Abholung und Beförderung von Tagespost, Infopost und Abo-Fahrausweisen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.280.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- regiobus Hannover GmbH
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
- CPV-Codes
- Postdienste (64110000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 516365-2026
- Verfahrensnummer
- 5617a5a2-7d2a-4b90-af8a-16f585fbf3ae
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die regiobus Hannover GmbH beschafft Postdienstleistungen für die Abholung und Beförderung von Tagespost, Infopost und Abonnement-Fahrausweisen. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose mit einem geschätzten Gesamtwert von 1,28 Millionen Euro; der Leistungszeitraum beträgt 730 Tage in der Region Hannover. Angebote müssen bis zum 4. August 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Postdienstleistungen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Abholung und Beförderung von Tagespost und Infopost nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung640.000 EUR
Ziel des Ausschreibungsverfahrens ist es, jeweils losbezogen einen Rahmenvertrag über Postdienstleistungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der - innerhalb des Loses 1 die Abholung und Beförderung von Tagespost und Infopost nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und - innerhalb des Loses 2 die Abholung und Beförderung der Abo-Fahrausweise nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung umfasst. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von zwei (2) Jahren mit maximal drei Verlängerungsoptionen für die ÜSTRA über jeweils vierundzwanzig (24) Monate.
Frist: 04.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Abholung und Beförderung der Abo-Fahrausweiseund Infopost nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Kopie)640.000 EUR
Ziel des Ausschreibungsverfahrens ist es, jeweils losbezogen einen Rahmenvertrag über Postdienstleistungen mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der - innerhalb des Loses 1 die Abholung und Beförderung von Tagespost und Infopost nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und - innerhalb des Loses 2 die Abholung und Beförderung der Abo-Fahrausweise nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung umfasst. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von zwei (2) Jahren mit maximal drei Verlängerungsoptionen für die ÜSTRA über jeweils vierundzwanzig (24) Monate.
Frist: 04.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gem. §§ 123 f. GWB Sämtliche der geforderten Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen. Werden die geforderten Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise unvollständig eingereicht, können diese nach sachgerechtem Ermessen von der Vergabestelle binnen einer Frist von drei (3) Werktagen nachgefordert werden. Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise, die nach Fristablauf eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Das Angebot wird in der dann vorliegenden Fassung geprüft und bewertet.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt anhand des vom Bieter angebotenen "wertungsrelevanten Gesamtpreises" nach folgender Formel: günstigster Angebotspreis wertungsrelevanter Gesamtpreis = --------------- x 100 Angebotspreis Bieter
- 50 %
- Bewertet wird die technische Qualität und Plausibilität der im Umsetzungskonzept angebotenen Leistung zur Umsetzung der jeweils losbezigenen Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Die Qualität wird im Schulnotenprinzip von "sehr gut" bis "ungenügend" bewertet. Es werden die entsprechenden Zwischennoten von maximal 15 Leistungspunkten (= Sehr gut +) bis 0 Leistungspunkten (= Ungenügend) gebildet. Ein Angebot muss als Grundlage der Wertbarkeit in allen Unterkriterien mindestens die Note "Ausreichend" erreichen. Die Angebote werden im Vergleich zueinander bewertet. Sehr gut (15 - 13 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht auf alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird sehr gut und nachvollziehbar dargestellt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Prozessschritte, die logistischen Abläufe, deren Steuerung und das Vorgehen in Fällen, in denen eine Zustellung nicht oder nur nach wiederholten Zustellversuchen möglich ist. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die eine durchgehend sehr hohe Qualität sicherstellen. (3) Angeboten ist eine sehr hohe ökologische Nachhaltigkeit, die Mindestanforderungen des saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden übererfüllt, im Rahmen der Leistungserbringung werden nur lokal emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt, was durch einen ausschließlich emissionsfreien Fuhrpark des Bieters und etwaiger Nachunternehmer belegt ist. Gut (12 - 10 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht auf alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird gut und nachvollziehbar dargestellt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Prozessschritte, die logistischen Abläufe, deren Steuerung und das Vorgehen in Fällen, in denen eine Zustellung nicht oder nur nach wiederholten Zustellversuchen möglich ist. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die eine durchgehend gute Qualität sicherstellen. (3) Angeboten ist ein ökologisch nachhaltige Leistung, die Mindestanforderungen des saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden übererfüllt, im Rahmen der Leistungserbringung werden nur lokal emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt, was durch einen ausschließlich emissionsfreien Fuhrpark des Bieters und etwaiger Nachunternehmer belegt ist. Befriedigend (9 - 7 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Dies gilt sowohl für die einzelnen Prozessschritte, die logistischen Abläufe, deren Steuerung und das Vorgehen in Fällen, in denen eine Zustellung nicht oder nur nach wiederholten Zustellversuchen möglich ist. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird dargestellt, allerdings bleiben Fragen offen. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung. (3) Angeboten ist ein ökologisch nachhaltige Leistung, die Mindestanforderungen des saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden übererfüllt. Ausreichend (6 - 4 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht auf wesentliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird dargestellt, allerdings bleiben Fragen offen. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung. (3) Angeboten ist ein ökologisch nachhaltige Leistung, die Mindestanforderungen des saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden erfüllt. Mangelhaft (3 - 0 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht nur unvollständig auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird dargestellt, allerdings bleiben Fragen offen.
- 25 %
- Bewertet wird die technische Qualität und Plausibilität der im Servicekonzept angebotenen Leistung zur Umsetzung der jeweils losbezogenen Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Die Qualität wird im Schulnotenprinzip von "sehr gut" bis "ungenügend" bewertet. Es werden die entsprechenden Zwischennoten von maximal 15 Leistungspunkten (= Sehr gut +) bis 0 Leistungspunkten (= Ungenügend) gebildet. Ein Angebot muss als Grundlage der Wertbarkeit in allen Unterkriterien mindestens die Note "Ausreichend" erreichen. Die Angebote werden im Vergleich zueinander bewertet. Sehr gut (15 - 13 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht in Bezug auf Service und Mängelmanagement auf alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere in Bezug auf das Reporting wird sehr gut und nachvollziehbar dargestellt. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die eine durchgehend sehr hohe Qualität sicherstellen. (3) Bestandteil der angebotenen Leistung ist eine zentrale Ansprechperson sowie eine Servicehotline. Gut (12 - 10 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht in Bezug auf Service und Mängelmanagement auf alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere in Bezug auf das Reporting, wird gut und nachvollziehbar dargestellt. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die eine durchgehend gute Qualität sicherstellen. (3) Bestandteil der angebotenen Leistung ist eine zentrale Ansprechperson oder eine Servicehotline. Befriedigend (9 - 7 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht in Bezug auf Service und Mängelmanagement auf alle wesentlichen Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere in Bezug auf das Reporting, wird nachvollziehbar dargestellt. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Ausreichend (6 - 4 Leistungspunkte) Die Darstellung geht auf wesentliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird dargestellt, allerdings bleiben Fragen offen. Mangelhaft (3 - 0 Leistungspunkte) Die Darstellung geht nur unvollständig auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Es bleiben zahlreichen Fragen offen. Die erreichten Punkte werden addiert und fließen mit der angegebenen Gewichtung in die Gesamtpunkte ein.
- 25 %
- Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt anhand des vom Bieter angebotenen "wertungsrelevanten Gesamtpreises" nach folgender Formel: günstigster Angebotspreis wertungsrelevanter Gesamtpreis = --------------- x 100 Angebotspreis Bieter
- 50 %
- Bewertet wird die technische Qualität und Plausibilität der im Umsetzungskonzept angebotenen Leistung zur Umsetzung der jeweils losbezigenen Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Die Qualität wird im Schulnotenprinzip von "sehr gut" bis "ungenügend" bewertet. Es werden die entsprechenden Zwischennoten von maximal 15 Leistungspunkten (= Sehr gut +) bis 0 Leistungspunkten (= Ungenügend) gebildet. Ein Angebot muss als Grundlage der Wertbarkeit in allen Unterkriterien mindestens die Note "Ausreichend" erreichen. Die Angebote werden im Vergleich zueinander bewertet. Sehr gut (15 - 13 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht auf alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird sehr gut und nachvollziehbar dargestellt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Prozessschritte, die logistischen Abläufe, deren Steuerung und das Vorgehen in Fällen, in denen eine Zustellung nicht oder nur nach wiederholten Zustellversuchen möglich ist. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die eine durchgehend sehr hohe Qualität sicherstellen. (3) Angeboten ist eine sehr hohe ökologische Nachhaltigkeit, die Mindestanforderungen des saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden übererfüllt, im Rahmen der Leistungserbringung werden nur lokal emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt, was durch einen ausschließlich emissionsfreien Fuhrpark des Bieters und etwaiger Nachunternehmer belegt ist. Gut (12 - 10 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht auf alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird gut und nachvollziehbar dargestellt. Dies gilt sowohl für die einzelnen Prozessschritte, die logistischen Abläufe, deren Steuerung und das Vorgehen in Fällen, in denen eine Zustellung nicht oder nur nach wiederholten Zustellversuchen möglich ist. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die eine durchgehend gute Qualität sicherstellen. (3) Angeboten ist ein ökologisch nachhaltige Leistung, die Mindestanforderungen des saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden übererfüllt, im Rahmen der Leistungserbringung werden nur lokal emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt, was durch einen ausschließlich emissionsfreien Fuhrpark des Bieters und etwaiger Nachunternehmer belegt ist. Befriedigend (9 - 7 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Dies gilt sowohl für die einzelnen Prozessschritte, die logistischen Abläufe, deren Steuerung und das Vorgehen in Fällen, in denen eine Zustellung nicht oder nur nach wiederholten Zustellversuchen möglich ist. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird dargestellt, allerdings bleiben Fragen offen. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung. (3) Angeboten ist ein ökologisch nachhaltige Leistung, die Mindestanforderungen des saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden übererfüllt. Ausreichend (6 - 4 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht auf wesentliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird dargestellt, allerdings bleiben Fragen offen. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung. (3) Angeboten ist ein ökologisch nachhaltige Leistung, die Mindestanforderungen des saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden erfüllt. Mangelhaft (3 - 0 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht nur unvollständig auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird dargestellt, allerdings bleiben Fragen offen.
- 25 %
- Bewertet wird die technische Qualität und Plausibilität der im Servicekonzept angebotenen Leistung zur Umsetzung der jeweils losbezogenen Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Die Qualität wird im Schulnotenprinzip von "sehr gut" bis "ungenügend" bewertet. Es werden die entsprechenden Zwischennoten von maximal 15 Leistungspunkten (= Sehr gut +) bis 0 Leistungspunkten (= Ungenügend) gebildet. Ein Angebot muss als Grundlage der Wertbarkeit in allen Unterkriterien mindestens die Note "Ausreichend" erreichen. Die Angebote werden im Vergleich zueinander bewertet. Sehr gut (15 - 13 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht in Bezug auf Service und Mängelmanagement auf alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere in Bezug auf das Reporting wird sehr gut und nachvollziehbar dargestellt. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die eine durchgehend sehr hohe Qualität sicherstellen. (3) Bestandteil der angebotenen Leistung ist eine zentrale Ansprechperson sowie eine Servicehotline. Gut (12 - 10 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht in Bezug auf Service und Mängelmanagement auf alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere in Bezug auf das Reporting, wird gut und nachvollziehbar dargestellt. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die eine durchgehend gute Qualität sicherstellen. (3) Bestandteil der angebotenen Leistung ist eine zentrale Ansprechperson oder eine Servicehotline. Befriedigend (9 - 7 Leistungspunkte) (1) Die Darstellung geht in Bezug auf Service und Mängelmanagement auf alle wesentlichen Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere in Bezug auf das Reporting, wird nachvollziehbar dargestellt. (2) Dargestellt sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Ausreichend (6 - 4 Leistungspunkte) Die Darstellung geht auf wesentliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung wird dargestellt, allerdings bleiben Fragen offen. Mangelhaft (3 - 0 Leistungspunkte) Die Darstellung geht nur unvollständig auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Es bleiben zahlreichen Fragen offen. Die erreichten Punkte werden addiert und fließen mit der angegebenen Gewichtung in die Gesamtpunkte ein.
- 25 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
gem. §§ 123 f. GWB Sämtliche der geforderten Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen. Werden die geforderten Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise unvollständig eingereicht, können diese nach sachgerechtem Ermessen von der Vergabestelle binnen einer Frist von drei (3) Werktagen nachgefordert werden. Unterlagen, Erklärungen und/oder Nachweise, die nach Fristablauf eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Das Angebot wird in der dann vorliegenden Fassung geprüft und bewertet.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 16.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 715391-2026
- 27.07.2026Berichtigung 1Die Angebotsfrist wird auf den 4.08.2026, 10:00 Uhr und die Fragefrist auf den 28.06.2026 neu festgesetzt.
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