Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1.000 g in den Leitregionen 48/49
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 3.430.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.10.2026
- CPV-Codes
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- Postbeförderung auf der Straße (60160000)
- Postdienste (64110000)
- Briefpostdienste (64112000)
- Dienste im Zusammenhang mit postlagernden Sendungen (64116000)
- Postzustellung (64121100)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 717102-2026
- Verfahrensnummer
- 1ee7dcf0-911d-4710-8174-177c39cae4b8
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Logistik Zentrum Niedersachsen schreibt für das Land Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung zur gewerbsmäßigen Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1.000 g aus; Päckchen und Pakete sind ausgeschlossen. Die Leistungen betreffen die Leitregionen 48 und 49 und sind für eine Laufzeit von 720 Tagen vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3,43 Millionen Euro.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 48/49 in insgesamt einem Los aus (§ 21 VgV)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen - Los 10 (LR 48/49)
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbe-hörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 48/49 in insgesamt einem Los aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Der Auftraggeber wird über die im Angebotsvordruck genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Ange-botsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen bei-zufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen - Los 10 (LR 48/49)
- Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
- 1 %
Vergabeunterlagen
21 Dateien laut Portal · Stand 16.10.2026| Leistungsverzeichnis | 661 KB | |
| Sonstiges | 210 KB | |
| Anschreiben | 482 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 487 KB | |
| Sonstiges | 524 KB | |
| Sonstiges | 267 KB | |
| Formular | 73 KB | |
| Sonstiges | 323 KB | |
| Sonstiges | 611 KB | |
| Formular | 137 KB | |
| Formular | 128 KB | |
| Formular | 134 KB | |
| Formular | 295 KB | |
| Formular | 202 KB | |
| Formular | 117 KB | |
| Formular | 120 KB | |
| Formular | 83 KB | |
| Anschreiben | 18 KB | |
| Vertragsbedingungen | 264 KB | |
| Vertragsbedingungen | 172 KB | |
| Sonstiges | 285 KB |
Anforderungen
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXQ6YYHRSGD
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