % Leistung 60 %

Die Leistung unterteilt sich in:

Konzeption 35 %

Organisation 25 %

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Anlage 3 Leistungsbeschreibung 21.2 Zuschlagkriterien Leistung

Kriterien zur Wertung der Konzeption (35 %)

Stellen Sie Ihre Erfahrung in der Erstellung von Publikationen insbesondere Broschüren (ide-

alerweise für Berufsgenossenschaften, Unfallkassen oder andere öffentliche Verwaltungen)

und Plakaten dar: Legen Sie dazu mindestens zwei Referenzprodukte vor (gerne auch digi-

tal) und beschreiben Sie Ihre Dienstleistung bei diesen Produkten (35 %).

Kriterien zur Organisation (25 %)

Fixieren Sie einen realistischen Zeitplan für die Erstellung einer Publikation/eines Plakates

(15 %).

Nennen Sie die Anzahl der für das Projekt eingesetzten Mitarbeitenden und stellen Sie die

Vertretungsregelung dar (5 %).

Beschreiben Sie, wie die Prüfung einer barrierefreien Gestaltung einer Publikation/eines Pla-

kates in ihrem Haus organisiert ist (5%).

Die Auftraggeberin übt den ihr zustehenden subjektiven Beurteilungsspielraum im Hinblick

auf die Frage aus, ob und inwieweit die Ausführungen der Bietenden insbesondere auch im

Vergleich mit den von den anderen Bietenden eingereichten Ausführungen eine möglichst

anforderungsgerechte Ausführung des Auftrags in möglichst hoher Qualität erwarten lassen.

Von der Auftraggeberin werden im Rahmen einer Gesamtschau diejenigen Aspekte für das

jeweilige Konzept berücksichtigt, die die Bietenden laut der formulierten Inhalte und Erwar-

tungen an die Konzepte bei der Erstellung des jeweiligen Konzeptes zu berücksichtigen ha-

ben. In diesem Rahmen fließt in die Bewertung insbesondere auch die Beurteilung der Frage

ein, wie vollständig, strukturiert, nachvollziehbar und konkret auftragsbezogen die Ausführun-

gen der Bietenden sind. Demnach werden also allgemeine Ausführungen ohne konkreten

Bezug zu dem hier ausgeschriebenen Auftrag mit deutlichen Punktabzügen belegt.

Wie werden die Punkte vergeben?

Pro Konzept können maximal 100 Punkte erreicht werden. Vor dem Hintergrund vorstehender

Anforderungen vergibt die Auftraggeberin für die Ausführungen der Bietenden ausgehend fol-

gende Wertungspunkte:

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Anlage 3 Leistungsbeschreibung • Ausführungen lassen eine sehr gute Erfüllung des Auftrags erwarten

= 100 Punkte

• Ausführungen lassen eine gute Erfüllung des Auftrags erwarten

= 80 Punkte

• Ausführungen lassen eine befriedigende Erfüllung des Auftrags erwarten

= 60 Punkte

• Ausführungen lassen eine ausreichende Erfüllung des Auftrags erwarten

= 40 Punkte

• Ausführungen lassen eine mangelhafte/ungenügende Erfüllung des Auftrags erwarten

= 20 Punkte

• kein Konzept oder Ausführungen lassen keine Erfüllung des Auftrags erwarten

= 0 Punkte

Die Auftraggeberin übt den ihr zustehenden subjektiven Beurteilungsspielraum im Hinblick auf

die Frage aus, ob und inwieweit die Ausführungen der Bietenden insbesondere auch im Ver-

gleich mit den von anderen Bietenden eingereichten Ausführungen eine möglichst Anforder-

rungsgerechte Ausführung des Auftrags in möglichst hoher Qualität erwarten lassen.

Bei Punktegleichheit entscheidet die UVB im Wege des Auslosungsverfahrens im Vier-Augen-

Prinzip das Los.

21.3 Zuschlagkriterium Preis

Bitte kalkulieren Sie für die Preiswertung Ihren geschätzten Aufwand (Zeit x Stundenpreis) für

die Erstellung einer Publikation und eines Plakates anhand der anhängenden Muster. Für die

Überarbeitung einer Publikation oder eines Plakates multiplizieren Sie den Stundensatz bitte

mit dem Faktor 5. Der so ermittelte Gesamtbetrag dient als Basis für die Preiswertung.

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