Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung in Görlitz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 3.576.233 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Görlitz
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- CPV-Codes
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- Straßenreinigung und Straßenkehrdienste (90610000)
- Straßenreinigung (90611000)
- Straßenkehrdienste (90612000)
- Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten (90640000)
- Reinigung von Einlaufschächten (90641000)
- Entleerung von Einlaufschächten (90642000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 165941-2026
- Verfahrensnummer
- 019cb7b5-cac9-4e97-8a68-d552a4bef91c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Görlitz vergibt die Durchführung der Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung im gesamten Stadtgebiet. Der Leistungsumfang umfasst die Flächenreinigung von Fahrbahnen, Gehbahnen und Plätzen, die Rinnsteinreinigung sowie die Verwertung und Beseitigung von Kehrrichtmengen, die manuell oder maschinell erbracht werden. Das Verfahren ist offen und wird nach dem Kriterium des niedrigsten Preises vergeben.
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Leistungsbeschreibung
Durchführung der Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung in der Stadt Görlitz
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung
Durchführung der Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung im Stadtgebiet Görlitz. Der Leistungsumfang umfasst die Flächenreinigung (Fahrbahnen, Gehbahnen und Plätze), die Rinnsteinreinigung (Fahrbahnen) und die Verwertung bzw. Beseitigung von Kehrrichtmengen. Die Reinigungsleistungen sind manuell oder maschinell mittels Großkehrmaschine oder Kleinkehrmaschine zu erbringen. Die Reinigungsrhythmen/-termine (regelmäßige Reinigung) für die einzelnen Straßen und Plätze richten sich nach der Zuordnung zu insgesamt 4 Reinigungsklassen. Für den Leistungszeitraum der Grundvertragslaufzeit von 3 Jahren (01.01.2027 bis 31.12.2029) ergeben sich voraussichtlich folgende Reinigungs- und Freilenkungslängen bzw. Reinigungsflächen: Maschinelle Reinigung: Rinnsteinreinigung Großkehrmaschine: 3.387.300 m, Rinnsteinreinigung Kleinkehrmaschine: 105.576 m, Flächenreinigung Großkehrmaschine: 8.256 m², Flächenreinigung Kleinkehrmaschine: 7.646.166 m²; Manuelle Reinigung: 4.278.987 m²; Freilenken: 937.002 m; Standzeiten: 720 ¼ h; Sonderstraßenreinigungen nach Bedarf mit Abrechnung auf Stundenbasis; Straßenablaufreinigung: 2x jährliche Reinigung von 6.450 Einläufen, Reinigung von Kastenrinnen/ Schlitzentwässerung: ca. 2.400 m, Reinigung von 78 Stück Schlammschächten, Reinigung von 9 Stück Sedimentabscheideschächten.
Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus dem deutschen Vergaberecht, insbesondere GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ausschlussgründe sind u. a. Sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug und Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbare Verfahren, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, nachweislicher Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. § 56 Abs. 2 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Mit Angebotsabgabe muss zwingend das verpreiste Leistungsverzeichnis sowie das ausgefüllte Angebotsschreiben eingereicht werden. Angebote die diese Unterlagen nicht beinhalten werden von der Wertung ausgeschlossen. Gemäß § 57 VgV gilt folgendes: Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Straßenreinigung und Straßenablaufreinigung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus dem deutschen Vergaberecht, insbesondere GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ausschlussgründe sind u. a. Sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug und Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbare Verfahren, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, nachweislicher Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. § 56 Abs. 2 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Mit Angebotsabgabe muss zwingend das verpreiste Leistungsverzeichnis sowie das ausgefüllte Angebotsschreiben eingereicht werden. Angebote die diese Unterlagen nicht beinhalten werden von der Wertung ausgeschlossen. Gemäß § 57 VgV gilt folgendes: Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 25.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 7026196
- 25.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 584578-2026
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