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Airline-Partnerschaften für Marketing und Vertrieb des Reiselandes Deutschland 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 15:44 (Europe/Berlin)

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Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. Beethovenstraße 69 60325 Frankfurt am Main

Frankfurt/Main, den 07.09.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (zum Verbleib beim Bieter bestimmt)

Offenes Verfahren “Airline Partnerschaft 2027“ nach VgV, § 15 (1) S.1 VgV

Anlagen:

  • Angebotsvordruck mit Leistungsbeschreibung und Formblättern 1 – 2

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbe- schreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie werden gebeten, ein entsprechendes Angebot abzugeben.

  1. Angaben zur ausgeschriebenen Leistung

1.1. Vorstellung des Auftraggebers

Die DZT ist das nationale „Tourist Board“ für das Reiseland Deutschland. Im Auftrag des BMWE plant, koordiniert und realisiert die DZT als Marketing-Dienstleister alle Marketingaktivitäten zur Förderung des Deutschlandtourismus nach Deutschland. Mit insgesamt 22 Standorten weltweit verfolgt die DZT die beiden Hauptziele: Pflege des positiven Images des Reisezieles Deutschland im Ausland und Förderung des Tou- rismus nach Deutschland.

1.2. Beschreibung des Auftragsgegenstandes Bitte entnehmen Sie den Auftragsgegenstand und die Informationen aus der Leis- tungsbeschreibung im Angebotsvordruck.

1.3. Leistungsort: Weltweit

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1.4. Beginn der Vorleistungen/Leistungszeitraum Vertragsbeginn: Nach Zuschlagserteilung Vertragsende: 31.12.2027

1.5. Aufteilung in Lose Die Gesamtleistung ist in Lose aufgeteilt. Sie können auf bestimmte Lose oder alle Lose mitbieten. Die Aufträge können an einen oder verschiedene Bieter erteilt werden. Im Angebot ist eindeutig zu bezeichnen, auf welche(s) Los(e) sich das Angebot bezieht.

  1. Hinweise zum Vergabeverfahren 2.1. Art der Vergabe: Offenes Verfahren nach VgV, § 15 (1) S.1 VgV

2.2. Stelle, die den Zuschlag erteilt: s.o.

2.3. Auskünfte Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte (per E-Mail) an:

Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. Vergabestelle Beethovenstraße 69 60325 Frankfurt E-Mail: vergabestelle@germany.travel

Bei formellen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. Vergabestelle Beethovenstraße 69 60325 Frankfurt E-Mail: vergabestelle@germany.travel

Fragen der Bieter zum Vergabeverfahren oder zu den Verdingungsunterlagen sind bis spätestens zehn Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 3.5 ausschließ- lich schriftlich an die o. g. Stellen zu richten.

2.4. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so wird ein entsprechender Hinweis an die un- ter Ziffer 2.3 genannten Stellen erbeten.

2.5. Öffnung der Angebote Die Öffnung der Angebote erfolgt am 13.10.2026

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2.6. Prüfung der Eignung der Bieter Die Prüfung der Eignung der Bieter erfolgt unter den Gesichtspunkten der finanziellen und wirtschaftlichen sowie fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit insbeson- dere anhand der in Ziffer 3.2 genannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise.

2.7. Zuschlagskriterien & Wertung Der Zuschlag erfolgt nach Prüfung der Eignung und Ermittlung des wirtschaft- lichsten Angebots. Zuschlagskriterien:

Die Bewertungsskalen sind in der Leistungsbeschreibung (siehe Angebotsvor- druck) aufgeführt.

2.8. Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote Der Auftraggeber unterrichtet jeden Bieter unverzüglich über die erfolgte Zu- schlagserteilung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter auf Antrag über eine Nichtberücksichtigung informiert wird (§ 62 (1) S.1 VgV).

2.9. Datenschutzklausel Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.

2.10. Hinweis, sofern kein Angebot abgegeben wird Es steht Interessenten frei auf diese Aufforderung zur Angebotsabgabe kein Angebot abzugeben. Für diesen Fall wird um eine kurze Mitteilung an die unter Ziffer 2.3 be- nannten Stellen gebeten.

  1. Angebots- und Bewerbungsbedingungen Alle Unternehmensinformationen, die die DZT und ihre Strategien betreffen, sind streng vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sowie die zur Verfügung gestell- ten Arbeitsmaterialien dürfen ohne vorherige Zustimmung der DZT nicht für andere Kunden/Zwecke verwendet werden.

3.1. Form und Inhalt der Angebote 3.1.1. Äußere Form Digitale Angebote sind bei der unter Ziffer 3.5 angegebenen Stelle einzureichen.

3.1.2. Änderungen, Ergänzungen und Erläuterungen Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. So- weit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Änderungen des Bieters an seinen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein.

3.1.3. Unterschrift Die Angebote sowie die Formblätter (soweit vorgesehen) und Erklärungen müssen unterschrieben sein; der Name des/der Unterzeichnenden ist anzugeben.

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3.2. Beizufügende Unterlagen 3.2.1. Angebotsvordruck (Seiten 1-25 inkl. Formblätter, Leistungsbeschreibung), Stel- lungnahmen, aussagekräftige Bewertungsunterlagen. 3.2.2. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung gemäß Inhaltsverzeichnis (siehe Angebots- vordruck). Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, An- gaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständi- gen oder zu korrigieren gem. § 56 (2) VgV. Die Unterlagen werden unter Einhaltung einer angemessenen Frist nachgefordert. Fehlen Angaben, die auch nach wiederhol- ter Aufforderung nicht mitgeteilt werden und ohne dass der objektive Grund hierfür erläutert wird, muss die DZT das betreffende Angebot ohne weitere Prüfung aus dem Verfahren ausschließen.

Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Angebote (siehe Zuschlagskri- terien) benötigt werden, können später nicht mehr eingereicht werden. Das An- gebot wird nur mit den Unterlagen bewertet, die fristgerecht abgegeben wur- den.

3.3. Kostenerstattung Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Die Vervielfältigungskosten für die Versendung dieser Vergabeunterlagen werden nicht erstattet.

3.4. Urheberrechte Der Bieter hat in seinem Angebot darauf hinzuweisen, ob für den Auftragsgegen- stand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden.

3.5. Abgabe der Angebote Angebote müssen bis zum 13.10.2026, 11:00 Uhr bei der folgenden Stelle abgege- ben werden:

Digital e-Vergabeplattform des Bundes https://www.evergabe-online.de/awardingAuthorityDetails.html?2&id=1092 Die digitale Angebotsabgabe hat über die o.g. e-Vergabeplattform (eVergabe- App!) zu erfolgen. Bitte reichen Sie das Angebot zwingend über die Funktion "Angebot abgeben" ein. Andernfalls kann die Offerte nicht berücksichtigt wer- den!

Sollte es ggf. Probleme während der Installation zwischen macOS und der E- Vergabe-App geben, versuchen Sie es bitte über das Windows-Betriebssystem.

Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt

3.6. Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebotes sind bis zum Ende der un- ter Ziffer 3.5 genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot ein- zureichen.

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Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist gemäß Ziffer 5.0. an sein Angebot gebunden.

3.7. Sprache Die Angebote sowie sämtliche beizubringende Erklärungen und weitergehende Kor- respondenz sind in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Einem Schrift- stück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von ei- nem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.

3.8. Aufklärungspflicht Nach Öffnung der Angebote können von den Bietern Aufklärungen und Angaben ver- langt werden, um Zweifel über die Angebote oder den Bieter zu beheben.

3.9. Antikorruptionsrichtlinie Gemäß der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundes- verwaltung vom 30. Juli 2004 erklärt sich der Bieter bereit, seine Beschäftigten, die bei der Leistungserstellung mitwirken, nach dem Verpflichtungsgesetz auf die gewis- senhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag zu verpflichten.

4.0. Zahlungsbedingungen Zahlungen erfolgen je nach Leistungsfortschritt nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen; Abschlagszahlungen sind möglich.

5.0. Bindefrist Die Bindefrist endet am 31.12.2026

6.0 Besondere Vertragsbedingungen

Dem Vertrag liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:

  • Zuschlagsschreiben;
  • Kooperationsvertrag;
  • die Angebotsaufforderung;
  • das vom Bieter ausgefüllte Angebot, insbesondere die Leistungsbeschreibung;
  • die VOL/B in der jeweils gültigen Fassung;

Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Geltung von AGB des Auftragnehmers ist ausgeschlossen

Mit freundlichen Grüßen

gez. -Vergabestelle- DZT e.V.

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