[Seite 1]
Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg
Preisblatt Postdienstleistungen
Los 2 Karlsruhe
Alle Preise sind vollständig (Einzelpreis, Preis bzw. Pauschale) einzutragen, sofern sich auf das jeweilige Los beworben wird. Es sind ausschließlich NettoBrutto-Preise einschließlich (ohne die etwaig anfallende 19% MwUSt.) anzugeben. Eventuell anfallende Kosten wie z.B. die Bereitstellung von Behältnissen und Transportrollwagen, Anlieferung der Post, Kosten für die Bereitstellung von statistischen Daten oder ähnliches, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Einheitspreise gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer die Sendungen an andere lizensierte Dienstleister übergibt.
In die Beförderungsentgelte ist einzukalkulieren, dass nicht zustellbare Sendung an den Auftraggeber zurückgesendet werden. Die Gegenstände werden nur nach Gewicht kategorisiert, d.h. dass innerhalb dieser Werte sämtliche Maße (Länge/Breite/Höhe) zu den angegebenen Preisen befördert werden müssen.
ACHTUNG: Die nachstehenden Mengenangaben sind nur zum Zweck der Kalkulation und Angebotswertung gedacht. Es wird hiermit keine Abnahmeverpflichtung garantiert.
| Entgelt Los 2 (einschließlich Beförderung, Frankierung, Abholung beim Auftraggeber, Klischee, etc.) | |||
|---|---|---|---|
| Gegenstand | zu kalkulierende Menge pro Jahr | Einzelpreis netto* (inkl. 19% MWSt) | Preis (inkl. 19% MWSnetto*t) |
| Brief – Standard bis 20 gr national | 17.000 | ||
| Brief – Standard bis 20 gr international | 150 | ||
| Brief – Kompakt bis 50 gr national | 3.500 | ||
| Brief – Kompakt bis 50 gr international | 40 | ||
| Großbrief – bis 500 gr National | 12.000 | ||
| Großbrief – bis 500 gr International | 10 | ||
| Maxibrief – bis 1.000 gr | 200 | ||
| Unfrankierte Rücksendungen | 102.000 |
[Seite 2]
| Postfachleerung und Anlieferung der Eingangspost (Mo. – Fr. täglich) (Einzelpreis pro Monat) | 12 Monate | ||
|---|---|---|---|
| --------------------------- | |||
| Gesamtpreis 2 netto* |
(*Gzzegsl.a UmStt,p sroewise 2it dnieestteo *fü r die jeweilige Leistung anfällt, zum jeweils gültigen Satz . Der Auftragnehmer ist für eine umsatzstuerrechtlich korrekte Abrechnung der Leistungen verantwortlich)