5-AEB_Messe_Erfurt_Stand_01.05.2020.pdf

Agenturunterstützung für Planung und Organisation der Community Convention MAG-C 2028 und 2029

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 08:49 (Europe/Berlin)

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Messe Erfurt GmbH – AEB

  1. Allgemeines (3) Sobald der Lieferant annehmen muss, dass ihm die Lieferung (1) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend AEB) zu dem vereinbarten Termin nicht möglich ist, ist er verpflichtet, der Messe Erfurt GmbH (nachfolgend Messe Erfurt) gelten für dies der Messe Erfurt unter Angabe der Gründe und der alle Bestellungen, Aufträge und Verträge der Messe Erfurt über voraussichtlichen Dauer des Lieferverzuges anzuzeigen. Die den Einkauf von Waren, Dienstleistungen, Rechten und sonstigen Messe Erfurt ist dann berechtigt, eine Nachfrist zu setzen und, im Leistungen. Falle der Nichteinhaltung der Nachfrist, wahlweise Diese AEB ergänzen etwaige speziellere Vertragsbedingungen Schadenersatz zu fordern und/ oder vom Vertrag zurückzutreten. der Messe Erfurt und gelten zusammen mit diesen (4) In Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt ausschließlich. obliegt dem Lieferanten die Beweislast für das Vorliegen ihrer (2) Diese AEB gelten nach ihrer erstmaligen Einbeziehung in Voraussetzung. einen Vertrag mit dem Lieferanten bzw. dem Dienstleister (5) Lieferungen bzw. Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr (nachfolgend für alle nur Lieferant) auch für alle zukünftigen mit des Lieferanten. dem Lieferanten zu schließenden Verträge, wenn und soweit die (6) Der Lieferant hat die Lieferung auf seine Kosten bestmöglich Messe Erfurt diese nicht ausschließt oder durch neue AEB zu versichern. ersetzt. (7) Der Lieferant ist verpflichtet, auf Verlangen der Messe Erfurt (3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden auf seine Kosten die Verpackung unverzüglich zurückzunehmen nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Messe Erfurt und für deren sachgerechte Verwendung bzw. fachgerechte Vertragsbestandteil; deren stillschweigende oder konkludente Entsorgung zu sorgen. Einbeziehung oder Anwendung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch (8) Der Lieferant hat der Messe Erfurt die Kosten für von ihm dann, wenn der Lieferant auf eigene Allgemeine zurückgenommene Mehrwegverpackungen bei Rücknahme zu Geschäftsbedingungen verweist oder solche seinen Angeboten erstatten. oder Auftragsbestätigungen beifügt sind und die Messe Erfurt (9) Vereinbarter Direktversand an Dritte erfolgt neutral im nicht ausdrücklich widerspricht. Namen der Messe Erfurt. Die erforderlichen Versandpapiere sind bei der Messe Erfurt rechtzeitig anzufordern. Rechnungen und
  2. Vertragsabschluss Avise dürfen nur der Messe Erfurt zugestellt werden. Der Vertrag kommt außer in den in Ziffer 3. Absatz (3) genannten (10) Teillieferungen oder Teilleistungen bedürfen der Fällen durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertragswerkes Einwilligung der Messe Erfurt. Teillieferungen bzw. durch die Messe Erfurt und den Lieferanten oder dadurch Teilleistungen ohne Einwilligung der Messe Erfurt stellen keine zustande, dass die Messe Erfurt dem Lieferanten eine Bestellung Teilerfüllung dar. bzw. einen Auftrag zusendet und der Lieferant diese(n) entweder bestätigt oder mit der Lieferung oder der Leistungserbringung 5. Erfüllung beginnt oder nicht innerhalb einer Woche ab Zugang Erfüllung durch den Lieferanten tritt mit vertragsgemäßer, widerspricht. fristgerechter, vollständiger, mangelfreier und vorbehaltloser Lieferung bzw. Leistung ein.
  3. Preise (1) Alle Preise sind nach oben begrenzte Festpreise. 6. Rechte Nachforderungen sind ausgeschlossen. (1) Sind Rechte (z.B. an Software, Fotos, Filmen o.a.) Gegenstand (2) Soweit Preise pro Einheit vereinbart sind, erfolgt die oder Bestandteil des Vertrages, so hat der Lieferant der Messe Vergütung gemäß den tatsächlich geleisteten Einheiten, Erfurt diese so zu verschaffen, dass keine Rechte Dritter verletzt höchstens jedoch in Höhe des angegebenen Gesamtpreises. werden. Der Lieferant hat der Messe Erfurt sämtliche Darüber hinaus geleistete Einheiten werden nur dann vergütet, Nutzungsrechte in allen, auch etwaigen zukünftig wenn die Messe Erfurt diesen vorher schriftlich zugestimmt hat. hinzukommenden Nutzungsarten, ausschließlich und zeitlich und (3) Sind Preise bei Bestellung bzw. Auftragserteilung noch nicht räumlich unbeschränkt zu gewähren bzw. zu verschaffen. endgültig festgelegt, so der Vertragspartner diese der Messe (2) Der Lieferant stellt die Messe Erfurt auf erstes Anfordern von Erfurt unverzüglich nach Bestellung bzw. Auftragserteilung allen Ansprüchen und Forderungen, die Dritte wegen der bekannt zu geben. In solchen Fällen kommt der Vertrag erst Verletzung von Rechten, die der Lieferant der Messe Erfurt durch Bestätigung der Preise durch die Messe Erfurt zustande. gewährt oder verschafft hat, gegen die Messe Erfurt geltend (4) Alle Preise für Lieferungen verstehen sich verpackt und machen, frei. Außerdem ersetzt der Lieferant der Messe Erfurt versichert und DDP (Incoterms 2010) Messe Erfurt bzw. der von auf erstes Anfordern alle Schäden und Kosten, die der Messe der Messe Erfurt angegebenen Empfangsadresse. Erfurt im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung solcher Rechte entstehen.
  4. Lieferung (1) Die von der Messe Erfurt angegebenen Liefertermine sind 7. Haftung für Mängel, Produkthaftung, Versicherung verbindlich. Mit ihrer Nichteinhaltung kommt der Lieferant, bei (1) Der Lieferant leistet im Rahmen der gesetzlichen Fixgeschäften ohne Mahnung und Nachfristsetzung, in Verzug. Bestimmungen ohne Einschränkungen volle Gewähr für seine Für Fixgeschäfte verzichtet der Lieferant ausdrücklich auf die Lieferungen und Leistungen und haftet im Rahmen der Einhaltung der Voraussetzung des § 326 BGB durch die Messe gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Rechtsmängel. Erfurt. (2) Die Haftung des Lieferanten erstreckt sich auch auf (2) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage des Vertragsabschlusses. Folgeschäden.

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(3) Der Lieferant verzichtet auf die Einhaltung der gesetzlichen (4) Die Ausübung dieser in Ziffer 8. Abs. (1), (2) und (3) genannten Untersuchungs- und Rügefristen durch die Messe Erfurt bzw. der Rechte der Messe Erfurt begründen keine Ansprüche des von der Messe Erfurt angegebenen Empfänger, soweit es sich Lieferanten auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen. nicht um offensichtliche, leicht erkennbare Mängel handelt. § 377 HGB ausgeschlossen. 9. Rechnungslegung, Zahlung (4) Im Falle von offensichtlichen, leicht erkennbaren Mängeln, (1) Der Lieferant hat der Messe Erfurt seine Lieferungen und verlängert sich die Rügefrist auf einen Zeitraum von bis zu sechs Leistungen unverzüglich nach seiner Vertragserfüllung mit Wochen. handelsrechtlich korrekter Rechnung zu berechnen. Rechnungen (5) Die Zahlung der Vergütung an den Lieferanten bedeutet sind in elektronischer Form an das Rechnungspostfach der Messe keinen Verzicht auf Ansprüche, Mängelrüge oder auf den Erfurt (rechnungen@messe-erfurt.de) zu stellen. Einwand falscher Lieferung. (2) Rechnungen über Lieferungen oder Leistungen nach (6) Bei Sachmängeln hat die Messe Erfurt wahlweise das Recht Einheiten von Zeit oder Mengen sind geeignete Nachweise (z.B. auf Nachbesserung, Wandlung oder Minderung, im Falle des von der Messe Erfurt bestätigte Zeiterfassungen oder Aufmaße) Nichtvorliegens zugesicherter Eigenschaften auch auf Ersatz des beizufügen. Schadens. (3) Rechnungen, die handelsrechtlich nicht korrekt sind oder (7) Sämtliche Kosten der Nachbesserung oder Nachlieferung denen die Nachweise gemäß Ziffer 9. Abs. (2) fehlen, gelten als trägt der Lieferant. nicht gestellt und sind nicht fällig. (8) Der Lieferant stellt die Messe Erfurt auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen, die Dritte (z.B. Veranstalter, Aussteller und 10. Zahlungen Besucher) gegen die Messe Erfurt wegen Mängeln an den (1) Der Lieferant gewährt der Messe Erfurt Skonto bei Zahlung Lieferungen und Leistungen des Lieferanten geltend machen, fälliger Forderungen innerhalb von 30 Tagen nach frei; dies gilt auch für alle Schäden und Kosten. Rechnungseingang in Höhe von 3% und innerhalb von 60 Tagen (9) Ist der Lieferant Hersteller, so hat er eine seiner nach Rechnungseingang in Höhe von 2%. Produkthaftung angemessene Produkthaftpflichtversicherung (2) Zahlungen erfolgen nach Wahl der Messe Erfurt in bar oder mit einem Deckungsbetrag vom mindestens 5 Mio. EUR während durch Überweisung. der Vertragsdauer und für die Dauer seiner nachvertraglichen (3) Die Messe Erfurt ist berechtigt, gegen Forderungen des Haftung, insbesondere für die Dauer seiner Produkthaftung Lieferanten mit fälligen Gegenforderungen – gleich welcher Art aufrechtzuerhalten. Der Mindestdeckungsbetrag ist keine und welchen Rechtsgrundes – aufzurechnen. Dem Lieferanten ist Haftungsobergrenze zugunsten des Lieferanten. es nicht gestattet, solche Forderungen aus dem Vertrag an Dritte (10) Der Lieferant haftet für Schäden, die seine Erfüllungsgehilfen abzutreten. oder von ihm beauftragte Dritte verursachen, wie für eigenes Verschulden. 11. Geistiges Eigentum der Messe Erfurt (1) Ideen, Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Software, Texte und 8. Rücktrittsrecht der Messe Erfurt sonstige Werke, die dem Lieferanten zur Verfügung gestellt (1) Falls nach Vertragsabschluss das Interesse der Messe Erfurt werden, bleiben Eigentum der Messe Erfurt. an der Durchführung des Vertrages infolge voraussichtlich lang (2) Der Lieferant ist verpflichtet, ihm zur Verfügung gestellte andauernder Betriebsstörung bei der Messe Erfurt oder einem Gegenstände und gewährte Nutzungsrechte nur für die Vertragspartner der Messe Erfurt (z.B. Veranstalter, Aussteller) Abwicklung des Vertrages mit der Messe Erfurt zu verwenden, infolge Krieg, Epidemie, Streik, Aussperrung, Währungsverfall o. über deren Gestalt und Inhalt Stillschweigen zu bewahren und ä., infolge gravierender Verschlechterung der wirtschaftlichen sie ohne schriftliche Einwilligung der Messe Erfurt nicht an Dritte Verhältnisse oder infolge einer nach Vertragsabschluss weiterzugeben. eingetretenen wesentlichen Vermögensverschlechterung bei (3) Für etwaigen Verlust oder Missbrauch haftet der Lieferant. einem Vertragspartner der Messe Erfurt wegfällt, so steht der (4) Der Lieferant hat der Messe Erfurt das in Ziffer 11. Abs. (1) Messe Erfurt neben den gesetzlichen und den anderen Rechten und (2) genannte Eigentum unverzüglich nach Abwicklung des ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, ohne dass es einer Vertrages unaufgefordert bzw. nach Aufforderung durch die Nachfristsetzung bedarf. Messen auf eigene Kosten zurückzugeben und deren Nutzung ist (2) Des Weiteren hat die Messe Erfurt in dem Fall, dass eine zu unterlassen. Veranstaltung, für die oder in deren Zusammenhang der Lieferant Lieferungen und/ oder Leistungen erbringen soll, 12. Arbeits- und Unfallschutz aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Grundlage (1) Der Lieferant hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen (z.B. Veranstaltungsverbot wegen COVID-19-Pandemie) nicht Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die stattfinden kann oder darf oder verschoben wird, das Recht, vom den jeweils aktuellen Unfallverhütungsvorschriften und den Vertrag zurückzutreten oder, wenn der Lieferant bereits allgemeinen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Leistungen erbracht hat, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu Regeln entsprechen. kündigen. Im Fall einer Kündigung werden die bereits erbrachten (2) Der Lieferant hat sämtliche Arbeitsvorschriften einzuhalten. Lieferungen bzw. Leistungen in dem Umfang vergütet, wie sie im Hierfür leistet der Lieferant Gewähr und ist der Messe Erfurt zum wirtschaftlichen Verhältnis zur gesamten vereinbarten Leistung Ersatz aller aus der Nichtbeachtung solcher Vorschriften erbracht wurden. entstehenden Schäden auf erstes Anfordern verpflichtet. (3) Außerdem ist die Messe Erfurt berechtigt, anstatt der Ausübung des Rücktrittsrechtes, vereinbarte Teilmengen zu 13. Datenschutz reduzieren oder die Lieferfrist zu verlängern. Die Parteien verpflichten sich, Geschäftsdaten und personenbezogene Daten der anderen Partei ausschließlich

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unter Beachtung der jeweils aktuellen Datenschutzgesetze und 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung zu Erfüllungsort für beide Parteien ist Erfurt (Deutschland). Für alle speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AEB oder den Verträgen ist der Gerichtsstand Erfurt. Das gilt auch 14. Schriftform dann, wenn eine der Vertragspartner keinen allgemeinen Änderungen dieser AEB und der Verträge bedürfen der Gerichtsstand in Deutschland hat. Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 17. Anwendbares Recht Diese AEB und alle Verträge unterliegen ausschließlich dem 15. Salvatorische Klausel Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendungen des Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB nicht rechtswirksam internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte eine Regelungslücke festgestellt werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Messe Erfurt GmbH Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragspartner werden in Gothaer Str. 34 diesen Fällen unverzüglich die unwirksamen Bestimmungen 99094 Erfurt durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen bzw. Deutschland Regelungslücken durch solche Bestimmungen ausfüllen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck des Vertrages entsprechen. Sollte dies den Vertragsparteien nicht gelingen, so gelten anstelle der unwirksamen Bestimmungen bzw. Reglungslücken die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

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Code-of-Conduct Wesentliche Grundsätze für Lieferanten/Dienstleister der Messe Erfurt GmbH

Als eine der führenden Messegesellschaften bietet die Messe Erfurt GmbH Veranstaltungen und Leistungen an. Um das hohe Ansehen sowie das Vertrauen zu bewahren, das die Messe Erfurt GmbH bei ihren Kunden und Geschäftspartnern genießt, hält sich die Messe Erfurt GmbH im Zuge ihrer geschäftlichen Aktivitäten an das geltende Recht, ethische Grundsätze und entsprechende interne Vorgaben. Die Messe Erfurt GmbH erwartet von all ihren Geschäftspartnern, dass auch diese ihrem Handeln einen solchen Maßstab zugrunde legen.

Aus diesem Grund hat die Messe Erfurt GmbH auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und ihrer internen Richtlinien einen Verhaltenskodex (im Folgenden „Code-of-Conduct") eingeführt, an dessen Vorgaben und Anforderungen die Geschäftspartner und Lieferanten/Dienstleister der Messe Erfurt GmbH im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen gebunden sind.

1 Gesetze Der Auftragnehmer hält sämtliche Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung ein und befolgt die geltenden internationalen Standards ethischen Verhaltens.

2 Korruption und Bestechung Der Auftragnehmer toleriert keine Form der Korruption und Bestechung. Insbesondere bietet er Beschäftigten der Messe Erfurt GmbH keinerlei Zuwendungen oder Vorteile an, um deren persönliches Verhalten oder Entscheidungsfindung im Zuge der Geschäftsbeziehung zu beeinflussen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer der Bestechlichkeit eigener Mitarbeiter durch entsprechende Maßnahmen vorzubeugen.

3 Rechte der Mitarbeiter Der Auftragnehmer achtet die grundlegenden Rechte der Mitarbeiter und erklärt jegliche Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu unterlassen und die Chancengleichheit seiner Mitarbeiter zu fördern, die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter zu respektieren, keine Zwangsarbeiter einzusetzen und für eine faire und angemessene Behandlung seiner Mitarbeiter zu sorgen sowie die jeweiligen nationalen Gesetze über Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter sowie Arbeitgeberleistungen zu beachten und einzuhalten.

4 Kinderarbeit Der Auftragnehmer beschäftigt keine Kinder unter 15 Jahren. Im Übrigen sind die Regelungen des Übereinkommens 138 der Internationalen Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung zu beachten und einzuhalten.

5 Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Auftragnehmer hält die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein. Er sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld.

6 Umwelt- und Klimaschutzschutz Der Auftragnehmer beachtet den Umwelt- und Klimaschutz im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Normen und internationalen Standards. Die Messe Erfurt GmbH ist berechtigt, den Code of Conduct entsprechend etwaiger Änderungen ihrer internen Richtlinien in vertretbarem Rahmen zu aktualisieren.

Erfurt, den 01.05.2020 Messe Erfurt GmbH

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