Abschleppen, Transport und Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und E-Kleinstfahrzeuge

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
880.463,88 EUR
Lose
6
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.12.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Pannen- und Abschleppdienste für Personenwagen (50118100)
  • Fahrzeugabschleppdienste (50118110)
  • Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge (50118200)
  • Pannen- und Abschleppdienste für Busse (50118300)
  • Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge (50118400)
  • Pannen- und Abschleppdienste für Motorräder (50118500)
Bekanntmachungsnummer
797195-2025
Verfahrensnummer
83eab44a-a7ce-4144-a09c-562fcb2255f9

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Staatsanwaltschaft Hannover sucht einen Dienstleister für das Abschleppen, Bergen, Transportieren und Verwahren sichergestellter oder beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, einschließlich E-Scootern, E-Bikes und anderer Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Auftrag umfasst sechs regionale Bereiche in Hannover und den umliegenden Amtsgerichtsbezirken und hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 880.464 Euro. Die Rahmenvereinbarung ist je Bereich auf 730 Tage ausgelegt; Angebote müssen bis zum 13. Januar 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (6)

  • LOT-0001 · Stadt Hannover mit Amtsgerichtsbezirk Hannover538.376,48 EUR

    Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Amtsgerichtsbezirk Burgwedel76.910,92 EUR

    Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Amtsgerichtsbezirk Hameln56.216,72 EUR

    Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Amtsgerichtsbezirk Neustadt a. Rbge.76.910,92 EUR

    Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Amtsgerichtsbezirk Springe55.137,92 EUR

    Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Amtsgerichtsbezirk Wennigsen76.910,92 EUR

    Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Stadt Hannover mit Amtsgerichtsbezirk Hannover

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
80 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
15 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
5 %

LOT-0002 · Amtsgerichtsbezirk Burgwedel

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
80 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
15 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
5 %

LOT-0003 · Amtsgerichtsbezirk Hameln

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
80 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
15 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
5 %

LOT-0004 · Amtsgerichtsbezirk Neustadt a. Rbge.

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
80 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
15 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
5 %

LOT-0005 · Amtsgerichtsbezirk Springe

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
80 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
15 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
5 %

LOT-0006 · Amtsgerichtsbezirk Wennigsen

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
80 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
15 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
5 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

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1 Eintrag
  1. 24.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 130178-2026

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