Abschleppen, Transport und Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und E-Kleinstfahrzeuge
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 880.463,88 EUR
- Lose
- 6
- Auftraggeber
- Staatsanwaltschaft Hannover
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.12.2025
- CPV-Codes
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- Pannen- und Abschleppdienste für Personenwagen (50118100)
- Fahrzeugabschleppdienste (50118110)
- Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge (50118200)
- Pannen- und Abschleppdienste für Busse (50118300)
- Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge (50118400)
- Pannen- und Abschleppdienste für Motorräder (50118500)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 797195-2025
- Verfahrensnummer
- 83eab44a-a7ce-4144-a09c-562fcb2255f9
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Staatsanwaltschaft Hannover sucht einen Dienstleister für das Abschleppen, Bergen, Transportieren und Verwahren sichergestellter oder beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, einschließlich E-Scootern, E-Bikes und anderer Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Auftrag umfasst sechs regionale Bereiche in Hannover und den umliegenden Amtsgerichtsbezirken und hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 880.464 Euro. Die Rahmenvereinbarung ist je Bereich auf 730 Tage ausgelegt; Angebote müssen bis zum 13. Januar 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (6)
LOT-0001 · Stadt Hannover mit Amtsgerichtsbezirk Hannover538.376,48 EUR
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Amtsgerichtsbezirk Burgwedel76.910,92 EUR
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Amtsgerichtsbezirk Hameln56.216,72 EUR
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Amtsgerichtsbezirk Neustadt a. Rbge.76.910,92 EUR
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Amtsgerichtsbezirk Springe55.137,92 EUR
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Amtsgerichtsbezirk Wennigsen76.910,92 EUR
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Frist: 13.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Stadt Hannover mit Amtsgerichtsbezirk Hannover
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
- 80 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
- 15 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
- 5 %
LOT-0002 · Amtsgerichtsbezirk Burgwedel
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
- 80 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
- 15 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
- 5 %
LOT-0003 · Amtsgerichtsbezirk Hameln
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
- 80 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
- 15 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
- 5 %
LOT-0004 · Amtsgerichtsbezirk Neustadt a. Rbge.
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- 80 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
- 15 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
- 5 %
LOT-0005 · Amtsgerichtsbezirk Springe
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
- 80 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
- 15 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
- 5 %
LOT-0006 · Amtsgerichtsbezirk Wennigsen
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
- 80 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
- 15 %
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
- 5 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 130178-2026
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