Anlage 14_Bewertungskriterien_aktualisiert.pdf

Abschleppen, Sicherstellen, Versetzen und Verwahren verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 12:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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Bewertungskriterien (Anlage 14)

Rahmenvertrag Abschleppmaßnahmen verbotswidrig abgestellter

Fahrzeuge und Anhänger

Beschreibung der Bewertungsmatrix

Den Zuschlag erhält der Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot vorlegt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Die Punktzahl der Angebote berechnet sich anhand der nachfolgenden Auflistung. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. 60 Punkte (60 %) können über den Preis erreicht werden und weitere 40 Punkte (40 %) können über die Qualitätsmerkmale: Erreichbarkeit des Betriebsgeländes (ÖPNV), Beschaffenheit des Betriebsgeländes, Kapazität des Betriebsgeländes und Schulungen des mit der Leistung beauftragten Personals (Fahrerschulungen) erreicht werden. Die Gewichtung ist der folgenden Matrix zu entnehmen. Der Auftrag wird an den Bieter vergeben, dessen Angebot die höchste Punktzahl erreicht. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los

I. Preis 60 %60 Punkte
II. Qualität 40 %40 Punkte
- Erreichbarkeit Betriebsgelände (ÖPNV) (5 %)(5 Punkte)
- Beschaffenheit des Betriebsgeländes (15 %)(15 Punkte)
- Fahrerschulungen (20 %)(20 Punkte)

I. Preis (60 %)

Die Bewertung des Preises erfolgt je Los anhand der angebotenen Preise auf dem Preisblatt.

Wertungsrelevant sind die Nettopreise. Dabei werden die einzelnen Positionen entsprechend der Gewichtung oder der Einzelpreise gewertet. Die Gewichtung ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Grundlage sind ca. 9.000 Maßnahmen jährlich (s. Angaben in der Leistungsbeschreibung (Anlage 02)). Die angegebenen Prozentzahlen geben hier das Verhältnis der Häufigkeit der einzelnen Maßnahmen zur Gesamtzahl an.

Erläuterungen zum Preisblatt der Lose 1-5:

Von der Gesamtheit der Maßnahmen entfallen auf den Wertungspunkt 1 ca. 65 %, auf den Wertungspunkt 2 ca. 10 % und auf den Wertungspunkt Punkt 3 ca. 25 %. Die Angebotspreise unter 1. Abschleppen werden entsprechend dem angegebenen Faktor berücksichtigt. Aus der Addition der Punkte 1.1 – 1.3 ergibt sich der Wertungspreis dieses Abschnittes. In gleicher Weise wird bei den Punkten 2 und 3 verfahren. Die Preise der Punkte 4 (Verwahrung) und 5 (Sonderleistungen) werden mit dem Faktor 1 berücksichtigt. Die so ermittelten Wertungspreise werden zu einem Gesamtwertungspreis addiert. Hierbei werden die Wertungspreise 1-3 mit den oben beschriebenen prozentualen Anteilen multipliziert. Die Wertungspreise 4 und 5 werden entsprechend den ermittelten Werten übernommen.

Erläuterungen zum Preisblatt der Lose 6 und 7:

Die Angebotepreise der Punkte 1-5 werden jeweils zu einem Wertungspreis addiert. Die einzelnen Wertungspreise werden zu einem Gesamtwertungspreis addiert.

Zur Bestimmung der Rangfolge der eingereichten Angebote werden die ermittelten Wertungspreise gem. untenstehender Formel (lineare Interpolation) zueinander ins Verhältnis gesetzt und anschließend in Leistungspunkte umgerechnet. Es können maximal 60 Preispunkte, entsprechend der Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Preis“ erreicht werden.

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Bewertungskriterien (Anlage 14)

Rahmenvertrag Abschleppmaßnahmen verbotswidrig abgestellter

Fahrzeuge und Anhänger

  • Preiswertung: y = y1 + (y2 - y1) / (x2 - x1) * (x - x1)

x = Preis x1 = Bestpreis x2 = Maximalpreis (Bestpreis * z) z = Faktor für Minimalpreis (= 2) y1 = max. Punktzahl Preis Y2 = min. Punktzahl Preis = 0

Alle Bieter erhalten Ihre Punktzahl im Verhältnis Ihrer Kosten zu den Kosten des Niedrigbieters (siehe Formel zur linearen Interpolation).

II. Qualität (40 %)

Hier werden die Leistungen der Anbieter bewertet, die über das geforderte Mindestmaß hinausgehen. Der Serviceumfang errechnet sich aus den nachfolgenden 3 Punkten:

  1. Erreichbarkeit Betriebsgelände (ÖPNV) (5 %) Die Erreichbarkeit des Betriebsgeländes bezieht sich vor allem auf den öffentlichen Personennahverkehr. Bewertet werden Haltestellen jeglicher Art des ÖPNV nach ihrer Entfernung zum Betriebsgelände des Abschleppunternehmens. Die Entfernung wird mithilfe der ZÄPP-App der Ruhrbahn ermittelt und wie folgt bewertet:
Entfernung Haltestelle – Betriebsgelände 0 m - 200 m5 Punkte
Entfernung Haltestelle – Betriebsgelände 201 m - 400 m3,75 Punkte
Entfernung Haltestelle – Betriebsgelände 401 m - 600 m2,5 Punkte
Entfernung Haltestelle – Betriebsgelände 601 m - 800 m1,25 Punkte
Entfernung Haltestelle – Betriebsgelände größer als 800 m0 Punkte
  1. Beschaffenheit des Betriebsgeländes (15 %) Die Beschaffenheit des Betriebsgeländes wird anhand der Befestigung des Betriebsgeländes bewertet. Die Bewertung erfolgt im Rahmen der Begehung der Betriebsgelände (siehe Bieterleitfaden unter Ziffer 2.3). Relevant für die Bewertung ist jedoch nur der Teil des Betriebsgeländes, auf dem die abgeschleppten Fahrzeuge für den AG im Regelfall verwahrt werden sollen. Zu einem befestigtem Betriebsgelände zählen u.a. gepflasterte, asphaltierte, betonierte, versiegelte oder verdichtete Flächen. Erfüllt der für die Verwahrung vorgesehene Teil des Betriebsgeländes diese Anforderungen nicht, handelt es sich um ein unbefestigtes Gelände. Die angebotene Ausführung wird bei der Bewertung berücksichtigt:
Verwahrung der f. d. AG abgeschleppten KFZ auf vollständig befestigtem Betriebsgelände15 Punkte
Verwahrung der f. d. AG abgeschleppten KFZ auf teilweise befestigtem Betriebsgelände7,5 Punkte
Verwahrung der f. d. AG abgeschleppten KFZ auf unbefestigtem Betriebsgelände0 Punkte
  1. Schulungen des mit der Leistung beauftragten Personals (Fahrerschulungen) (20 %) Für ein sach- und fachgerechtes Abschleppen von sichergestellten Fahrzeugen sind Fahrerschulungen unentbehrlich. Durch auftragsbezogene Schulungen können die Abschleppfahrer zum Beispiel auf das Bergen und Abschleppen von Kraftfahrzeugen mit Hochvoltsystemen oder auf das Abschleppen von Lastkraftwagen vorbereitet werden. Es werden lediglich Schulungen bewertet, die für ein sach- und fachgerechtes Abschleppen notwendig bzw. hilfreich sind. Die Schulungen dürfen nicht länger als 5

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Bewertungskriterien (Anlage 14)

Rahmenvertrag Abschleppmaßnahmen verbotswidrig abgestellter

Fahrzeuge und Anhänger

Jahre zurückliegen (Stichtag: Beginn der Vertragslaufzeit (01.11.2026)), um eine Aktualität zu gewährleisten. Damit werden auch Schulungen, die zwischen dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung und dem Beginn der angegebenen Vertragslaufzeit absolviert wurden/werden, berücksichtigt. Bei noch ausstehenden Schulungen ist mit dem Angebot ein entsprechender Nachweis über eine verbindliche Schulungsanmeldung einzureichen. Der Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Schulung ist spätestens zu Beginn der Vertragslaufzeit (01.11.2026) unaufgefordert vorzulegen. Die Anzahl der ausgebildeten Abschleppfahrer mit mindestens einer fachbezogenen Schulung wird bei der Bewertung berücksichtigt. Die Angaben der Schulungen sind in der Anlage „Fahrerschulungen“ zu machen und durch das zusätzliche Einreichen von Teilnahmenachweisen zu belegen. Die Angabe der jeweiligen Teilnahme an Fahrerschulungen wird wie folgt bewertet:

Alle eingesetzten Fahrer haben mindestens eine fachbezogene Schulung absolviert.20 Punkte
2/3 der eingesetzten Fahrer hat mindestens eine fachbezogene Schulung absolviert.13,33 Punkte
1/3 der eingesetzten Fahrer hat mindestens eine fachbezogene Schulung absolviert.6,66 Punkte
Keine absolvierte Fahrerschulung0 Punkte

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