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Abtransport, Aufbereitung und Entsorgung von Straßenkehricht

Status
Offen
Angebotsfrist
12.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
605.042 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Regensburg
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
  • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
  • Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
705910-2026
Verfahrensnummer
fe6f6fe5-857b-4084-b905-1fe4bcdd335f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Regensburg sucht einen Dienstleister für den Abtransport, die Aufbereitung und die Entsorgung von Straßenkehricht, also des bei der Straßenreinigung anfallenden Kehrguts. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 605.000 Euro; die Leistung wird in Regensburg erbracht. Die Rahmenvereinbarung soll vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 laufen und kann zweimal um jeweils ein Jahr bis Ende 2030 verlängert werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Regensburg beabsichtigt für den Auftrag über den Abtransport, die Aufbereitung sowie Entsorgung von Straßenkehricht eine Rahmenvereinbarung ab 01.01.2027 zu schließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet am 31.12.2028 und enthält zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2030.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 62-2026-608-EA Rahmenvereinbarung über Abtransport, Aufbereitung und Entsorgung von Straßenkehricht605.042 EUR

    Die Stadt Regensburg beabsichtigt für den Auftrag über den Abtransport, die Aufbereitung sowie Entsorgung von Straßenkehricht eine Rahmenvereinbarung ab 01.01.2027 zu schließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet am 31.12.2028 und enthält zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2030.

    Frist: 12.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · 62-2026-608-EA Rahmenvereinbarung über Abtransport, Aufbereitung und Entsorgung von Straßenkehricht

100 % Preis

Vergabeunterlagen

11 Dateien laut Portal · Stand 13.10.2026
A08 Referenz R1.docxSonstiges -
A08 Referenz R2.docxSonstiges -
A08 Referenz R3.docxSonstiges -
Anlage 1 zum Protokoll 2026 Straßenkehricht.pdfSonstiges -
eForm_16_25800.pdfSonstiges -
L_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung_LD_zu_Bekanntm_0726a.pdfFormular -
Probenahmeprotokoll LAGA 98 2026 Straßenkehricht.pdfSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 12.10.2026 (PDF)Sonstiges -
62-2026-608-EA Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis -
62-2026-608-EA Leistungsverzeichnis.xlsxLVLeistungsverzeichnis -
2026 Straßenkehrichtanalyse.pdfSonstiges -

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

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