Vergabeunterlagen vom 20.08.2026 (PDF)

Abbrucharbeiten für Sozialgebäude (KG, EG, DG) im Westfriedhof, München – Paket 2

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 22:52 (Europe/Berlin)

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Landeshauptstadt München, Baureferat Vergabeart Friedenstraße 40 81671 München offenes Verfahren Deutschland nicht offenes Verfahren Tel.: Fax.: U wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

n

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb t Innovationspartnerschaft

e

Ablauf der Angebotsfrist

r

Datum 22.09.2026 Uhrzeit 11:10 l Bindefrist endet am 17.03.2027

a

g

e

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

n

Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A

Bezeichnung der Bauleistung:

n

Maßnahmennummer Baumaßnahme

i

12HI.011072 Westfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung

c

Vergabenummer Leistung

h

BauR H-11108-2026Abbrucharbeiten, Paket 2

t

Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

b

212EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren voerzulegenden Unterlagen 226.H Mindestanforderungen an Nebenangebote

a

227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien

r

242.H Instandhaltung 2440 Informationen zur Datenerhebung b 2492 Online-Vergaben

e

i

t

b

a

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

r

Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.H Besondere Vertragsbedingungen * 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung statt 241 gilt 2410_Abfall_Ersatzbaustoffverordnung_EBV-0225 622 Merkblatt Bauabfall 625 Abbiegeassistenzsystem LKW ab 7,5 to 16_Weitere_Besondere_Vertragsbedingungen *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB München – Stand Januar 2025 1 von 5

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) WBVBs_Regelungen_zum_zentralen_Rechnungseingang_022026

C) Udie, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.H Angebotsschreiben

n

Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124 tEigenerklärung zur Eignung 127 Erklärung Bezug Russland

e

221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222

r

224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erkllärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

a

248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärungg zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

e

Vertragsformular für Instandhaltung:

n

n

i

c

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind

h

223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderert Unternehmen

b

e

a

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b

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*

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu ver- geben im Namen und für Rechnung Landeshauptstadt München, Baureferat

U

Esn ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung

t

e

r

2 Kommunikatlion Die Kommunikataion erfolgt elektronisch übger die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform)

e

in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform n Stelle LHM Baureferat Straße Friedenstraße 40 PLZ/Ort 81671 Münchenn E-Mail Fax

i

c

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

h

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

t

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

b

e

3.2 - frei - a 3.3 Nachforderung r Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. b teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: e

i

t

b

nicht nachgefordert 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vaorzulegen: siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlargen

*

4 Losweise Vergabe: ✘ nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB München – Stand Januar 2025 3 von 5

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interes- sensbestätigung nur ein Los

Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:

U

Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. nHöchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot

t

in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:

e

r

l

a

5 Mehrere Hauptangebote

g

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist

e

zugelassen Werden mehrere Haupntangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.

n

6 Nebenangebote

i

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelacssen; Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. 6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge-

h

nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -

t

für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche :

b

e

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereichea:

r

b

e

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot i

t

b

a

7 Angebotswertung: r Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote * Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten.

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel U mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben,

n

ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.

t

Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

e

Schriftrlich Das beigefügtel Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

a

siehe Briefkopf

g

Stelle:

e

n

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"

Maßnahmenummer: 12HI.011072Baumnaßnahme: Westfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung
Vergabenummer: BauR H-11108-2026i Leistung: Abbrucharbeiten, Paket 2

zu versehen, ggf. unter Verwendungi eicnes bereit gestellten Kennzettels.

h

t

9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB, § 21 EU VOB/A):

b

Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089 / 2176-2411, Fax 089 / 2176-2847

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212EU (Teilnahmebedingungen EU)

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Hinweis: Das UVergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2 "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (EU-VOB/A).

n

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

t

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin-

e

zuweisen.

r

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote lvon Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

a

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und aguf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot e 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

n

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der V ergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

n

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgeigebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabesctelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

h

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

t

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspre ise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ abuf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

e

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

a

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegunrg des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

b

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungsesumme gewährt werden und

i

  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes undt werden im Fall der Auftragsertei- lung Vertragsinhalt.

b

4 Nebenangebote

a

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

r

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei-

*

ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen

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212EU (Teilnahmebedingungen EU) (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen. 5 UBietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

n

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

t

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,

e

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt, r
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

l

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifizieart signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften,

g

die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

e

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)

n

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Au ftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese-

n

henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen

i

Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichecn Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

h

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge-

t

meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflich- tungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre-

b

chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen. e 7 Eignung

a

7.1 Offenes Verfahren

r

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikbation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei

e

Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqua- lifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte

i

auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachwetis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot

b

 entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftrags- spezifische Einzelnachweise a  oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

r

vorzulegen.

*

Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigen- erklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeich- nis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.

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212EU (Teilnahmebedingungen EU) in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren

U

Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der

n

engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. er-

t

gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelaengt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zustän-

r

diger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigen- erklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die

l

Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für daie Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt wer- den, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht

g

in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zuer Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister)

U

n

(Name und Atnschrift der Vergabestelle) LHM, Baureferat, Verwaltung und Recht

e

Friedenstraße 40

Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Registergericht: BImA-Nummer1:

Friedenstraßte 4e0

r

81671 München

l

a

g

Angebotsschreiben

e

Bezeichnung der Bauleistung:

n

Maßnahmennummer Baumaßnahm e 12HI.011072 We stfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung

n

i

Vergabenummer Leistung B auR H-11108-2026Abb rucharbeiten, Pakcet 2

h

Anlagen2, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kturz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den gefor- derten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung dbes Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen

e

234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitätean anderer Unternehmen Nebenangebot(e) r 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

b

2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten ause ausbeuterischer Kinderarbeit

i

t

b

Anlagen2, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden

a

124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung r 127 Erklärung Bezug Russland

*

221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung

1 nur auszufüllen, wenn der Bieter von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Auftragsnummer aus durchgeführten Aufträgen erhalten hat *ident2i vsocmh B iebteera arnbzuekiretubzeanr uen d Vbeeirzugfüagbeen unterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Mai 2022 1 von 3

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213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 UDie Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Euro Leistungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer

n

2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütungen gem. Euro* tInstandhaltungsvertrag3 beträgt einschl. Umsatzsteuer

  • nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Wartungs-/Instandhaltungsvertrag beiliegt

e

3 Anza r hl der Nebenangebote St.

l

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungs- summe füar Haupt- und alle Nebenangebote4 sowie auf % die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grund-

g

lage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. e

n

5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,

n

  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

i

6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragcen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer:

h

Name: PQ_Nummer:

t

Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:

b

Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unteernehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).5

a

7 Ich/Wir erkläre(n), dass r ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n).

b

ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeich- nis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer

e

aufgeführt sind, im eigenen Betrieb aus- führen werde(n).

i

8 Ich/Wir erkläre(n), dass t  ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis-

b

ses als alleinverbindlich anerkenne(n).  mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenastand meines/unseres An- gebotes sind.

r

 ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den

*

„Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.  das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.

3 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 4 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 5 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- *identsicshacfht e rbbreacahrt bwierdi, tdbera/driee a lVs KeMrUg aeibnezuusntutfeenr islt/asigned.n erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Mai 2022 2 von 3

[Seite 11]

213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)  falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.  ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme dieses Vertrages entrichten werde(n), falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, dass U ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.

n

 ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine t vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.

e

 ich/wir bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalte/einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

r

wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewäh- re/lgewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten

a

Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. §

g

7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwer- tiger Arbeit egleiches Entgelt bezahle/bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)

n

Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

n

i

c

Ist h

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
  • ein schriftliches Angebot nicht an diester Stelle unterschrieben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.

b

e

a

r

b

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a

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*

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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer
BauR H-11108-2026
Baumaßnahme
U Westfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung
n
t Leistung
e Abbrucharbeiten, Paket 2

er

l

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1.l a Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (= Ausführungsfristen)
g Mit der Ausführung ist zu beginnen
e am
n spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
in der 19. KW 2027 ,spätestens am letzten Werktag dieser KW.
n innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2
VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr
i Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
c nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
h Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
t am
innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
b in der 31. KW 2027 , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
e in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2a Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
r vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
b vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
e folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
t
b
a
r
*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - VHB München Stand 01/2025

[Seite 13]

214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:

U

2.1€ (ohne Umsatzsteuer)
UProzent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung als
Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis
zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2e Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne
r Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die
Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils des Auftragssumme begrenzt, der den bis zu
l diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3a Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen
werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte
g Vertragsstrafe angerechnet.

ge

n

3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß
§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf
n Tage.

Tage. ni

c

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

h

h Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet
t Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die
Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
zu leisten.

zu leisten. b 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/Be)

a

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 2 Prozent der Summer der Abschlagszahlungen zum
a Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
r Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):
b
Nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche. Soweit zu diesem Zeitpunkt die
e geltend gemachten Mängelansprüche des Auftraggebers noch nicht erfüllt sind, darf er einen
entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
i
t
b
a Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet

Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet ar

*

6 Bürgschaften

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
-die Vertragserfüllung das Formblatt„Vertragserfüllungsbürgschaft“
-die Mängelansprüche das Formblatt„Mängelanspruchsbürgschaft“
-vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt.„Abschlagszahlung-/
Vorauszahlungsbürgschaft“

§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - VHB München Stand 01/2025

[Seite 14]

214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. Nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
U Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Un

t

8 Werbung e Werbung auf drer Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

l

9 Sicherung der Mindestlohnpflichten

a

a Mindestlohnpflichten bestehen in der Baubranche aufgrund der geltenden allgemeinverbindlich erklärten
Tarifverträge und aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Danach ist der Auftragnehmer verpflichtet, den
g zur Erfüllung seiner Vertragsleistungen eingesetzten eigenen Arbeitskräften tarifliche bzw. gesetzliche
Mindestlöhne zu gewähren.
e Daneben haftet der Auftragnehmer gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz dafür, dass
auch den auf seiner Baustelle von Nachunternehmern eingesetzten Arbeitskräften der Mindestlohn vergütet
n wird.
Erhalten Arbeitskräfte, die zur Erfüllung von Vertragsleistungen des Auftragnehmers eingesetzt sind, für
n tatsächlich geleistete Arbeit den ihnen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Lohn nicht, nicht
vollständig oder nicht termingerecht, so hat der Auftragnehmer als sofort fällige Pflicht gegenüber dem
i Auftraggeber an alle betroffenen Arbeitskräfte die vorenthaltenen Löhne zu zahlen. Der Auftragnehmer hat die
erforderlichen Kosten für Dolmetscherdienste sowie für anwaltliche Betreuung der betroffenen Arbeitskräfte zu
c erstatten und übliche Vorschüsse zu leisten.
h
Bei begründetem Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflichten hat der Auftragnehmer dem
t Auftraggeber nachzuweisen, dass alle Arbeitskräfte den ihnen zustehenden Mindestlohn auch tatsächlich
erhalten haben; dies kann z.B. durch Testat eines Wirtschaftsprüfers erfolgen. Bis zum Nachweis der
vollständigen Erfüllung der Mindestlohnpflichten ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen bis zu 5 %
der Auftragssumme zurückzubehalten.

der Auftragssumme zurückzubehalten. be 10 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln

a

a Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der
Leistungserbringung ist verboten.

Leistungserbringung ist verboten. arb 11 Diskriminierungsschutzklausel

e

11.1e Das beauftragte Unternehmen hat sich bei der Ausführung des Auftrags jeglicher diskriminierender,
insbesondere sexistischer und rassistischer Äußerungen durch Wort, Ton, Schrift oder Bild zu enthalten. Dies
i 1 gilt insbesondere für sämtliche Formen der Werbung auf städtischen Baustellen. Auf die hierzu erstellten 1
t Grundregeln des deutschen Werberates, den Leitfaden zum Werbekodex (www.werberat.de/werbekodex) und
die im Stadtratsbeschluss vom 04.10.2018 (www.ris-muenchen.de; Nr. 14-20/V10529) dargestellten Kriterien
b zur Beurteilung sexistischer Werbung wird hingewiesen.
11.2a Das beauftragte Unternehmen hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese Pflichten von seinen zur
r Auftragsausführung eingesetzten Subunternehmen beachtet werden.

r*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - VHB München Stand 01/2025

[Seite 15]

214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

12 Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertragszwecks
erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern,
behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt,
U 1 soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unangemessen
n 1 hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht
einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergütung unter
t Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.
e
r 13 bis 15: frei
l

lag

16

g Weitere Besondere Vertragsbedingungen
e Fortsetzung siehe Beiblatt „16_Weitere Besondere Vertragsbedingungen“.

en

n

i

c

h

t

b

e

a

r

b

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i

t

b

a

r

*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - VHB München Stand 01/2025

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Ergänzung zu 214.H (Weitere Besondere Vertragsbedingungen H)

  1. Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren

U

Besonderen Vertragsbedingungen".

n

16.1 Verlangen der förmlichen Abnahme Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10.000 €

t

(ohne Umsatzsteuer).

e

16.2 Nachunternehmerleistungen Bei Aufträgen mit Nachunternehmerleistungen soll der Auftragnehmer bei der Einholung von

r

Angeboten regelmäßig kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) angemessen beteiligen. Die Bestlimmungen des § 4 Absatz 8 Nummer 1 VOB/B bleiben unberührt. Nachunternehmer müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein und ihren gesetzlichen Verpflichtunagen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sein und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

g

16.3 Verwendung einer Austauschplattform

e

  1. Der Auftraggeber stellt ab Auftragserteilung für die gesamte Dauer des Projekts und

n

seiner Abwicklung eine Austauschplattform mit einem spezifischen Projektraum unter der Adresse ww w.thinkproject.com zur Verfügung. 2. Der Auftragnehmern ist verpflichtet, diese Austauschplattform für den Austausch aller projektbezogenen Dokumente, die gesamte projektbezogene Kommunikation und

i

Dokumentation zu nutzen; Einzelheiten sind in Nrn. 4 und 5 geregelt. Hiervon ausgenommen sind Erklärungen, für die die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben

c

oder vertraglich vereinbart ist, insbesondere Vertragsänderungen/-erweiterungen und Kündigungen. h 3. Der Auftragnehmer ist verpflichttet sich beim Anbieter der Plattform thinkproject (Kontaktdaten werden vom Auftraggeber mitgeteilt)geeignet zu lizenzieren. Der Preis für eine jährlich erwerbbare, personenbezogene Lizenz beträgt 495,00 € netto pro Jahr und Person.

b

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die im eProjekt entstehenden Dokumente im Projektraum zu speichern. Die Ablage der Dokumente erfolgt nach einer definierten Ablagestruktur (gemäß Anleitung), entsprecahend der Projektrolle und Zugriffsrechte des Auftragnehmers und in Absprache mit der Projektleitung.

r

Der Auftragnehmer ist verpflichtet die im Projekt entstehenden Pläne in Abstimmung mit der Projektleitung im Projektraum zu speichernb. Bei der Speicherung der Pläne im Projektraum müssen die Dateinamen einer definierten Plancodierung (gemäß Anleitung) entsprechen. e Ist der Auftragnehmer mit dem Führen eines Bautagebuchs beauftragt, so ist er

i

verpflichtet, die Dokumentation des Bauprozesses in einem digitalen Bautagebuch im Projektraum vorzunehmen.

t

  1. Bei jeder Ablage von Dokumenten durch den Auftragnehmer inb der Austauschplattform muss über das interne Nachrichtensystem eine Nachricht an einen internen Projektansprechpartner des Auftraggebers gesendaet werden.

r

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich mit der Funktionsweise der Software ThinkProject vertraut zu machen. * Fortsetzung siehe "WBVBs_Regelungen_zum_zentralen_Rechnungseingang_022026.pdf"

Stand 01/2025 *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 17]

Ergänzung zu 214.H (Weitere Besondere Vertragsbedingungen H)

U

n

t

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r

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c

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b

e

i

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b

a

r

*

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

Stand 01/2025 *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

Vergabenummer
BauR H-11108-2026
Baumaßnahme U Westfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung
n t Leistung Abbrucharbeiten, Paket 2

ter

l

Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vaergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

g

1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind

e

1.1 Formblätter

n

Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) Angaben zur Preisermittlung nentsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

i

127 – Erklärung Bezug Russland

c

224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer

h

Hauptangebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird)

t

233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver- geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer H auptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)

b

234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenne das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege- ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)

a

235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi-

r

täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange- bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)

b

248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabee mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

i

Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

t

2481 - Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflabnzen 2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeutearischer Kinderarbeit 2292.StB - Erklärung zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen

r

*

Vertragsformular für Instandhaltung:

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Mai 2022 1 von 4

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

1.2 Unternehmensbezogene Unterlagen Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung

U

n

t

e

r

l

1.3 Leistungsbezogene Unterlagen Leistungsverz

a

eichnis mit den Preisen

g

  • Z ulassung Fachbetrieb und Sachkundebescheinigungen gemäß TRGS 519
  • F achkundebescheineigung gemäß TRGS 521

n

n

i

1.4 Sonstige Unterlagen c Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise

h

t

b

e

a

r

2 Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“

b

Für das Zuschlagskriterium Beschleunigungsregelung:

e

Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonde- ren Vertragsbedingungen) durch den Bieter unter Berücksichtiguing vertraglicher Vorgaben wie z. B. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. t Mit dem Angebot Abgabe eines Bauzeitenplans, als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: Lfd. Nr.

b

der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachs a e in Wochen.“

r

*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Mai 2022 2 von 4

[Seite 20]

216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

3 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind 3.1 Formblätter

U

126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer

n

236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

t

Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

e

r

l

a

3.2 Unternehmensbgezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)

e

Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben

n

Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge- gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

n

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handielskammer Rechtskräftig bestätigter Insolvenzpclan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insol- venzplanes angegeben wurde)

h

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifltichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanz amtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi- nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

b

Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

e

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenaschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

r

Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen

b

Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung

e

Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicheriungsarbeiten an Arbeitsstellen ge- mäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssiche-

t

rung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" oder gleichwertiger Nachweis.

b

Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und Qualifikation des Unternehmens gemäß ZTV oder gleichwertiger Qualifikationsnachweise a Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV r oder gleichwertiger Nachweis.

*

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[Seite 21]

216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

3.3 Leistungsbezogene Unterlagen

Produktdatenblätter benannter Fabrikate

Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248

U

nZertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 2481 Natchweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforder- ten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröf-

e

fentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhalte-

r

systeme in Deutschland.

l

Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforder- ten „Technischaen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröf- fentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch positives Begutach-

g

tungsschreiben der BASt bzw. einer mit der BASt direkt vergleichbaren Institution eines anderen Mit- gliedstaats der Euroepäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist.

n

n

i

c

h

3.4 Sonstige Unterlagen

t

Auszüge aus der Urkalkulation zur Aufklärun g auffälliger Einheitspreise

b

Urkalkulation

e

Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder enatsprechend testierte Gewinn- und Verlustrech- nungen

r

b

e

i

t

b

a

r

*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Mai 2022 4 von 4

[Seite 22]

124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen

(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind)

U

Maßnahmennummer 12HI.0 11072 Vergabenummer BauR H-11 108-2026

n

Vergabeart

t

Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren

e

Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändiger Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale lNATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog Baumaßnahme a W estfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung

g

Leistung e A bbrucharbeiten, Paket 2

n

Bewerber 0F n Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzwi. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) c anderes Unternehmen*)

h

(Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)

t

Jahr Euro Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abge schlossenen Geschäfts- jahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu

b

vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei ge- meinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

e

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

a

Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekannt- machung angegebenen Zeitraum1, vergleichbare Leistungen arusgeführt habe/haben.

b

Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei. e Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir drei Referenz- nachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: i Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Be-

t

nennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der aus- geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung

b

der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschrei- bung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführunag; Angabe zur Art der Bau- maßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersronal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

*

Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung. https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauf- traege_formblatt_444_referenz.docx

 zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend. *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern – Stand September 2022 1 von 3

[Seite 23]

124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfü- gung stehen. FaUlls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nachn Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Registereintragungen

t

Ich bin / Wier sind im Handelsregister eingetragen.

r

für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.

l

zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.

a

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärungg vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei

e

der Industrie- und Handelskammer. Angabe zu Insolvenzverfahrenn und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nnicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

i

Angabe, dass nachweislich keine schwerec Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt

h

Ich/Wir erkläre(n), dass t für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. keine Eintragungen im Wettbewerbsregister ge speichert sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.

b

zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für

e

mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

a

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbrsregister durchführen.

b

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

e

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

i

der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

t

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde bich/werden wir eine Unbedenk- lichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nacah § 48b EStG vorlegen.

r

*

2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern – Stand September 2022 2 von 3

[Seite 24]

124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte UUnbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

n

t

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf ge- sondertes Veerlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig inner- halb dieser Frirst vorgelegt werden.

l

a

g

e

n

(Ort, Datum, Unterschrift)4

n

i

c

h

t

b

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a

r

b

e

i

t

b

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*

4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern – Stand September 2022 3 von 3

[Seite 25]

127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)

Eigenerklärung Bezug Russland

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Per- soneUn oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

n

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

t

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbeers/Bieters in Russland,

r

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchsltabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

a

c) durch das Handegln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.

e

Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu

n

Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden. Maßnahmennummer 12HI.0 11072 n Vergabenummer BauR H-11 108-2026 Maßnahme oder Baumaßnahme i W estfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung

c

Leistung h A bbrucharbeiten, Paket 2

t

1 Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw.

b

Bietergemeinschaft 1 Auftragnehmer e 1 (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)

a

r

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. b Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung

e

nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in An-

i

spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe). folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personten oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

b

a

r

*

Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

1 Zutreffendes ankreuzen *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Dezember 2022 1 von 2

[Seite 26]

127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland) Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen Ubeauftrage(n) / beauftragt habe(n). nfolgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).

t

e

r

l

Die Leaistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

g

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zeulässig. Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum

n

  1. Oktober 2022 beendet. keine der in den Buchstaben na) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- trage(n) / beauftragt habe(n).

i

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf-

c

tragen werde(n) /beauftragt habe(n).

h

t

b

Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

e

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU)

a

2022/576) zulässig.

r

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

b

e

i

t

b

a

r

(Ort, Datum, Name, Unterschrift2)

*

2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Angebotes ist *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Dezember 2022 2 von 2

[Seite 27]

221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

BieterVergabenummerDatum
BauR H-11108-2026
Baumaßnahme U W estfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung
n t Leistung Abbrucharbeiten, Paket 2

ter

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

l

1l a Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1g Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2e n Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten n Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4i Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)
1.5c h Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6t Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)

t b

2b Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
e Zuschläge in % auf
LohnStoffkostena r Geräte- kostenSonstige Kos- tenNachunter- nehmer- leistungen
2.1Baustellengemeinkostenb
2.2Allgemeine Geschäftskostene i
2.3Wagnis und Gewinnt
2.3.1Gewinnb
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis1a
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis2r
2.4Gesamtzuschläge*

1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 2

[Seite 28]

221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

3.Ermittlung der Angebotssumme
UEinzelkosten der Teil- leistungen = unmittel- bare Herstellungskos- ten €Gesamt- zuschläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1n Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
t e x
3.2r Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3l a Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebs- stoffe)
3.4g Sonstige Kosten e (vom Bieter zu erläutern)
3.5n Nachunternehmerleistungen 3
n Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

ni

c

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

h

t

b

e

a

r

b

e

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b

a

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*

*ident 3 i scAhuf Vbeerlaanrgbene isitndb faürr deie sVe eLreigstaunbgeeun nditee Arnlgaabgene nzu r eKralhkualalttioen nde rS(si) eN acühbunetrer nedhimee r(Ss)c dheaml Atufftlraäggcehbeer v-o rzBuleegweenr. ben - © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 2 von 2

[Seite 29]

222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

BieterVergabenummerDatum
BauR H-11108-2026
Baumaßnahme U Westfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung n
t Leistung e Abbrucharbeiten, Paket 2

ter

Angaben zur Kalkullation über die Endsumme

1.l a Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1g Mittellohn ML e einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2n Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne
1.3Lohnnebenkosten n Auslösungen, Fahrgelder
1.4i Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)

ic

h

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)

t

1.5t Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/hv.H.
1.6b Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

be

a

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

r

b

e

i

t

b

a

r

*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 2

[Seite 30]

222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten%
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
U xx
2.2n Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)x
2.3t Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)x
2.4Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern)x
2.5e Nachunternehmerleistungen 1x
r Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)noch zu verteilen
l Zusammensetzung der Umlagesummen
a gUmlage gesamt (€)Anteil BGK (€)Anteil AGK (€)Anteil W+G (€)
e 2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
n 2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungenn
3i Baustellengemeinkosten, Allgemeicne Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1h Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)
3.1.1Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betragest
Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: xb
3.1.2Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw.e
3.1.3Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtunga r b
3.1.4An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.e
3.1.5Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.i
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1Gewinn
3.3.2Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko)
3.3.3Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber *identiscvohr zubleegaernb. eitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 2 von 2

[Seite 31]

223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

BieterVergabenummerDatum
BauR H-11108-2026
Baumaßnahme U Westfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung n
t Leistung e Abbrucharbeiten, Paket 2

er

Aufgliederung derl Einheitspreise

OZ des LV 1l a Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1Menge 1Men- gen- einheit 1Zeitan- satz 2Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3Stoffe 2Geräte 2, 4Sonstiges 2Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910
g e Auf Verlangen sind die
n Einheitspreise sämtlicher Pos. des
LVs innerhalb der von der Vergabestellen
vorgegebenen Frist aufzugliedern.i
c h
t
b
e
ar
b
e
i t
b
a r

r*

1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen *identizsucgher ebchenaert bweoridtebn asirned. Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand August 2012 1 von 1

[Seite 32]

234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer 12HI.011072Vergabenummer BauR H-11108-2026
Baumaßnahme U Westfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung n
t Leistung e A bbrucharbeiten, Paket 2

ter

l

Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft

a

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

g

Bevollmächtigter Vertreter

e

Mitglied

n

USt-ID:

Weitere Mitglieder

n

Mitglied

i

USt-ID: c Mitglied h USt-ID: t Mitglied USt-ID: b beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgem e einschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen-

a

nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

r

b

(Ort) (Datum) (Unterschrift)

e

i

(Ort) (Datum) (Unterschrift) t

b

a

(Ort) (Datum) (Unterschrift)

r

*

(Ort) (Datum) (Unterschrift)

1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte *identisErckhlä rubnega arbbzuegietbbena. re Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 1

[Seite 33]

235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

BieterVergabenummerDatum
BauR H-11108-2026
Baumaßnahme U Westfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung
n t Leistung Abbrucharbeiten, Paket 2

ter

Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

l

(Unteraufträge / Eignungsleihe)

a

Ergänzung des Angebotsschreibens

g

Verzeichnis über Art und Uemfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird

n

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistun- gen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).

n

OZ/Leistungsbereichn i Beschreibung der TeilleistungenNamen des Nachunternehmen (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Anforde- rung der Vergabestelle)
c h t b
e a rb e
i t b a r
*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2

[Seite 34]

235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

U
n t e rl
a g e n

n

i

c

h

Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

t

Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanzi- ellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nach- folgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.

b

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unternehmensb Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung
e a r b
e i t
b a r *

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2

[Seite 35]

236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

Bewerber/BieterVergabenummerDatum
BauR H-11108-2026
Baumaßnahme U Westfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung n
t Leistung e Abbrucharbeiten, Paket 2

ter

l

Name, gesetzlicher Veartreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

g

e

n

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegennüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die

i

nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

c

OZ/LeistungsbereichBeschreibung der (Teil)Leistungen
c h t b

be

a

r

b

(Ort, Datum, Unterschrift)

e

i

t

Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle

b

Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Beweraber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1

r

*

(Ort, Datum, Unterschrift)

Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.

1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist. *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1

[Seite 36]

2410 (Abfall – EBV)

Vergabenummer
BauR H-11108-2026
Baumaßnahme U Westfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung n
t Leistung e Abbrucharbeiten, Paket 2

ter

Ergänzung der Aulfforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

a

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen

g

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

e

1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leis- tungsbeschreibung gennannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass

  • die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betrneiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
  • bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall-

i

wirtschaftsbehörde vorliegt,

  • die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,

c

  • die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. h 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten

t

Zeitpunkt die Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen sowie für die jeweiligen Stoffgrup- pen und Belastungsklassen die Verwertungs - oder Beseitigungsanlagen zu benennen und nachzuwei- sen, dass

b

− die Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen zur Aufnahme des Bau- und Abbruchab- falls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Aebbruchabfälle abzunehmen, − die Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auaskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,

r

− die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt. b 2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen e 2.1 Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Verpflichtungsklau-

i

sel).

t

2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger (Zweiterzeuger) in Bezug auf Stoffe, für die es keine konkrete Zweckbestimmung von Seiten des Auftraggebers gibt (ausgenommen

b

davon sind also die Stoffe, die planmäßig wiederverwendet werden). Zugleich wird der Auftragnehmer mit Aufnahme seiner Tätigkeit, bei der er automatisch die Sachherrschaft üaber die Stoffe erlangt, auch Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt dabei die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Brau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie

*

der anerkannten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV). Die Verantwor- tung zur ordnungsgemäßen Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle verbleibt dane- ben beim Auftraggeber, der ebenfalls Abfallerzeuger (Ersterzeuger) ist.

2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den gel- tenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzu- führen.

2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung er- forderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern – Stand Februar 2025 1 von 1

[Seite 37]

244 (Datenverarbeitung)

Vergabenummer
BauR H-11108-2026
Baumaßnahme U Westfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung n
t Leistung e A bbrucharbeiten, Paket 2

ter

l

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

a

Bearbeitungsphasen, Dagtenaustausch, allgemeine Regelungen

e

1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist vonn der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Be- arbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung
  • Angebotsabgabe n
  • Abrechnung .

i

2 Datenaustausch

c

Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein-

h

samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA 90. t GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. bDer Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.

e

Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. a 3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien unrd schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es seib denn, sie werden im Rahmen eines elekt- ronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht.

e

Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Abrech- nungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Untersichiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

t

b

a

r

*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB Bayern - Stand März 2018 1 von 1

[Seite 38]

Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

U

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Landenshauptstadt München (LHM), 80313 München, E-Mail: rathaus@muenchen.de, Telefon: (089) 233-00.

t

Die Daten weerden erhoben, um das Vergabeverfahren durchzuführen und das Vertragsverhältnis

r

abzuwickeln. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie Alrt. 4 Absatz 1 BayDSG. Weitere Informationaen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer

g

Daten können Sie im Internet unter

e

https://stadt.muenchen.de/infos/baureferat-ausschreibungen-informationen.html#6

n

abrufen. Unsere behördliche Datenschutzbneauftragte erreichen Sie unter Marienplatz 8, 80331 München,

i

E-Mail: datenschutz@muenchen.de.

c

h

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a

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*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 39]

2492 / L 2492 (Online-Vergaben)

Vergabenummer
BauR H-11108-2026
Baumaßnahme Westfriedhof, Baldurstraße, Generalinstandsetzung U
n Leistung t Abbrucharbeiten, Paket 2

te

Ergänzung der rAufforderung zur Abgabe eines Angebots Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform mit ava-sign

l

a

Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen Alle gängigen Browser in geiner aktuellen Version: Firefox Apple Safari e Google Chrome

n

Microsoft Edge

Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform Für die Abgabe von Angeboten ist einen Anmeldung im Bieterportal iTWO tender unter der Adresse https://www.meinauftrag.rib.de erforderlich. Die Firmen laden nach der Anmeldung in ITWO tender die bear-

i

beitbaren Vergabeunterlagen in digitaler Form über den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version von der Vergabeplattform auf ihren Rechner herucnter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign

h

in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. Die elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt ausschließlich über ava-sign. Der Bieterclient avta-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbei- tung der Vertragsunterlagen und eine vergaberechtskonforme Abgabe von digitalen Angeboten bei Ausschrei- bungen. Die Upload Datei der Angebotsdatei über ava-sign darf ebinen maximalen Wert von 1500 MB nicht überschrei- ten. Einzurechnen sind dabei die bereits zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen, die der Bieter mit dem Angebot ausgefüllt zurückgeben muss. Es wird empfohlen reechtzeitig – mind. 1 Tag vor Angebotsende – die Angebotsdatei auf die Vergabeplattform hochzuladen und bei Problemen den Support zu bemühen.

a

Der Bieterclient ava-sign macht wie ein Browser eine Internetverbrindung zur Zielplattform auf. Das bedeutet, alle Personen die ava-sign nutzen und damit ein Angebot abgeben wollen, benötigen für das Programm einen Internetzugang. b

e

Es geht hier um den Bieterclient ava-sign! Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugriff auf das Internet über den Browser nicht automatisch bedeutet, dass auch das Programm ava-sign zuigriffsberechtigt ist.

t

Textform Die Systemvoraussetzungen und Installationsanleitungen für den jeweils aktuellenb Bieterclient ava-sign finden Sie immer unter diesem Link: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauf- trag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden_tender.html a

r

Ordner Nebenangebote Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgeschlossen worden,

*

wird kein Ordner bereitgestellt.

Hilfelinks Für das Bieterportal iTWO tender: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html

Für den Bieterclient ava-sign: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_ava- sign.html

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben - © VHB | VHL Bayern - Stand Juni 2023 1 von 1

[Seite 40]

622 (Merkblatt Bauabfall) Merkblatt Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen Mit Uder Novellierung der Gewerbeabfallverordnung zum 01.08.2017 wurde die in § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- gesetz (KrWG) verankerte Abfallhierarchie auch auf gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle übertrangen. Damit habten Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen die folgenden Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln, zu befördern und nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 GewAbfV vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwenedung oder dem Recycling zuzuführen: 1.) Glas r 2.) Kunststoff 3.) Metalle, einschlileßlich Legierungen 4.) Holz

a

5.) Dämmmaterial 6.) Bitumengemische

g

7.) Baustoffe aus Gipsbasis 8.) Beton

e

9.) Ziegel und 10.) Fliesen und Keramik

n

11.) Weitere Fraktionen, die nach eigenen rechtlichen Anforderungen entsorgt werden müssen (z.B. Photovoltaikmodule, Batterien/Akkus, Elektrogeräte) Ist eine Getrenntsammlung nicht oder nunr teilweise möglich (z.B. aus Platzgründen) oder wirtschaftlich nicht zumutbar, so ist eine gemischte Erfassung nach folgenden Maßgaben zulässig:

i

• Gemische, die vorwiegend Kunststoffe, Metalle oder Holz enthalten, sind unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Gclas, Dämmmaterialien, Bitumengemische und Baustoffe aus Gips dürfen nur enthalten sein, soweit sie die Vorbehandlung nicht beeinträchtigen.

h

• Gemische, die überwiegend Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik enthalten, sind unverzüglich einer Aufbereitungsanlage zuzuführen. t Zulässige Gemische, die keiner Vorbehandlungs- bzw. Au fbereitungsanlage zugeführt werden, sind getrennt von anderen Abfällen zu halten und vorrangig einer ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen sonstigen

b

geeigneten Verwertung zuzuführen.

e

Für Abfälle zur Verwertung kann ein Entsorger Ihrer Wahl beauftragt werden. Bitte beachten Sie die Dokumentationspflichten für Abfallerzeuger und -besitzer nach § 8 Abs. 3 GewAbfV.

a

Gefährliche Abfälle sind in jedem Fall zwingend von den übrigen Bau- und Abbruchabfällen getrennt zu halten und

r

als Sonderabfall zu entsorgen. Es gilt ein Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle nach § 9 Abs. 2 KrWG.

b

Abfälle zur Beseitigung sind grundsätzlich an den städtischen Abfallentsorgungsanlagen anzuliefern (§ 8 Abs. 2 Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung) und zwar e • brennbare Abfälle zur Müllverbrennungsanlage (HKW) München-Nord, • nicht brennbare Abfälle (insbesondere Asbest mit Abfallschlüsselnummier *170605 und Mineralfaserabfälle mit Abfallschlüsselnummer *170603) zum Umschlagplatz für Deponieabfälle bei der Fa. Wurzer Umwelt GmbH, Am Kompostwerk 2,85462 Eitting bzw. für Kleinmtengen (2m³ KMF und 2m³ Asbestzement pro Anlieferung) am Entsorgungspark Freimann, Werner-Heisenberg-Allee 62, 80939 München b

a

Bitte informieren Sie sich vorab bezüglich der Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung unter folgenden Internetseiten über die Anliefermodalitäten:

r

a) bei der Anlieferung von brennbaren Beseitigungsabfällen am Heizkraftwerk München Nord unter:

*

https://www.awm-muenchen.de/entsorgen/abgabestellen-services/muellverbrennungsanlage

b) bei der Anlieferung von Kleinmengen an nicht brennbaren Beseitigungsabfällen (*170603 und *170605) am Entsorgungspark Freimann unter: https://www.awm-muenchen.de/entsorgen/abgabestellen- services/entsorgungspark-freimann

c) bei der Anlieferung von Großmengen an nicht brennbaren Beseitigungsabfällen (*170603 und *170605) an der Entsorgungsanlage der Fa. Wurzer Umwelt GmbH unter: https://www.awm- muenchen.de/entsorgen/abgabestellen-services/annahmestelle-wurzer-eitting

VHB München Stand 03/2024 *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 41]

und beantragen Sie über dort zur Verfügung stehende Onlineformulare eine entsprechende Anliefergenehmigung und/oder eine Freigabe zum elektronischen Nachweisverfahren mit der Fa. Wurzer Umwelt GmbH.

Hinweis: Im SUtadtgebiet München ist jede Baustelle, auf der nicht brennbare gefährliche Abfälle zur Beseitigung (insbesondere KMF und Asbest) anfallen, beim Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) an abfallrencht.rku@muenchen.de zu melden.

t

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Abteilung Satzungsangeelegenheiten Tel. 089/ 233-31113, E-Mail: satzungen.awm@muenchen.de. Für die Abfuhr vorn Bauabfällen zur Beseitigung können Sie auch den Containerdienst des Abfallwirtschafts- betriebes München (AWM), Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München beauftragen. Beauftragung unter https://www.awm-mu

l

enchen.de/entsorgen/formulare/fuer-gewerbetriebe/containerdienst.

a

Infos Weitere Informationen zur Gerwerbeabfallverordnung finden Sie in der Mitteilung 34 der Bund/Länder

g

Arbeitsgemeinschaft (LAGA M 34) „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung“ oder auf folgender Internetseite: https://www.awm-muenchen.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen.

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VHB München Stand 03/2024 *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 42]

625 (Abbiegeassistenzsystem LKW ab 7,5 to)

Abbiegeassistenzsysteme für LKW ab 7,5 to Vertragsstrafe

Zum Schutz vor Personenschäden müssen die vom Auftragnehmer zur Vertragsleistung eingesetzten LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 to über die Spiegelanlage hinaus mit einem wirksamen System zur Überwachung des rechten Abbiegebereichs ausgerüstet sein (entweder Kamera-Monitor-System mit Aufschaltung des Kamerabildes

U

auf einen Monitor in der Fahrerkabine bei Einleitung des Abbiegevorgangs oder radar-/sensorbasiertes System mit Warnung des Fahrers bei Hindernissen im Abbiegebereich). Auf Verlangen hat der Auftragnehmer das verwendete

n

System nachzuweisen. Am Ort der Leistungserbringung (Baustellenbereich) hat er dem Auftraggeber Besichtigungen der LKW jederzeit zu gestatten. Vorstehende Pflichten bestehen auch beim Einsatz von Nachunternehmern.

t

Für jede Anfahrt eines LKW an den Ort der Leistungserbringung (Baustelle) ohne das vorgeschriebene System hat der

e

Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 500 Euro zu entrichten, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten. Die Vertragsstrafe fällt pro LKW und Tag höchstens einmal an; sie ist insgesamt auf 2 % des Netto-Auftragswertes, maximal

r

jedoch 5.000 Euro, begrenzt.

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Die Regelung gilt nur im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Ansprüche Dritter entstehen hieraus nicht.

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VHB München Stand 06/2020

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 1 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026 Pos-Nr. (Pos- Menge Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtpreis in EUR Nr.) DECKBLATT DECKBLATT UProjekt: WESTFRIEDHOF MÜNCHEN nBETRIEBSHOF NEUBAU - TP02

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Leistungsverzeichnis: BauR H-11108-2026

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ABBRUCHARBEITEN 2

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Bauherr: Landeshauptstadt München Baurefelrat Hochbau 28 Friedensstaraße 40 81660 Müncheng A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE A - ALLGEMEINE BeAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE A.1 BAUVORHABEN n Bezeichnung des Bauvorhabens:

Westfriedhof München

n

Neubau Betriebshof Teilprojekt 2

i

Baldurstraße 28, 80637 München

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  1. Stadtbezirk Moosach

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Flur-Nr. 1209 + 1209/02, Gemarkung 10 - Moosach

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Der Westfriedhof liegt im Süden des Stadtteiles Moosach. Die historische Gebäudeanlage mit integriertem historischen Betriebshof befindet sich in der Baldurstraße 28. Sowohl der Hauptzugang als auch der Zugang zum Betr iebshofgelände befinden sich unter derselben Adresse. Der Westfriedhof ist eine der drei großen Fbriedhofsanlagen, die Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts vom städtischen Baurat Hans Grässel errichtet wurden. Im westlichen Bereich des Friedhofes befinden sich die umzäunten Betriebsflächen mit Lager, Werkstätten und

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Garagen, sowie das räumlich davon abgesetzte Personalgebäude mit Aufenthalts-, Umkleide- und Sanitärräumen im Untergeschoss, das im Jahre 1950 als Gartenstützpunkt für die allgemeinen städtischen Grünanlagen errichtet wurde. Nach Abzaug des Gartenbaus wurden diese Flächen von den SFM behelfsmäßig als ergänzende Betriebsflächen am Hauptgebäude ("Grässel-Bau") soweit möglich nachgenutzt. r Die Gebäudeteile sind durch die Hauptzufahrt voneinander getrennt.

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Der um die vorletzte Jahrhundertwende entstandene Westfriedhof ist ein in die Denkmalliste eingetragenes Baudenkmal und Friedhofsdenkmal. Der ehemaliege Gartenbaustützpunkt steht nicht unter Denkmalschutz.

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Der mittlerweile sehr baufällige Betriebshof besteht aus einem U-förmigen Garagen- und Werkstatt-/Lagergebäude. t Diese wurden ebenfalls zwischen 1950 und 1980 errichtet und sollen nach Herstellung des neuen

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Betriebshof abgerissen werden, da sie erhebliche bauliche, schadstoffbelastete und statische Mängel aufweisen. Bis dahin werden sie weiterhin genutzt. Lediglich das Werkstattgebäude am östlichen Eingang wird für ein Interimsgebäude für die Mitarbeiter desa Westfriedhof im Zuge der Abbrucharbeiten 1 abgerissen.

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Das neue Garagen- und Werkstattgebäude des neuen Betriebshofs wird in der unmittelbaren Nähe des alten Gartenbaustützpunktes neu errichtet. Eine Personalunterbringung ist jedoch nur noch

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für das unmittelbare am Betriebshof erforderliche Personal nötig. Somit erhält der Vorarbeiter des Grünteams ein Büro innerhalb des Bürotrakts an der Nord-Ost-Ecke des neuen Betriebshofes. Die gemeinnützig Arbeitenden werden dort unter seine Aufsicht gestellt. In diesem Gebäudeteil werden auch WC- und Sanitärräume für die Beschäftigten des Betriebshofs und zur Nutzung während der Arbeitszeiten am Betriebshof untergebracht. Der Betriebshof mit den Garagen wird durch Stellflächen für Wertstoffcontainer, Waschhalle und eine Tankanlage, sowie gedeckte Stellflächen (Carports) ergänzt. Ein Raum für Mustersärge vervollständigt die Anlage. Der neue Betriebshof wird auf einer von Gräbern nicht belegten Freifläche, welche dem bestehenden Betriebshof zugeordnet ist, als U-förmige Hofbebauung realisiert. Um einen Innenhof gruppieren sich die Abstellflächen / Garagen für Fahrzeuge und Baumaterialien der Grabmacherinnen und Friedhofsgärtnerinnen.

Die Außenwände des U-förmigen Gesamtkomplexes werden in einer tragenden, gedämmten Holzbauweise errichtet, die 3%-Dächer werden als Flachdachkonstruktion mit Bitumenabdichtung ausgebildet. *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 2 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Die Außenwände des U-förmigen Gesamtkomplexes werden in einer tragendEeUnR, gedämmten HolEzUbRauweise errichtet, die 3%-Dächer werden als Flachdachkonstruktion mit Bitumenabdichtung ausgebildet. Eine Photovoltaikanlage wird auf der Dachfläche installiert. UDie Erschließung des neuen Betriebshofes erfolgt von Norden her über eine Toranlage. Die Zufahrt zum Betriebshof wird mit einem Tor und einer zugehörigen Sprechstelle an der nach außen nweisenden Fassade des Betriebshofbüros ausgerüstet. Das vorhandene Wegenetz kann vollumfänglich weiterhin genutzt werden.

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Im zukünftigen Innenhof wurde bereits die zentrale Betriebstechnik als Ground Cube ins Erdreich

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eingegraben und in Betrieb genommen (Teilprojekt 4). Nachr der Fertigstellung des neuen Betriebshofs wird der alte Betriebshof, der sich neben dem ehemaligen Garten-

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stützpunkt befindet, ebenfalls abgebrochen.

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Auf der Liegenschaft des Westfriedhofes sind insgesamt 4 Projekte zur Generalsanierung geplant:

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TP 1 - Generalsanierung Hauptgebäude TP 2 - Neuebau Betriebshof (vrstl. Ausführungszeitraum Dezember 2026 - September 2028) TP 3 - Neubaun Interimsgebäude als MRE (Ausführungsbeginn August - Oktober 2026) TP 4 - Erneuerun g der Gießwasserleitung (bereits fertig gestellt)

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Die Maßnahmen des Neubau Betriebshof umfassen im Allgemeinen:

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  • Abbrucharbeiten mit Schadstoffentsorgung

  • Erdarbeiten

  • Fundamente, Bodenplatte Wandbauteile für Holzfassade und Torkonstruktionen in Stahlbetonbauweise

  • tragende Zwischenwände in Stahlbeton

  • nichttragende Zwischenwände in Holzständerbauweise

  • Fassadengerüst

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 3 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Fassadengerüst

  • Holzfassade in Holzständerbauweise, hinterlüftet, gedämmt

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  • Fenster und Außentüren in Holz

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  • Holzdach mit Bitumenabdichtung, 2-lagig, teilweise mit PV-Anlage

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  • Stahlbauarbeiten für konstruktive Stützen und Vordächer

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  • Klempnerarbeiten Dachentwässerung und Blechverwahrungen

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  • Blitzschutzarbeiten
  • Sanitlär- und Wärmeversorgung mit entsprechenden Endmontagen
  • Elektroaarbeiten mit entsprechenden Endmontagen
  • Malerarbeitgen
  • Sektional- unde Schiebetore
  • Innenausbau im Personalgebäude (Trockenbauarbeiten, Stahlzargen in Trockenbauweise mit

n

Holztürblättern,

Estrich, Kautschuk und Fliesenboden, WC-Trennwände, Möblierung)

  • nach Fertigstellung desn neuen Betriebshofs Totalabbruch der alten Betriebshoflager und Garagen

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Gebäudedaten:

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Bruttogrundfläche (BGF) 992 m2 Bruttorauminhalt (BRI) 4.938 m3 h Nutzfläche (NF 1-7) 832 m2 t A.2 GRUNDSTÜCK Der Westfriedhof liegt im Süden des Stadttebils Moosach. Der Hauptzugang zum Gebäudekomplex befindet sich in der Baldurstraße 28, im Südosten der Gesamtanlage. Die Erschließung, Fußgänger

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sowie PKW-Verkehr, wird auch weiterhin von dort aus erfolgen.

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NN-Höhenlage: ± 0.00 = 511,55 m ü.NN

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Schneelastzone: 1a

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Windlastzone: 2

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Erdbebenzone: München ist gemäß DIN EN 1998-1 (2010-12)

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und DIN EN 1998-1/NA (2011-01) keiner Erdbebenzone zugeordnet. A.3 QUALITÄT UND SAUBERKEIT t Die Generalsanierung und Umbau des Münchner Westfriedhofs ist ein Pbrojekt der Landeshauptstadt München mit Öffentlichkeitswirkung. a Der Bauherr legt allergrößten Wert auf hohe Qualität und Sauberkeit bei drer Ausführung und fordert diese

*

auch ein. In den Gebäuden besteht absolutes Rauchverbot!

A.4 KAMPFMITTELBELASTUNG

Nach der Kampfmittelbelastungskarte besteht für das Grundstück und Umgebung ein dringender

Kampfmittelverdacht. Eine Kampfmittelerkundung ist bei allen Bodeneingriffen unterhalb von 50 cm auf

versiegelten und unterhalb von 30 cm auf unversiegelten Flächen notwendig. Die Kampfmittelerkundung

ist daher bei allen Aushubarbeiten baubegleitend erforderlich.

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 4 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR ist daher bei allen Aushubarbeiten baubegleitend erforderlich.

Bauzeitverlängerungen und Leistungen infolge behördlicher Anordnungen bei Kampfmittelfunden Uwerden gesondert vergütet bzw. nach den Vertragsregelungen abgewickelt. nA.5 VORGESEHENE MASSNAHMEN tNach Auszug der Nutzer sollen die leerstehenden Gebäude instandgesetzt werden. Der Friedhofsbetrieb

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wird in den historischen Gebäude während der Bauzeit eingestellt. Für den Zeitraum der Sanierung wurden

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Interimsgebäude im östlichen Bereich des Friedhofsgeländes errichtet und zur Verfügung gestelllt. Für die Erarichtung des neuen Betriebshofes sind Maßnahmen in folgenden Baubereichen notwendig:

  • Baukonstruktion / Statik

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  • Fenster- und Fassaden Neubau

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  • Dächer Neubau

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  • Schadstoffsanierung

  • Brandschutz

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  • Bauphysik und Energieeffizienz

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  • Beheizung, Lüftung und Kühlung

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  • Wasser / Abwasser

  • Elektrotechnik h

  • Blitzschutzanlage t

  • Sicherheitstechnische Ausstattung

  • IT-Infrastruktur, Kommunikation

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  • Barrierefreiheit

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Beschreibung der geplanten Massnahmen

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Abbrucharbeiten 1 - Werkstattgebäude und Entsorgung

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  • Entrümpelung, Entkernung und Entsorgung

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  • Ausbau schadstoffbelasteter Bauteile (Asbest, KMF, Altholz)

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  • Abbruch und Entsorgung der Massivbauteile (Stahlbeton und Mauerwerk; Wände, Decken)

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  • Abbruch und Entsorgung verbliebener Bodeneinbauten in Außenanlage (Bodenplatte) Abbrucharbeiten 2 und Entsorgung t
  • Entrümpelung, Entkernung und Entsorgung des Sozialgebäudes und debr Lagergebäude
  • Ausbau schadstoffbelasteter Bauteile (Asbest, KMF, Altholz) a
  • Abbruch und Entsorgung der Massivbauteile (Stahlbeton und Mauerwerk; Wände, Decken, Treppen)

r

  • Abbruch und Entsorgung verbliebener Bodeneinbauten in Außenanlage (Bodenplatte für Tanks, Zuwegungen u.ä.) *
  • notwendige Erdarbeiten für Kellerabbruch Sozialgebäude

Erdarbeiten

  • Anfallender Erdaushub bzw. Auffüllmaterial aufgrund Gebäudeerrichtung

  • Hinterfüllung

Betonarbeiten

  • Fundamente und Frostschürzen

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 5 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Fundamente und Frostschürzen

  • Bodenplatten

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  • Herstellen und Schließen von Öffnungen für Installationen

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  • Wandbauteile für Holzfassade und Torkonstruktionen

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Gerüstbauarbeiten

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  • Fassadengerüst

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Zimmerer- und Holzbauarbeiten

  • Holzflassade in Holzständerbauweise, hinterlüftet, gedämmt, Fassadenpaneele
  • Holzdacha Stahlbauarbeigten
  • konstruktive Setahlstützen
  • Vordächer

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Flachdachabdichtung und Klempnerarbeiten

  • bituminös, 2-lagig

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  • Blechverwahrungen an Dachrändern, Titanzink

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  • Dachentwässerung, Titanzink

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  • Integrierung Photovoltaikanlage

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Abdichtungsarbeiten

  • schwarze Wanne als Ölsperre t Tischlerarbeiten 1
  • Holzfenster b
  • Fensterbleche e
  • Holz-Außentüren

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  • Holzinnentüren mit Stahlzargen für Trockenbauweise

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  • Beschlagarbeiten

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Trockenbauarbeiten

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  • nicht tragende Zwischenwände in Holzbauweise

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  • Vorsatzschalen

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Estricharbeiten

  • schwimmender Zementestrich im Sozialbereich und Werkstatt b Fliesen- und Plattenarbeiten a

  • Ausführung keramischer Wand- und Bodenfliesen in Nassräumen und WC´s r Schlosser- / Metallbauarbeiten *

  • Stahlblechtüren mit Brandschutzanforderung

  • Sektionaltore

  • Schiebetor

  • Gitterroste / Schachtabdeckungen

Tischlerarbeiten 2

  • Möblierung Sozialräume (Teeküche, Sitzbänke)

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 6 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Möblierung Sozialräume (Teeküche, Sitzbänke)

  • WC-Trennwände

U

Rolladen, Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen

n

  • innenliegender Sonnenschutz im Sozialbereich

t

  • Fliegengitter

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Maler- und Lackierarbeiten

r

  • hydrophobierende Anstriche, wo erforderlich
  • Wand-l und Deckenanstriche Trockenbau
  • Bodenbesachichtung Technikräume
  • Metallzargegn, Metalltüren
  • sichtbare Rohreleitungen Bodenbelagsarbeiten

n

  • Kautschukböden im Sozialbereich (ohne Nassbereiche)

Blitzschutzarbeiten

n

Photovoltaikanlage

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  • auf Flachdach

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Elektroarbeiten

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  • Aufputzinstallation (Starkstrom / Schwachstrom) und Anschluss an E-Netz
  • Elektroeinrichtung t Sanitärarbeiten
  • Grundleitungen b
  • Entwässerungsleitungen und Anschluss ans Netez
  • Wasserversorgung und Anschluss ans Netz

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  • Sanitäreinrichtung

r

  • Rigolen

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Heizungsarbeiten

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  • Versorgungsleitungen und Anschluss ans Netz

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  • Heizkörper

t

Sonstige Maßnahmen Baustelleneinrichtung b

  • Baustelleneinrichtung mit Baustellencontainern (für Bauherr,OÜW, Besaprechungen), Sanitärcontainern und Bauzäunen r
  • Baustromversorgung über Elektroschächte im bestehenden Betriebshof *
  • Sichernde Baubehelfe

A.6 SCHADSTOFFE

Der AG hat im Vorfeld der Rückbaumaßnahme eine orientierende Gebäudeschadstoffuntersuchung

durchführen lassen. Vorhandene Schadstoffe sind in allen bestehenden Gebäudeteilen nachgewiesen

und werden durch den AN Abbrucharbeiten entfernt.

Sofern im Rahmen der Rückbau- und Abbruchmaßnahmen bisher nicht bekannte, schadstoffverdächtige

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[Seite 49]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 7 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Sofern im Rahmen der Rückbau- und Abbruchmaßnahmen bisher nicht bekannte, schadstoffverdächtige

Bauteile/Bausubstanzen auftreten, ist der AG unverzüglich vom AN darüber zu informieren.

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Die vom AG beauftragte schadstofftechnische Fachbauleitung ist gegenüber dem AN weisungsbefugt.

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Probenahmen und Schadstoffuntersuchungen werden im Zuge der Baumaßnahme ausnahmslos von der

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schadstofftechnischen Fachbauleitung durchgeführt.

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A.7 VERHALTEN BEI TRAUERFEIERN Durcrh den Nutzer wird wöchentlich eine Liste mit in der kommenden Woche anstehenden Begräbnissen übergeben. Dies ist bei der Ausführung so zu berücksichtigen, dass Ausweiclharbeiten rechtzeitig gesucht und eingeplant werden können, sodass keine Stillstandszeiten während anstehender Beerdigungen im naheliegenden Friedhofsbereich entstehen.

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Bei baustellennahen Bestattungen sind lärmintensive Arbeiten zu unterbrechen.

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Bei Bestattungen in unmittelbarer Nähe kann es zu einer zeitweisen Einstellung der Arbeiten kommen.

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Die geplanten Bestattungen sind täglich zwischen 6:00 - 8:00 Uhr durch den AN bei der Friedhofsverwaltungn in Erfahrung zu bringen. So wird sichergestellt, dass der AN mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Arbeitstagen Informationen über stattfindende Bestattungen erhält.

Wird die Vorlaufzeit von mindestens 3 Arbeitstagen durch den Nutzer / Friedhofsverwaltung eingehalten, so ist der AN in Absprache mit der Objektüberwachung angehalten, innerhalb des Bauabschnittes eine geeignnete Stelle für Ausweicharbeiten zu finden. Sollte die Mitteilung durch iden Nutzer nur kurzfristig erfolgen und keine Ausweichmöglichkeit gefunden werden, so werden Stillstandszeiten über die entsprechenden LV-Positionen abgerechnet.

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Jede erforderliche Unterbrechung wird über Positionen im Leistungsverzeichnis abgerechnet.

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Ein pietätvolles Verhalten der Arbeiter wird grundsätzlich in allen Belangen vorausgesetzt.

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B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ALLGEMEIN B - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ALLGEMEIN B.1 ÜBERGEORDNETE HINWEISE b Die Ausführung der Leistungen erfolgt im Friedehofsgelände. Das Gelände des Gärtnerstützpunktes und des alten Betriebshofes ist mit einem Holzzaun und Hecken eingezäunt, die erst im Zuge der Landschaftsarbeiten nach Errichtung des neuen Betariebshofs erneuert oder gepflegt werden. Die Zufahrt zur Baustelle ist über öffentliche Wege geregelt, die zugleich von Friedhofspersonal und Friedhofsbesuchern genutzt werden, weshalb hier besondere Rücksicht, insbesondere bei der Nutzung von Baufahrzeugen gefordert wird. r B.2 NORMEN UND RICHTLINIEN b Zusätzlich zur VOB Teil C gelten alle Richtlinien und Vorsechriften der jeweiligen Fachverbände und Materialhersteller.

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B.3 ZUFAHRT BAUSTELLE

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Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Einfahrt Wintrichring (Ecke Dachauer Straße). Die Zufahrt über die Baldurstraße ist zum Baubeginn für Baustellenfbahrzeuge nicht mehr gegeben und in Abstimmung mit dem Nutzer / Friedhofsverwaltung nur in Ausnahmefällen passierbar (= Zufahrt Interimsgebäude Aussegnungshal- a le).

r

Die Baustellenzufahrt ist asphaltiert und bis 40t belastbar. Sie wird zudem von Fahrzeugen der

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im Friedhof tätigen Firmen und Friedhofspersonal genutzt. Sie ist pfleglich zu behandeln, die angrenzenden Grünflächen nicht zu befahren.

Das Parken von Fahrzeugen, die Mitarbeitern von Auftragnehmern dieses Bauvorhabens oder Mitarbeitern von deren Nachunternehmern gehören, ist im Bereich der Zufahrten und im direkten Umgriff des Baugeländes und der Baustelleneinrichtungsfläche untersagt. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgeschleppt.

Auf dem Baustellengelände gilt sinngemäß die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.

An der Baldurstraße Richtung Dachauer Straße befindet sich ein stark frequentierter Busbahnhof

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 8 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR An der Baldurstraße Richtung Dachauer Straße befindet sich ein stark frequentierter Busbahnhof sowie ein Taxistand. Außerdem werden die Besucher des Friedhofs weiterhin über die Baldurstraße an der BE-Fläche vorbei zum Friedhofsgelände geleitet. Daher ist in allen öffentlichen UBereichen mit erhöhter Vorsicht zu agieren. nB.4 PARKMÖGLICHKEITEN Es besteht kein Anspruch auf Parkmöglichkeit auf dem Baugelände. Sollte begründeter Bedarf

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bestehen, so ist das Parken auf dem Baustellengelände nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den AG auf eigens dafür zugewiesenen Flächen möglich, sofern die Felächenauslastung des Baugeländes dies zulässt. B.5 rFLÄCHEN BAUSTELLENEINRICHTUNG Das Laglern von Material, sowie das Aufstellen von Gerät / Container auf dem Baustellengelände ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den AG auf eigens dafür zugewiesenen Flächen möglich. Ein Flächenanspruch besteht ausschließlich für Bauleitungs- /

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Aufenthaltscontainer sowie für eine angemessene kurzzeitige Zwischenlagerung von Baumaterialien.

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Jedem Auftragnehmer werden Teilflächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung von der Objektüberwaechung zugewiesen. Terminliche und örtliche Ansprüche werden für die gewährten Flächen nicht gegeben. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerflächen ist der Flächenbedarf so gering wie möglich zu halten. Das Umsetzen der Baustelleneinrichtunng und der gelagerten Materialien muss jederzeit möglich sein. Die Flächen sind unmit telbar nach Benutzung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Auf dem Baugelände darf weder genächtigt noch campiert werden, der Aufenthalt auf dem Gelände nach 20:00 Uhr ist nur mint ausdrücklicher Genehmigung des AG möglich. Tagesunterkünfte sind zugelassen.

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Die Zugänglichkeit zu den Containern des Auftragnehmers ist der Objektüberwachung ständig zu gewähren.

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Vom Auftragnehmer eingebrachte Bautüren/ Bauzylinder, die nicht mit dem AG oder der Objektüberwachung abgestimmt wurdehn, werden ohne Rücksprache demontiert. Alle Folgen dieser Demontage trägt der Auftragnehmer in vollem Umfang selbst.

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Alle verwendeten Flächen sind durch den AN unmittelbar nach Benutzung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Im zukünftigen Innenhof des Betriebshofes wurde bereits unterirdisch ein Ground Cube und der dazugehörige Technikraum eingebaut. Diese bbefinden sich im Erdreich und mit Bauzaun abgesperrt. Diese Flächen sind in den Plänen dargestellt und dürfen nicht befahren, noch mit Material und Gerät verstellt werden. e Für Baustelleneinrichtungsflächen und verkehrsrechtliche Anordnungen gilt keine automatische

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Gebührenbefreiung. Die Gebühren werden vom AG übernommen. B.6 AUFENTHALTS- UND LAGERCONTAINER r Vom Auftraggeber werden keine Aufenthalts- oder Lagercobntainer bereitgestellt. Jeder Auftragnehmer hat die für seine Leistungserbringung erforderlichen Container eigenständig zu beschaffen, auf die Baustelle zu verbringen und an den ÖÜW zugewiesenen Standorten

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aufzustellen.

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Die Containereinheiten der verschiedenen Auftragnehmer werden gemäß Vorgabe bzw. Koordinierung durch die ÖÜW abschnittsweise zu einer zusammenhängenden Containeranlage ergänzt, erweitert oder – sofern vorgesehen – vertikal aufgestockt. Der jeweilige Atuftragnehmer führt dabei ausschließlich die Positionierung seiner eigenen Containermodu

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le durch.

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Die Treppenanlage sowie außenliegende Verbindungslaufstege für die Gesamtanlage werden bauseits durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Sämtliche sonstigen auftragsbezogenen Aufwendungen hinsichtlich Transport, Aufstellung, Betrieb, Unterhaltung urnd späterer Räumung der vom Auftragnehmer bereitgestellten Container sind vollständig in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. * B.7 VIDEOÜBERWACHUNG DER BAUSTELLE

Auf der Baustelle wird eine Videoüberwachung gestellt, um Zugriffe von außen zu verhindern. Das Videoüberwa-

chungssystem umfasst den gesamten Grundstücksgrenzbereich und die Zugänge. Geplant ist eine Videodetektion mit externer Aufschaltung zum Sicherheitsdienst. Der AN Baustelleneinrichtung Übergeordnet installiert und betreut eine intelligente Kameratechnik für eine zuverlässige Sicherung der Baustelle gegen Eindringlinge und Vandalen.

Jeder Unternehmer hat darüber hinaus sein Gewerk und den seiner Verantwortlichkeit unterliegenden Bereich bzw. Material jederzeit individuell vor Beschädigung, Diebstahl oder

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 51]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 9 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
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Nr.) Jeder Unternehmer hat darüber hinaus sein Gewerk und den seiner VeranEtUwRortlichkeit EUR unterliegenden Bereich bzw. Material jederzeit individuell vor Beschädigung, Diebstahl oder unbefugtem Zutritt zu schützen. UIm geschlossenen Baukörper sind die Türen und Fenster nach Betriebsschluss zu schließen / zu überprüfen.

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B.8 BAULÄRM

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Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BlmSchG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission- und der zusätzlichen landesrechtlichen

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Vorschriften folgende Festlegungen: Immirssionsrichtwert: von 6:00 bis 20:00 Uhr: 55 dB (A) B.9 ARBlEITSZEIT Grundsätzlaich gilt die 6-Tage Woche. Samstag ist Arbeitstag. Arbeiten gemäß den rechtlichen Bestimmungen für Gewerbetriebe des KVR der LH München sind möglich.

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Arbeitszeiten: Montag - Freitage 6:00 - 20:00 Uhr Samstag 7:00 - 16:0n0 Uhr Ganztägig an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Bayern

  • sowie werktags in der Zneit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr - sind Bauarbeiten nicht erlaubt.

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Auf die Einhaltung der genannten Zeiten ist zwingend zu achten, da die unmittelbare Nachbarschaft aus einem Mix ausc Ladengeschäften, Gastrobetrieben, sowie Büros und Wohnungen besteht.

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Ausnahmen hierzu hat der AN eigenständig und auf eigene Kosten bei den zuständigen Genehmigungsbehörden abzufragen und zu beantragen.

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B.10 WASSERANSCHLUSS AN DAS ÖFFENTLICHE VERSORGUNGSNETZ (LÖSCH-/ TRINKWASSER)

Bauwasser:

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Bauseits wird eine übergeordnete Bauwasserversorgung und -entsorgung erstellt, für die gesamte Bauzeit vorgehalten und allen AN zur Verfügunge gestellt. Die Installations- und Verbrauchskosten für die Waasserver- und -entsorgung trägt der Auftraggeber.

r

Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Weitere Ver- und Entsorgungseinrichtun-

b

gen sind bei Bedarf für eigene Zwecke oder aufgrund Auflagen Dritter vom Auftragnehmer eigenständig herzustellen und wieder zu beseitigen. e B.11 SANITÄRE ANLAGEN i Bauseits werden sanitäre Baustellenanlagen erstellt und betrieben. Hierbei werden im Umgriff

t

der Baustelle mehrere Sanitärcontainer aufgestellt. Die sanitären Anlagen dürfen vom Auftragnehmer genutzt werden. Es dbürfen nur die Sanitäranlagen benutzt werden, die für die Baustelle errichtet wurden. Die Vorgaben gemäß ASR 4.1 sind einzuhalten. a Die Installations- und Verbrauchskosten für die Sanitäranlagen trägt der Auftraggeber.

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B.12 STROMANSCHLUSS AN DAS ÖFFENTLICHE VERSORGUNGSNETZ (BAUSTROMVERSORGUNG)

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Baustromversorgung:

Bauseits wird eine übergeordnete Baustromversorgung erstellt, für die gesamte Bauzeit vorgehalten und allen AN zur Verfügung gestellt.

Die übergeordnete Baustromversorgung besteht aus Hauptverteilern, Gruppenverteilern sowie über Endverteiler in den Treppenhäusern in allen Etagen.

Alle von den Baustromverteilern der übergeordneten Baustromversorgung abgehenden Einrichtungen (Kabel, Leitun-

gen, Baustellenbeleuchtung usw.) sind vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringen, ordnungsgemäß

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 52]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 10 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR gen, Baustellenbeleuchtung usw.) sind vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringen, ordnungsgemäß instand zu halten und zu betreiben. UDie Installations- und Verbrauchskosten für die Stromversorgung trägt der Auftraggeber. nIst für die Baustromversorgung eigenverantwortlich zu sorgen, sind dafür im Leistungsteil eigene Leistungspositionen erfasst. Dies betrifft im Wesentlichen die Stromversorgung von Großgeräten wie Spezialtiefbaumaschinen, etc..

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B.13 BAUSTELLENBELEUCHTUNG

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Die Verkehrswegebeleuchtung der Gesamtbaustelle im Außenbereich werden übergeordnet bauseits an den rHauptzugängen, Baustraßen, Fluchtwegen des Baugeländes sowie der Baustelleneinrichtungsflächen zwischen Bauzaun und dem Gebäude für die gesamte Bauzeit errichtlet und instandgehalten. Die Verkehrswegebeleuchtung innen (Hauptzugänge, Fluchtwege, Treppen etc.) einschl. ggf.

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erforderlicher Sicherheitsbeleuchtung werden ebenfalls übergeordnet bauseits für die gesamte Bauzeit errichtet und instandgehalten.

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Die Arbeitsplatzbeleuchtung, Beleuchtungsmaßnahmen zur Sicherung (Unfallverhütungsvorschriften) sind Sache des jeeweiligen Auftragnehmers. Die Arbeitsstättenvnerordnung - ArbStättV fordert, dass Arbeitsstätten (zu denen auch eine Baustelle gehört) möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein müss en. Die Beleuchtungsanlagen snind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheits-

i

gefahren ergeben können (Ziffer 3.4 Anhang ArbStättV).

c

Dabei sind die Nennbeleuchtungsstärken für verschiedene Tätigkeiten gemäß DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" einzuhalten.

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Gegebenenfalls ist bei unübersichtlicher Baustelleneinrichtung, Lagerung von Material oder Einbauten eine höhere Beleuchtungsstätrke als in den Tabellen angegeben anzunehmen. B.14 BAUAUFZUGSANLAGEN / HEBEZEUGE

Mit Aufbau der einzelnen Fassadengerüste werden an mehreren Stellen des Gebäudekomplexes an den

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Aussenfassa-

e

den Gerüsttreppen erstellt und den am Bau beschäftigten AN zur Verfügung gestellt. Gerüstaufzüge und Absetzbühnen sind für den Materialtransport nicht vorgesehen. Die Fassadenseiten sind überall zugänglich, so dass ian Abstimmung mit der OÜ das Material mit eigenem Hubfahrzeug (z. B. Dachdeckerkran) auf Dach bzw. an die Fassaden transportiert werden kann.

r

Bauseitige Transportmittel im Gebäude, z.B. Aufzüge und Hebezeuge o. dgl. stehen nicht zur Verfügung. b Die Entladung von Lieferfahrzeugen und die Verbringung vone Baumaterial (auch von langen und sperrigen Baumaterialien) muss vom jeweiligen AN selbst organisiert, koordiniert und ausgeführt werden. Es steht bauseits keine Transportunterstützung, z.B. idurch einen Teleskoplader inkl. Fahrer, zur Verfügung.

t

Zum Zeitpunkt der Holzbau- und Dacharbeiten steht kein Kran mehr zur Verfügung. Grundsätzlich sind Kran- / Hubfahrten ohne und mit Last über die Grbabanlagen nicht erlaubt. Sollten Firmen sich untereinander mit Hebezeugen aushelfen, so darf diae eigene Leistung dadurch nicht beeinträchtigt werden. Das Entgelt für die Mitbenutzung von Hebezeugen ist zwischen den Firmen ohne Einschaltung der Objekt- r überwachung zu regulieren.

*

Gerüste und sonstige Einrichtungen, die ein Auftragnehmer für die Durchführung seiner Leistungen erstellt hat, sind auch für andere am Bau tätigen Auftragnehmer benutzbar, soweit dies die Durchführung seiner eigenen Leistung nicht behindert. Das Entgelt für die Mitbenutzung ist zwischen den Firmen ohne Einschaltung der Objektüberwachung zu regulieren.

Das Aufstellen eigener Krane, Mobilkrane und Hebebühnen ist im Vorfeld mit OÜW und SiGeKo abzustimmen und vor der tatsächlichen Aufstellung vom AN mindestens 5 Arbeitstage vorab bei OÜW und AN Logistik anzumelden und freigeben zu lassen.

B.15 GERÜSTE

Durch den AN Gerüstbauarbeiten werden zu Beginn der Bauarbeiten lediglich Fassadengerüste wie

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 11 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Durch den AN Gerüstbauarbeiten werden zu Beginn der Bauarbeiten lediglich Fassadengerüste wie unter B.14 beschrieben, aufgebaut. UAlle über die o.a. Gerüste hinausgehenden, für die eigenen Leistungen erforderlichen Gerüststellungen, obliegt dem jeweiligen AN.

n

Die Errichtung eigener Bau- und Montagegerüste ist mit allen Beteiligten und der OÜW so abzustimmen, dass keine Behinderungen der Arbeiten Anderer und keine unangekündigte Versperrung

t

von logistischen Hauptwegen verursacht werden. Alle Gerüste sind unter Angabe der Gerüstklasse, Freigabe bzw. Sperrhinweis, Name des Aufstellers und eines Verantwortlichen vor Ort zu keennzeichnen. B.16r ABSPERRUNGEN Werden lEinrichtungen, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, aus arbeitstechnischen Gründen entfernt, so sind vom Unternehmen, das die Einrichtungen entfernt, entsprechend wirksame Ersatzschutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der mindestens

a

gleichwertige Zustand wiederherzustellen. Sind im Zuge gdes Baufortschritts Änderungen oder Erweiterungen von Schutzmaßnahmen erforderlich, so sind diese der örtlichen Bauleitung vor Ausführung der Arbeiten mitzuteilen. Weitere Abstimmuengspflichten mit dem SiGeKo/BG bleiben hiervon unberührt. Endgültig demontierte Absturzsicherungen sind am Arbeitsplatz ordentlich zu lagern und dem

n

Eigner zur Abfuhr frei zu melden. Die Lagerung der Absturzsicherung ist nur für 24h gestattet.

B.17 BAUREINIGUNG UND MÜLLBESEITIGUNG Ordnung und Sauberkeit münssen auf der Baustelle jederzeit gewährleistet sein. Alle Auftragnehmer sind angehalten, dies zu berücksichtigen.

i

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume sauber zu halten. Er hat die im Rahmen seiner Tätigkeit anfallenden Abbruchmaterialien, Abfälle und

c

Restmaterialien ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat die Baustelle mindestens arbeitstäglich an den Einsatzorten zu reinigen (besenrein).

h

Kommt der Auftragnehmer seinen Abfallbeseitigungspflichten während der Ausführungszeit trotz einmaliger fruchtloser Nachfristsetzutng (Nachfrist max. 3 Arbeitstage) durch die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers nicht nach, so kann der Auftraggeber diese ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers über Dritte (Ersatzvornahme) selbst durchführen lassen. Grundsätzlich sind die bei der Leistungserbbringung anfallenden Verpackungs-, Transport- und Restmaterialien etc. gänzlich vom jeweiligen Auftragnehmer zu beseitigen.

e

Alle Auftragnehmer sind für die Entsorgung aller Reststoffe selbst verantwortlich. Dies umfasst den Transport der Materialien, die Sammlung in geeigneten Behältnissen, sowie den Abtransport

a

von der Baustelle, sofern für die Entsorgung der Materialien keine eigenen Leistungspositionen vorgesehen sind.

r

Für die fraktionsgerechte und sortenreine Befüllung der Behälter sowie deren Transport zu den entsprechenden Containern sind die ausführenden AN verabntwortlich. Nicht zuordenbare Reststoffe werden dem Auftraggeber / Objeektüberwachung gemeldet. Gemeinsam mit dem AG wird die Weiterverrechnung geprüft.

i

Die Kosten hierfür sind bei der Abgabe des Angebotes zu berücksichtigen. Schadstoffbelastete Materialien dürfen nicht über den Wertstoffhtof entsorgt werden und sind in Abstimmung mit der OÜ gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS zu behandeln und zu entsorgen. b Bauschutt und Abfälle dürfen nicht in den Arbeitsräumen der Aufgrabungaen entsorgt werden. Eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser ist auszuschließen. Farbreste, Säure, Laugen und

r

sonstige wassergefährdende Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation geleitet werden. Für die Verarbeitung von Schalungsöl sind geeignete Auffangbecken etc. zu ve*rwenden. Eine Entsorgung von Fremdschutt (z.B. fremder Baustellen) ist auf der Baustelle strengstens untersagt und wird durch die Objektüberwachung überwacht.

Bei Zuwiderhandlungen werden die entstehenden Kosten dem Verursacher im vollen Umfang abgezogen.

Zum Abzug gebracht werden dann nicht nur die Schutt- und Entsorgungskosten sondern auch der erhöhte Aufwand der OÜW durch Schriftverkehr, Fristsetzungen und notwendige Vor- und Nachkontrollen.

B.18 FIRMENSCHILDER

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 12 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR B.18 FIRMENSCHILDER

Der AG beabsichtigt eine Bautafel aufzustellen. Die Firmenschilder werden mit Hilfe des AN UBaustelleneinrichtung Übergeordnet bauseits bedruckt. nDas Anbringen eigener Firmenschilder und eigener Werbung auf der Baustelle ist nicht zulässig und ist ggf. umgehend nach Aufforderung durch die Objektüberwachung OÜW, den AN Logistik oder einen Vertreter der Bauherrschaft zu entfernen.

t

B.19 PROJEKTKOMMUNIKATION

e

Der AG hat für das Projekt einen Projekt-Kommunikationsraum (PKM, hier: Think Project) zum Austrausch von Plänen und Dokumenten eingerichtet. Hierzu zählt auch jeglicher vertragsrelevante Schriftverkehr, Rechnungen und zugehörige Aufmaße, Nachträge, Bautagesberichte, Bedenkelnanmeldungen usw.. Die Planverteilung erfolgt digital über diesen vom AG gestellten PKM.

a

Falls eigene Planzeichnungen erstellt werden, so sind diese durch den AN nach den Vorgaben der Plannummernkognvention in den PKM hochzuladen und abzulegen (Bringschuld). Als Versandtermin gilt der Einstelltermin in den PKM. Nur Dokumente, die über das PKM-System erfolgen, werden als gültig anerkannte. Der gesamte Schriftnverkehr zwischen AN, AG und OÜW ist auch per elektronischer Post (E-Mail) durchzuführen. Alle Planungsleistungen des AN sind mit CAD zu erbringen. Die technische und administrative Dokumentation der Maßnahme ist auch als pdf zuzustellen.

Zusätzliche Informationen hierzu siehe Formblatt 'Ergänzung zu 214H'.

n

B.20 BAUSTELLENBESPRECHUNGEN

i

Baustellenbesprechungen finden wöchentlich vor Ort statt, die Teilnahme ist vertraglich bindend, zudem hat der AN zu aucfgeforderten Zusatzterminen zu erscheinen. Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, dem Einweisungsgespräch der OÜW, einer Sigeko

h

Einweisung und der Abnahmebegehung einen sachkundigen, entscheidungsbefugten Mitarbeiter zu entsenden.

t

B.21 BAULEITER

Unverzüglich nach Beauftragung ist vom AN der verantwortliche, entscheidungsbefugte Bauleiter des AN und sein örtlicher Vertreter (Polier/Vorarbeiter/Obermonteur) schriftlich anzuzeigen,

b

Qualifikation, E-Mail-Adresse und Mobil-

e

telefon-Nummer sind zu benennen. Bauleiter und der örtliche Vertreter (Polier / Voararbeiter / Obermonteur) müssen deutschsprachig sein.

r

Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte, deutsch sprechende Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein.

b

B.22 AUSFÜHRUNGSBEGINN / BAUZEITEN- UND TAKTUNGSPLAN

e

Der AN ist verpflichtet, einen eigenen Bauzeiten- und Taktungsplan auf Basis des allgemeinen Bauzeitenplanes (BZP) der OÜW, unverzüglich nach Einweisung dies AN mit der OÜW abzustimmen und nach Bedarf fortzuschreiben. Der Bauzeiten- und Taktungsplan ist der OÜW 2-fach in Papier und als pdf zur Freigabe vorzulegen. t Die Ausführungszeit richtet sich ausschließlich nach dem Terminplan der Bauleitung, den Ablauf

b

der Arbeiten bestimmt die Bauleitung. Der Bauleitung bleibt es vorbehalten, in besonderen Fällen den Arbeitsablauf im Rahmen des Gesamt-

a

terminplanes zu steuern.

r

Zusätzliche Kosten für abschnittsweises Arbeiten werden nicht gesondert vergütet. Bei Verzug der bauseitigen Baulei- * stungen legt die Bauleitung die Termine mit dem AN neu fest. Die im BZP genannten Ausführungsfristen sind im Hinblick auf die Baufreiheit der Folgegewerke verbindlich.

Dem Bauzeitenterminplan ist eine detaillierte Angabe des geplanten Personaleinsatzes anzugliedern. Dieser ist auf die einzelnen Arbeitseinheiten und Ausführungsdauern des Bauzeitenterminplans anzupassen und in der Tiefe der Detail-

lierung dem Bauzeitenplan anzupassen. Zudem ist eine kumulierte Aufstellung des Gesamtpersonaleinsatzes vorzulegen.

B.23 BAUTAGESBERICHTE

Der AN ist verpflichtet, werktäglich aussagekräftige Bautagesberichte zu führen. Die Unterlagen *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 13 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Der AN ist verpflichtet, werktäglich aussagekräftige Bautagesberichte zu führen. Die Unterlagen sind arbeitswöchent- Ulich der OÜ als pdf zu übermitteln und regelmäßig beim Baustellen JF in Papierform zu übergeben. Die Bautagesberichte dienen ausschliesslich der Dokumentation der eigenen Leistung nund werden nicht gegengezeichnet. B.24 VERMESSUNG

t

Es gibt einen Höhenfestpunkt im Bereich der westlichen Fahrzeughalle. Dieser bleibt bis zur

e

Fertigstellung des neuen Betriebshofes erhalten. Die rVerwahrung aller Vorgaben und weitere Vermessungsarbeiten für die Herstellung der ausgeschriebenen Leistungen sind Sache des jeweiligen Auftragnehmers.

l

Bevor mit den Arbeiten auf dem Gelände / im Gebäude begonnen wird, hat der Auftragnehmer seine Methoden zur maßlichen Ausrichtung, Bauausführung und Kontrollmessung anzuzeigen und mit der

a

Objektüberwachung abzustimmen. Der Auftragneghmer ist für die sichere Einhaltung der ihm zur Verfügung gestellten Festpunkte verantwortlich.

e

Muss aus baulichen Gründen ein Festpunkt entfernt werden, so ist vor Beseitigung die Zustimmung des Auftraggebers bnzw. der Objektüberwachung einzuholen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Erfassung der später nicht mehr zugänglichen Anlagen oder Anlagenteile zu ermöglichen. Die dazu notwendigen Abstimmungen und Festlegungen sind vor Baubeginn zu treffen.

n

Sollten bei Einmessarbeiten des AN Unstimmigkeiten zwischen zwei Punkten / Höhen festgestellt werden, so sind diese unmittielbar der Objektüberwachung mitzuteilen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

c

B.25 ARBEITSSICHERHEIT / SIGEKO

h

Bei der Durchführung der Arbeiten sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, EG-Recht, Arbeitsstättenrichtlinie und Technischen Regeln sowie Vorschriften, Regeln und Informationen der Berufsgenossenschaften zu berückstichti- gen. Gemäß der "Verordnung für Sicherhei t und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10.06.1998 hat der AG einen Koordinator bestellt (§ 4 BaustellV).

b

Der Koordinator wird seine Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen.

e

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne werden dem AN in der jeweils aktuellen Fassung übergeben. Er hat die in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen enthaltenen Elemente bei der Ausführungsplanung und bei allen auszuführendaen Arbeiten einzuhalten. Der AN hat dem Koordinator den Beginn neuer Arbeitenr (z.B. Gerüststellung) vorher rechtzeitig anzuzeigen und die erforderlichen Unterlagen hinsichtlich sicherheitstechnischer Belange zu übergeben.

b

Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten bleibt unberührt (§ 5 Abs.3 BaustellV). e Der vom AG bestellte Koordinator wird durch laufende Kontrollien die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheits-

t

schutzpläne überwachen und die Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen.

b

Ferner wird der Koordinator durch regelmäßige Begehung der Baustelle die sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen des AN überprüfen. Soweit der Koordinator sicherheitstechnische Mängel auf der Baustelle fest- a stellt, wird er den AN und AG in schriftlichen Berichten und / oder mündlricher Form unterrichten.

*

Der AN ist verpflichtet, die festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. Der AN hat für den Koordinator nach der BaustellV einen Ansprechpartner, Beauftragter für Arbeitssicherheit des AN für die Baustelle, sowie einen Ersthelfer zu benennen, der für die Erfüllung der erforderlichen Maßnahmen auch von eventuellen Nachunternehmern verantwort-

lich ist.

Der AN ist weiterhin verpflichtet, seine eingesetzten Nachunternehmer eigenverantwortlich in den SiGe-Plan einzuwei-

sen. Der Sige-Plan ist eigenständig vom AN an seine Nachunternehmer zu übergeben.

Sämtliche Flucht- und Rettungswege sind zwingend freizuhalten.

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[Seite 56]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 14 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Sämtliche Flucht- und Rettungswege sind zwingend freizuhalten.

Grundsätzlich gelten neben den UVV auch alle einschlägigen staatlichen Gesetze, Verordnungen, URichtlinien und Technischen Regeln. nDer AG plant regelmäßige, voraussichtlich vierteljährliche übergeordnete Besprechungen und Begehungen zur Bau

t

stellensicherheit gemeinsam mit SiGeKo, Objektüberwachung des AG, Vertretern der BG Bau und des Gewerbeauf-

e

sichtsamtes. Zumindest der Beauftragte für Arbeitssicherheit des AN für die Baustelle hat daran verprflichtend teilzunehmen. Zeitbedarf je Termin ca. drei Stunden. Die Nutlzung von Leitern stellt ein extrem hohes Unfallpotential dar. Deshalb ist gemäß der Betriebssicherheitsverord-

a

nung die Anwendung von Leitern auf ein Minimum zu beschränken. Von Leitern dürfen nur Arbeiten geringen Umfangs erfolgen. Für umfangreiche Arbeiten / Montagearbeiten müssen geeignete Arbeitsmittelg, z.B. Hubarbeitsbühne, Rollgerüst oder Gerüste eingesetzt werden. Auf dem gesamtene Gelände inkl. dem Baufeld und den vom Bauzaun umschlossenen Freiflächen herrscht absolutes Alkoholverbot. Der AG behält sich vor, Personen, die dieses Verbot missachten, unmittenlbar von der Baustelle zu verweisen. B.26 AUFSICHTSBEHÖRDEN

Anweisungen der Aufsichtsbehörden an den Auftragnehmer sind dem AG sofort zur Kenntnis zu bringen. n Ebenso die Ansprüche Dritteri wegen Auswirkungen der Arbeiten des AN. B.27 BAULEISTUNGSVERSICHERUNGENc Seitens des AG wird keine projektbezogene Bauwesensversicherung abgeschlossen.

h

Der AN hat vor Auftragserteilung den Nachweis über eine bestehende und angemessene

t

Bauhaftpflichtversicherung vorzulegen.

B.28 MATERIALÖKOLOGIE Es wird eindringlich auf die Einhaltung allber städtischen und gesetzlichen Vorgaben zur Materialökologie hingewiesen.

e

Diese sind dem beiliegenden Dokument der Landeshauptstadt München BLF_C2.1_Materialökologie_Ausschreibungstexte_Vorbemerkungen_Vorgabe_BAU_20241023

a

zu entnehmen.

r

B.29 NACHWEISE

b

Die Erbringung von Nachweisen zur Produktdokumentation und Produktdeklaration verbauter Materialien wird in eigenen Leistungspositionen abgefragt.e B.30 BAUVERFAHREN

i

Wird vom Auftragnehmer ein Bauverfahren gewählt bzw. ergibt sich dieses aus den Vorgaben der Planung, für das bauordnungsrechtlich eine bauaufsichtliche Zulatssung oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist, ist deren Erwirkung Sache des Auftragnehmers. Die Gebühren hierfür können nach tatsächlichem Aufwand und entsprechender Nachweise sepabrat in Rechnung gestellt werden. Die Absicht zur Einholung einer Zustimmung im Einzelfall ist dem AG im Vorfeld anzuzeigen, stichhaltig zu begründen und bedarf zur Gebührenübernahme einer Zustimmung des AG

a

vorab. B.31 MASSTOLERANZEN r Es gilt die DIN 18 202 - Toleranzen im Hochbau. * Soweit in den Leistungstexten nicht ausdrücklich anders beschrieben, sind alle Bauteile im Gebäude mit erhöhten Anforderungen an die Toleranzen auszuführen:

  • Tabelle 1 - Grenzabweichungen:

Die Spalten 5 bis 7 sind ungültig.

Für Nennmaße über 6 m gilt Spalte 4.

  • Tabelle 2 - Winkelabweichungen:

Durch Ausnützen der Grenzwerte für Stichmaße der Tabelle 2 dürfen die eingeschränkten *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 57]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 15 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Durch Ausnützen der Grenzwerte für Stichmaße der Tabelle 2 dürfen die eingeschränkten Grenzabmaße der Tabelle 1 nicht überschritten werden. U- Tabelle 3 - Ebenheitstoleranzen: nFür sämtliche Bauteile gelten die erhöhten Anforderungen an die Ebenheit: tZeile 2a, für nichtflächenfertige Oberseiten von Decken, Unterbeton und Unterböden; Zeile 2b, für flächenfertige Oberseiten von Decken, Bodenplatten

e

Zeile 4, für flächenfertige Böden

r

Zeile 7, für flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken

l

  • Für Aufzugsschächte ist eine maximale Abweichung auf der ganzen Schachthöhe von +/- 20 mm zulässig. aGeschoßstöße sind absatzfrei zu schalen. Sofern in deng einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses keine abweichenden Angaben gemacht werden, gelten für alle Massangaben die folgenden Toleranzen:

e

  • Längen-, Breiten-, und Höhenmaße: +- 5 %
  • Technische Angabenn: +- 5 %
  • Flächenmaße: +- 3 %
  • Volumenmaße: +- 2 % n Alle Maßangaben und Leistungsangaben im Leistungsverzeichnis sind als Nennmaße zu verstehen.

i

Abweichungen innerhalb der Toleranzen berechtigen nicht zu Nachträgen oder Mehrvergütungen.

c

B.32 MUSTER, MATERIAL- UND AUSFÜHRUNGSPROBEN

h

Muster und Material- / Ausführungsproben werden in eigenen Leistungspositionen abgefragt. Alle nach Fertigstellung sichtbaren Bauteitle sind rechtzeitig vor der Ausführung zu bemustern. Auf Verlangen sind Muster und Material-/ Ausführungsproben für einen noch festzulegenden Allgemeinen

b

Bemusterungstermin bereitzustellen. Sollten vorzeitig Freigabe und Entscheidungen edes AG nötig werden, sind vom AN eigenverantwortlich und rechtzeitig

a

entsprechende Vorlagen beim AG und der OÜW / dem Architekten einzureichen.

r

B.33 EINWEISUNGEN / INBETRIEBNAHMEN

b

Für sämtliche technischen und brandschutztechnischen Bauteile wie z.B. Türen, Fenster, Tore, RWA-Anlagen, etc. sind Inbetriebnahme und Einweisungen des Nutzers auf Verlangen durchzuführen. Dies wird in separaten Positionen beschrieben abgefragt. e Mehrfachinbetriebnahmen sind titel-, bauteil- oder produktgruippenweise durchzuführen. B.34 OBERFLÄCHEN t Mit allen endfertigen Oberflächen ist sehr pfleglich umzugehen.

b

Das Arbeitsumfeld ist zu schützen.

a

Es ist von allen Auftragnehmern besonders darauf zu achten, dass Beschädigungen an Neubauteilen ausgeschlossen werden: r Werden Arbeiten im Bereich von zu schützenden Oberflächen durchgeführt, sind* diese durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Auch bei Materialtransporten im Bereich von zu schützenden Oberflächen ist darauf zu achten, dass diese nicht durch unvorsichtiges Hantieren mit den aus- oder einzubringenden Materialien beschädigt werden.

Auftragnehmer haben sich vor Ausführungsbeginn bei der Objektüberwachung (OÜW) zu vergewissern, welche Bauteile und Oberflächen dies betrifft.

Über die Nebenleistungen nach VOB hinausgehende Schutzmaßnahmen werden über eigene Leistungspositionen abgefragt.

B.35 BOHRUNGEN + DÜBELANWEISUNGEN

Der Auftragnehmer hat sich in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten zu erkundigen, an welchen *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 58]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 16 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Der Auftragnehmer hat sich in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten zu erkundigen, an welchen Bauteilen Bohrungen und Kernbohrungen ausgeführt werden dürfen. Es sind die Dübelanweisung der Planer bzw. Gutachter sowie die Vorschriften des Herstellers zu beachten.

U

Um Fehlbohrungen in Bauteilen zu vermeiden, sind vor der Bohrung die Bauteile mittels nMetallsuchgerät auf Beweh- rungslagen zu prüfen. Fehlbohrungen in Betonbauteilen sind umgehend mit geeignetem Mörtel zu

t

schließen.

e

Für Befestigungen in WU-Beton-Bauteilen dürfen nur Klebedübel verwendet werden. Für rBohrungen in Bestandsbauteilen sind aufgrund der besonderen Konstruktionsarten im Bestand zwingend die Vorgaben durch den Tragwerksplaner und Architekten sowie die zugrundeliegenden Dübelgultachten zu beachten. B.36 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

a

Die für die Ausführung nötigen Unterlagen erhält der Auftragnehmer ausschließlich in digitaler Form vom jewegiligen Planverfasser. Dem AN wird die eArchitektenplanung als Dateien im Format .pdf und teilweise im Format .dwg zur Verfügung gestellt. Papierpläne und Mehrausfertigungen für z.B. Nachunternehmer sind vom AN auf eigene Kosten zu ernbringen. Planänderungen werden in der Regel per Email als pdf oder via Planserver an den AN verschickt. Die Mitarbeiter auf der Baustelle sind sofort vom AN zu informieren. Auf der Baustelle ist einn vollständiger Plansatz der aktuellen Planung (Architekten und eigene Werk- und Montagepla-

i

nung) und sämtliche relevanten Zulassungen inkl. den Verarbeitungs- und Montagevorschriften vorzuhalten. c Diese Verpflichtung gilt auch für alle Nachunternehmer.

h

B.37 WERK- UND MONTAGEPLANUNG

t

Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen sind dem Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung in Papierform auf DIN A4 gefaltet auszuhänd igen und im Format .pdf sowie bei Bedarf im Format .dwg via Planserver zu übermitteln.

b

Die erforderliche Werk- und Montageplanung des AN wird in einer eigenen Leistungsposition abgefragt.

e

Aus Gründen der Instandhaltung, Lagerhaltung, Wirtschaftlichkeit und deren Fortführung bzw. Erweiterung bestehen- a der Anlagen sowie aus statischen Gründen können Fabrrikatsvorgaben festgeschrieben werden. Das Leitprodukt ist dann anzubieten.

b

In den Plänen finden sich zum Teil Hinweise auf Fabrikate. Diese sind nicht als Vorgabe zu verstehen, sondern als Hinweise, welche Produkte der Planung zugrunde lagen.

e

Der Auftragnehmer darf zur Durchführung seiner Arbeiten nur Ausführungsunterlagen wie Werk- und Detailpläne, sowie Schal- und Bewehrungspläne verwenden, die imit Freigabevermerk der Planer versehen sind.

t

B.38 BAUBESTANDSDOKUMENTATION

b

Die Baubestandsdokumentation ist dem Architekten / der OÜW spätestens 12 Arbeitstage vor Abnahme zur Prüfung auf Übereinstimmung mit der ausgeführten Leistung vorzulegen. Die Änderungen und Ergänzungen sind in die zur Abnahme vorzulegenden Unteralagen einzuarbeiten. Die Übergabe der vollständigen Baubestandsdokumentation hat spätestens mirt Einreichung der Schlussrechnung zu erfolgen. Die Übergabe der vollständigen Dokumentation ist Voraussetzung für die Zahlung der Schlussrechnung. * Die Baubestandsdokumentation wird als eigenständige Position mit Beschreibung der Vorgaben durch den AG abge-

fragt und abgerechnet.

B.39 URKALKULATION

Der Auftragnehmer hat die seinem Angebot zugrunde liegende Urkalkulation ab dem Verlangen der Vergabestelle innerhalb von sechs Werktagen in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber zu hinterlegen.

Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 59]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 17 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift

"Westfriedhof München: Neubau Betriebshof TP 2 - URKALKULATION"

U

und dem Zusatz des jeweiligen Gewerks sowie dem Firmenstempel zu versehen.

n

Die Kalkulation bleibt bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages in Verwahrung des tAuftraggebers und wird nur in Beisein des Auftragnehmers geöffnet. Bei Vereinbarung von Zusatzleistungen oder bei Preisprüfungen kann der Auf-

e

traggeber die Einsichtnahme in die Urkalkulation verlangen. B.40r ABRECHNUNG Alle Prleise verstehen sich auf eine nutzungsfertige Arbeitsleistung, einschließlich Lieferung, Einbringung, Transport im Gebäude und der Montage sämtlicher Materialien soweit nicht ausdrückliach bauseitige Lieferung oder Leistung vermerkt ist. Jeder Rechnung sind aussagekräftige Abrechnungs- und Aufmaßpläne auf Basis der aktuellen

g

Architektenpläne als Papiersatz vom AN beizulegen. Alle Rechnungen esind kumulierend und mit einem steigenden Aufmaß hinterlegt aufzustellen. Der Zuwachs ist eindeutig und nachvollziehbar auszuweisen. Auf die prüffähige Aufstellung wird ausdrücklich hingewniesen. Vom AG bzw. der OÜW ge prüfte und freigegebene Rechnungen inkl. der Aufmaße sind unverzüglich vom AN zu prüfen. Kürzungen sind in die nächsten Rechnungen und im Aufmaß zu übernehmen oder schriftlich zu widersprechen. Strittige Punkte sind unverzüglich mit der OÜW zu klären.

n

Nachträge sind prüffähig inkl. Kalkulationsnachweis aufzustellen und in einem separaten Titel am Ende des Hauptauftrages ziu erfassen. Druckdatum: c C - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN C - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGhSBEDINGUNGEN C.1 - ABBRUCHARBEITEN - ZTV - t Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

zu gleichlautendem Abschnitt im Leistungsteil

b


e

  1. A l l g e m e i n e s

a

Auf dem ehemaligen Gärtnereistützpunkt im Westfriedhof soll der neue Betriebshof entstehen. Hierzu müssen die alten Gebäude und Lagerflächen abgrebrochen und die Flächen beräumt werden. Nach der Fertigstellung des neuen Betriebshofs wird der alte Betriebshof, der sich neben dem

b

ehemaligen Gartenstützpunkt befindet, ebenfalls abgebrochen. Arbeitsvorbereitung: e Alle Abbrucharbeiten sind nach den einschlägigen Gesetzen, Voirschriften und DIN-Normen, sowie den TV-Abbruch-

t

arbeiten durchzuführen, zu überwachen und sicher zu stellen. Entsprechende Unterlagen über Sach- und Fachkunde sind bereits mit der Angebotsabgabe und entsprechend dem Bautenstand

b

nachzuweisen. Vor Aufnahme der Arbeiten ist die Standsicherheit der abzubrechenden baaulichen Anlagen, der daran angrenzenden Baukörper und mögliche Abbruchzwischenstände zu untersuchen.

r

Der AN hat sich vor Arbeitsbeginn bei den Versorgungsunternehmen / Fachplanern (HLS, Elt.) davon zu überzeugen, dass alle Leitungen (z.B. Strom, Gas Wasser, Wärme) einwandfrei

*

unterbrochen sind.

Die Abbrucharbeiten müssen von einem fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet werden. Während der Abbrucharbeiten muss diese Person ständig auf der Baustelle anwesend sein oder einen qualifizierten Vertreter bestimmen.

Die Gefahrenbereiche sind von dieser Person festzulegen und gegen Betreten zu sichern. Vor Arbeitsunterbrechungen der Abbrucharbeiten ist dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände bestehen bleiben.

  1. A u s f ü h r u n g

Leistungsumfang

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[Seite 60]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 18 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Leistungsumfang

Der Umfang dieser Ausschreibung umfasst:

U

  • die Entkernung, Schadstoffausbau und den kontrollierten Totalabbruch (sh. auch Gutachten IB nm-plan in der Anlage) t- des Sozialgebäudes
  • der beiden Geräteschuppen

e

  • In den Freiflächen befinden sich außerdem

r

  • befestigte Asphalt- und Betonflächen

l

  • nicht mehr benötigte Schächte und Grundleitungen

a

  • ein unterirdischer Öltank (Fassungsvermögen mind. 20.000l)

g

  • Grünflächen aus Grasflächen, Buschwerk und Aufwuchs,

e

die entfernt werden müssen.

n

  • fachgerechte Demontage, Abtransport und Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile

  • Abtransport und Ents orgung der Abbruchmaterialien

  • Für die unterkellerten nGebäude Sozialgebäude und ein Geräteschuppen werden Erdarbeiten notwendig.

i

Schadstoffe

c

Im Vorfeld wurden bereits Schadstoffuntersuchungen in den Gebäuden und im Gelände durchgeführt. Es sind dies:

h

  • Asbest in Dichtschnüren, Flanschen und Dichtungen in Heizkörpern.

t

  • bleihaltige Beschichtungen in Holzfenstern und Holztüren

  • PAK

b

  • KMF

e

Sofern im Rahmen der Abbruchmaßnahmen bisher nicht bekannte, schadstoffverdächtige Bauteile/- Substanzen auftreten, ist der AG unverzüglich vom AN darüber zu informieren. Probenahmen und Schadstoffuntersuchungen werden im Zuge der Baumaaßnahme ausnahmslos von der schadstofftechnischen Fachbauleitung des AG durchgeführt.

r

Materialbearbeitung

b

Für die Materialbearbeitung bietet sich die im Süden des Grundstücks befindliche Brachfläche an. Diese sollte vorher gerodet bzw. der Humus abgetragen werden. (Leistung im Titel Erdarbeiten enthalten). Diese Fläche dient auch zur Beprobeung der Haufwerke. Zu beachten ist bei den Abbruch-, Erd- und Transportarbeiten,i dass sich ca. mittig im Grundstück unterirdisch bereits die Bauwerke Ground Cube und Brunnenanlage Grundwassernutzung befinden. Diese sind durch einen Bauzaun gekennzeichnet und abgesperrt und dürfen nicht

t

befahren bzw. mit zwischengelagerten Abbruchmaterial belastet werden.

b

Der AN verpflichtet sich, die Flächen rechtzeitig zu räumen, um sich nicht selbst oder andere zu behindern.

a

Bei der Materialbearbeitung dürfen zu erhaltende Bauwerke und -teile nicht beschädigt werden.

r

Transportwege

*

Zwischenlagerungen, Material- und Abfalltransporte innerhalb der Abbruchbereiche und der Baustelleneinrichtungs-

fläche bzw. zu den Abfallcontainerstandorten, sowie die Beschaffung der hierfür erforderlichen Transport- und Hebe-

zeuge sind Sache des AN und sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.

Die Zufahrt zur Baustelle dient auch gleichzeitig als Zufahrt zum sich im Betrieb befindlichen alten Betriebshof nördlich / gegenüber der Baustelle. Diese ist ständig freizuhalten (keine parkenden Fahrzeuge, keine Materiallagerungen).

Maschineneinsatz - Baustellenbetrieb

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 19 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Maschineneinsatz - Baustellenbetrieb

Bei der Durchführung der Arbeiten dürfen nur geräuschgedämpfte Maschinen und Geräte eingesetzt Uwerden, welche mindestens den einschlägigen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und sonstigen Richtlinien (z.B. Richtlinie 2006/42EG) im Hinblick auf Lärmdämpfung entsprechen.

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Aufgrund der exponierten Lage der Baustelle legt der AG größten Wert auf eine ordnungsgemäße Abwicklung der Baumaßnahme und erwartet vom AN, dass darüber hinaus alle zusätzlichen,

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machbaren Schallschutzmaßnahmen

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ergriffen werden, um die Anlieger und die Umwelt weitestgehend vor Belästigungen aus dem Baubetrieb zu schützen. Abbrucharbeiten dürfen nur innerhalb der Regelarbeitszeit ausgeführt werdren. Nach Ablschluss aller Arbeiten muss die Baustelle vollständig frei von zu entsorgenden Materialien sein. Fest gefahrenes Material muss ggf. händisch gelöst werden.

a

Entkernung In den Gebäudgeteilen Sozialgebäude und Geräteschuppen sind Entkernungsarbeiten durchzuführen. Standardmäßig sind sämtliche nichtmineralischen Bausubstanzen wie Holz, PVC, Kunststoffe etc. vor oder mit deme maschinellen Abbruch zu separieren. Stets einzurechnen nist die Demontage, Separierung und Entsorgung von Vorhängen, Seifenspendern, Spiegeln, elektrischen Einbauten (Lampen, Kabel, Steckdosen, etc.), sowie Rohrleitungen usw..

Abbrucharbeiten Der Rückbau umfasst die Gnebäude inkl. Fundamente und Bodenplatten. Im Rahmen des selektiven Rückbaus sind

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alle Bauteile zu separieren und fachgerecht zu entsorgen. Kontaminierte Baustoffe, sofern sie noch auftreten, sind ebenfalls czu separieren und entsprechend ihrer Belastung und der Vorgaben der Annahmestelle zu entsorgen.

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Der Abbruch schließt auch alle technischen Anlagen, Schächte, Treppen, Versorgungsleitungen etc. ein.

t

Details zu den Gebäuden und Außenbereichen sind den beiliegenden Fotos und den Bestandsplänen (im Gutachten IB m-plan enthalten) zu en tnehmen, wobei sich die Raumnutzungen inzwischen teilweise geändert haben.

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Soweit keine Pläne vorliegen, sind sämtliche unbekannten Leitungsverläufe vor Abbruch gemeinsam mit dem AG aufzunehmen und zu dokumentieren. Sie gelten auch als Abrechnungsgrundlage.

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Generell sind alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von angrenzenden Bereichen und Personen Sache des a Auftragnehmers und unterliegen seiner Verantwortung.r Die entsprechenden Kosten sind in die Einheitspreise einzu-

b

rechnen. Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist eine Abbruchanweisung geem. BG zu erstellen, die insbesondere Angaben über

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Sicherungsmaßnahmen, Material-/ Geräteeinsatz, Gefahrenbereiche und persönliche Sicherheitsausrüstung enthält. t Die Abbruchanweisung ist dem zuständigen GAA und der BG rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen.

b

Eine Kopie ist der OÜ des AG unaufgefordert zu übergeben. Der Beginn der Arbeiten ist 7 Tage im Voraus anzuzeigen.

a

Der anfallende Abfall ist abfallrechtlich zu separieren (Bauschutt, Sondermüll, Wertstoffe usw.) und - sofern für einen Wiedereinbau ungeeignet - einer geeigneten Dreponie zuzuführen. Erlöse für Wertstoffe (Schrott usw.) sind bei der

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Kalkulation zu berücksichtigen.

Die Störung Dritter ist auf ein unvermeidbares Maß zu reduzieren. Insbesondere ist:

  • die Staubentwicklung durch Bespritzen mit Wasser zu verringern,

  • eine Verschmutzung der Straßen zu vermeiden, ggf. sofort zu säubern,

  • das Bundes-Immissionsschutzgesetz §22 zu beachten. Der Lärm ist durch den Einsatz leiser Maschinen und Geräte zu begrenzen.

Der Abbruch hat mit lärmarmen Methoden zu erfolgen.

Insbesondere ist auf die Sicherung der angrenzenden Grundstücke und Verkehrsflächen zu achten. *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 20 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Insbesondere ist auf die Sicherung der angrenzenden Grundstücke und Verkehrsflächen zu achten. Es sind Ualle Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung Dritter während der Abbruchmaßnahmen sicher auszuschlie-

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ßen.

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Treten beim Abbruch der Bodenplatte und Fundamente Schadstoffe oder Auffüllungen zu Tage, sind diese auf Anweisung der Bauleitung des AG zu entfernen und zu entsorgen.

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Die in den Abbruchpositionen enthaltenen Entsorgungsleistungen gelten nur für die jeweils bescrhriebenen Abfallqualitäten. Werden abweichende Belastungen oder nicht beschriebene Auffüllungen festgestellt, ist die Leistung vor Ausführung hinsichtlich Umfang und Vergütung gesondelrt festzulegen. Die Beprobungen und Analysen zur Abfallentsorgung erfolgen bauseits. Eine Zeitspanne von 10 AT

a

nach der Probe- nahme bis zumg Vorliegen der Analysenergebnisse ist zu kalkulieren. Von unterschiedleichen Materialien sind jeweils separate Haufwerke zu bilden, z.B. Beton, Ziegel, Klinker, Estriche etc. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden ist vom AN eine den Erfordernissen entsnprechend dimensionierte und genehmigte Zwischenlagerfläche zu stellen. Entsorgung

Der AN muss ab Verlangen des AG innerhalb von 6 Kalendertagen ein schlüssiges Entsorgungskonzept für dine von ihm zu entsorgenden Schadstoffe, Bauschutt, sonstige Abfälle und Boden vorlegen. Das Entsorgungskonzept kann vom AN auch bereits mit dem Angebot abgegeben werden. i 2 Wochen vor Beginn der Arbeitecn muss der AN das aktuelle Entsorgungskonzept in schriftlicher Form beim AG einreichen.

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Sämtliche Abfälle gehen ins Eigentum des AN über (siehe Formblatt 2410). Der AN hat eigenverantwortlich eine Abfall- Erzeugernummer zu beantragen und die Abfälle über diese zu entsorgen. Der AN ist für die sachgertechte Lagerung, Abfuhr und Entsorgung allein verantwortlich. Sämtliche anfallenden Kosten - auch für das elektronische Nachweisverfahren - sind in die Entsorgungspositionen einzur echnen. Die nach dem Abfallwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Belege (elektronisches Nachweisverfahren, Entsorgungsnachweise, Wiegescheine etc.) sind der Bauleitung des AG zu übergeben.

b

Die Anforderungen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind einzuhaelten. Der AN verpflichtet sich, im Namen des AG als desasen Bevollmächtigter (Vollmacht wird mit Beauftragung schriftlich erteilt) alle notwendigen Daten, Anträge, Nachweise, Belege und Dokumentationen, auch in elektronischer Form rechtzeitig zu beschaffen und zu pflegen,

r

Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle sowie Begleit- bzw. Übernahmescheine und Register zu erstellen und zu führen. Eine an eine Person gebundene elektronische Signatur Chipkarte und Lesegerät) und Registrierung als Bevollmächtigter des Abbfallerzeugers bei der ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle: www.zks-abfall.de) ist dafür erforderlich, ebenfalls ein internetfähiger PC.

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Entsorgungsbeteiligte: Abfallerzeuger, Bevollmächtigter des Abfallerzeugers, Transporteur und

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Entsorger. Sämtliche sich aus der LAGA-Mitteilung M23 "Vollzugshilfe zur Enttsorgung asbesthaltiger Abfälle" und den Anforderungen des LfU-Bayern "Handlungsrahmen für die Entsorgung von Asbest- und Mineralfaserabfällen, 02/2020 ergebenden Anforderungen -insbesobndere hinsichtlich Separierung der Abfallkomponenten und Abfallbehandlung- sind einzuhalten und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

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Für Materialien für die keine eigene Entsorgungsposition im Leistungsverzeichnis angegeben ist, sind die Entsorgungskosten in die Demontage-Einheitspreise einzurechnen. r Gemäß Formblatt 241 wird der AN Abfallerzeuger und Besitzer und ist demnach *für die Nachweise gem. Nachweisverordnung zuständig.

Die Entsorgungskosten von nicht kontaminierten Stoffen und Materialien, Hölzern (bis inkl. AIII-Holz) und mineralischem Bauschutt bis inkl. RC3 nach "Ersatzbaustoffverordnung" sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Werden abweichende Belastungen oder nicht beschriebene Auffüllungen festgestellt, ist die Leistung vor Ausführung hinsichtlich Umfang und Vergütung gesondert festzulegen.

Die Erlöse für den Metallschrott sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.

Schadstoffe / gefährlicher Abfall:

Die anfallenden gefährlichen Abfälle sind getrennt zu erfassen, ohne Gefährdung von Mensch und *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 21 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die anfallenden gefährlichen Abfälle sind getrennt zu erfassen, ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt zu transportieren und fachgerecht im Rahmen von Entsorgungsnachweisverfahren zu entsorgen.

U

Ab dem 01.02.2011 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren mit elektronischer Signatur nauch für Abfallerzeuger und -beförderer verpflichtend (bei mehr als 20t gefährlicher Abfallart/ Jahr/Anfallort). Bis 20 t gefährliche Abfälle können über Sammelentsorgungsnachweise eines Entsorgers entsorgt werden. Der Entsorger muss einen für die Stadt München gültigen

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Sammelentsorgungsnachweis besitzen. Eentsorgung - Ausführung auf der Baustelle: Mit rdem Verladen von zu entsorgenden Bauschutt, Abbruchmaterial und Boden darf erst begonnen werden, wenn dem AG alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen:

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Es sind die Handlungsanweisungen der Ersatzbaustoffverordnung und der Deponieverordnung zur Vorlage zur Genehmigung des Abtransport des Abfallgutes zu beachten und wenigstens 24 Stunden

a

vor Abtransport dem AG vorzulegen. Gleichzeitig gist dieser Entsorgungsnachweis der Überwachungsbehörde des Abfallerzeugers zu senden. Der AN verpflichtet sich alle notwendigen Daten, die er für die Erstellung von Dokumenten benöteigt, rechtzeitig zu beschaffen. Bauschutt / Abbruchmaterial

n

Mineralisches Abbruchmaterial ist entsprechend den Annahmebedingungen vor Ort aufzubereiten und zu entsorgen / zu verw erten. Die Entsorgung von nichtmnineralischen Abbruchmaterial und ggf. belastetem mineralischem Abbruchmaterial ist gemäß den vom AG und den Behörden genehmigten Entsorgungswegen vorzunehmen.

i

Der Abtransport von Material darf erst von der Baustelle erfolgen, wenn die Freigabe durch den AG erfolgt ist.

c

Alle Transporte sind wenigstens 24 Stunden vor dem Abtransport beim AG oder dessen Stellvertreter anzukündigen. h Deklaration / Probenahme / Untersuchutng Deklaration Bauschutt:

Grundsätzlich führt der AG oder dessen Stellvertreter die Probenahme und erforderliche Analytik

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durch. Die Einstufung der Ergebnisse durch den AG oder dessen Stellvertreter (Deklaration) sind für die Entsorgung maßgeblich. Eigenstän-

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dig durch den AN durchgeführte Deklarationen und sonstige Untersuchungen / Laborergebnisse werden durch den Auftraggeber nicht anerkannt. a Mineralischer Bauschutt ist vordergründig einer entsrprechenden Verwertung zuzuführen. Betonbauschutt ist grundsätzlich einer Verwertung zuzuführen.

b

Probenahme / Untersuchung Die Probenahme für die Deklaration kann entweder am noch beestehenden Abbruchobjekt oder nach dem Rückbau (Abbruch) und entsprechender Materialaufbereitung am zwischengelagerten Haufwerk - bei Bodenaushub am angelegten Haufwerk - erfolgen. i Die Probenahme am Haufwerk erfolgt in Anlehnung an die Vorgaben tder LAGA-Richtlinie PN 98. Hinsichtlich der Beurteilung von Oberflächenanhaftungen an Bauschuttbruchstücken bzw. am noch bestehenden Abbruchobjekt werden folgende Probenahmen und Untersuchungen durchgeführt:

b

  1. Beschichtungen und Anhaftungen auf mineralischen Bauteilen, die vom Untergrund getrennt werden können, a werden in ihrer jeweiligen gesamten Schichtstärke untersucht und getrenntr vom Untergrund beurteilt.

*

  1. Beschichtungen und Anhaftungen mit festem Verbund zu einer max. 2 cm dicken, unterlagernden Schicht, die sich

vom Untergrund ablösen lässt, werden zusammen mit der abtrennbaren Schicht untersucht.

  1. Beschichtungen und Anhaftungen, die sich nicht exakt vom Untergrund abtrennen lassen, werden mit der verbunde-

nen Schicht des Untergrunds bis zu einer Schichtdicke von max. 2 cm untersucht und zur Beurteilung herange-

zogen.

Beton-/Bauschutt wird entsprechend dem Parameterumfang des Leitfadens "Anforderungen an die *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 22 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Beton-/Bauschutt wird entsprechend dem Parameterumfang des Leitfadens "Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken" untersucht und nach ZTVwwG (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen UGütemerkmale bei Verwendung von Recyclingbaustoffen im Straßenbau in Bayern) in RW1-Material, das die Richtwerte 1 und RW2-Material,das die Richtwerte 2 einhält, eingestuft.

n

Deklaration

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Die Deklaration des Materials erfolgt durch den AG bzw. dessen Stellvertreter auf Basis und nach Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse der Laboranalytik.

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Für die Kalkulation ist einheitlich eine maximale Bearbeitungsfrist von 10 Arbeitstagen ab Probrenahme anzusetzen. Überschreitungen dieser Frist aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, sind nach den Regelungen der VOB/B zu behandeln.

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Ausnahmen zur Deklaration

a

Es gelten folgende Ausnahmen, die im Einzelfall durch den AG entschieden werden:

  • Für Schwarzganstriche und / oder schwarze Restanhaftungen von Abdichtungen oder Isolierungen genügt eine Misch-

e

beprobung des Materials. Nachweislich bitumenstämmige MKW`s stellen kein Einstufungskriterium dar. Vorausset- n zung ist, dass der Schwarzanstrich bzw. die schwarzen Restanhaftungen keine Schädigung, z.B. in Form einer Anlö- sung durch Lösemittel (z.nB. Heizöl) aufweisen - dies ist z.B. beim Nachweis von bitumenstämmigen MKW's der Fall-

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und es sich nicht um einen älteren teerhaltigen Schwarzanstrich mit hohem PAK-Gehalt handelt. Die Einzelfall- c betrachtung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Behörde.

h

  • Bei Bauschuttdeklarationen wird der pH-Wert und die elektrische Leitfähigkeit lediglich als Orientierungswert ohne t Richtwertcharakter gutachterlich betrach tet und findet keine Berücksichtigung bei der Einstufung des Materials.

b

  1. S o n s t i g e s

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Sanitärräume: Sanitärräume stehen zum Zeitpunkt der Abbrucharbeaiten noch nicht zur Verfügung. Der AN Abbrucharbeiten hat für die arbeitsschutzverprflichtenden Hygieneanlagen selbst zu sorgen. Dies wird in gesonderten Positionen des LV vergütet.

b

C.2 - SCHADSTOFFENTSORGUNG - ZTV -

e

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

i

zu gleichlautendem Abschnitt im Leistungsteil ------------------------------------------------------------- t

  1. A l l g e m e i n e s b Arbeiten nach TRGS 519 a Der Auftragnehmer sowie alle evtl. Subunternehmer müssen über eine Zulassung nach TRGS 519 Nr.

r

3.1 verfügen. Die Zulassung ist bei Abgabe des Angebots vorzulegen.

*

Gesetzliche Vorgaben, Richtlinien und Regelwerke

Für die Arbeiten zur Blei- Asbest- und KMF-Sanierung sind nachfolgende gesetzliche Vorgaben, Richtlinien und Regel-

werke in der jeweils gültigen aktuellen Fassung unbedingt zu beachten:

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG);

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV);

Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 23 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Verordnung über Verbote und Beschränkungen des InverkehrbringeEnUsR und über die AEbUgRabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien- Verbotsverordnung - ChemVerbotsV); U Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV); n Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 500 (Schutzmaßnahmen: Mindeststandards); tTRGS 519 (Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten); TRGS 521 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle);

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TRGS 555 (Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten);

r

TRGS 905 (Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Sltoffe); TRGSa 910 (Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen);

g

AGS-Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen, Bekanntmachung 910 (Risikowerte und Exposition- Risiko-Beziehun- gen für Täetigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen); AGS-Bekanntmanchungen zu Gefahrstoffen, BekGS 911 (Fragen und Antworten zum Risikokonzept gemäß BekGS 910);

AGS-Begründung zur Exposition-Risiko-Beziehung für Asbest in Bekanntmachung zu

n

Gefahrstoffen 910 TRGS 559 (Mineralischeir Staub); TRGS 900 (Arbeitsplatzgrecnzwerte); DGUV-Information 201-012 (bihsher BGI 664, Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten);

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Ergänzungen für die nächste Druckauflage der DGUV-Information 201-012;

BG-Vorschrift: Grundsätze der Prävention (BGV A 1);

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Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen e (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG);

a

LAGA-Mitteilungen Nr. 23 (Vollzugshilfe für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle); Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchern sowie Tagebauen (LVBGT, 2005); VDI-Richtlinie 3492, Messen anorganischer faserföbrmiger Partikel in der Innenraumluft, Rasterelektronenmikro- skopisches Verfahren, in der zum Zeitpunkt des Angebeots gültigen Fassung Abrechnung/Aufmaß: Die Aufmaße werden grundsätzlich nach den Bedingungen der bei der

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Angebotsabgabe geltenden VOB/C vorgenommen. Dabei gilt für Bauteile, die abgebrochen oder demontiert werden, dass diese t nach den Aufmaßregeln ihrer Neuerstellung aufgemessen werden. Für die Abrechnung der Abschottungsarbeiten ist ausschließlich die im LV festgelegteb konkrete Aufmaßregel anzuwenden; ergänzend gilt DIN 18299. Einzelne Sanierungs- und / oder Reinigungsabschnitte sind während und / oder unmittelbar nach Beendigung der a Arbeiten im jeweiligen Abschnitt aufzumessen.

r

Die erbrachten Leistungen sind in Aufmaßen zu erfassen. Die Aufmaße sind Bestandteil der Abrechnungsunterlagen. Aufmaße sind so zu erstellen, dass die Leistungen kum*ulierend über die Bauzeit aufgestellt sind. Entsorgungsnach weise sind begleitend mit den Aufmaßen / Rechnungen vorzulegen. Dieser Formerfordernis ist zu entsprechen.

Ergänzende oder zusätzliche Bauleistungen, die mit Nachträgen geltend gemacht werden, erhalten im Zuge der Prü- fung durch die Bauleitung Positionsnummern zugewiesen. Diese Positionsnummern sind durch den AN zu übernehmen.

  1. A u s f ü h r u n g

Hinweis zur Entsorgung gefährlicher Abfälle:

Bei den Arbeiten des AN anfallende gefährliche Abfälle sind einer Entsorgung nach den *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 24 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Bei den Arbeiten des AN anfallende gefährliche Abfälle sind einer Entsorgung nach den Vorschriften des Amtes für Abfallwirtschaft zuzuführen. Sie sind getrennt nach Material zu sammeln und zur UEntsorgungsstelle / Deponie zu transportieren.

n

Abfälle mit Asbest sind fachgerecht und faserdicht zu verpacken (z.B. Asbest-Säcke, Vorgaben Entsorger bzw. LfU

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beachten). Deie verpackten Abfälle sind bis zur Entsorgung vor Ort in geeignete, fest abschließbare, allseits geschlossene Absetz- contrainer (mit verschließbarem Klappdeckel oder gesicherten Abdeckplanen) zu verbringen, um eine mögliche Be- schädigung bzw. Entwendung der asbesthaltigen Abfälle durch Dritte bzw. möglichen Vandalismus

l

vorzubeugen. Es gilt das Formblatt 2410 VHB. Die Abfälle sind vor Durchfeuchtung zu schützen (geschlossene Container)a. Für die Entsogrgung der gefährlichen Abfälle (Asbest, KMF, Altholz) sind die erforderlichen abfallrechtlichen Genehmi- gungen und Nachweise durch den AN fachgerecht und ordnungsgemäß zu führen.

e

Nebenkosten für die Entsorgung wie z.B. Transport- und Kippkosten, Kosten für die Gewichtsermittlung nund das Er- stellen des Wiegescheines und Nachweis der Entsorgung sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Hinweis zur Verwertung / Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle:

n

Bei den Arbeiten des AN anfallende nicht gefährliche Abfälle wie z.B. Metall, Verpackungsmaterial und sonstige Ab- fälle, usw. gehen in das Eigientum des AN über und sind einer Verwertung/Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen. Sie sind getrennt nach Materialc zu sammeln und restlos nach den Vorschriften des Amtes für Abfallwirtschaft zu ver- werten bzw. zu entsorgen. Die Verwertung/Entsorgung solcher Abfälle wird nicht gesondert

h

vergütet und ist in die Posi- tionen des LVs mit einzukalkulieren.

t

Hinweise zum Umgang mit Schadstoffen:

Der Gebäudebestand ist schadstoffbelastet. Zum aktuellen Kenntnisstand sind "alte" KMF, Asbestzement und sonstige asbesthaltige Baubprodukte (festgebunden und schwachgebunden) verbaut. Ein Sachverständiger für Schadstoffe ist vom AG für die Überwachung der fachgerechten

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Durchführung der Demontage- und Schadstoffsanierungsarbeiten beauftragt. Werden im Zuge der Arbeiten bislang unbekannte, sachadstoffverdächtige Materialien festgestellt, ist dies der Baulei-

r

tung des AG unverzüglich zu melden, damit eine Klärung über den oben benannten Schadstoffgutachter vor Beginn der Ausführung erfolgen kann.

b

Materialuntersuchungen:

e

Materialuntersuchungen werden ausschließlich durch die Fachbauleitung des Auftraggebers ausgeführt. In Abstim- i mung mit der Fachbauleitung sind bei Erfordernis ggf. von der Satnierungsfirma Materialproben zu entnehmen, fachge-

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recht zu dokumentieren und dem Schadstoffgutachter zu übergeben.

a

Arbeiten in asbestbelasteten Bereichen (nach TRGS 519): Im Vergabeverfahren sind folgende Nachweise vom Bieter/AN vorzulegen: r

  • Zulassung des AN (Unternehmerzulassung) für Arbeiten mit schwach gebundene*m Asbest gemäß GefStoffV, Anhang I, Pkt. 2.4.2 bzw. gemäß TRGS 519, Punkt 3.1.

  • Sachkunde-Nachweis des Verantwortlichen (sachkundiger Verantwortlicher bzw. Projektleiter) gemäß TRGS 519, Anl. 3, für mindestens 1 Mitarbeiter.

  • Sachkunde-Nachweis des aufsichtsführenden Sanierungspersonals (sachkundiger Aufsichtsführende, Polier) gemäß TRGS 519, Anl. 3, für mindestens 2 Mitarbeiter.

  • Nachweis einer gültigen Betriebs-Haftpflichtversicherung mit einer Erweiterung für das Risiko Asbest, mit ausrei- *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 25 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) - Nachweis einer gültigen Betriebs-Haftpflichtversicherung mit einer EEUrRweiterung für dEaUsR Risiko Asbest, mit ausrei- chender Deckung von Haftpflichtansprüchen für Personen-, Sachschäden und ggf. resultierenden Vermögens- Uschäden (Kopie der Versicherungsbestätigung des Versicherers). nNach Auftragserteilung sind folgende Unterlagen von AN vorzulegen:

  • Detaillierter Bauzeitenplan des AN für die Sanierungsmaßnahme.Auflistung aller für die

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Sanierungen erforderlichen Maschine, Geräte, Anlagen und sonstigen technischen Einrichtungen.

e

  • Nachweise der durchgeführten, gültigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G1.2, G26 für rdas gesamte, bei der Sanierung einzusetzende Personal.

l

  • Benennung des verantwortlichen Bauleiters bzw. des sachkundigen Verantwortlichen und deren Stellvertreter für die

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Dauer der gesamten Maßnahme. Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die notwendigen Gefährdungsbe- urteilungen zgu erstellen und sein Sanierungskonzept sowie die Arbeitspläne und Betriebsanweisungen hierauf ab- zustimmen und dem AG bzw. dessen Vertretern (Fachbauleitung, SiGeKo) spätestens 5 Arbeitstage

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vor Arbeits- beginn vorzulegen. Die hierfür entstehenden Kosten sind vom AN in das Angebot einzukalkulieren.

n

Auf der Baustelle vom AN vorzuhalten:

Auf der Baustelle sind folgende Unterlagen (vollständige Kopien ausreichend) jederzeit zugänglich zur Einsichtnanhme bereitzuhalten:

i

  • Zulassung des AN für Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest gemäß TRGS 519, Punkt 3.1;
  • Objektbezogene Sanierungsanzecige gemäß TRGS 519, Punkt 3.2;
  • Betriebsanweisung gemäß TRGS 519h, Punkt 5.2 bzw. TRGS 519, Anlage 1.6 Nachweis über die Unterweisung der Beschäftigten gemäß TRGS 519, Punkt 5t.2;
  • Arbeitsplan gemäß TRGS 519, Punkt 4.2 bzw. gemäß TRGS 519, Anlage 1.4 und 1.5.

Der Arbeitsplan muss folgende Angaben enthalten:

b

  • Ort der Sanierungsbaustelle mit Bezeichnung der Arbeitsbereiche,

e

  • Art der Asbestverwendung,

a

  • beabsichtigtes Sanierungsverfahren und vorgesehene Arbeitsweise,

r

  • Art, Dauer, Umfang und Reihenfolge der Arbeiten,

b

  • Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Beschäftigten,
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Beschäftigten, e
  • Maßnahmen zum Schutz und zur Dekontamination der Beschäftigiten,
  • Gültige Nachweise der arbeitsmedizinischen Vorsorge der Beschätftigten,
  • Sicherungsmaßnahmen z.B. Abschottung, Unterdruckhaltung etc., b
  • Art und Anzahl der einzusetzenden Geräte und Maschinen (Nachweise der Baumusterprüfung)

a

  • ordnungsgemäße Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle.

r

  • Sachkundenachweise gemäß TRGS 519, Anl. 3

*

  • Gültige Nachweise der arbeitsmedizinischen Vorsorge(-untersuchungen) G26, G1.2 für alle einzusetzenden Mitarbeiter.

  • Sämtliche aktuelle gültigen Prüfzeugnisse der eingesetzten Geräte

Anforderungen an Baustellenpersonal:

Nach Auftragserteilung hat der AN schriftlich einen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtigen Fachbau- leiter zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Der Firmenbauleiter muss

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 26 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge mächtigen FEinheit achbau-Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) leiter zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriEfUtRlich anzuzeigenE.U RDer Firmenbauleiter muss arbeitstäglich immer erreichbar sein und sollte bei der Ausführung der eigenen Leistungen auf der Baustelle anwesend

U

sein. Der Fachbauleiter ist Ansprechpartner der Bauleitung und verantwortlich für die nEinhaltung der Unfallverhütungs- vorschriften im Fachbereich des AN. Die Verantwortlichkeit besteht auch für eventuell

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eingesetzte Subunternehmer. Aussagen des Fachbauleiters sind für den AN bindend. Er kann sich nicht "auf Handeln ohne Auftrag" berufen.

e

Im Falle personeller Wechsel hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass auf Seiten des AN keine Inforrmationsdefizite entstehlen, die sich auf den Bauablauf störend auswirken. Die Baustelle ist ständig mit einem fachlich qualifizierten deutschsprachigen und

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weisungsbefugten Aufsichtsführenden und einem Stellvertreter zu besetzen. Der Aufsichtführende bzw. dessen Vertreter muss über folgende Qualifikationen verfügen:

g

  • Sachkunde gem. TRGS 519 (Anlage 3)

e

  • Fachkunde gem. TRGS 521

n

  • Ersthelfer-Nachweis

Alle Arbeiter des AN müssen über die notwendigen medizinischen Vorsorgeuntersuchungen verfügen.

n

Anforderungen an Baustellengeräte: Filter für Sauggeräte müsseni dem Stand der Technik entsprechen. Die Asbestfaserkonzentration inc der Fortluft darf die gültigen Grenzwerte der TRGS 519 nicht überschreiten. Die ent-

h

sprechenden Prüfzeugnisse und Nachweise der wiederkehrenden Prüfungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen.

t

Abnahmen:

Nach dem Aufbau eines Schwarzbereichs und vor Beginn der Arbeiten erfolgt seitens des Sachverständigen für Schadstoffe des AG einbe Abnahme. Erst nach erfolgreicher Abnahme darf mit den Arbeiten in Schwarzbereich be-

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gonnen werden.

a

Erfolgskontrolle der Asbest-Sanierung: Die vom AN bearbeiteten Sanierungsbereiche werden vorm Schadstoffsachverständigen des AG nach Abschluss der Sanierungsarbeiten einer Sichtabnahme bzw. Freimessung gem. VDI 3492 (Asbest Sanierungsbereiche) unterzogen. Bei Bedarf werden Beweibssicherungsproben zur Beurteilung des Sanierungserfolges bzw. zur Beurteilung möglicher Restbelastungen entnommen. Der Termin für die Sichtabnahme/Freimessung ist mit der AG-Fachbauleitung frühzeitig abzustimmen. Der Abbau der

e

Schutzeinrichtungen darf erst nach erfolgreicher Abnahme bzw. Freimessung erfolgen. Die Sichtabnahme/Freimessung durch die AG-Fachbauleitung entbiindet den AN nicht von seiner Kontrollpflicht und Gewährleistung. Die Kosten für diese Messungen trägt der AG. Messungen, die den Sanierungserfolg nicht bestätigen, werden auf Kosten des AN twiederholt. Verrechnet werden die Selbstkosten des AG, die dieser durch Vorlage der Rechnung nachweist. In diesem Zusammenhang erforderlich werdende Nacharbeiten hat der AN auf seine Kosten vorzunehmen.

b

Vertragsfristen, auch Einzelfristen, werden hierdurch nicht verändert. Der entstehende Terminverzug ist durch Verstärkung der Kapazitäten oder Erweiterung der Arbeitszeiten aufzuholen. a Die Abstimmung von sämtlichen Probenahmeterminen mit der Fachbauleitung frür Asbest- Raumluftmessungen inkl. aller erforderlichen Vorbereitungen zur Messung (Verlegen Stromanschlüsse etc.), Betreuung der Probenehmer vor Ort über die gesamte Sanierungsdauer

*

obliegt dem AN, ist in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

Abfall und Entsorgung

Die Räumung der Baustelle hat auch die ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher Baustoffreste und Abfälle umzufassen.

Durchzuführende Sanierungsmaßnahmen

Zum aktuellen Kenntnisstand befinden sich im Gebäude folgende schadstoffhaltige Bauteile:

  • asbesthatlige Dichtschnüre in Kaminrevisionstüren

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 27 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • asbesthatlige Dichtschnüre in Kaminrevisionstüren

  • pot. asbesthaltige Flachdichtungen in Flanschverbindungen

U

  • pot. asbesthaltige Dichtungen in Heizkörpern

n

  • pot. asbesthaltige Brandschutztüren

t

  • Asbestzement-Platten im Innenbereich

e

  • Asbestzement-Welldächer

r

  • alte KMF-Dämmungen der Kategorie 1B Im Zugel der Schadstoffsanierung sind die schadstoffhaltigen Baustoffe/-teile komplett zu separieren und entsprechend ihrer Belastungen einer fachgerechten, ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführena. Die Sanierungsarbeiten müssen unter den Arbeitsschutzmaßnahmen gem. TRGS 519 (Asbest) bzw. TRGS 521 (KMF) durchgeführt werden.

g

  1. S o n s t i g e s

e

Ziel der Schadstoffsanierungsmaßnahmen Schadstoffhaltige Bnaustoffe/-teile sind rückstandsfrei zu entfernen, zu separieren und ordnungsgemäß zu entsorgen.

C.3 - ERDARBEITEN - ZTV -

n

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

i

zu gleichlautendem Abschnitt im Leistungsteil

c


  1. A l l g e m e i n e s h ATV 18300 Erdarbeiten t Erstellung von Baugruben DIN 4123 und 41 24

  2. A u s f ü h r u n g

b

Aushubarbeiten

e

Der Aushub der Baugrube erfolgt nach dem vorgegebenen Bauablauf.

a

Das Aushubmaterial ist auf dem vom AG zur Verfügung gestellten Zwischenlager zur Beprobung zwischenzulagern. r Die Unterbrechungen beim Aushub durch die Zeiträume der Beprobungen der Mieten sind

b

einzukalkulieren.

e

Die vorgesehene End-Aushubtiefe beträgt ca. 3,80 m unter Gelände. Das Aushubmaterial ist mit geeignetem Gerät aus der Baugrube zu fördern.

i

Sämtliche Baufahrzeuge dürfen die Baustelle grundsätzlich nur mit gereinigten Rädern verlassen.

t

Kommt der AN seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nicht nach, so werden die Straßen kurzfristig, zur Abwehr der hieraus entstehenden Gefahren, ohne Mahnung auf seine Kosten

b

gereinigt. Die entstehenden Aufwendungen werden dem AN in Abzug gebracht und von den Abschlags- und der Schlussrechnung einbehalten.

a

Deklarationsanalytik und Entsorgung

r

Deklaration

*

Grundsätzlich führt nur der durch den AG beauftragte Gutachter die Probeentnahme und die erforderliche Analytik durch.

Die Einstufung der Ergebnisse ist für die Entsorgung maßgebend.

Probenahme / Untersuchung

Die Probenahme für die Deklaration erfolgt am zwischengelagerten Haufwerk nach dem Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen (LVGBT) bzw. im Bedarfsfall zusätzlich nach den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV).

Management Haufwerke

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[Seite 70]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 28 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Management Haufwerke

Sind nach der Analyse mehrere Haufwerke zu entsorgen, so müssen diese nacheinander verladen und Uabtransportiert werden. Erst nach vollständigem Verladen eines Haufwerks, darf mit der Verladung des nächsten begonnen werden. Ein gleichzeitiges Verladen darf nur mit ausdrücklicher nZustimmung des AG erfolgen. Lagern mehrere Haufwerke nebeneinander, so hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinem

t

Zeitpunkt zu einer Vermischung der Haufwerke kommt. Ein Vermischen von mehreren Haufwerken darf nur nach schriftlicher Genehmigung des AG erfolgen.

e

Die Haufwerke sind durch den AN so zu kennzeichnen, dass eine einwandfreie Identifizierung möglrich ist. Verwertlung und Entsorgung Der AN muss auf Verlangen des AG innerhalb von 6 Werktagen ein schlüssiges Entsorgungskonzept

a

für den von ihm zu entsorgenden Aushub, Bauschutt und sonstigen Abfälle vorlegen. Das Entsorgungskonzept kann vom AN auch bereits mit dem Angebot abgegeben werden.

g

Spätestens 5 Tage vor Beginn der Arbeiten muss der AN das aktuelle Entsorgungskonzept in schriftlicher Foerm beim AG einreichen. Die Verwertung bzw.n Entsorgung des Aushubmaterials erfolgt vorrangig auf Basis der Einbau-/ Zuordnungsklassen nach LVGBT bzw. Deponieklassen nach DepV/AbfAbv.

Die Verwertung/Entsorgung bzw. Behandlung des Materials darf vom AN nur in Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Genehmigungsbehörden und dem AG durchgeführt werden. Die jeweils vom AN vorgeschlage- n ne Verwertung bzw. Entsorgunig kann erst nach Zustimmung des AG und der für ihn zuständige Genehmi-

c

gungsbehörde erfolgen.

h

Mit der Entsorgung darf erst begonnen werden, wenn dem AG alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen:

t

  • für Material <Z2 ist dem AG mind. 2 Werktage vor Beginn des Abtransports eine von der Entsorgungs-

/ Verwertungsstelle

b

unterschriebene Annahmeerklärung (vereinfachter Entsorgungsnachweis) zu übergeben,

e

  • für Material >Z2 ist dem AG mind. 3 Werktage vor Beginn des Abtransports eine von der Überwachungs- a behörde der Entsorgungsstelle genehmigter Entsorgungrsnachweis mit unterschriebener Annahmeerklä-

b

rung der Entsorgungsstelle zu übergeben.

e

Die Verwertung gilt bei Aushubmaterial <= Z2 als vollzogen, wenn die Übernahme- und Wiegescheine, inkl. tabellarischer Zusammenstellung der verwerteten Mengen, beim AG vorliegen.

i

Höher belastetes Material (> Z 2 bzw. DK gem. Analytik) ist zur Entsorgung entsprechend den geltenden t gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften aufzuarbeiten bzw. zu bebhandeln. Bei Material mit dieser höheren Belastung gilt die Entsorgung als vollzogen, wenn sämtliche

a

Übernahme- und Wiegescheine, inkl. einer tabellarischen Zusammenstellung der angelieferten Mengen inkl. Nachweis des Behandlungserfolges (= Deklarationsanalytik einzelner Fraktionen nach der Behandlung) sowie die weiteren Verwertungswege des behandelten Materirals (Mengenbilanz, Kopien von Übernahme- und Wiegescheinen) beim AG vorliegen.

*

Diese Unterlagen sind der Dokumentation beizufügen.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass bei der Verwertung bzw. Entsorgung des Aushubmaterials die ein-

schlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen (Nach-

weisverordnung etc.) zwingend zu beachten und einzuhalten sind.

Nicht bzw. schwach belastetes Aushubmaterial muss einer möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt werden.

Kalkulationshinweise *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 71]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 29 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Kalkulationshinweise

In den Positionen sind alle Kosten, wie Gebühren für die Beantragung der Entsorgungsnachweise, ULieferung der Begleit- und Übernahmescheine, Deponie- und/oder Verwertungskosten, Transportkosten auch für Gefahrgutzuschläge zur Deponie/Verwerter einschl. sonstiger Kosten für nContainer und Containerbereitstellung auf öffentlichen Flächen, sonstiger Abfallbehälter einzurechnen.

t

Der AN muss vor Ausführungsbeginn alle Entsorgungswege konkret offenlegen und deren Durchführbarkeit von den an den Entsorgungsstellen zuständigen Behörden schriftlich bestätigen leassen. Jederr Abfalltransport der das Zwischenlager verlässt, muss vom AG oder dessen Vertreter vorher einen vollständig ausgefüllten Übernahme- oder Begleitschein (Tag, Uhrzeit, LKW-Kennzeichen etc.) unterzeichnen lassen, aus dem eindeutig hervorgeht, um welches Material es sich handelt -

l

mit Bezug zum Einstufungsblatt des AG - und aus welcher Maßnahme es stammt.

a

In die Einheitspreise sind einzukalkulieren:

  • Erstellen egines Entsorgungskonzepts und Vorlage beim AG zur Prüfung
  • Erbringen alleer für die Entsorgung erforderlicher Nachweise einschl. behördlicher Genehmigungen

n

(Entsorgungsnachweise, Genehmigungen für Aufbereitungsanlagen usw.)

  • Erstellen aller erforderlichen Begleit- und Übernahmescheine
  • Erbringen von Nachweisenn für die ordnungsgemäße Eichung von eingesetzten Waagen
  • Säubern der freigelegten Liagerflächen einschl. deren Randbereiche (maschinell oder händisch),
  • interne Materialtransporte c
  1. S o n s t i g e s

h

Dokumentation

t

Für jede durchgeführte Zwischenlagerung ist eine projektbezogene, lückenlose Dokumentation über die (arbeitstäglich) ein- und ausgehende n Aushubmengen vorzulegen. Nach Durchführung der Leistungen ist dem AGb für das Projekt eine vollständige Dokumentation über die komplette Verwertung bzw. Entsorgung vorzulegen.

e

Diese Dokumentation muss alle Unterlagen, Scheine und Nachweise enthalten, auch wenn diese dem AG bereits als Einzelnachweise vorzulegen waren.

a

Diese muss u.a. Folgendes enthalten:

r

  • Zusammenstellung sämtlicher Übernahme- und Wiegescheine des gesamten angelieferten und abzu-

b

fahrenden Aushubmaterials, sortiert gem. zu erstellender Liste der Zusammenstellung

e

  • bei Aushubmaterial </= Z 2:

i

  • tabellarische Zusammenstellung der verwerteten Mengen

t

  • bei Aushubmaterial > Z 2/ DK gem. Analytik:
  • tabellarischen Zusammenstellung der angelieferten Mengen mit Zuorbdnungswerten
  • Nachweise des Behandlungserfolges (= Deklarationsanalytik einzelner aFraktionen nach der Behandlung)

r

  • Nachweis der weiteren Verwertungswege des behandelten Materials nach der Behandlung (mit Mengen-

*

bilanz, Kopien der Übernahme- und Wiegescheine).

D - ANLAGENVERZEICHNIS D - ANLAGENVERZEICHNIS

D.1 Baustelleneinrichtungspläne

  • Abbruchphasenplan mit Kennzeichnung Abbruch 2

  • 90.900 Teilprojekt 1-4 Übersicht Projekte + BE-Flächen

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[Seite 72]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 30 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • 90.900 Teilprojekt 1-4 Übersicht Projekte + BE-Flächen

D.2 Materialökologie der Landeshauptstadt München

U

  • BLF_C2.1_Materialökologie_Ausschreibungstexte_Vorbemerkungen_Vorgabe_BAU_20241023

n

D.3 Gutachten

t

  • Geotechnischer Bericht KDGEO 346-1-2OL vom 14.01.2021 (Revision 23.09.2021)

e

  • Altlastenuntersuchung KDGEO 346-2-2OL vom 22.02.2021 (Revision 23.09.2021)

r

  • Luftbildauswertung für Kampfmittelerkundung KDGEO 346-2OL (Revision 2 vom 23.09.2021)
  • mplanl: Bestand Schadstoffgutachten Gartenbaustützpunkt Westfriedhof vom 01.04.2025 (mit Grundrissen

a

Sozialgebäude)

g

D.4 Fotos

e

  • Bestandsfotos ABKÜRZUNGEN IM LEISTUNGSVERZEICHNIS

n

ABKÜRZUNGEN IM LEISTUNGSVERZEICHNIS

Allgemeine Abkürzungen

n

AG Auftraggeber AN Auftragnehmer i OÜ / OÜW Objektüberwachung (desc AG) Sigeko Sicherheits- und Gesundheiths-Koordinator BG Berufsgenossenschaft

t

BA Bauabschnitt

BT Bauteil

b

BE Baustelleneinrichtung

e

o. glw oder gleichwertig

a

inkl. inklusive

r

KW Kalenderwochen KT Kalendertage b WT Werktage (6-Tage Woche) e JF Jour Fixe i ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen t ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen

b

BayBO / LBO Bayerische Bauordnung bzw. Landesbauordnung

a

MBB Musterbauordnung

r

TBb Technische Baubestimmung

*

aBG allgemeine Bauartgenehmigung

abP allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

abZ allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

ZiE Zulassung im Einzelfall

LE (DoP) Leistungserklärung

vBg vorhabenbezogene Bauartengenehmigung

Abkürzungen im Leistungsverzeichnis *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 73]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 31 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Abkürzungen im Leistungsverzeichnis

für Abrechnungs- und Mengeneinheiten:

U

a Jahr

n

cm Zentimeter

t

cm2 Quadratzentimeter

e

d Tag

r

h Stunde Jr Jahrl kg Kilograamm km Kilometer g km2 Quadratkilomeeter kN Kilonewton

n

kwh Kilowattstunde

l Liter

n

m Meter

i

m2 Quadratmeter

c

m3 Kubikmeter

h

mm Millimeter MT Monat t psch pauschal St Stück b t Tonne e Wo Wochen

a

md m x Tag

r

mMt m x Monat

b

mWo m x Woche

e

m2d m2 x Tag

i

m2Mt m2 x Monat

t

m2Wo m2 x Woche m3d m3 x Tag b m3Mt m3 x Monat a m3Wo m3 x Woche r Sth Stück x Stunde * Std Stück x Tag

StMt Stück x Monat

StWo Stück x Woche

St/Mt Stück pro Monat

ZEITLICHE VORGABEN:

"sofort"

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[Seite 74]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 32 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR "sofort"

  • in der Regel am gleichen Tag, spätestens aber am FolgeWT

U

"unverzüglich"

n

  • "ohne schuldhaftes Verzögern" in der Regel innerhalb einer KW

t

  • spätestens aber nach 10 WT

e

"rechtzeitig"

r

  • unter Berücksichtigung der bauteilabhängigen Liefer- und Fertigungs- und Montage- bzw. Ausführungszeiten.

l

Eine angemessene Bearbeitungszeit der BÜ und des AG ist zu berücksichtigen.

a

"angemessene Bearbeitungszeit"

g

  • in der Regel innerhalb einer KW, spätestens aber nach zwei KW nach Eingang.

e

In Urlaubszeiten gelten Sonderregelungen.

n

1 Abbrucharbeiten

1.1 Baustelleneinrichtung

n

1.1.1 Baustelle einrichten herstellen Baustraßen

i

STLB-Bau 2026-04 000 1435 Baustelle für sämtliche aufgefüchrte Leistungen, einrichten, herstellen der dazu erforderlichen Baustraßen, Lager- und Arbeitsplätze, Flächen sind im Lageplan ausgewiesen.

h

1,000 St 1.1.2 Baustelleneinr. vorhalten t STLB-Bau 2026-04 000 1435 Baustelleneinrichtung für sämtliche aufg eführte Leistungen, vorhalten, Flächen und deren Nutzungsdauer sind im Lageplan ausgewiesen, Positionsmenge = Produkt aus 'Stück'

b

(Vorhaltemenge) mal 'Wochen' (Vorhaltedauer). e

a

4,000 StWo 1.1.3 Baustelle räumen Flächen wiederherstellen

r

STLB-Bau 2026-04 000 1435 Baustelle für sämtliche aufgeführte Leistungen, räumen, Geländeflächen, auf denen sich

b

Baustelleneinrichtungen befunden haben, dem früheren Zustand entsprechend herstellen, Baustraßen und Befestigungen der Lager- und Arbeitsplätze räumen.

e

1,000 St

i

1.1.4 Abbruchanweisung Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist eine Abbruchanweisung gem. BG zu erstellen und der AG-

t

Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Die Abbruchanweisung muss Angaben zu folgenden Punkten enthalten: b

  • Beschreibung der Abbruchstelle a
  • Zeitraum der Abbrucharbeiten (Beginn, Ende) r
  • Reihenfolge der Arbeitsschritte

*

  • Gewählte Abbruchmethode

  • Angaben zur Statik (Standsicherheit des Gebäudes)

  • Schutzmaßnahmen gegenüber benachbarter Gebäude

  • Gefahrstoffe im Arbeitsbereich

  • Angaben zu Abfallentsorgung

Hinweis:

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[Seite 75]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 33 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Hinweis:

Die Standsicherheit der Gebäude ist vor Beginn der Abbrucharbeiten (Zwischenzustände) zu Uüberprüfen. nErgänzend ist ein Abbruchkonzept zu erstellen, s. Folgeposition.

t

1e,000 psch 1.1.5 Sanierungs- und Abbruchkonzept Vor rBeginn der Arbeiten ist ein umfangreiches Sanierungs- und Abbruchkonzept vorzulegen. Dieses muss folgende Angaben detailliert enthalten:

l

  • Einen nach Arbeitsschritten gegliederten Terminplan mit vorgesehenem Personal- und Geräteeinsatz

a

  • Für jede Abfallfraktion den vorgesehenen Entsorgungsweg mit Benennung der Annahmestelle (Deponie / Vegrwertungsstelle etc.)

e

1,000 npsch 1.1.6 Straßenreinigung Die Zu- und Abfahrtstrecke des Baustellenverkehrs im öffentlichen Westfriedhofsbereich auf neiner Länge von ca. 150m ist regelmäßig bei Verschmutzung durch geeignetie Kehrmaschinen zu reinigen. Mind. 1 x täglich, bei Bedarf acuch mehrmals am Tag. Einschl. aller notwendigen Geräte und Materialien.

h

1,000 psch t 1.1.7 Aufbauen längenorientiert Standgerüst Arbeitsgerüst 2kN/m2 SW06 STLB-Bau 2024-10 001 5335 Aufbauen längenorientiertes Standgerüst, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, als Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Lastklasse 3 (2 kN/m2), Breitenbklasse SW06, oberste Gerüstlage genutzt, Abstand der inneren Belagkante zum Bauwerk in m '0,30' verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Mauerwerk, Einrüstung für

e

Dacharbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 5 m, Standfläche waagerecht, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'für Abbruch Dachziegel unad Dachstuhl Sozialgebäude' . 270,000 m2 r 1.1.8 Abbauen längenorientiert Standgerüst Arbeitsgerüst 2kN/m2 SW06

b

STLB-Bau 2024-10 001 5335 Abbauen längenorientiertes Standgerüst, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, als Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Lastklasse 3 (2 kN/m2), Breitenklasse SW06, obersete Gerüstlage genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 5 m.

i

270,000 m2

t

1.1.9 Chemo-Toilette samt WB anliefern, vorhalten und aufstellen Chemo-Toilette mit Handwaschbecken, mit Urinal, mit Seifenspender, mit Papierhandtuchhalter, mit Toilettenpapierhalter, mit Beleuchtung, mit Beheizung, aufstellben, vorhalten und räumen, für die eigenen Beschäftigten. a Tägliche Reinigung, Leerung nach Erfordernis. r 1,000 St * 1.1.10 Baustromanschluss herstellen räumen STLB-Bau 2026-04 000 4431 Anschluss innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Baustromversorgung der Baulichkeiten der Baustelle, herstellen und räumen, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Ein Elektro-Versorgungsschacht ist im Bereich des Zufahrtsweges zur Baustelle und dem Betriebshof vorhanden' .

1,000 St 1.1.11 Baustromanschluss vorhalten STLB-Bau 2026-04 000 4431

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[Seite 76]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 34 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Anschluss innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Baustromversorgung der Baulichkeiten der Baustelle, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus 'Anzahl' U(Vorhaltemenge) mal 'Wochen' n(Vorhaltedauer). t4,000 StWo 1.1.12 Wasseranschluss DN25 herstellen räumen SeTLB-Bau 2026-04 000 4431 Anschluss innerhalb der Baustelleneinrichtung für die Wasserversorgung der Baulichkeiten der Bausrtelle, Anschlussleitung aus flexiblem Schlauch, DN 25, herstellen und räumen, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Ein Wasser-Versorgungsschacht ist in der Zufahrt zum alten Betriebshof

l

und Baustelle vorhanden.' .

a

1,000 St 1.1.13 Wasseranschluss DN25 vorhalten

g

STLB-Bau 2026-04 000 4431 Anschluss innerhealb der Baustelleneinrichtung für die Wasserversorgung der Baulichkeiten der Baustelle, Anschlussleitung aus flexiblem Schlauch, DN 25, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus 'Anzahl' (Vorhaltemenge) n mal 'Wochen' (Vorhaltedauer). 4,000 StnWo

i

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Gesamtbetrag:

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*

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[Seite 77]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 35 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026 Pos-Nr. (Pos- Menge Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtpreis in EUR Nr.) 1.2 Entkernung / Entrümpelung

Anlage Fotos

U

Anlage Fotos:

n

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n

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[Seite 78]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 36 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

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a

20250515_082619 20250605_120351

r

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[Seite 79]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 37 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

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[Seite 80]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 38 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

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20250605_135138 20250612_123415

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[Seite 81]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 39 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
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Nr.) EUR EUR

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20250612_095603 20250515_082814

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[Seite 82]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 40 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
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[Seite 83]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 41 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
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20250612_095038 20250515_082511

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[Seite 84]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 42 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
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20250616_131842 20250612_104855

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a

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[Seite 85]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 43 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
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Nr.) EUR EUR

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[Seite 86]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 44 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

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e

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20250612_102511 20250612_101547

r

*

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[Seite 87]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 45 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

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MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 46 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

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MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 47 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 48 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

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MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 49 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 50 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

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MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 51 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 52 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 53 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
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LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 54 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

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1.2.14 Dachziegeldeckung Biberschwanzziegel 0,7kN/m2 abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN

*

STLB-Bau 2026-04 084 6365 Abbruch der Dachziegel-Dachdeckung, Biberschwanzziegel, Dachneigung über 45 bis 50 Grad, Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Flächenlast des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 0,7 kN/m2, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Arbeitshöhe bis 9,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Die Leistung umfasst u.a.

  • 27 m First *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 97]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 55 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Vergütung dEinheit er Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß EinzelEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
beschreibu EURng,

Nr.) Einzelbeschreibungs-Nr 'Die Leistung umfasst u.a. EUR EUR

  • 27 m First
  • 54 m Traufe 25 m Ortgang U- 107 St Lüfterziegel' . n324,000 m2 1.2.15 Blitzschutzanlage Stahl verz abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW tAN entsorgen AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 8841 Aebbruch Blitzschutzanlage, aus verzinktem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfarll ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 9,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A),

l

ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN ladaen, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Mengenermittlgung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Abbau auf Ziegeldach und Fassade' .

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104,000 m

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1.2.16 Dachrinne Kupfer D 0,7mm Gr.333 abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170401 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 8841 Abbruch Dachrinne, einschl. Formstücke, aus Kupfer, Dicke 0,7 mm, Nenngröße 333 mm, im Rahmen

n

einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Geriüst wird gesondert vergütet, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), ohne Funkenfreisetzung, c aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallvehrzeichnis-Verordnung) 170401 Kupfer, Bronze, Messing, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt ANt. 54,000 m 1.2.17 Regenfallrohr Kupfer D 0,7mm Gr.100 abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170401 Vergüt.Ebntsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 8841 Abbruch Regenfallrohr, einschl. Formstücke, aues Kupfer, Dicke 0,7 mm, Nenngröße 100, einschl. Befestigungsmittel, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 5,5 am über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne

r

Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oderb zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170401 Kupfer, Bronze, Messing, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

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13,000 m i 1.2.18 Laubfangkorb Kupfer abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170401 Vergüt.Entsorg. AN t STLB-Bau 2026-04 084 8841 Abbruch Laubfangkorb, aus Kupfer, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnabhme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür

a

erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nacrh Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170401 Kupfer, Bronz*e, Messing, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

4,000 St 1.2.19 Regenstandrohr Guss Gr.100 abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 8841 Abbruch Regenstandrohr, aus Gusseisen, Nenngröße 100, einschl. Befestigungsmittel, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder

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[Seite 98]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 56 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Abbruch vonEinheit Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung läEinheitspreis inGesamtpreis in max. 80 dB(A), EUR
rmarm,Lär EURmpegel

Nr.) ohne Funkenfreisetzung, EUR EUR aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Mengenermittlung nach Aufmaß, UVergütung der Entsorgung übernimmt AN. n10,000 m 1.2.20 Schneefang Kupfer abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN tentsorgen AVV170401 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 8841 Aebbruch Schneefang, aus Kupfer, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforrderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), ohne Funkenfreisetzung,

l

aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlaüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170401 Kupfer, Bronze, Messing, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung derg Entsorgung übernimmt AN. 3,000 em 1.2.21 Entlüftungsrohr Kupfer D 0,7mm L 600 mm Durchm. 120mm abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transpn. LKW AN entsorgen AVV170401 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 8841 Abbruch Entlüftungsroh r, aus Kupfer, Dicke 0,7 mm, Länge '600' mm, Durchmesser 120 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,

n

Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Geriüst wird gesondert vergütet, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, c aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,

h

Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170401 Kupfer, Bronze, Messing, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

t

2,000 St 1.2.22 Sicherheitsdachhaken Kupfer abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170401 Vergüt.Entsorg. AN

b

STLB-Bau 2026-04 084 8841 Abbruch Sicherheitsdachhaken, aus Kupfer, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht

e

schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 9,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert veargütet, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung,

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aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung)b 170401 Kupfer, Bronze, Messing, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

e

22,000 St 1.2.23 Traufstreifen Kupfer D 0,7mm Zuschnitt-B 450mm abbrechen nichit schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170401 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 8841 t Abbruch Traufstreifen, aus Kupfer, Dicke 0,7 mm, Zuschnittbreite 450 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, b Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet,

a

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nacrh Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170401 Kupfer, Bronz*e, Messing, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

54,000 m 1.2.24 Metallwandbekl. abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170401 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6377 Abbruch der Bekleidung aus Metall, aus Kupfer, als Großraute, Abbruch Unterkonstruktion wird gesondert vergütet, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 10 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), ohne Funkenfreisetzung, Ausführung auf Dachfläche,

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[Seite 99]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 57 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Abfall istEinheit nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 10 m,Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, ELUäRrmpegel max. 80E UdRB(A), ohne Funkenfreisetzung, Ausführung auf Dachfläche, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, UAbfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170401 Kupfer, Bronze, Messing, Mengenermittlung nach Aufmaß, nVergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Kaminbekleidung 4-seitig, inkl. Kaminabdeckung, Querschnitt ca. 80 x 80 cm, Lage Kamin mittig First, Höhe First ca. 8,50 m über Gelände-OK, inkl. Einfassung tZiegeldach, sh. auch Foto-Nr. 20250612_123415' .

e

3,000 m2 1.2.25 Metarllwandbekl. abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170407 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Balu 2026-04 084 6377 Abbruch der Bekleidung aus Metall, aus verzinktem Stahl, als Doppelstehfalzdeckung, Abbruch Unterkonstaruktion wird gesondert vergütet, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nigcht gefährlich, Arbeitshöhe bis 6 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), ohne Funkenfreisetzung, Ausführung auf Dachfläche, aufgenommene Stoeffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nacnh AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Dachgaube, bestehend aus 2 Seitenwänden dreieckig, Giebelbekleidung und Satteldach; Gaubenhöhe ca. 1,60m, Gaubenbreite ca. 1,00m; Metall lackiert, inkl. Einfassung Ziegeldach, n sh. auch Foto-Nr. 20250612_123415' .

i

6,500 m2 1.2.26 Mauerabdeckung Titanzink D 0,7mcm Zuschnitt-B 333mm abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170404 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 8841 h Abbruch Mauerabdeckung, aus Titanzink, Dicke 0,7 mm, Zuschnittbreite 333 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoftfbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße über 5 bis 7 m3, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnisb-Verordnung) 170404 Zink, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

e

3,000 m 1.2.27 Metalldachdeckung Titanzink D 0,7mm abbrechen nicaht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170404 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6368 r Abbruch der Metall-Dachdeckung aus Titanzink, Dicke 0,7 mm, als Doppelstehfalzdeckung, genagelt, Dachneigung über 5 bis 10 Grad, Abbruch Unterbkonstruktion wird gesondert vergütet, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80

e

dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Ainlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170404 Zink, Mengenermittlung nach Aufmaß, t Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'die Leistung umfasst auch:

b

  • ca. 22 m Traufstreifen,
  • ca. 42 m 3-seitig umlaufende Abdeckprofile, mit 250 - 400 mm Abwicklung Ausführung: Geräteschuppen Nr. A3 Nr. 02 und 03, sh. auch Foto-Nr. 202a50616_131842 und 20260707_081823' .

r

130,000 m2 1.2.28 Dachrinne Titanzink D 0,7mm Gr.333 abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräte*einsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170404 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 8841 Abbruch Dachrinne, aus Titanzink, Dicke 0,7 mm, Nenngröße 333 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 2 t, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170404 Zink, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

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[Seite 100]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 58 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 22,000 m 1.2.29 Regenfallrohr Titanzink D 0,7mm Gr.100 abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170404 Vergüt.Entsorg. AN

U

STLB-Bau 2026-04 084 8841 Abbruch Regenfallrohr, einschl. Formstücke, aus Titanzink, Dicke 0,7 mm, Nenngröße 100, im

n

Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, tGeräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 2 t, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW dees AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170404 Zink, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

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2,500 m

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1.2.30 Unterdeckung Bitumen-Dachdichtungsbahn G200DD abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170302 Vergüt.Entsorg. AN

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STLB-Bau 2026-04 084 6542 Abbruch der Unterdeckung, aus Bitumenbahnen G 200 DD, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,

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nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoeffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nacnh AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

130,000 m2 1.2.31 Schutzlage Dach Bitumenbanhn einlagig D 2-3mm abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170302 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6542 i Abbruch der Schutzlage an Dach, Bitumenbahn, einlagig, Bahnendicke über 2 bis 3 mm, verklebt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,

c

Abfall ist nicht gefährlich, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entshorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische, Vergütung der Entsorgung übernimmt ANt, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Abbruch Schuppen westlich Sozialgebäude' .

60,000 m2 1.2.32 Dachkonstruktion Holz abbrechen schadstoffbbelastet 5kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 6179 e Abbruch der Dachkonstruktion aus Holz, Nadelholz, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Lindan TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, Schadstoff 2 PCP nach PCP-

a

Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, Abfall ist gefährlich, Altholzkategorie A IV, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/ m3, Ausführung auf Dachfläche, Arbeitshöhe bis 8 m, r Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, b aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß,

e

die Entsorgung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Dachkonstruktion bestehend aus:: 35 St Fachwerkgebinden (Sparren, Kehlbalken, Fuß- und Firstpfietten) ca. 38 m Aussteifungsdiagonalen

  • Zangen und sonstige Befestigungshölzer

t

  • ca. 2000m Dachlattung
  • Befestigungsmittel aus Metall (Nägel, Laschen, Balkenschuhe usw.)' .

b

11,000 m3

a

1.2.33 Dachschalung Holz abbrechen schadstoffbelastet 5kN/m3 D 2,2 cm v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.

r

STLB-Bau 2026-04 084 6196 Abbruch der Dachschalung aus Holz, Nadelholz, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,

*

schadstoffbelastet, Schadstoff Lindan TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, Schadstoff 2 PCP nach PCP- Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, Abfall ist gefährlich, Altholzkategorie A IV, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/ m3, Abbruchdicke '2,2' cm, Ausführung auf Dachfläche, Ausführung im Dachgeschoss, Arbeitshöhe bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Dachgaube' .

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 101]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 59 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

4,500 m2 1.2.34 UDachkonstruktion Holz abbrechen schadstoffbelastet 5kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 6179

n

Abbruch der Dachkonstruktion aus Holz, Nadelholz, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Lindan TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, Schadstoff 2 PCP nach PCP-

t

Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, Abfall ist gefährlich, Altholzkategorie A IV, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/ me3, Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 3 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, Ausführung staubarm TRGS 559,

r

aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entlsorgung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Dachkonstruktion des Geräteschuppen Nr. 02, bestehend aus Sparren, Pfetten, Daachstützen, Diagonalen und aussteifenden Hölzer der Holzfassade' . 3,000 gm3 1.2.35 Dachkonstruktion Holz abbrechen schadstoffbelastet 5kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Enetsorg. STLB-Bau 2026-04 084 6179 Abbruch der Dachkonnstruktion aus Holz, Nadelholz, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Lindan TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, Schadstoff 2 PCP nach PCP- Richtlinie/TRGS 524, D GUV-Regel 101-004, Abfall ist gefährlich, Altholzkategorie A IV, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/ m3, Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 3 m, Geräteeinsatz ist möglichn, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln,i auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Dachkonstruktion des Geräteschuppen Nr. 03, bestehend aus Sparren,

c

Pfetten, Dachstützen, und Diagonalen, sh. auch Foto Nr. 20260707_081823' .

h

1,000 m3 1.2.36 Dachschalung Holz abbrechen schadstoffbelastet 5kN/m3 D 3 cm Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden

t

LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 6196 Abbruch der Dachschalung aus Holz, Nadelholz, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Lindan TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, Schadstoff 2 PCP nach PCP- Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, b Abfall ist gefährlich, Altholzkategorie A IV, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/ m3, e Abbruchdicke '3' cm, Ausführung im Freien, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, Ausführung lärmarm,

a

Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß, r die Entsorgung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Ausführung für die Geräteschuppben Nr. 02 und 03' . 114,000 m2 e 1.2.37 Außenwand Holz abbrechen schadstoffbelastet D 2,2 cm 5kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. i STLB-Bau 2026-04 084 6177 Abbruch der Außenwand aus Holz, Nadelholz, im Rahmen einer Totaltabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Lindan TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, Schadstoff 2 PCP nach PCP- Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004,

b

Abfall ist gefährlich, Altholzkategorie A IV, Abbruchdicke '2,2' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/m3, Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 3 m, a Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, Ausführung staubarm TRGS 559, r aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß,

*

die Entsorgung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Ausführung für die Geräteschuppen Nr. 02 und 03' .

87,000 m2 1.2.38 Schuppen Holz abbrechen schadstoffbelastet D 2,2 cm 5kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch des Schuppen aus Holz, Nadelholz, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff Lindan TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, Schadstoff 2 PCP nach PCP- Richtlinie/TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, Abfall ist gefährlich, Altholzkategorie A IV, Abbruchdicke '2,2' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 5 kN/m3, Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 3 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, Ausführung staubarm

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[Seite 102]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 60 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge AbbruchdickEinheit e '2,2' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1Einheitspreis inGesamtpreis in ührung im Freien, EUR
-1 5 kN/m3 EUR, Ausf

Nr.) Arbeitshöhe bis 3 m, EUR EUR Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW Udes AN laden, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, nEinzelbeschreibungs-Nr 'Ausführung Schuppen hinter Sozialgebäude' . Schuppen bereits teilweise eingestürzt, bestehend aus Außenwänden aus Bretterschalung, 3-seitig

t

und Dachschalung, aufgelagert auf Holzstützen und Pfetten Leänge ca. 30 m, Breite ca. 2 m, Arbeitshöhe bis max. 3 m

r

1,000 psch 1.2.39 Putz Stütze Abwickl. 1,2-1,4m Rippenstreckmetall abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 13kN/m3l v.Hand laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch von Putz an Stahlstütze, innen, Abwicklung über 1,2 bis 1,4 m, Kalkzement- Normalputzamörtel (GP), einschl. Putzträger aus Rippenstreckmetall, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nigcht gefährlich, Abbruchdicke '3' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,

e

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, Ausführung im Dachgeschoss,

n

aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transpor tieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,

n

Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. Sh. auch Foto-Nr. 20250603_1i41832 Ausführung im Dachgeschoss c 15,000 m2 h 1.2.40 Stahlkonstruktion Rechteck-Hohlprofil H/B/D 380/220mm L bis 2m abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe ladetn transp. LKW AN entsorgen AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch der Stahlkonstruktion, aus Rechteck-Hohlprofil oder Doppel-T-Profil, Maße gesamt H/B/D 380/220 mm, Einzellänge bis 2 m, im Rahm en einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks,

b

Ausführung im Dachgeschoss, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen uned Stahl, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. Sh. auch Foto-Nr. 20250603_141832 a Ausführung im Dachgeschoss. r 6,000 St b 1.2.41 Gittertür Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1070 mm H 2135 mm v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. e Abbruch der Gittertür, der Flügeltür einflügelig, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, i Abfall ist nicht gefährlich, Breite Nennmaß Gitter 1050 - 1100 mm, Höhe Nennmaß Gitter 2000 - 2140 mm, ohne Zarge, t einschl. Beschlag, 2 Bänder, Befestigung in Fassadenwand und Schloßkasten,

b

Gittertür bestehend aus 4-seitig umlaufenden Quadratrohren 30/30 mm,

a

Füllung aus 3 Querstegen 30/5 mm und 4 x 8 - 9 Rundstäben, D=15 mm, als Füllung, Ausführung geschweißt.

r

Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 3 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpeg*el max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall gemischt,

Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

Ausführung: Nebeneingang EG und Ausgang Keller,

sh. auch Foto-Nr. 20250625_135138.

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[Seite 103]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 61 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

2,000 St 1.2.42 UScherentür Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1170 mm H 2230 mm v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch der Falttür, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht

n

schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, tBreite Nennmaß Gitter 1170 mm, ohne Zarge, Höhe Nennmaß Gitter 2230 mm, mit oberer und unterer Führungsschiene, eeinschl. Beschlag, Befestigung in Fassadenwand und Schloßkasten, Falttür bestehend aus Scherengitter

r

Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 3 m, Abbruchl von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommeane Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall gemischt,

g

Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Enetsorgung übernimmt AN. Ausführung am Hauptneingang, sh. auch Foto-Nr. 2025 0612_095038. 1,000 Stn 1.2.43 Fenstergitter Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1230 mm H 1350 mm v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. i Abbruch der Fenstergitter, aus beschichtetem Stahl,

c

im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,

h

Breite Nennmaß Fenster 1230 mm, Höhe Nennmaß Fenster 1350, ohne Zarge, Befestigung 4x am Holzfenster mit Runtdstab DN 10mm, L= 50mm Fenstergitter bestehend aus 4-seitig uml aufenden Rahmen aus Flachstahl, Füllung aus 1 Quersteg und 2 x 8 - 10 Senkrbechten, Querschnitte 20/6 mm, Ausführung geschweißt.

e

Ausführung im Freien, im EG und 1x OG, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aAusführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagerrn, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall gemischt,

b

Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung Entsorgung übernimmt AN, e sh. auch Foto-Nr. 20250605_120351 und 20250515_082619. i 20,000 St t 1.2.44 Fenstergitter Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1050 mm H 1050 mm v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. b Abbruch der Fenstergitter, aus beschichtetem Stahl,

a

Leistung wie vor beschrieben, jedoch

r

Breite Nennmaß Fenster 790 mm und 1050 mm, * Höhe Nennmaß Fenster 1050 - 1070 mm, ohne Zarge, Füllung aus 1 Quersteg und 2 x 7 Senkrechten,

Ausführung im Freien, im OG,

2,000 St 1.2.45 Fenstergitter Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 660 mm H 890 mm v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch der Fenstergitter, aus beschichtetem Stahl,

Leistung wie vor beschrieben, jedoch

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 104]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 62 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Leistung wie vor beschrieben, jedoch UBreite Nennmaß Fenster 660 mm, Höhe Nennmaß Fenster 890, ohne Zarge, nFüllung aus 1 Quersteg und 2 x 4 Senkrechten, Ausführung im Freien, im EG,

t

3e,000 St 1.2.46 Fenstergitter Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 2400 mm H 885 mm v.Hand laden LKW rAN ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch der Fenstergitter, aus beschichtetem Stahl,

l

Leistung wie vor beschrieben, jedoch

a

Breite Nennmaß Fenster 2400 mm, Höhe Nennmaß gFenster 885, ohne Zarge, Befestigung 8x am Holzfenster mit Rundstab DN 10mm, L= 50mm

e

Füllung aus 1 Quersteg und 2 x 19 Senkrechten,

n

Ausführung im Freien, im UG,

7,000 St 1.2.47 Fensterbank Alu besch abbnrechen nicht schadstoffbelastet B 12cm L 1-1,1m D 1,5mm v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch der Fensterbank, ausi beschichtetem Aluminium, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Breite 12 cm, Einzellängen von 0,7 bis 1,3 m, Dicke 1,5 mm, Ausführung im Freien, c Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreihsetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,

t

Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170402 Aluminium,

Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung Entsorgung übernimmt AN.

b

31,000 St

e

1.2.48 Fensterbank Alu besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 12cm L 2,4-2,5m D 1,5mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170402 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6521 a Abbruch der Fensterbank, aus beschichtetem Aluminium, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, r Abfall ist nicht gefährlich, Breite 12 cm, Einzellänge über 2,4 bis 2,5 m, Dicke 1,5 mm, Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 2 m, b Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Beehältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 17040i2 Aluminium, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

t

7,000 St b 1.2.49 Geländer Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet D 5 cm H 1000 mm Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN

a

STLB-Bau 2026-04 084 8694 Abbruch Geländer, aus Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht rschadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruchdicke '5' cm,

*

Höhe Geländer '1000' mm, Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Geländer bestehend aus:

  • Handlauf aus Flachstahl 50/15 mm
  • Obergurt aus Flachstahl 50/15 mm
  • Untergurt aus Flachstahl 30/15 mm
  • Geländerfüllung aus 37 Stäben aus Flachstahl 25/12 mm
  • 4 St. Mittel- und Eckstützen als Hohlprofil 50/30 mm

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 105]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 63 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge - UntergurtEinheit aus Flachstahl 30/15 mmEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) - Geländerfüllung aus 37 Stäben aus Flachstahl 25/12 mm EUR EUR

  • 4 St. Mittel- und Eckstützen als Hohlprofil 50/30 mm Konstruktion verschweißt, Stahl beschichtet. Mittel- u. Eckstützen einbetoniert, Geländerende mit Lasche in Fassade betoniert, Ush. auch Foto-Nr. 20250612_095603 nGeländer Kellerabgang' . t6,000 m 1.2.50 Geländer Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet D 4 cm H 1000 mm v.Hand Stoffe laden transp. LeKW AN entsorgen bis 50km AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 8694 Abbrruch Geländer, aus Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruchdicke '4' cm,

l

Höhe Geländer '1000' mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TaRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden,g transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 50 km, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Enetsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Geländer bestehend aus:

  • Handlauf aus Flacnhstahl 40/15mm
  • Geländerfüllung aus 17 St Stäben aus Rundstahl DN 15mm Konstruktion verschweißt, Stahl beschichtet. Geländerfüllung im Überzug einbetoniert. Ausführung Geländer DG, sh. auch Foto-Nr. 2025060n3_144851' . 4,000 m i 1.2.51 Geländer Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet D 4,5 cm H 1000 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170c405 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 8694 Abbruch Geländer, aus Stahl, im Rahhmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruchdicke '4,5' cm, t Höhe Geländer '1000' mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zubm Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Mengenermittlung nach Aufmaß, e Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Geländer bestehend aus:
  • Handlauf aus Rundstahl 45mm a
  • Querholm aus Rundstahl 45mm, mittig angordnet
  • 4 Geländerstützen aus Rundstahl 45mm r Konstruktion verschweißt, Stahl verzinkt. auf Betonboden gedübelt

b

Ausführung Geländer 3-seitig, Abwicklung 3 x 1,20 m, EG, Geräteschuppen '

e

.

i

4,000 m

t

1.2.52 Absturzsicherung Rundstahl abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm H 900 mm v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch Absturzsicherung, aus Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmabßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, a Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,

r

aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Sta*hl, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

Absturzsicherung bestehend aus

  • 12 St Rundstahl DN 15, 10 St à Länge ca. 2,40m, 2 St Passlängen zwischen

2 Treppenstufen mit verdeckter Auflagerkonstruktion für Treppenstufen

(sh. Foto-Nr. 20250603_145859)

  • Befestigung oben und unten im Beton *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 106]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 64 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Befestigung oben und unten im Beton

  • Rundstahl beschichtet

U

Abrechnung pro Meter Stabstahl.

n

25,000 m

t

1.2.53 Handlauf Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet Durchm. 15mm v.Hand Stoffe laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.

e

Abbruch Handlauf, aus Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbrruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW

l

des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl,

a

Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung derg Entsorgung übernimmt AN.

e

Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,

n

Einzelbeschreibungs-Nr 'Handlauf bestehend aus:

  • Rundrohr DN 15mm
  • mit 6 Konsolen in Be tonwand befestigt Stahl beschichtet. Ausführung: Kelleraußentrneppe '

i

sh. auch Foto-Nr. 20250612_095603.

c

5,000 m 1.2.54 Handlauf Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet Durchm. 15mm v.Hand Stoffe laden LKW AN

h

ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch Handlauf, aus Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,

t

Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzun g, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zubm Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl,

e

Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN,

a

r

Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Handlauf bestehend aus:

b

  • Rundrohr DN 15mm
  • mit 5 - 6 Konsolen in Betonwand befestigt Stahl beschichtet. e Ausführung: Innentreppe

' i

sh. auch Foto-Nr. 20250603_145859.

t

9,000 m b 1.2.55 Gitterrost Stahl verz abbrechen nicht schadstoffbelastet Lichtschachtabdeck. Außenwand, 30/10mm, Winkelzarge bis 0,5m² a Abbruch des Gitterrostes, aus verzinktem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,

r

Abfall ist nicht gefährlich, Pressrost, als Lichtschachtabdeckung, an der Außenwand, Größe bis 0,5 m²

*

einschl. Winkelzarge, Größe bis 0,5 m² , Befestigungsuntergrund Beton,

Maschenweite 30/10 mm, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 107]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 65 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

8,000 St 1.2.56 UGitterrost Stahl verz abbrechen nicht schadstoffbelastet Lichtschachtabdeck. Außenwand, 30/10mm Winkelzarge > 0,5 bis 1,0 m² Abbruch des Gitterrostes, aus verzinktem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,

n

Leistung wie vor beschrieben, jedoch > 0,5 bis 1,0 m²

t

3,000 St

e

1.2.57 Fluchtleiter Notausstieg Flucrhtleiter Notausstieg aus Stahl, verzinkt Länge ca. 1,80 m, mit Flachstahl senkrecht an Lichtschacht befestigt.

l

Trittstufen aus Rundstahl, u-förmig, Konstruktion geschweißt,

a

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGSg 559, ohne Funkenfreisetzung, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, treansportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl,

n

Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung Entsorgung übernimmt AN.

1,000 St

n

1.2.58 Steigleiter Seitenholme Stahl verz abbrechen nicht schadstoffbelastet H 2,3 m B 75cm Sprossenabst. 250 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN

i

STLB-Bau 2026-04 084 9053 Abbruch der Steigleiter, mit Seitenholmen, aus verzinktem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schcadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Steighöhe '2,3' m, Breite der Leither 75 cm, Sprossenabstand '250' mm, Rohrform Holm rund, Durchmesser 45 mm, Dicke 2 mm, Sprossenrohr Maße B/H 30/30 mm, Dicke 1,5 mm, ohne Umsteigebühnen, ohne Ruhepodeste, ohne Zustiegpodeste, ohne

t

Ein-/Austrittspodest, an vorh. Teile geschweißt, Befestigungsuntergrund Beton, Ausführung innerhalb von Gebäuden, Abbruch von Hand/mit handgeführten Klein geräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zubm Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführeung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Ausführung KG Geräteschuppen' .

a

1,000 St

r

1.2.59 Treppe Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet Stufen-L 105cm B 28cm Steigungen 14 St D 5 cm 7,5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6190 b Abbruch der Treppe aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, e Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Stufenlänge 105 cm, Breite 28 cm, Steigungen '14' St, i Abbruchdicke '5' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 3 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung stautbarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage bnach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,

a

Einzelbeschreibungs-Nr 'Auflagerung der Stufen 1-seitig auf vor beschriebenen Rundstahl, einseitig auf Stahlkonsolen. Ausbau im Zuge Ausbau Absturzsicherung, r sh. auch Foto-Nr. 20250603_145859.' .

*

14,000 St 1.2.60 Rammschutz Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B/H 22/120mm 7,5kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Rammschutz aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A I, Querschnitt B/H 22/120 mm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz,

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[Seite 108]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 66 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge aufgenommenEinheit e Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, BehältEinheitspreis inGesamtpreis in l des AN, auf LKW EUR
ergröße na EURch Wah

Nr.) des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage naEcUhR Wahl des AN, EUR Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170201 Holz, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

U

8,000 m 1.2.61 Türblatt Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1010 mm H 2010 mm Rahmen-D 40

n

mm Glas-D 10 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6194

t

Abbruch des Türblattes, mit Verglasung, Innentür, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Aebfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II, Breite Nennmaß Wandöffnung '1010' mm, Höher Nennmaß Wandöffnung '2010' mm, Dicke Rahmen '40' mm, Dicke Verglasung '10' mm, Verbundglas, einschl. Beschlag, Ausführung innerhalb des Bauwerks,

l

Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommeane Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssgel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibuengs-Nr 'Verbundglas aus Drahtglas' .

n

1,000 St 1.2.62 Türblatt Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1010 mm H 2010 mm Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6194

n

Abbruch des Türblattes, Innentür, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,i Altholzkategorie A II, Breite Nennmaß Wandöffnung '1010' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2010'c mm, Türblattdicke '40' mm, einschl. Beschlag, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,

h

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behältter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeich nis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

b

4,000 St

e

1.2.63 Türblatt Holz/Holzwerkstoff abbrechen nicht schadstoffbelastet B 885 mm H 2010 mm Türblatt-D 40 mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN

a

STLB-Bau 2026-04 084 6194 Abbruch des Türblattes, Innentür, aus Holz/Holzwerkstoff, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,

r

nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Altholzkategorie A II, Breite Nennmaß Wandöffnung '885' mm, b Höhe Nennmaß Wandöffnung '2010' mm, Türblattdicke '40' mm, einschl. Beschlag, Ausführung innerehalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,

i

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlatge nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, b Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

a

3,000 St 1.2.64 Tür-Umfassungszarge Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 1010r mm H 2010 mm D 1,5mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6521 * Abbruch der Tür-Umfassungszarge, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung '1010' mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung '2010' mm, Dicke 1,5 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 109]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 67 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

6,000 St 1.2.65 UTür-Umfassungszarge Stahl besch abbrechen nicht schadstoffbelastet B 885 mm H 2010 mm D 1,5mm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6521

n

Abbruch der Tür-Umfassungszarge, aus beschichtetem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,

t

Abfall ist nicht gefährlich, Breite Nennmaß Wandöffnung '885' mm, Heöhe Nennmaß Wandöffnung '2010' mm, Dicke 1,5 mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m,

r

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW

l

des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen/Stahl, Vergütung ader Entsorgung übernimmt AN. 3,000 gSt 1.2.66 Fliesen/Platten Wand Fliese/Pl. D bis 10mm abbrechen nicht schadstoffbelastet 15kN/m3 Geräteeinsatz mgel. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170103 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6245 Abbruch von Fliesenn/Platten an Wand, aus Steingutfliesen, kleinformatig, Dicke bis 10 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefäh rlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung staubarm TRGS 559,

n

aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abifallverzeichnis-Verordnung) 170103 Fliesen/Ziegel/Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernicmmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Leistung beinhaltet auch den Abbruch an Brüstungen, Leibungen, Duschwannen; im Erd- und Kellergeschoss' . h

t

171,000 m2 1.2.67 Bodenbelag Fliese/Pl. D bis 10mm Mörtelbett Estrich D 6cm abbrechen nicht schadstoffbelastet 20kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6247

b

Abbruch des Bodenbelages, aus Steinzeugfliesen, kleinformatig, Dicke bis 10 mm, einschl. Mörtelbett und Estrich, als Estrich auf Dämmschicht, Bettungsdicke 6 cm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastete, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführuang innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager order zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, b Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Leistung beinhaltet auch die Sockel und Kehlsockel, h=10cm' .

e

63,000 m2 i 1.2.68 Bodenbelag Fliese/Pl. D 15-20mm Estrich Reste D 6cm abbrechen nicht schadstoffbelastet 20kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN

t

STLB-Bau 2026-04 084 6247 Abbruch des Bodenbelages, aus Spaltplatten, kleinformatig, Dicke übber 15 bis 20 mm, einschl. Estrich, einschl. Entfernen von Kleberesten/Mörtelresten, als Estrich auf Dämmschicht, Bettungsdicke 6 cm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einabau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, r aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,

*

Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Leistung einschl. Sockelfliesen, h=12,5cm' .

157,000 m2 1.2.69 Bodenbelag Fliese/Pl. D 15-20mm Estrich D 3cm abbrechen nicht schadstoffbelastet 20kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6247 Abbruch des Bodenbelages, aus Steingutfliesen, kleinformatig, Dicke über 15 bis 20 mm, einschl. Estrich, als Estrich auf Dämmschicht, Bettungsdicke 3 cm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 110]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 68 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Abbruch desEinheit Bodenbelages, aus Steingutfliesen, kleinformatig,Einheitspreis inGesamtpreis in s 20 mm, einschl. EUR
Dickeüber EUR15 bi

Nr.) Estrich, als Estrich auf Dämmschicht, Bettungsdicke 3 cm, im Rahmen eEiUnRer TotalabbruchEmUaRßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, UAbbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW ndes AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mengenermittlung nach Aufmaß, tVergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Leistung einschl. Sockelfliesen, h=7cm' .

e

89,000 m2 1.2.70 Bodernbelag PVC-Bodenbelag abbrechen nicht schadstoffbelastet 10kN/m3 D 0,3 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170203 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Balu 2026-04 084 6240 Abbruch von Bodenbelag aus PVC, einschl. Entfernen der Klebereste, im Rahmen einer Totalabbruachmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke g'0,3' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Erdgeschoss, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,

e

aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nacnh AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau- und Abbruchabfall, Kunststoff, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgu ng übernimmt AN. 31,000 m2n 1.2.71 Sockelleiste Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet H 95-100mm 7,5kN/m3 D 1 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgien bis 50km AVV170201 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch Sockelleiste aus Holz, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Höche über 95 bis 100 mm, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 7,5 kN/m3, Abbruchdicke '1' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführtenh Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behältter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeich nis-Verordnung) 170201 Holz,

Mengenermittlung nach Aufmaß,

b

Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

e

18,000 m 1.2.72 Sockelstreifen PVC-Bodenbelag abbrechen nicht schadstoffbelastet H 65-70mm 10kN/m3 D 0,3 cm

a

v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170203 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6243

r

Abbruch Sockelstreifen aus PVC, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Höhe über 65 bis 70 mm, geklebt, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, b Abbruchdicke '0,3' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks,

e

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behälitergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170203 Bau- und Abbruchabfall, Kunststoff, Mengenermittlung nach Aufmaß, t Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

b

16,000 m 1.2.73 bituminöse Estrichfugen abbrechen im Zuge Estrichabbruch DG a Entfernen und separieren von bituminöser Fugenmasse

r

in Zementestrichfugen im Rahmen des Totalabbruchs.

*

Fugentiefe ca. 30 mm, Fugenbreite ca. 10 mm

  • Fugenmasse beim Abbruch separieren

durch abfräsen,

  • fachgerechtes demontieren, abtransportieren und entsorgen

  • Abbruch staubarm mit Schutzkleidung

Die Vorgaben der TRGS 551 sind zu berücksichtigen.

Aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 111]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 69 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis- Verordnung), 170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte,

U

Die Entsorgung wird gesondert vergütet.

n

Mengenermittlung nach Aufmaß

t

Abrechnung pro m Fuge.

e

r

28,000 m 1.2.74 Bodenbellag Zementestrich abbrechen nicht schadstoffbelastet D 4 cm 20kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6109

a

Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, unbewehrt, als Estrich auf Dämmschicht, Abbruch Dämmung wird gesondert vergütet, ohne Beläge und Beschichtungen, im Rahmen einer

g

Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abbruchdicke '4'e cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559,

n

aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach A VV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Anusführung im KG' . 179,000 m2 i 1.2.75 Fußbodendämmung geblähter Mineralstoff bituminiert abbrechen nicht schadstoffbelastet 2kN/m3 D 2 cm v.Hand Stoffe laden transpc. LKW AN entsorgen AVV170302 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6237 Abbruch der Fußbodendämmung, Dämmshchicht aus geblähtem Mineralstoff, bituminiert, als Schüttung, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Werte getmäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Verwertungsklasse A, RuVA-StB 01, Fassung 2005, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 2 kN/ m3, Abbruchdicke '2' cm, Ausführung innerhal b des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter debs AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische,

e

Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Die Abfallqualität ist anhand der vorliegenden Untersuchung festzulegen. Sofern keine belastbare Deklaration avorliegt, ist die Entsorgung entsprechend der tatsächlich festgestellten Abfallqualität gesondert zu vergüten.' .

r

296,000 m2 1.2.76 Abdichtung Boden Bitumenbahn einlagig D 1-2mm abbrechenb nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170302 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2025-04 084 6537 e Abbruch der Abdichtung auf Boden, Bitumenbahn, einlagig, Bahnendicke über 1 bis 2 mm, verklebt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelasteit, Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Entfernen der Klebereste, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, Ausführung

t

innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage bnach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. a 7,000 m2 r 1.2.77 Trennschicht Bitumenpapier abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170302 Vergüt.Entsorg. AN * STLB-Bau 2025-04 084 6537 Abbruch der Trennschicht unter Estrich, Bitumenpapier, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

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[Seite 112]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 70 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

188,000 m2 1.2.78 UAbdichtung Innenwand Bitumenbahn einlagig D 1-2mm abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170302 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6534

n

Abbruch der Abdichtung an Innenwand, Bitumenbahn, einlagig, Bahnendicke über 1 bis 2 mm, verklebt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,

t

Abfall ist nicht gefährlich, einschl. Entfernen der Klebereste, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Aebbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN,

r

Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütulng der Entsorgung übernimmt AN.

a

24,000 m2 1.2.79 Abdichtung Boden Bitumenbahn einlagig D 1-2mm abbrechen nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe laden transp.g LKW AN entsorgen AVV170302 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6537

e

Abbruch der Abdichtung auf Boden, Bitumenbahn, einlagig, Bahnendicke über 1 bis 2 mm, verklebt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht genfährlich, einschl. Entfernen der Klebereste, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks , aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV n(Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische, Mengenermittlung nach Aufmaß, Vergütung der Entsorgung übeirnimmt AN. 34,000 m2 c 1.2.80 Bekleidungspl Deckenschräge Gipspl. abbrechen nicht schadstoffbelastet 10kN/m3 D 2,5 cm v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorhgen AVV170802 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6265 Abbruch von Bekleidungsplatten an Dectkenschräge, aus Gipsplatten, 2-lagig, einschl. Beschichtung, einseitig, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Abbruch Unt erkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3, Abbruchdicke '2,5' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Dachgeschoss, Arbeitshöhe bis 3 m, b Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräteen, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lagear oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf Gipsbasis, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

r

146,000 m2

b

1.2.81 Dämmung zw. Lagerhölzern/Balken Mineralwolle abbrechen schadstoffbelastet 2kN/m3 D 4 cm v.Hand Stoffe auf Baustelle bereitstellen

e

STLB-Bau 2026-04 084 6237 Abbruch der Dämmung zwischen Lagerhölzern/Balken, Dämmschicht aus Mineralwolle, als Bahn, lose

i

verlegt, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet, Schadstoff alte Mineralwolle TRGS 521, Abfall ist gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1t 2 kN/m3, Abbruchdicke '4' cm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Dachgeschoss,

b

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl

a

des AN, auf der Baustelle bereitstellen, Mengenermittlung nach Aufmaß.

r

146,000 m2 1.2.82 Waschtrog Beton L 200cm H 40cm T 72cm abbrechen nicht schadstoffbelastet 24k*N/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern laden transp. LKW AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN Abbruch des Waschtroges aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Betonfestigkeitsklasse gemäß Bestandsunterlagen, eine Überschreitung der Betondruckfestigkeit(en) gemäß Bestandsunterlagen im dort zugrunde gelegten Druckfestigkeitssystem (Nennfestigkeiten bzw. charakteristische Festigkeiten) bis zu 2 Druckfestigkeitsklassenstufen ist einzukalkulieren, Betonfestigkeitsklasse 'B25' Länge 200 cm, Höhe ca. 42 cm, Tiefe 72 cm, Wanddicke ca. 40 mm, einschl. 2 Betonauflagern, Höhe ca. 20 cm,

im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl

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[Seite 113]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 71 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Abfall istEinheit nicht gefährlich, Wichte des Abbruchstoffes DIN ENEinheitspreis inGesamtpreis in 3, EUR
1991-1-1 2 EUR4 kN/m

Nr.) Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,2 t, Ausführung sEtUaRubarm TRGS 559,EUR aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und UAbbruchabfälle, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

n

Sh. auch Foto-Nr. 20250603_120831, Ausführung im Flur KG.

t

1,000 St 1.2.83 Seperrmüll, Mischabfall aus Gebäude entfernen Sperrmüll und sonstige Mischabfälle des AG/Nutzers

r

nach Angabe und Anweisung der BÜ,

l

aus allen Räumen des Gebäudes entfernen

a

und in Behälter des AN sammeln. Der Verrechnugngssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstigee Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. EP gültig für alle nLohngruppen. Es handelt sich um alle Gegenstände, die nicht im Besonderen beschrieben wurden, wie z.B. Kücheneinrichtung, Regalbretter, Holzrammschutz, Vorhang- stangen, Fußabstreifermatnten, Waschtisch (sh. Foto-Nr. 20250603_132327), WC-Trennwände, Revisionsklappen.

i

Behälter, Abfuhr und Entsorgung werden gesondert vergütet.

c

200,000 h 1.2.84 Behälter bereitstellen 7-8m3 Sperrhmüll STLB-Bau 2026-04 087 1468 Behälter bereitstellen, Behältergrößet über 7 bis 8 m3, Sperrmüll. 1,000 St 1.2.85 Behälter vorhalten 7-8m3 Sperrmüll

b

STLB-Bau 2026-04 087 1468 Behälter vorhalten, Behältergröße über 7 bis 8 m3, Sperrmüll.

e

6,000 StWo a 1.2.86 Behälter abfahren 7-8m3 Behälter zur Entsorgung abfahren und nach Leerung r neu aufstellen oder zurück zum AN. b Behältergröße über 7 bis 8 m3.

e

Entsorgungskosten werden gesondert vergütet.

i

10,000 St

t

1.2.87 Behälter bereitstellen 3-5m3 Behälter bereitstellen, b mit Deckel, abschließbar,

a

Behältergröße über 3 bis 5 m3.

r

Einschl. Hangschloss mit 3 Schlüssel.

*

Für sonstiges Abfall- und Abbruchmaterial des AG,

dessen Abfuhr und Entsorgung nicht über Leistungspositionen erfasst ist.

Bei Fehlbefüllung mit Abbruchmaterial aus vorhandenen Leistungspositionen

muss mit kompletter Ablehnung der Wiegescheine gerechnet werden.

Alle Schlüssel sind der BÜ zu übergeben.

Eine Befüllung erfolgt nur nach Angabe und nach Rücksprache mit der BÜ.

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[Seite 114]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 72 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

1,000 St 1.2.88 UBehälter vorhalten 3-5m3 mit Deckel Behälter vorhalten, Behältergröße über 3 bis 5 m3.

n

mit Deckel, abschließbar

t

6,000 StWo 1.2.89 Beehälter vorhalten 3-5m3 mit Deckel Behälter zur Entsorgung abfahren und nach Leerung

r

neu aufstellen oder zurück zum AN.

l

Behältergröße über 3 bis 5 m3.

a

mit Deckel abschließbar. Entsorgungskogsten werden gesondert vergütet.

e

10,000 St 1.2.90 Entsorgung Sperrmüll, AVV 200307

n

Entsorgung Sperrmüll gemischt, nicht gefährlich,

Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung)

n

200307 Sperrmüll, nicht schadstoffbelastet, i zum Lager/zur Anlage nach Wahl des AN.

c

Abrechnung erfolgt nach Wiegescheine.

h

5,000 t

t

1.2.91 Entsorgung Mischabfall, AVV 200301 Wie Position vor Entsorgung,

jedoch

b

Entsorgung Mischabfall nicht gefährlich, e Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Veroradnung) 200301 gemischte Siedlungsabfälle, r nicht schadstoffbelastet

b

10,000 t

e

Geisamtbetrag:

t

b

a

r

*

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[Seite 115]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 73 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.3 DEMONTAGE SANITÄR

1.3.92 Absperren und Entleeren von Steigsträngen bzw. Keller-/Stockwerksverteilung, für die UDurchführung der Demontage Separates Absperren und Entleeren von Steigsträngen bzw. Keller-/Stockwerksverteilung Sanitär, nfür die Durchführung der Demontage

t

2e,000 St 1.3.93 Demont. trennen sortieren laden Klosett/Urinal Demorntieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Klosetts/Urinalen, aus Sanitärporzellan, in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, einschl. demontileren der Konsolen, Halter, Armaturen, Verschraubungen und Anschlussleitungen. wird Eigenatum des AN und ist zu beseitigen.

g

15,000 St e 1.3.94 Demont. trennen sortieren laden Waschbecken Demontieren, trennenn und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Wasch- becken, aus Sanitärporzellan, in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils,einschl. Demontieren der Konsolen, Halter, Armaturen, Verschraubungen, Anschlussleitungen, Sifon, Spiegel, Eckventile, Handtuch- und Seifen- spender, wird Eigentum des AN und nist zu beseitigen.

i

7,000 St 1.3.95 Demont. trennen sortieren laden Ausgussbecken

c

Demontieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Ausgussbecken, aus Stahl, in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, einschl. Demontieren der Konsolen, Halter, Armaturen, Sifon, Verschrahubungen und Anschlussleitungen, wird Eigentum des AN und ist zu beseittigen. 2,000 St 1.3.96 Demont. trennen sortieren laden Küchenspüle

b

Demontieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Küchenspüle, aus Edelstahl, in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, einschl. Demontieren der Konsolen, Halter, Armaturen, Sifon, Verschraubungen und eAnschlussleitungen, wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. a 1,000 St r 1.3.97 Demont. trennen sortieren laden Rohr DN10-25 Demontieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abbladen von Rohrleitungen einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Befestigungen und Armaturen, aus verzinktem Stahl oder aus Edelstahl, e DN 10 bis 25, in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, Arbeitshöhe über

i

Gelände/Fußboden bis 3,5 m, mit Wärmedämmung aus KMF (separate Position) und Gipsmantel, wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. t

b

60,000 m 1.3.98 Demont. trennen sortieren laden Rohr DN32-50

a

Demontieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Rohrleitungen einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Befestigungen und Armaturen, aus verzinktem Stahl oder aus Edelstahl, DN 32 bis 50, in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierrenden Teils, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m,

*

mit Wärmedämmung aus KMF (separate Position) und Gipsmantel,

wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.

90,000 m 1.3.99 Verschließen von abgetrennter Rohrleitung DN10-25 Verschließen von vorbeschriebener demontierter abgetrennter Rohrleitung DN10-25 einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Dichtungsmaterial

6,000 St

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[Seite 116]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 74 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.3.100 Verschließen von abgetrennter Rohrleitung DN32-50 Verschließen von vorbeschriebener demontierter abgetrennter Rohrleitung DN32-50 einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Dichtungsmaterial

U

4,000 St

n

1.3.101 Demont. trennen sortieren laden Rohr Guss DN32-50 tDemontieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Rohrleitungen einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Befestigungen und Armaturen, aus Gusseisen, DN 32 bis 50, in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3e,5 m, wirdr Eigentum des AN und ist zu beseitigen. 30,000 lm 1.3.102 Demont. trennen sortieren laden Rohr Guss DN65-80

a

Demontieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Rohrleitungen einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Befestigungen und Armaturen, aus Gusseisen, DN 65 bis 80, in Gebäuden, eingschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m,

e

wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.

n

30,000 m 1.3.103 Demont. trennen sortierenn laden Rohr Guss DN100 Demontieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Rohrleitungen einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Befestigungen und Armaturen, aus Gusseisen, DN 100, in Gebäuden,

i

einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m,

c

wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.

h

40,000 m 1.3.104 Demont. trennen sortieren laden Rohr Guss DN125

t

Demontieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Rohrleitungen einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Befestigungen und Armaturen, aus Gusseisen, DN 125, in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.b

e

15,000 m 1.3.105 Demont. trennen sortieren laden Rohr Guss DN150

a

Demontieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Rohrleitungen einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Befestigungen und Armaturen, aus Gusseisen, DN 150, in Gebäuden, einschl. Entleeren des zu demontierenden Teils, Arberitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. b 15,000 m e 1.3.106 Demontieren Bodenablauf Demontieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen ivon Bodenablauf DN 70 - DN 100, aus Gusseisen, in Gebäuden, einschließlich freistemmen und demontieren der Anschlussleitung,

t

wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.

b

5,000 St 1.3.107 Demont. trennen sortieren laden Armatur Gewindeanschl. DN15-25 a Demontieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Armaturen mit Gewindeanschluss, Medium Wasser, DN 15 bis DN 25 in Gebäuden, Arbeitshöher über Gelände/Fußboden bis 3,5 m.

*

wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.

14,000 St 1.3.108 Demont. trennen sortieren laden Armatur Gewindeanschl. DN32-50 Demontieren, trennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Armaturen mit Gewindeanschluss, Medium Wasser, DN 32 bis DN 50 in Gebäuden, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m.

wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.

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[Seite 117]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 75 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 6,000 St

U

Gesamtbetrag:

n

t

e

r

l

a

g

e

n

n

i

c

h

t

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

*

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[Seite 118]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 76 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.4 DEMONTAGE HEIZUNG

1.4.109 Entleeren der bestehenden Anlage, für die Durchführungder Demontage

U

Entleeren der bestehenden Anlage, für die Durchführung der Demontage (Anlageninhalt Bürogebäude ca. 2.000 Liter)

n

1,000 St

t

1.4.110 Ausdehnungsgefäß demont. trennen auf-/abladen Ausdehnungsgefäß aus schwarzem Stahl in Heizzentrale, demontieren, trennen und sortieren nach

e

Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen, die Materialentsorgung erfolgt Kellertreppe und das Treppenhaus.

r

Maße in m 'Höhe: ca. 1,80 m, Durchmesser: ca. 0,80 m' Inhalt:l 300L, mit Wärmedämmung, einschl. Entleeren des Bauelementes, mit Demontieren von Konsolen, Halterungen und Auflagekonstruktionen, in Heizzentralen, Arbeitshöhe über Gelände/ Fußboden bis 3,5 m.

a

1,000 Stg 1.4.111 Demontage Warmwasserbereiter Warmwasserbereiteer aus schwarzem Stahl in Heizzentrale, demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen, die Materialentsorgung erfolgt Kellertreppe und das Treppenhaus.

n

Maße in m ca. Höhe 2,00 m Durchmesser 0,8 m

Inhalt: 500L, mit Wärmedämmung, einschl. Entleeren des Bauelementes, mit Demontieren von Konsolen, Halterungen undn Auflagekonstruktionen, in Heizzentralen, Arbeitshöhe über Gelände/ Fußboden bis 3,5 m.

i

1,000 St 1.4.112 Demontage Heizungsverteiler c Heizungsverteiler mit insgesamt 5 Kreisen (je VL/RL, Breite ca. 3,5m) aus schwarzem Stahl in Heizzentrale, demontieren, trennenh und sortieren nach Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen, die Materialentsorgung erfolgt Kellertreppe und das Treppenhaus.

t

Entleeren des Bauelementes, mit Demontieren von Konsolen, Halterungen und Auflagekonstruktionen, in Heizzentralen, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m. 1,000 St b 1.4.113 Demontieren Gliederheizkörper -25,-900,-220 Demontieren einschl. Auf- und Abladen, von Glieederheizkörper, in Gebäuden, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, einschl. demontieren der Konsolen und Halterungen, sowie

a

des Thermostatkopfes, des Thermostat- ventils und der Rücklaufverschraubung,

r

wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Gliederanzahl bis 25 Stück b Bauhöhe : bis 900 mm e Bautiefe: bis 220 mm i 7,000 St t 1.4.114 Rohr Befestigungen demont. trennen auf-/abladen DN10-25 Rohrleitung einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Befestigungebn aus schwarzem Stahl, demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen, DN 10 bis 25, mit Wärmedämmung, Mantel aus verzinktem Stahl, einschl. Entleeren des aBauelementes, mit Demontieren von Konsolen, Halterungen, Auflagekonstruktionen, Verschraubungen, Armaturen und Anschlussleitungen, im Gebäude, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m.

r

120,000 m

*

1.4.115 Rohr Befestigungen demont. trennen auf-/abladen DN32-50 Rohrleitung einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Befestigungen aus schwarzem Stahl, demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen, DN 32 bis 50, mit Wärmedämmung, Mantel aus verzinktem Stahl, einschl. Entleeren des Bauelementes, mit Demontieren von Konsolen, Halterungen, Auflagekonstruktionen, Verschraubungen, Armaturen und Anschlussleitungen, im Gebäude, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m.

230,000 m 1.4.116 Armatur Gewindeanschluss demont. trennen auf-/abladen DN10-25 Armatur mit Gewindeanschluss demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen, DN 10 bis 25, einschl. Entleeren des Bauelementes, mit Demontieren von Konsolen, Halterungen und Auflagekonstruktionen, im Gebäude, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m.

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[Seite 119]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 77 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Armatur mitEinheit Gewindeanschluss demontieren, trennen und sortiereEinheitspreis inGesamtpreis in en einschl. Auf- EUR
n nachWer EURkstoff

Nr.) und Abladen, DN 10 bis 25, einschl. Entleeren des Bauelementes, mit DEeUmRontieren von KoEnUsRolen, Halterungen und Auflagekonstruktionen, im Gebäude, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m. U24,000 St 1.4.117 Armatur Gewindeanschluss demont. trennen auf-/abladen DN32-50 nArmatur mit Gewindeanschluss demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen, DN 32 bis 50, einschl. Entleeren des Bauelementes, mit Demontieren von Konsolen, Halterungen und Auflagekonstruktionen, im Gebäude, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m.

t

1e6,000 St 1.4.118 Heizkessel Feuerungseinr. demont. trennen auf-/abladen Heizrkessel mit Feuerungseinrichtung, aus nichtrostendem Stahl, demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen, Ölkessel

l

Nennwärmeleistung in kW '55' mit Wärmedaämmung, Mantel aus verzinktem Stahl, einschl. Entleeren des Bauelementes, mit Demontieren von Verschraubungen, Armaturen und Anschlussleitungen, einschl. demontieren von Konsolen, Halgterungen, Auflagekonstruktionen, in Technikzentralen, Arbeitshöhe über Gelände/ Fußboden bis 3,5 m, Abmessungen LxBxH in mm:

e

ca. 2100 x 1500 x 1500 mm Einschl. aller Hilfnsmittel für Transport aus der Heizzentrale im Untergeschoss über Treppen sowie die Entsorgung.

Demontiertes Material wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.

n

i

1,000 St 1.4.119 Abgasleitung bis DN250 demont. ctrennen auf-/abladen Abgasleitung aus nichtrostendem Stahl, DN 150-250, demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen einschl. Auf- und Ablahden, mit Demontieren von Konsolen, Halterungen, Auflagekonstruktionen, Verschraubungen, Armaturen und Anschlussleitungen, einschl. Form- und Verbindungsstücke in Heizzentralen, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m.

t

Demontiertes Material wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.

b

3,000 m

e

1.4.120 Abgasleitung bis DN250 in Kaminzug demont. trennen auf-/abladen Abgasleitung aus nichtrostendem Stahl, bis DN 250, demontieren, trennen und sortieren nach

a

Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen, mit Demontieren von Konsolen, Halterungen, Auflagekonstruktionen, Verschraubungen, Armaturen und Anschlussleitungen, einschl. Form- und Verbindungsstücke in gemauertem Kaminzug, Höhe des Kraminzuges bis über Dach ca. 13m. 12,000 m b 1.4.121 Demontage Ölleitung

e

Demontage vorhandener Ölleitung vom Öltank im Außenbereich bis zum Ölkessel. Fachgerecht entleeren, einschließlich Entsorgung Restöl, Spülen. Wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. i

t

43,000 m b

a

Gesamtbetrag:

r

*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 120]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 78 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.5 DEMONTAGE LÜFTUNG

1.5.122 Luftltg. demont. trennen auf-/abladen

U

Luftleitung demontieren, trennen und sortieren nach

n

Werkstoffen einschl. auf- und abladen, im Gebäude, tArbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, eeinschl. demontieren der Konsolen und Halterungen, wirdr Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Werkstoff verzinktes Stahlblech, teilweise mit

l

Mineralwolle inkl. Blechmantel isoliert,

a

inkl. Containergestellung und fachgerechte

g

Entsorgung Maße in mm bis Umfang

e

max. 1.500 mm

n

5,000 m2 1.5.123 Luftltg. demont. trenn en auf-/abladen bis DN 200 Luftleitung demontieren, trennen und sortieren

n

nach Werkstoffen einschl. auf- und abladen, im

i

Gebäuden, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden

c

bis 3,5 m, einschl. demontieren der Konsolen

h

und Halterungen, wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. t Werkstoff verzinktes Stahlblech, teilwei se mit Mineralwolle isoliert, inkl. Containergestebllung und fachgerechte Entsorgung e Maße in mm bis max. DN 200.

a

30,000 m r 1.5.124 Schalldämpfer demont. trennen auf-/abladen Kanal-Schalldämpfer demontieren, trennen und b sortieren nach Werkstoffen einschl. auf- und

e

abladen, im Gebäuden, Arbeitshöhe über

i

Gelände/Fußboden bis 3,5 m,

t

Maße in mm 300x300, Länge 1.500 ' ' .

b

teilweise mit Mineralwolle isoliert,

a

einschl. demontieren der Halterungen und fach-

r

gerechte Entsorgung, Bauteil wird Eigentum des

*

AN und ist fachgerecht zu beseitigen.

2,000 St 1.5.125 Einzellüfter demont. trennen auf-/abladen Einzellüfter zum Wand- oder Deckeneinbau oder als Aufputzmontage, demontieren,

trennen und sortieren nach Werkstoffen einschl. auf-

und abladen, Volumenstrom bis max. 120 m3/h in

Duschbereichen, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis

3,5 m, einschl. demontieren der Konsolen und *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 121]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 79 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3,5 m, einschl. demontieren der Konsolen und

Halterungen, wird Eigentum des AN und ist zu

U

beseitigen.

n

Abmessungen bis 300x300 mm

t

e

5,000 St

r

l Gesamtbetrag:

a

g

e

n

n

i

c

h

t

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 122]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 80 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.6 DEMONTAGE AUSSENANLAGEN

1.6.126 Boden Graben Entwässerungsltg lösen lagern verfüllen verdichten mit Gerät Sohlen-B 0,8-0,9m T Ubis 2m GU GU* STLB-Bau 2026-04 002 538

n

Boden der Gräben für Entwässerungsleitungen, ab Geländeoberfläche, profilgerecht lösen, seitlich lagern, verfüllen, verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,95, Arbeiten mit Gerät, tverdrängten Boden seitlich lagern, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, Verbau wird gesondert vergütet, Bodenverdrängung über 10 bis 20 %, Breite deer Sohle über 0,8 bis 0,9 m, Wasserversorgungsleitungen DIN EN 805, Aushubtiefe bis 2 m, Homogenbereich 1, mit 2 Bodengruppen, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Bodengruppe 2 GU* DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von r0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 2 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,

  • Konsilstenz DIN EN ISO 14688-1 fest, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. 160,000 am3 1.6.127 Demont. trennen sortieren laden Rohr Guss bis DN150 Demontieren, gtrennen und sortieren einschl. Auf- und Abladen von Rohrleitungen einschl. Form- und Verbindungsstücke sowie Befestigungen und Armaturen, aus Gusseisen, bis DN 150, im Erdreich, einschel. Entleeren des zu demontierenden Teils. wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.

n

180,000 m 1.6.128 Öltank 20.000L Stahl farbbesch WD außen 5mm WD innen 5mm Heizöl abbrechen nicht schadstoffbelastet Geräteneinsatz Abbruch Öltank/Behälter, aus farbbeschichtetem Stahl, doppelwandig, Wanddicke außen 5 mm, Wanddicke innen 5 mm, genutzt für Heizöl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht

i

schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Inhalt/Volumen Behälter mind. 'c20000' l, ohne Innenbeschichtung, Demontage inkl. Anbauteile und Domschacht. Behälter nicht geleert, Leerung und Reinigung werden gesondert vergütet, Mantelraum entleert, an Unterkonstruktion, gehschraubt, Ausführung im Freien, freie Aufstellung, Arbeitshöhe bis 3,5 m, vor Ort zerlegbar, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung,

t

aufgenommene Stoffe sammeln, werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen.

b

1,000 St 1.6.129 Öl abpumpen und fachgerecht entsorgen

e

Restinhalt Öl aus vorher beschriebenem Öltank abpumpen und fachgerecht entsorgen gegen Nachweis.

a

r

2.000,000 l

b

1.6.130 Öltank 20.000L reinigen Vorher beschriebenen Öltank mit Volumen 20.000L reinigen und für Demontage fachgerecht vorbereiten. e

i

1,000 St t 1.6.131 Ölabscheider NG8 Beton Vol.0,5-1m3 abbrechen, entsorgen

b

Abbruch des Ölabscheiders NG8 aus unbewehrtem Beton, Normalbeton. Volumen über 0,5 bis 1 m3, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewaicht der Geräte ohne Beschränkung, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, wird Eigentum des AN undr ist fachgerecht zu entsorgen.

*

1,000 St 1.6.132 Schlammfang Beton 2500l abbrechen, entsorgen Abbruch des Schlammfangs aus unbewehrtem Beton, Normalbeton. Schlammfanginhalt 2500 l, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, aufgenommene Stoffe sammeln, wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.

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[Seite 123]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 81 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

1,000 St 1.6.133 UProbenahmeschacht als Fertigteilschacht Beton DN1200 H 1800mm abbrechen, entsorgen Abbruch Probenahmeschacht als Fertigteilschachtes, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton. Schachtdurchmesser 1200 mm, Höhe 1800 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht

n

schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne tBeschränkung, aufgenommene Stoffe sammeln, wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.

e

r

1,000 St 1.6.134 Sickerslchacht als Fertigteilschacht Beton DN2000 H 3000mm abbrechen, entsorgen Abbruch Sickerschacht als Fertigteilschachtes, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton. Schachtdurachmesser 2000 mm, Höhe 3000 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne

g

Beschränkung, aufgenommene Stoffe sammeln, wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.

e

n

8,000 St 1.6.135 Revisionsschacht als Fertigteilschacht Beton DN1000 H 2000mm abbrechen, entsorgen Abbruch Revisionsschacht aks Fertigteilschachtes, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton. Schachtdurchmesser 1000 mnm, Höhe 2000 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich,i Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, aufgenommene Stoffe sammeln, wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.

c

h

3,000 St

t

1.6.136 Pumpenschacht als Fertigteilschacht Beton DN2000 H 2000mm abbrechen, entsorgen Abbruch Pumpenschacht als Fertigteilscha chtes, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton. Schachtdurchmesser 2000 mm, Höhe 2000 mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Geräteeinsatz bist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung. Einschließlich im Schacht installierter Fäkalien-Doppelhebeanlage und deren Armaturen, Anschlussleitung innerhalb des Schaechtwerks. aufgenommene Stoffe sammeln, wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.

a

r

1,000 St

b

eGesamtbetrag:

i

t

b

a

r

*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 124]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 82 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.7 Demontage ELT

1.7.137 Verteilerschrank leer abbrechen nicht schadstoffbelastet 50-100kg Stoffe laden LKW AN Uges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 084 8401

n

Abbruch des Verteilerschranks, leer, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, tAbfall ist nicht gefährlich, vor Ort zerlegbar, Einzelgewicht über 50 bis 100 kg, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, deie Entsorgung wird gesondert vergütet. 1,00r0 St 1.7.138 Demontage von Strom- und Schaltkreisleitungen Demontalge von Strom- und Schaltkreiasleitungen, 3 x 1,5 mm² bis 5 x 10 mm²,

g

gemischte Verlegung,

e

einschl. fachgerechte Entsorgung

n

500,000 m 1.7.139 Demontage von Fernmeldeleitungen Demontage

n

von Fernmeldeleitungen

i

2 x 2 x 0,6/0,9 bis 100 x 2 x 0,6/0,9

c

gemischte Verlegung,

h

einschl. fachgerechte Entsorgung

t

100,000 m 1.7.140 Abklemmen von Strom- und Schaltkreisleit ungen Abklemmen

b

von Strom- und Schaltkreisleitungen

e

3 x 1,5 mm² bis 5 x 10 mm²,

a

an Installationsgeräten oder Verteilungen

r

50,000 St 1.7.141 Demontage von Kunststoff-Isolierrohren b Demontage

e

von Kunststoff-Isolierrohren

i

und Metallrohren,

t

EN 16 - EN 50, gemischte Verlegung, b einschl. fachgerechte Entsorgung a 100,000 m r 1.7.142 Demontage von Kunststoff- und Metall-Kanälen

*

Demontage

von Kunststoff- und Metall-Kanälen,

40/60 bis 210/83 mm,

einschl. fachgerechte Entsorgung

100,000 m 1.7.143 Abbruch Anbauleuchte, Betriebsgerät in Leuchte, einschl. einem Leuchtmittel, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährlich, Einzelgewicht bis 10 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 125]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 83 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Abbruch AnbEinheit auleuchte, Betriebsgerät in Leuchte, einschl. einemEinheitspreis inGesamtpreis in m Rahmen einer EUR
Leuchtmit EURtel, i

Nr.) Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,Abfall ist nicht gefährElUiRch, EinzelgewicEhUtR bis 10 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, einschl. Entsorgung UAbbruch Anbauleuchte, Betriebsgerät in Leuchte, einschl. einem Leuchtmittel, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, nAbfall ist nicht gefährlich, Einzelgewicht bis 10 kg, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 4 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, in vom AN gestellten Behälter lagern, Behältergröße nach Wahl

t

des AN, auf LKW des AN laden, einschl. Entsorgung

e

30,000 St 1.7.144 Kabelrinne Stahl verz D 1,5mm B 450 mm H 60 mm abbrechen nicht schadstoffbelastet Stoffe laden

r

transp. LKW AN entsorgen AVV170405 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 8867

l

Abbruch der Kabelrinne aus verzinktem Stahl, Dicke mind. 1,5 mm, Innenmaß Breite '450' mm,

a

Innenmaß Höhe '60' mm, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nigcht gefährlich, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, aufgenommene Stoeffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170405 Eisen und Stahl, Vergütung der Entsonrgung übernimmt AN. 10,000 m 1.7.145 Abbruch des/der Anschlussgerätes/-einrichtung wie Schalter, Steckdosen usw.

n

Abbruch des/der Anschlussgerätes/-einrichtung wie Schalter, Steckdosen usw.

i

Unter und Aufputzmontage, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, aucf LKW des AN laden, einschl. Entsorgung

h

50,000 St

t

Gesamtbetrag:

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

*

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[Seite 126]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 84 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.8 Gebäudeabbruch / befestigte Außenanlagen

Hinweis Entsorgung:

U

Hinweis Entsorgung:

n

Die Pauschalpreise umfassen ausschließlich die in der jeweiligen Position ausdrücklich beschriebenen Bauteile und die dort genannten Abfallqualitäten. Abweichende tSchadstoffbelastungen bzw. Abfallqualitäten und deren Entsorgung sind nicht Bestandteil der Pauschale und werden über die hierfür vorgesehenen Positionen bzw. gesondert vergütet.

e

1.8.146 Totalabbruch oberirdische Bauteile EG -DG Sozialgebäude

r

Totalabbruch der verbliebenen oberirdischen

l

Gebäude-Rohbauteile des Sozialgebäudes A3 Nr. 01,

a

von Decke über UG bis First, gemäß ZTV, schadstofffregi bestehend aus: e

  • Decke ü. EG als n
  • Stahlbetondecke, Dicke ca. 15 - 18 cm, ca. 200 m²

  • Deckenputz, Dicke ca. 15 mm,

n

  • Unterzug 30/30, L= 2,60 m

i

  • Überzug 24/10, L = 4,50 m

c

  • Kniestock / Ringanker, Länge ca. 68 m

h

  • Innenwände in unterschiedlichen Dicken,

t

beidseitig verputzt aus Ziegelmauerwerk, ca. 166 m²

  • Außenwände, Dicken ca. 40 - 45 cm, beidseitig verputzt aus Ziegelmauerwerk, cab. 250 m²
  • Sonstiges e
  • Abbruch 20 St Natursteinfensterbänke a
  • Kamin 67x54 gemauert, verputzt, Höhe ca. 8 m

r

Gebäudeabmessungen:

b

  • Gebäudelänge: ca. 27 m

e

  • Gebäudebreite: ca. 8 m

i

  • Höhe: ca. 3,20 - 8 m, OK Decke ü.KG bis First

t

  • Umbauter Raum: ca. 1.130 m3

b

Das Abbruchmaterial ist chargenweise zu separieren / erfassen,

a

einschl. Materialbearbeitung und -transport. Die Transport- und Entsorgungskosten von nicht kontaminierten Stoffen undr Materialien, mineralischer Bauschutt Z0 und Z1.1 gemäß Eckpunktepapier sowie Hölzer bis einschl. Klasse AIII ist einzukalkulieren. * Abrechnung pauschal für kompletten Abbruch Gebäudeteil Sozialgebäude A3 Nr. 01, EG + DG

1,000 psch 1.8.147 Totalabbruch unterirdische Bereiche UG Sozialgebäude Totalabbruch der verbliebenen unterirdischen

Gebäude-Rohbauteile des Sozialgebäudes A3 Nr. 01

von OK Decke ü. UG bis UK Fundamente, *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 127]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 85 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR von OK Decke ü. UG bis UK Fundamente,

gemäß ZTV,

U

schadstofffrei

n

bestehend aus:

t

  • Decke ü. UG als

e

  • Stahlbetondecke, Dicke ca. 20 cm, ca. 222 m²

r

  • Deckenputz, Dicke ca. 20 mm, teils mit Unterzügen
  • Zemenltestrich, Dicke ca. 40 mm,
  • Bodenplaatte UG aus
  • Stahlbeton,g Dicke ca. 15-20 cm, ca. 222 m²
  • Stahlbetonfundeamente unter allen tragenden Wänden, Querschnitt bis ca. 100/50 cm,

n

  • Innenwände in unterschiedlichen Dicken, ca. 135 m²

beidseitig verputzt aus Ziegelmauerwerk

n

  • Außenwände, Dicken ca. 30-50 cm, ca. 230 m²

i

innenseitig überwiegend verputzt aus Stahlbeton

c

im teilweise hinterfüllten Ostteil Außenputz

h

im hinterfüllten Bereich Schwarzabdichtung / bituminöse Beschichtung (separate Position) t einschl. 2 Begrenzungswände Lichtgraben, aus Beton beschichtet, mit Streifenfundament, 4 m² und 7 m² b einschl. Wände Treppenabgang KG, aus Beton besechichtet, mit Streifen- fundament

a

  • Treppenanlage innen als Stahlbetontreppe

r

  • mit Betonwerksteintritten, Dicke 40 mm

b

  • UG - EG: 14 Stg., 1/4 Wendel, Breite 1 m

e

  • Treppenanlage außen als Stahlbetontreppe, gerade

i

  • UG - EG: 14 Stg., Breite 1,40 m, Länge 4,10 m

t

  • Sonstiges
  • Abbruch Lichtschächte aus Beton, 5 Stück, b L/T/H= 130/65/150 cm, Dicke 14 cm a mit Metall-Gitterrost (separate Position), r
  • Abbruch Lichtschächte aus Beton, 2 Stück, * L/T/H= 130/84/200 cm, Dicke 10 cm

mit Metall-Gitterrost (separate Position),

  • Abbruch Eingangsstufen, 2 St, L/T/H 140-142/50-60/17-19

  • Abbruch Naturstein-/Betonfensterbänke, 5 St à 2,40 m, 4 St à 1,10 m

  • Betontrog auf Betonfüßen gelagert, H ges. 42 cm, L/B/T 195/72/25 cm

Wanddicke 40 mm (sh. auch Foto-Nr. 20250603_120831)

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[Seite 128]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 86 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Wanddicke 40 mm (sh. auch Foto-Nr. 20250603_120831)

  • Kamin 67x54 gemauert, verputzt, Höhe ca. 2,6 m

U

Gebäudeabmessungen:

n

  • Gebäudelänge: ca. 27 m

t

  • Gebäudebreite: ca. 8 m

e

  • Höhe: ca. 2,80 - 3,00 m

r

ab UK Fundamente bis OK Decke ü. UG,

  • Umbaulter Raum: ca. 685 m3 Das Abbrucahmaterial ist chargenweise zu separieren / erfassen, einschl. Mategrialbearbeitung und -transport. Die Transport- uend Entsorgungskosten von nicht kontaminierten Stoffen und Materialien, mineralischer Bauschutt Z0 und Z1.1 gemäß Eckpunktepapier sowie Hölzer bis einschl. Klasse AIII ist einzukalkulieren.

n

Abrechnung pauschal für kompletten Abbruch Gebäudeteile

n

1,000 psch 1.8.148 Totalabbruch oberirdische Baiuteile EG Geräteschuppen A3 Nr. 02 Totalabbruch der verbliebenen oberirdischen

c

Gebäude-Rohbauteile des Geräteschuppen A3 Nr. 02

h

von Decke über UG bis First, gemäß ZTV,

t

schadstofffrei

bestehend aus:

b

  • 1 Außenwand, Dicke ca. 30 cm,
  • beidseitig verputzt aus Stahlbeton, ca. 30 me² durchzogen mit diversen wandbündig abgeschnittenean Stahlprofilen
  • Sonstiges r
  • Kamin 165x59 gemauert, verputzt, Höhe ca. 2,15 m ab OK FFB

b

  • Waschtrog aus Beton L/B/H 140/74/ca. 64, Wanddicke 8cm

e

Gebäudeabmessungen gesamt (inkl. Holz):

i

  • Gebäudelänge: ca. 12,5 m

t

  • Gebäudebreite: ca. 5 m

b

  • Höhe: ca. 2,40 m

a

Das Abbruchmaterial ist chargenweise zu separieren / erfassen,

r

einschl. Materialbearbeitung und -transport. Die Transport- und Entsorgungskosten von nicht kontaminierten Stoffen und Ma*terialien, mineralischer Bauschutt Z0 und Z1.1 gemäß Eckpunktepapier sowie Hölzer bis einschl. Klasse AIII ist einzukalkulieren.

Abrechnung pauschal für kompletten Abbruch Gebäudeteil Geräteschuppen

A3 Nr. 02, EG

1,000 psch

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[Seite 129]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 87 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1.8.149 Totalabbruch unterirdische Bereiche Geräteschuppen A3 Nr. 02 Totalabbruch der verbliebenen unterirdischen

U

Gebäude-Rohbauteile des Geräteschuppen A3 Nr. 02 nvon OK Decke ü. UG bis UK Fundamente, tgemäß ZTV, beestehend aus:

  • Decke ü. UG als

r

  • Stahlbetondecke, Dicke ca. 15 cm, ca. 62,5 m²

l

mit Lichtausschnitt aus Glasbausteinen und Stahlträgern 82x82 cm

a

  • Zementestrich, Dicke ca. 60 mm, ohne Beschichtung

g

  • 3-seitig umlaufende Betonaufkantung B/H 27/25 cm, Länge ca. 23 m

e

  • einschl. Eingangsrampe 220x55 cm, H bis 25cm

n

  • OK Aufkantung Decke ü.KG bis OK Wand
  • Bodenplatte UG aus
  • Beton, unbeschichtet, snichtbar ca. 25 m²
  • Betonpodest unbeschichtet,i L/B/H 222/175/10 cm
  • Frostschürzen / Fundamente bics ca. 100/50 cm
  • Innenwand und Kaminabmauerung, Dicke 24 cm, 7 - 8 m²

h

aus Ziegelmauerwerk verputzt

t

  • Außenwände, Dicken ca. 50 - 90 cm, ca. i. M. 59 m³
  • aus Stahlbeton, innenseitig verputzt

b

durchzogen mit diversen wandbündig abgeschnittenen Stahlprofilen

e

im hinterfüllten Bereich Schwarzabdichtung / bituminöse Beschichtung

a

(separate Position)

r

  • 1 Türöffnung in mehreren Lagen ausgemauert B/H 98/200 cm, sh. auch Foto-Nr. 20250612_102511 b
  • Sonstiges e
  • Kamin sh. Innenwände i
  • Nische Materialrutsche 1,5 m², sh. auch Foto-Nr. 20250612_101547

t

Gebäudeabmessungen:

b

  • sichtbare Gebäudelänge: ca. 7,80 m

a

  • sichtbare Gebäudebreite: ca. 3,20 m

r

  • Höhe: ca. 2,10 m

*

ab OK Bodenplatte bis OK Decke ü. UG,

  • Umbauter Raum: ca. 90 m3

Das Abbruchmaterial ist chargenweise zu separieren / erfassen,

einschl. Materialbearbeitung und -transport.

Die Transport- und Entsorgungskosten von nicht kontaminierten Stoffen und Materialien, mineralischer Bauschutt Z0 und Z1.1 gemäß Eckpunktepapier sowie Hölzer bis einschl. Klasse AIII ist einzukalkulieren.

Abrechnung pauschal für kompletten Abbruch KG Geräteschuppen. *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 130]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 88 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Abrechnung pauschal für kompletten Abbruch KG Geräteschuppen.

U

1,000 psch

n

1.8.150 Bitumenanstrich abbrechen im Zuge Totalabbruch UG Entfernen und separieren von kontaminierten Bitumenanstrich (PAK)

t

auf Kelleraußenwände aus Beton im Rahmen des Totalabbruchs.

e

  • Bitumenanstrich beim Abbruch separieren

r

durch abfräsen,

l

  • fachgerechtes demontieren, abtransportieren und entsorgen

a

  • Abbruch staubarm mit Schutzkleidung

g

Die Vorgaben der TRGS 551 sind zu berücksichtigen.

e

Abrechnung pro m2 beschichteter Wandfläche.

n

286,000 m2 1.8.151 Rückbau TS Beton Hoffläche nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 D bis 10cm Geräteeinsatz mgl.

n

Stoffe STLB-Bau 2026-04 084 6384

i

Rückbau der Betontragschicht aus Normalbeton, Betonfestigkeitsklasse nach Prüfung, Betonfestigkeitsklasse 'B25 - B20' in Hofflächen, nicht schadstoffcbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, gemäß Analyse, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 hkN/m3, Dicke bis 10 cm, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Geräte ohne Beschränkung, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zertkleinerung, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'eine Über-/Unter schreitung der Betondruckfestigkeit(en) (Nennfestigkeiten bzw. charakteristische Festigkeiten) bis zu 2 Druckfestigkeitsstufen ist einzukalkulieren' .

b

3,000 m3 e 1.8.152 Rückbau Asphaltdeckschicht Asphaltbeton Hoffläche nicht schadstoffbelastet 0,23kN/m2/cm D 3-6cm Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170302 Vergüt.Entsorg. AN

a

STLB-Bau 2026-04 084 6389 Rückbau der Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton, in rHofflächen, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Flächenlast des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 0,23 kN/m2/cm, Dicke über 3 bis 6 cm, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht der Gerätbe ohne Beschränkung, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW dees AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische, Mengenermittlung nach Aufmaß,

i

Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

t

6,000 m3

b

Gesamatbetrag:

r

Gesamtbetrag:

*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 131]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 89 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2 Schadstoffentsorgung

2.1 Fachspezifische Baustelleneinrichtung

U

2.1.153 Fachspezifische Baustelleneinrichtung einrichten

n

Über die allgemeine Baustelleneirichtung des AG (siehe Baubeschreibung) hinausgehende fachspezifische Baustelleneinrichtung des AN:

t

Fachspezifisches Einrichten und Räumen der Baustelle für Leistungen des AN entsprechend den geültigen Vorschriften und Auflagen. Nebern den Leistungen gemäß VOB/C sind folgende Leistungen, sofern diese nicht in gesonderten Positionen aufgeführt werden, mit einzukalkulieren:

l

An- und Abtransport aller benötigten Geräte, Maschinen und Materialien für den Baustellenbetrieb und die fachgerechte Schadstoffentsorgung gem. TRGS 519, TRGS 521 (inkal. PSA etc.). Betrifft insbesondere auch Industrievakuumsauganlagen, Gerät baumustergeprüft, Typklasse H, geeignet für den Asbesteinsatz in ausreichender Anzahl für dieg gesamte Dauer der Maßnahme. Bereitstelelen und Betreiben einer Sprechverbindung zwischen Arbeits- und Weißbereich gemäß TRGS 519

n

Materialcontainer

Anträge einschli eßlich der Gebühren für bauaufsichtliche, polizeiliche, amtliche, verkehrsrechtliche, berufsgenossenschaftliche o.ä. Anzeigen, Bescheide, Zulassungen, Prüfungen etc. n Asbestanzeige beim GAA

i

Über die allgemeine Baustelleneinrichtung hinausgehende, für die Ausführung der Sanierung

c

erforderliche Anschlüsse für die Versorgung des Baubetriebs sind an den notwendigen Stellen vorzusehen. Das sanierungsbedingte Abwasser ist in geeigneter Form durch den AN aufzufangen und zu entsorgen. h Sämtliche Aufwendungen für Geräte, Matterial, und Montage für die erforderlichen Anschlusspunkte werden mit dieser Position pauschal vergütet. Der Betrieb wird mit der Vorhalteposition der Baustelleneinrichtung vergütet, sofern keine besonderen Positionen vorgesehen sind.

1,000 psch

b

2.1.154 Rückbau der fachspezifischen Baustelleneinrichtung Rückbau der fachspezifischen Baustelleneinrichetung inklusive Restmaterialien, ggf. aufgestellte Materialcontainer usw. nach Beendigung der Arbeiten des AN, besenreine Übergabe der Außenflächen.

a

1,000 psch

r

2.1.155 Vorhaltung und Betreiben der fachspezifischen BE Sämtliche Kosten für die Vorhaltung und Betrieb der facbhspezifischen BE des AN einschließlich der Verbrauchsmaterialien und der regelmäßigen Reinigung der vom AN genutzten Gehwege und der Fahrflächen sowie Führen eines Bautagebuches und Reinigung der Baustelle, der fachspezifischen Baustelleneinrichtung, Geräte und Maschinen e

i

4,000 Wo t 2.1.156 Schutzausrüstung für Dritte

b

Bereitstellen, Vorhalten, Reinigen und Entsorgen der persönlichen Schutzausrüstung für Bauleitung, BG, Gewerbeaufsicht, Rettungsdienste und Messinstitut in ausreichender Anzahl.

a

Schutzanzug Typ TYVEK PRO-TECH oder vergleichbar, Größen bis XXL

r

Es sind ständig mindestens 5 komplette Garnituren auf der Baustelle vorzuhalten, bestehend aus:

*

  • Einweg- oder Mehrwegschutzanzug

  • Einwegschutzmasken mit P3-Filter

  • Überschuhe zum Schutzanzug bis Schuhgröße 48

  • Latexhandschuhe

Die Schutzausrüstung ist nach der Benutzung fachgerecht zu dekontaminieren oder zu entsorgen. Der Verbrauch ist zu dokumentieren.

Die Vergütung erfolgt je benutztem Schutzanzug auf

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 132]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 90 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die Vergütung erfolgt je benutztem Schutzanzug auf

Nachweis.

U

20,000 St

n

2.1.157 Schichtbuch Sanierung Asbest In Absprache mit der Bauleitung ist ein Schichtbuch zu führen. Im Schichtbuch sind alle

t

Personen mit Angabe der Aufenthaltszeit im Schwarzbereich zu dokumentieren; dazu zählen auch Mitarbeiter des AG, des GAA, der BG und andere.

e

Arbeitstäglich sind die ausgeführten Leistungen im Schwarzbereich zu dokumentieren.

r

Die Vergütung erfolgt pauschal für alle Schwarzbereiche.

l

1,000 psch 2.1.158 Beschilderaung auf der Baustelle Beschilderung der Baustelleneinrichtung sowie der Sanierungsabschnitte mit Hinweis-, Gebots- und Verbotsscghildern herstellen, vor- und unterhalten und wieder demontieren. Die Beschilderung ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften, UVV, TRGS 519, STVO, usw. auszuführen. Dazu zählen insbesondere: e

  • Sicherheits- und Fluchtwegbeschilderung

n

  • Erste Hilfe und Feuerlöscherhinweise

  • Kennzeichnung von Sanierungsbereichen /

n

Schwarzbereichen

i

  • Kennzeichnung der Container

c

Sämtliche Aufwendungen für Geräte, Material, Hilfskonstruktionen und Montage werden mit dieser Position vergütet. Der ursprüngliche Zustand ist mit dem Räumen des jeweiligen Bereiches wieder

h

herzustellen. Der Betrieb wird mit der allgemeinen Baustelleneinrichtung oder gesonderten Positionen vergütet.

t

Bei Arbeiten im Außenbereich ist der Arbeitsbereich mit Flatterband und Hinweisschildern geeignet zu kennzeichnen.

Die Vergütung erfolgt pauschal für die Sanierung.

b

1,000 psch e 2.1.159 Beleuchtung Sanierungsbereiche Für die Dauer der Sanierungsarbeiten ist eine dena örtlichen Anforderungen entsprechende Ausleuchtung der Sanierungsbereiche herzustellen, vorzuhalten, mehrfach umzusetzen und nach Beendigung der Sanierungsarbeiten wieder abzubauen, zu reinigen und abzufahren.

r

Alle geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind hierbei zu beachten.

b

Sämtliche Aufwendungen für Geräte, Material, Hilfskonstruktionen und Montage werden mit dieser Position vergütet. e Die Vergütung erfolgt pauschal für die Sanierung. i 1,000 psch t 2.1.160 Gesamtdokumentation Die durchgeführten Separations-, Entkernungs- und Entsorgungsmaßnahbmen sind vom AN umfassend zu dokumentieren.

a

Die erforderlichen Unterlagen in Form von Bautagebüchern, Entsorgungsnachweisen, Meßprotokollen und sonstigen Unterlagen sind der AG-Bauüberwachung vorab im Rahmen der Arbschlagsrechnungen sowie nochmals zusammengefasst nach Beendigung aller Arbeiten spätestens zusammen mit der Schlußrechnung zu übergeben.

*

Folgende Unterlagen/Daten müssen in der Dokumentation mindestens enthalten sein:

  • alle geführten Bautagebücher

  • Messprotokolle und Aufmaßblätter (vom Auftragnehmer und der AG-Bauüber-

wachung unterzeichnet)

  • genehmigte Entsorgungs- und Verwertungsnachweise (in Kopie)

  • notwendige Annahmegenehmigungen (in Kopie)

  • Durchschläge der für den Auftraggeber bestimmten Begleitscheine / Wiege- *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 133]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 91 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Durchschläge der für den Auftraggeber bestimmten Begleitscheine / Wiege-

scheine / Entsorgungsnachweise

U

  • die Massenaufstellungen des Bauvorhabens in Papierform sowie in der

n

Schlußfassung auch in Digitalform (Excel - Tabellen)

t

  • die Dokumentation gefährliche Abfälle

e

  • Fotodokumentation

r

Für die Abschlußdokumentation sind vom Auftragnehmer u.a. folgende Gesetze und Verordnungen zu beachten:

l

  1. Abfallverzeichnis - Verordnung (AVV)

a

  1. Deponieverordnung (DepV)

g

  1. Nachweisverordnung (NachwV)

e

n

1,000 psch 2.1.161 Koordination Raumluftm essung Koordination von Probenahmeterminen, Betreuung der Probenehmer vor Ort

n

inkl. (Verlegen Stromanschlüsse etc.)

i

Die Abrechnung erfolgt pro Messbereich

c

h

2,000 St

t

Gesamtbetrag:

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 134]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 92 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2.2 Dekontaminationsanlagen

Hinweis

U

Alle Schleusen sind in Menge, Größe, Ausführung und Ausstattung der örtlichen Situation herzustellen, sodass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden und ein termin- und nfachgerechter Arbeitsablauf gewährleistet ist. tDie Anlagen sind komplett zu liefern, funktionsfähig herzustellen, gegebenenfalls umzustellen und für die Dauer der Arbeiten vorzuhalten.

e

In die Vorhaltung sind alle Betriebs-, Reinigungs- und Wartungskosten einzurechnen.

r

Personalschleusen

l

Personalschleusen

a

2.2.162 4-Kammer-Personalschleuse

g

Herstellen, Vorhalten, Unterhalten, Betreiben, Reinigen und Abbauen einer

e

4-Kammer-Personaldekontaminationsanlage für die Dauer der Sanierungsarbeiten. Aufbau und Einrichtung sind entsprechend den Vorgaben der TRGS 519 auszuführen. Alle Anschlüsse und Zuleitungen für dien Wasser - und Stromversorgung und die Abwasserentsorgung sind vorzusehen. Das Abwasser der Anlage muss durch geeignete Filtereinheiten von Asbestfasern gereinigt werden. Die Filter sind in regelmäßigen Abständen zu wechseln.

Die gesamte Schleuseneinrichtung ist täglich gründlich nass zu reinigen und ggf. zu

n

desinfizieren.

i

c

1,000 St Materialschleusen

h

Materialschleusen 2.2.163 2-Kammer-Materialschleuse

t

Herstellen, Vorhalten, Unterhalten, Betreiben und Abbauen einer 2-Kammer- Materialdekontaminationsanlage für die Dauer der Sanierungsarbeiten. Aufbau und Einrichtung sind entsprechend den Vorgaben der TRGS 519 auszuführen. Alle Anschlüsse und Zuleitungen für die Wasser- und Stromversorgung und die Abwasserentsorgung sind vorzusehen. Das Abwasser der Anlage muss durch geeignete Filtereinheitenb von Asbestfasern gereinigt werden. Die Filter sind in regelmäßigen Abständen zu wechseln.

e

Die gesamte Schleuseneinrichtung ist täglich gründlich nass zu reinigen und ggf. zu desinfizieren. Definierte Zuluftöffnungen sind vorzusehen.

a

Die Größe der Schleuse ist den baulichen Gegebenheiten und den Abmessungen des ein - oder auszuschleusenden Materials und Geräts anzupassen. r

b

1,000 St e Unterdruckhaltung / Luftwechsel Unterdruckhaltung / Luftwechsel i 2.2.164 Unterdruckhaltung Sanierungsbereich Asbest bis 100m³ Herstellen des Unterdrucks von mindesten 20 Pascal während der Atrbeiten und mindestens 10 Pascal während der sonstigen Zeiten im Sanierungsabschnitt.

b

Jedes Unterdruckgerät muss gemäß TRGS 519 geprüft sein mit Prüfzeugnis und Geräteabnahmemessung. Der Messbericht für jedes Gerät mit Angabe der Saerien - oder Gerätenummer muss vor der Inbetriebnahme vorliegen. Liegt kein Prüfzeugnis vor, ist die Messung am Aufstellort auszuführen. Die Kosten für den Nachweis gemäß TRGS 519 sind einzukalkulieren. Nach jedem Wechsel eines Hauptfilters ist ein neuer Nachweis der Abluftqualitärt zu führen. Filterwechsel und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem Gerätesachkundigen ausgeführt werden. Die Kosten der notwendigen Geräteabnahmen sind einzukalkulieren. Die Abluft *der Anlage ist ins Freie abzuführen. Die Filtereinheit mit dem Hauptfilter ist direkt an den Sanierungsabschnitt anzuschließen. Die Verbindung mit dem Unterdruckgerät erfolgt über stabile, flexible Schlauchleitungen - Lutten. Lutten dürfen Fluchtwege oder den sonstigen Betrieb und die Sicherheit im Objekt nicht beeinträchtigen. Sämtliche Montagematerialien und Hilfskonstruktionen sind einzukalkulieren.

Luftwechselrate: mindesten 8 - fach.

Größe des Sanierungsbereiches: bis 100 m³

1,000 St

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 135]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 93 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2.2.165 Unterdruckhaltung Sanierungsbereich Asbest bis 100m³ Herstellen des Unterdrucks von mindesten 20 Pascal während der Arbeiten und mindestens 10 Pascal während der sonstigen Zeiten im Sanierungsabschnitt.

U

Jedes Unterdruckgerät muss gemäß TRGS 519 geprüft sein mit Prüfzeugnis und nGeräteabnahmemessung. Der Messbericht für jedes Gerät mit Angabe der Serien - oder Gerätenummer muss vor der Inbetriebnahme vorliegen. Liegt kein Prüfzeugnis vor, ist die Messung am tAufstellort auszuführen. Die Kosten für den Nachweis gemäß TRGS 519 sind einzukalkulieren. Nach jedem Wechsel eines Hauptfilters ist ein neuer Nachweis der Abluftqualität zu führen. Filterwechsel und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem Gerätesachkundigen ausgeführt werden. Deie Kosten der notwendigen Geräteabnahmen sind einzukalkulieren. Die Abluft der Anlage ist ins Freie abzuführen. Die Filtereinheit mit dem Hauptfilter ist direkt an den Sanierungsabschnitt anzurschließen. Die Verbindung mit dem Unterdruckgerät erfolgt über stabile, flexible Schlauchleitungen - Lutten. Lutten dürfen Fluchtwege oder den sonstigen Betrieb und die Sicherheit im Objekt nicht beeinträchtigen. Sämtliche Montagematerialien und

l

Hilfskonstruktionen sind einzukalkulieren. Luftwechsealrate: mindesten 8 - fach. Größe des Sangierungsbereiches: bis 50 m³ Ausführung: Kelleer Geräteschuppen 1,000 St n 2.2.166 Messen des Differenzdrucks Messen des Differenzdr ucks zwischen Schwarzbereich und Weißbereich. Alle hierfür benötigten Gneräte, Leitungen und Installationen sind einzukalkulieren. Die Differenzdruckmesseinrichtung muss mindestens mit einem akustischem Alarmgeber gekoppelt sein. Eine Alarmierung erfolgt sobald der geforderte Differenzwert unter den vorgeschriebenen Wert

i

fällt. Der Differenzdruck ist kontinuierlich aufzuzeichnen. Die Messstreifen sind je Sanierungsabschnitt zu kennzeichnen und zu übergeben. Bei einem Druckabfall unter diec geforderten Werte von 20 Pascal oder 10 Pascal ist die Ursache im Bautagebuch zu dokumentieren. Die Lage der Messpunkte sind mit der Bauleitungh abzustimmen. Anzahl der Messpunkte: 1

t

Die Position wird pauschal pro Sanierungsbereich vergütet.

2,000 St

b

2.2.167 Zu-/Abluftöffnungen herstellen Einbau Auslasselemente in erforderlicher Anzahel gemäß Bedarf des AN in Außenbereich/-wände der Sanierungsbereiche, inkl. Rückschlagklappen und Filter.

a

Einschl. Anschlussarbeiten, vorhalten und abbauen. Zuluftelemente für Luftwechsel, selbsttätig schließernd, in die Außenbereich/-wände des Schwarzbereichs einbauen, vorhalten und abbauen.

b

Die Vergütung erfolgt pro Sanierungsbereich pauschal.

e

1,000 St

i

t

Gesamtbetrag:

b

a

r

*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 136]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 94 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2.3 Abschottungsarbeiten Innenbereich

Hinweis

U

Abschottungen für Schwarzbereiche sind generell faserdicht auszuführen. Es dürfen nur schwer entflammbare Folien (B1) verwendet werden.

n

Nachbesserungen und Instandhaltung der Abschottungen sind in die entsprechenden Einheitspreise teinzurechnen. Reste von Klebebändern sind rückstandslos mit geeignetem Werkzeug bzw. Reinigungsmitteln zu entfernen. Bei allen Materialien (Holz, Folien etc.) der nachfolgenden Positionen ist die Entsorgung/Verwertung sowohl für Material als auch für Verschnitt in die

e

Einheitspreise einzukalkulieren. 2.3.168 Abschottung Türen, Fenster mit PE-Folie

r

Abschottung Türen, Fenster, Heizkörpernischen etc. mit PE-Folie

l

Herstellen und Vorhalten einer vollflächigen, staubdichten Vertikal- und Horizontalabschottung aus einer Lage PE-Folie für Türen, Fenster, Heizkörpernischen etc. PE-Folie (schwer entflammbar B1) mit waasserfestem Industrieklebeband befestigen und Stöße mindestens 30 cm überlappend mit wasserfestem Industrieklebeband abdichten. Alle Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse sind mit wasserfestem gIndustrieklebeband abzudichten. Folienstärke: 0,5 mm

e

Durchdringungen der Abschottung sind inklusive aller erforderlichen Anpassungs- und Abdichtungsarbeitenn mit einzurechnen. Dazu zählen auch die Abdichtarbeiten an Kabel- und Rohrdurchführungen. Nach Abschluss der Entsorgungsarbeiten ist die Abschottung vollständig, auszubauen und abzutra nsportieren. Die Entsorgungskosten sind in die Position einzurechnen. Beschädigungen am Bestand durch das Abdichten der Abschottungen sind auszubessern.

n

Die Position wird nach m² Schottfläche im eingebauten Zustand vergütet.

i

100,000 m2

c

2.3.169 Vertikale Abschottung Herstellen und Vorhalten einer vollflächigen, staubdichten Vertikalabschottung aus einer Lage

h

PE - Folie auf einer Unterkonstruktion. PE - Folie (B1) mit wasserfestem Industrieklebeband befestigen und Stöße mindestens 30 cm überlappend mit wasserfestem Industrieklebeband staubdicht abdichten. Alle Wand-, Bodten- und Deckenanschlüsse sind mit wasserfestem Industrieklebeband staubdicht abzudichten.

Folienstärke: 0,5 mm

b

Durchdringungen der Abschottung bis 0,25 m sind inklusive aller erforderlichen Anpassungs - und Abdichtungsarbeiten einzurechnen. Dazu zählen auch die Abdichtungsarbeiten für Kabel - und

e

Rohrdurchführungen.

a

Nach Abschluss der Entsorgungsarbeiten ist die Abschottung vollständig auszubauen und abzutransportieren. r Arbeitshöhe bis ca.: 2,5m

b

Die Position wird nach m² Schottfläche im eingebauten Zustand vergütet.

e

50,000 m2

i

t

Gesamtbetrag:

b

a

r

*

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[Seite 137]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 95 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2.4 Demontage Schadstoffe

2.4.170 Demontage Asbestzement-Platten im Innenraum

U

Demontage von verschraubten Asbestzementplatten an Wand gem. den Vorgaben der TRGS 519. Die Asbestzementplatten sind zerstörungsfrei zu demontieren, gemäß den Vorgaben des Entsorgers zu nverpacken und in zugelassene Behältnisse zu sammeln und in die Container des Entsorgers zu transportieren.

t

Maße der Asbestzementplatten ca. 0,45 m auf 0,60 m

e

Arbeitshöhe bis ca. 2 m.

r

Die Entsorgung / Verwertung erfolgt über eine gesonderte Position auf Nachweis. Die Verlgütung erfolgt pro Asbestzementplatte.

a

6,000 St 2.4.171 Demontage Heizkörper mit asbesthaltigen Dichtungen

g

Demontage und fachgerechte Entsorgung von Rippenheizkörpern mit asbesthaltigen Dichtungen (Kontermuttern und Zwischendichtungen zwischen den einzelnen Rippen).

e

Die Rippenheizkörper sind zu demontieren und in einen Schwarzbereich zu verbringen. Dort Demontage und Trennnung von asbesthaltigen Materialien. Reinigung der Metallbauteile, verpacken, ausschleusen, zum Container verbringen und entsorgen.

Ausführung einschl. Konsolen, Halterungen, Auflagekonstruktionen, Verschraubungen, Armaturen.

n

Gliederanzahl bis 25 Rippen

i

Bauhöhe i. d. R. 50 - 110 cm Bautiefe 10 - 25 cm c Die Vergütung erfolgt pro Stück Hehizkörper im eingebauten Zustand.

t

10,000 St 2.4.172 Demontage Heizkörper mit asbesthaltigen Dichtungen von 26 - 35 Rippen Demontage und fachgerechte Entsorgung von Rbippenheizkörpern mit asbesthaltigen Dichtungen (Kontermuttern und Zwischendichtungen zwischen den einzelnen Rippen).

e

Die Rippenheizkörper sind zu demontieren und in einen Schwarzbereich zu verbringen. Dort Demontage und Trennung von asbesthaltigen Materialien. Reinigung der Metallbauteile, verpacken,

a

ausschleusen, zum Container verbringen und entsorgen. Gliederanzahl von 26 - 35 Rippen r Bauhöhe i. d. R. 50 - 80 cm b Bautiefe 10 - 15 cm e Die Vergütung erfolgt pro Stück Heizkörper im eingebauten Zusitand.

t

10,000 St b 2.4.173 Demontage Heizkörper mit asbesthaltigen Dichtungen von 36 - 45 Rippen Demontage und fachgerechte Entsorgung von Rippenheizkörpern mit asbestahaltigen Dichtungen (Kontermuttern und Zwischendichtungen zwischen den einzelnen Rippen).

r

Die Rippenheizkörper sind zu demontieren und in einen Schwarzbereich zu verbringen. Dort Demontage und Trennung von asbesthaltigen Materialien. Reinigung der Metallbauteile, verpacken, ausschleusen, zum Container verbringen und entsorgen. * Gliederanzahl von 36 - 45 Rippen

Bauhöhe i. d. R. 50 - 80 cm

Bautiefe 10 - 15 cm

Die Vergütung erfolgt pro Stück Heizkörper im eingebauten Zustand.

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 138]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 96 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

2,000 St 2.4.174 UDemontage asbesthaltige Brandschutztüre 0,51 x 0,51 m Demontage von asbesthaltiger Brandschutztüre inkl. der Metalleckzargen. Die Türe ist zu demontieren und in einen Schwarzbereich zu verbringen. Dort Zerlegen des Türblatts, ggf.

n

Trennung von asbesthaltigen Materialien, Reinigung des Metallkörpers. Sortenreines Verpacken, Ausschleusen, zum entsprechenden Container verbringen und zu entsorgen.

t

Ausbauort: UG

e

Abmessungen ca.: 0,51 x 0,51 m

r

Die Vergütung erfolgt je ausgebauter Brandschutztür.

l

Die Entsorgung / Verwertung erfolgt über eine gesonderte Position auf Nachweis.

a

1,000 St 2.4.175 Demontage asbgesthaltige Brandschutztüre 88,5 x 2,01 m Demontage von asbesthaltiger Brandschutztüre inkl. der Metalleckzargen. Die Türe ist zu demontieren und ein einen Schwarzbereich zu verbringen. Dort Zerlegen des Türblatts, ggf. Trennung von asbesthaltigen Materialien, Reinigung des Metallkörpers. Sortenreines Verpacken, Ausschleusen, zum entsprechenden Container verbringen und zu entsorgen.

n

Ausbauort: UG

Abmessungen ca.: 88,5 x 2,01 m

n

Die Vergütung erfolgt je ausgebauter Brandschutztür.

i

Die Entsorgung / Verwertung erfolgt über eine gesonderte Position auf Nachweis.

c

2,000 St 2.4.176 Demontage asbesthaltige Brandschuthztüre 1,01 x 2,01 m Demontage von asbesthaltiger Brandschutztüre inkl. der Metalleckzargen. Die Türe ist zu demontieren und in einen Schwarzbereitch zu verbringen. Dort Zerlegen des Türblatts, ggf. Trennung von asbesthaltigen Materialien, Reinigung des Metallkörpers. Sortenreines Verpacken, Ausschleusen, zum entsprechenden Container verbringen und zu entsorgen.

Ausbauort: UG, 1. OG

b

Abmessungen ca.: 1,01 x 2,01 m

e

Die Vergütung erfolgt je ausgebauter Brandschutztür.

a

Die Entsorgung / Verwertung erfolgt über eine gesonderte Position auf Nachweis.

r

4,000 St 2.4.177 Demontage asbesthaltige Dichtschnur/Türeinlage in Kaminb-Revisionstür Demontage asbesthaltige Kamin-Revisionstür inkl. Rahmen und asbesthaltiger Dichtschnur / Türeinlage. Die Dichtung ist faserdicht abzukleben und diee Kamin-Revisionstüren sind vorsichtig zu demontieren, faserdicht zu verpacken und in einen bereits bestehenden Schwarzbereich zu verbringen. Dort Zerlegung der Revisionstüren, Trennung von asbesthaltigen Materialien,

i

Reinigung des Metallkörpers. Verpacken, ausschleusen, zum Container verbringen und zu entsorgen.

t

Ausbauort: KG, EG, DG

b

Abmessung ca. 18-40 x 25-40 cm

a

Die Vergütung erfolgt pro demontierter Kamin-Revisionstür

r

Die Entsorgung / Verwertung erfolgt über eine gesonderte Position auf Nachweis.

*

5,000 St 2.4.178 Demontage asbesthaltige Flachdichtungen bis DN 100 Asbesthaltige Flachdichtungen aus Flanschverbindungen von Rohrleitungen oder Armaturen gem. BIA 664-Verfahren (DGUV Informagtion 201-012) auszubauen und entsorgen.

Áusbauort: UG - 1. OG

Abmessungen:bis DN 100

Die Position wird vergütet je ausgebauter Flachdichtung / Flanschenpaar.

Die Entsorgung / Verwertung erfolgt über eine gesonderte Position auf Nachweis.

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[Seite 139]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 97 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die Entsorgung / Verwertung erfolgt über eine gesonderte Position auf Nachweis. U24,000 St 2.4.179 Demontage KMF-Rohrisolierung bis DN 50 nRückstandsfreie Demontage der KMF-Rohrisolierung (Kat. 1B gem. TRGS 905) von Rohrleitungen bis DN 50, inkl. Kaschierung (Kunststoff, Pappe, Blech, etc.).

t

Erschwernisse für die Reinigung korrodierter Rohrleitungsoberflächen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.Die KMF ist gemäß den Vorgaben des Entsorgers zu verpacken und in zeugelassene Behältnisse zu sammeln und in die Container des Entsorgers zu transportieren. Arberitshöhe bis ca.: 2,40 m Leitunglsdurchmesser: bis DN 50 Hinweis:

a

In Teilbereichen sind die Platzverhältnisse zum Ausbau der KMF-Isolierung beengt (geringer seitlicher ungd/oder vertikaler Freiraum). Dies ist in die Position einzurechnen. Die Vergütung erefolgt pro lfm. 150,000 m n 2.4.180 Wie vor, jedoch KMF-Rohrislolierung bis DN 150 Wie vor, jedoch KMF-Rohrisolierung bis DN 150 Die Vergütung erfolgt pron lfm

i

160,000 m 2.4.181 Wie vor, jedoch KMF-Rohrislolierung bis DN 250

c

Wie vor, jedoch KMF-Rohrisolierung bis DN 250

h

Die Vergütung erfolgt pro lfm

t

150,000 m 2.4.182 Demontage KMF hinter Abkofferungen Demontage KMF-Dämmungen der Kategorie 1B, als Dämmung hinter Abkofferungen, fachgerecht demontieren, unter Anwendung der Vorgaben der

b

TRGS 521, faserdicht verpacken. Die KMF in reißfeste Kunststoffsäcke (KMF-Säcke) mit Beschriftung/Warnhinweis faserdicht verpacken eund in bereitgestellte Transportbehältnisse vor Ort verladen.

a

Die verbliebenen Bodenbauteile/-flächen sind komplett mittels H-Sauger abzusaugen.

r

Die Vergütung erfolgt pro m² ausgebauter KMF-Dämmung im eingebauten Zustand, Dicke Dämmung ca. 6 - 8 cm.

b

Ausbauhöhe bis ca. 4 m, inkl. Gerüststellung für eigene Demontagen.

e

Ausführung : Dachausbau Dachstuhl

i

t

161,000 m2 2.4.183 Ausbau von Türen inkl. Zarge mit schwermetallhaltigen Anstrich, 2,5b-2,7m² Fachgerechter Ausbau von Holztüren inkl. Holzzarge mit schwermetallhaltigen Lack (Blei 510 mg/ kg) gem. den Vorgaben der TRGS 905 und TRGS 505 inklusive Transport zuam Container und Entsorgung

r

Die Vergütung erfolgt pro Türe.

*

Türe 1-flg., Größe ca. 2,50 - 2,70 m², Dicke ca. 70 mm

Die Entsorgung / Verwertung erfolgt über eine gesonderte Position auf Nachweis.

Ausführung: Haustüren Sozialgebäude

3,000 St 2.4.184 Ausbau von Fenstern inkl. Rahmen mit schwermetallhaltigen Anstrich1-flgl., Größe > 0,5 bis Fachgerechter Ausbau von Holzfenstern inkl. Holzrahmen mit schwermetallhaltigen Lack (Blei 510 mg/kg) gem. den Vorgaben der TRGS 905 und TRGS 505 inklusive Transport zum Container und

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[Seite 140]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 98 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Fachgerechter Ausbau von Holzfenstern inkl. Holzrahmen mit schwermetaElUlRhaltigen Lack (EBUlRei 510 mg/kg) gem. den Vorgaben der TRGS 905 und TRGS 505 inklusive Transport zum Container und Entsorgung UDie Vergütung erfolgt pro Fenster. nFenster 1-flgl., Größe > 0,5 bis <= 1,0 m² tDie Entsorgung / Verwertung erfolgt über eine gesonderte Position auf Nachweis. 4e,000 St 2.4.185 Ausbau von Fenstern inkl. Rahmen mit schwermetallhaltigen Anstrich1- / 2-flgl., Größe > 1,0 bis Fachrgerechter Ausbau von Holzfenstern inkl. Holzrahmen mit schwermetallhaltigen Lack (Blei 510 mg/kg) gem. den Vorgaben der TRGS 905 und TRGS 505 inklusive Transport zum Container und Entsorglung Die Vergütung erfolgt pro Fenster.

a

Fenster 1-flgl., 1 St. 2-flgl., Größe > 1,0 bis <= 1,5 m²

g

Die Entsorgung / Verwertung erfolgt über eine gesonderte Position auf Nachweis.

e

8,000 St

n

2.4.186 Ausbau von Fenstern inkl. Rahmen mit schwermetallhaltigen Anstrich2-flgl., Größe > 1,5 bis Fachgerechter Ausbau von Holzfenstern inkl. Holzrahmen mit schwermetallhaltigen Lack (Blei 510 mg/kg) gem. den Vorgaben der TRGS 905 und TRGS 505 inklusive Transport zum Container und Entsorgung

n

Die Vergütung erfolgt pro Fenster.

i

Fenster 2-flgl., Größe > 1,5 bis <= 2,0 m²

c

Die Entsorgung / Verwertung erfolgt über eine gesonderte Position auf Nachweis.

h

20,000 St 2.4.187 Ausbau von Fenstern inkl. Rahmen mit tschwermetallhaltigen Anstrich3-flgl., Größe > 2,0m² Fachgerechter Ausbau von Holzfenstern inkl. Holzrahmen mit schwermetallhaltigen Lack (Blei 510 mg/kg) gem. den Vorgaben der TRGS 905 un d TRGS 505 inklusive Transport zum Container und Entsorgung

b

Die Vergütung erfolgt pro Fenster.

e

Fenster 3-flgl., Größe > 2,0 m² Die Entsorgung / Verwertung erfolgt über eine gesaonderte Position auf Nachweis.

r

7,000 St 2.4.188 Beschichtung entfernen schadstoffbelastet Boden Estrich laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.

b

Beschichtung entfernen, schadstoffbelastet, Schadstoff EOX bis ca. 400 mg/kg, Abfall ist gefährlich, an Boden aus Estrich, Abtragungsverfahren nach Wahl des AN, jedoch Abtrag bis 5 mm, e Die Vorgaben der TRGS 524 sind zu berücksichtigen. i aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältertgröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

b

Ausführung im Sozialgebäude KG und DG, sowie im Geräteschuppen KG und EG.

a

Mengenermittlung nach Aufmaß.

r

323,000 m2

*

2.4.189 Bodenbelag Zementestrich abbrechen schadstoffbelastet D 4 cm 20kN/m3 v.Hand Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 084 6109 Abbruch des Bodenbelages aus Zementestrich, unbewehrt, als Estrich auf Dämmschicht, Abbruch Dämmung wird gesondert vergütet, ohne Beläge und Beschichtungen, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, schadstoffbelastet gemäß Analyse, Schadstoffe 'Reste von EOX' Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 2 (eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen), Abbruchdicke '4' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 20 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW

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[Seite 141]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 99 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge des BauwerkEinheit s,Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm ETURRGS 559, EUR aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, UVergütung der Entsorgung übernimmt AN, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Ausführung im DG' .

n

243,000 m2

t

e

Gesamtbetrag:

r

l

a

g

e

n

n

i

c

h

t

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

*

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[Seite 142]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 100 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2.5 Entsorgung

2.5.190 Entsorgungsnachweis

U

Entsorgungsnachweis

n

im Auftrag des AG anzufertigen, erforderliche Bescheinigungen und Unterschriften einzuholen und die Dokumente dem AG im Original zu übergeben. Soweit Angaben des AG notwendig sind, werden tdiese beigestellt. Eentsorgungswege sind gegebenenfalls mit dem AG und / oder der Fachbauleitung vorgehend abzustimmen.

r

Mit der Position werden sämtliche diesbezüglichen Aufwendungen und Tätigkeiten vergütet. Die Poslition wird pauschal für die Maßnahme vergütet.

a

1,000 psch

g

2.5.191 Dokumentation nicht gefährliche Abfälle Dokumentation nicht gefährliche Abfälle

e

Dokumentation über die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden nicht gefährlichen Abfälle.

n

Die Dokumentation ist in tabellarischer Form mit folgenden Mindestangaben zu versehen:

  • Anfallstelle

n

  • Abfallschlüsselnummer

i

  • Bezeichnung des Abfalls

c

  • Abfallmenge
  • Abgabedatum h Die Dokumentation gilt für alle in diteser Ausschreibung erwähnten Entsorgungspositionen und ist dem AG zeitnah, jedoch spätestens mit der Rechnungsstellung in Papierform (3-fach) und elektronischer Form zu übergeben.

b

1,000 psch

e

2.5.192 Dokumentation gefährliche Abfälle Dokumentation gefährliche Abfälle a Dokumentation über die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden gefährlichen Abfälle. Die

r

Dokumentation ist in tabellarischer Form mit folgenden Mindestangaben zu versehen:

  • Anfallstelle b
  • Abfallschlüsselnummer e
  • Bezeichnung des Abfalls i
  • Abfallmenge

t

  • Abgabedatum

b

Die Dokumentation ist dem AG zeitnah, jedoch spätestens mit der Rechnungsstellung in Papierform (3-fach) und elektronischer Form zu übergeben. a

r

1,000 psch 2.5.193 Entsorgung KMF-Material

*

Anfahren, Aufstellen, Vorhalten und im gefüllten

Zustand Abfahren von Containern für künstliche

Mineralfaser - Abfälle (KMF) für die Dauer der gesamten

Bauzeit. Es sind geschlossene Container zu verwenden.

Der Container darf nicht beschädigt sein. Jede Abfuhr

von Containern ist im Bautagebuch zu protokollieren.

EAV - Code: 170603* *identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 143]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 101 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR EAV - Code: 170603*

Abfallerzeugernummer wird vom AG benannt.

U

Die Vergütung erfolgt auf Nachweis gegen Vorlage des

n

Wiegescheins der Deponie. Übergabe - und Wiegeschein

t

ist den Abrechnungsunterlagen im Original beizufügen.

e

2,000 t 2.5.194 Entsrorgung asbesthaltige Materialien bis DK II Anfahren, Aufstellen, Vorhalten und im gefüllten

l

Zustand Abfahren von Containern für asbesthaltige

a

Abfälle für die Dauer der gesamten Bauzeit. Es sind

g

geschlossene Container zu verwenden. Die Container

e

müssen mit einem Vorhängeschloss gesichert werden. Für das Schloss sind denr Bauleitung zwei Schlüssel auszuhändigen. Der Con tainer darf nicht beschädigt sein. n Jede Abfuhr von Containern ist im Bautagebuch zu

i

protokollieren.

c

EAV - Code: 170605* / 170903* / 170601*

h

Abfallerzeugernummer wird vom AG benannt.

t

Das Abladen des Abfalls auf der Deponie entsprechend

den Anforderungen der TRGS 519 und den Anforderungen

b

der Deponie / des Entsorgers ist in den Einheitspreis

e

einzukalkulieren; dazu zählen auch erforderliche Hilfsmittel und Geräte, wie z.B. Stapler. a Die Vergütung erfolgt auf Nachweis gegen Vorlage desr Wiegescheins der Deponie. Übergabe - und Wiegeschein b ist den Abrechnungsunterlagen im Original beizufügen.

e

1,000 t i 2.5.195 Entsorgung asbesthaltige Materialien DK III Wie Vorposition, jedoch fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigten Abfällen DK III entsprechend den Vorgaben der Annahmestelle / des Entsorgers.

b

Die Abrechnung erfolgt je Tonne asbesthaltiger Materialien DK III.

a

0,500 t 2.5.196 Entsorgung asbesthaltige Materialien DK IV r Wie Vorposition, jedoch fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen DK IV entsprechend den Vorgaben der Annahmestelle / des Entsorgers. * Die Abrechnung erfolgt je Tonne asbesthaltiger Materialien DK IV.

0,500 t 2.5.197 Abfall gefährlich AVV170204* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Holz, Glas und Kunststoff, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170204* Glas, Kunststoff und Holz, schadstoffbelastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Blei TRGS 505, DGUV-Regel 101-004, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder

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[Seite 144]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 102 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge schadstoffbEinheit elastet, Altholzkategorie A IV, Schadstoff Blei TRGEinheitspreis inGesamtpreis in l 101-004, EUR
S 505,DGU EURV-Rege

Nr.) auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportEiUeRren, entsorgen,E UmRax. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.

U

6,000 t

n

2.5.198 Abfall gefährlich AVV170303* schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 087 6106

t

Bau- und Abbruchabfälle, Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte, gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170303* Kohlenteer und teeerhaltige Produkte, schadstoffbelastet, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Schadstoff PAK rTRGS 524, DGUV-Regel 101-004, TRGS 551, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße nach Wahl des AN, zum zugelassenem Lager oder

l

zur Anlage nach Wahl des AN, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung ist erforderlich, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.

a

2,000 t

g

e

Gesamtbetrag:

n

Gesamtbetrag:

n

i

c

h

t

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

*

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[Seite 145]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 103 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3 Erdarbeiten

Hinweis zum Erdaushub

U

Hinweis zum Erdaushub

n

Im geotechnischen Bericht werden die Bodenaufbauten in vier Schichten unterteilt: tSchicht 1: Deckschicht mit einer Mächtigkeit von ca. 0,1 m Sechicht 2: Auffüllungen mit einer Mächtigkeit von ca. 0,7 bis 1,5 m Schircht 3: Quartäre Kiessande Schicht 4: Tertiäre Schichten, die hier nicht mehr berücksichtigt werden müssen.

l

Unmittelbar am abzubrechenden unterkellerten Sozialgebäude wurden keine Untersuchungen angesetzt.a Es sollte sich dort um übliches Auffüllmaterial der Klassen GU oder GW handeln, was verdichtbar und versickerungsfähig ist.

g

Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass sich, wie in den erprobten Flächen, andere Böden und Fremdbestandteilee auftreten können, da diese im gesamten Gelände, insbesondere im Bereich bereits länger abgebrochener Gebäude, zu finden waren. 3.1 Baustelleneinrichtung

n

3.1.199 Baustelle einrichten STLB-Bau 2026-04 000 1435 Baustelle für sämtliche anufgeführte Leistungen, einrichten, Flächen sind im Lageplan ausgewiesen.

i

1,000 St 3.1.200 Baustelleneinr. vorhalten c STLB-Bau 2026-04 000 1435 Baustelleneinrichtung für sämtlichhe aufgeführte Leistungen, vorhalten, Flächen und deren Nutzungsdauer sind im Lageplan ausgewiesen, Positionsmenge = Produkt aus 'Anzahl't (Vorhaltemenge) mal 'Wochen' (Vorhaltedauer).

b

3,000 StWo 3.1.201 Baustelle räumen Flächen wiederherstellen

e

STLB-Bau 2026-04 000 1435 Baustelle für sämtliche aufgeführte Leistungen, räumen, Geländeflächen, auf denen sich

a

Baustelleneinrichtungen befunden haben, dem früheren Zustand entsprechend herstellen.

r

1,000 St

b

eGesamtbetrag:

i

t

b

a

r

*

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[Seite 146]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 104 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3.2 Aushub / Verfüllung

3.2.202 Baugelände abräumen Steine Mauerreste Zäune Schutt Unrat getrennt laden ges.Vergüt.Entsorg.

U

STLB-Bau 2026-04 003 527 Baugelände gemäß beiliegendem Lageplan abräumen, von Steinen, Mauerresten, Zäunen, Schutt und

n

Unrat, anfallende Stoffe trennen und laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.

t

1.600,000 m2 3.2.203 Baugelände abräumen Aufwuchs Wurzelwerk H bis 50cm

e

STLB-Bau 2026-04 003 527 Baugrelände gemäß beiliegendem Lageplan abräumen, von Aufwuchs einschl. Wurzelwerk, Bewuchshöhe bis 50 cm, Schlagabraum häckseln und laden.

l

1.200,000 m2 3.2.204 Baugeländea abräumen Aufwuchs Wurzelwerk H 50-100cm STLB-Bau 2026-04 003 527 Baugelände gegmäß beiliegendem Lageplan abräumen, von Aufwuchs einschl. Wurzelwerk, Bewuchshöhe über 50 bis 100 cm, Schlagabraum häckseln und laden.

e

490,000 m2 3.2.205 Baugelände abräumenn Aufwuchs Stämme Wurzelwerk Durchm. bis 10cm H 100-200cm STLB-Bau 2026-04 003 527 Baugelände gemäß beili egendem Lageplan abräumen, von Aufwuchs, einschl. Wurzelwerk, mit Stämmen Stammdurchmesser bis 10 cm, Bewuchshöhe über 100 bis 200 cm, Schlagabraum häckseln und laden.

n

10,000 m2 3.2.206 Fläche mähen Schnittgut aufniehmen transp. abladen Gras-Kraut-Aufwuchs Wuchs-H bis 50cm 500-1000m STLB-Bau 2025-04 003 1142 c Bewachsene Fläche vor dem Abtragen mähen, Schnittgut aufnehmen, zum Lagerplatz des AG transportieren und abladen, Bewuchhs Gras-Kraut-Aufwuchs, Wuchshöhe bis 50 cm, Anteil der nichtgeneigten Fläche 90 %, Neigung der Restfläche steiler als 1:4 bis 1:2, Förderweg über 500 bis 1000 m, Ausführung gemäß Einzelbetschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'innerhalb Westfriedhof, Parzellen-Nr. 256, sh. auch Plan 90.900 Übersicht Teilprojekte 1-4' .

2.050,000 m2

b

3.2.207 Oberboden abtragen laden fördern lagern 1km BG1 OU UL UM Abtrag-H 10-20cm STLB-Bau 2026-04 003 526 e Oberboden, profilgerecht abtragen, laden, fördern und geordnet lagern, Förderweg bis 1 km, Bodengruppe 1 DIN 18915 (organisch), 3 Bodengruppen, Bodengruppe 1 OU DIN 18196 (Schluff mit

a

organischen Beimengungen oder organogener Schluff), Bodengruppe 2 UL DIN 18196 (leicht plastischer Schluff), Bodengruppe 3 UM DIN 18196 (mittelplastischer Schluff),

  • Massenanteil Steine DIN EN ISO 14688-1 (Co) untererr Wert '0' %,
  • Massenanteil Steine DIN EN ISO 14688-1 (Co) oberer Wert '5' %, Abtragshöhe über 10 bis 20 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. b 2.050,000 m2 e 3.2.208 Boden Baugrube Hindernisbeseitigung lösen laden fördern lagern mit Gerät 0,075km geböschte Wände B 15-20m L 30-35m T bis 4m GU i STLB-Bau 2026-04 002 528 Boden für Baugrube zur Hindernisbeseitigung, ab Geländeoberflächte, profilgerecht lösen, laden, fördern, lagern, Arbeiten mit Gerät, Förderweg bis 0,075 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung,

b

mit geböschten Wänden, Gesamtbreite über 15 bis 20 m, Gesamtlänge über 30 bis 35 m, a Aushubtiefe bis 4 m, Homogenbereich 2, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kiesr-Schluff-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 4 m,

*

Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,

  • Massenanteil Steine DIN EN ISO 14688-1 (Co) unterer Wert '0' %,
  • Massenanteil Steine DIN EN ISO 14688-1 (Co) oberer Wert '20' %, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.

1.283,000 m3 3.2.209 Böschungssicherung mit Plane Böschung mit Planen wasserdicht abdecken.

Plane nach Wahl des AN lage- und sturmsicher verlegen und verankern.

In die Kalkulation ist die tägliche Kontrolle der Abdeckung und evtl. Ausbesserungen mit

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[Seite 147]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 105 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR In die Kalkulation ist die tägliche Kontrolle der Abdeckung und evtl. Ausbesserungen mit einzubeziehen. Dies wird nicht gesondert vergütet. UEbenso ist die abschnittweise Verlegung während des Erdaushubs mit einzukalkulieren. nEs ist zu gewährleisten, dass die Böschung jederzeit wasserdicht mit Planen abgedeckt ist. tRückbau und Entsorgung im Zuge der Verfüllung der Arbeitsräume durch Gewerk Baumeisterarbeiten. Ausführungsort Baugrubenböschung

e

441,r000 m2

l

Gesamtbetrag:

a

g

e

n

n

i

c

h

t

b

e

a

r

b

e

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t

b

a

r

*

*identisch bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche - Bewerben -

[Seite 148]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 106 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3.3 Entsorgung / Deponie Auffüllungen

3.3.210 Zwischengelagerten Boden vom Zwischenlager abfahren Z0

U

Zwischengelagerten Boden vom Zwischenlager abfahren Z 0

n

in Haufwerken auf dem Zwischenlagerplatz gelagerten Boden nach erfolgter Beprobung und Klassifizierung lösen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen.

t

Klassifizierung nach LAGA Z 0

e

Verfüllkategorie A

r

Die Wiegescheine und zugehörige Entsorgungsnachweise sind lückenlos der Objektüberwachung zur Dokumentation und Abrechnung vorzulegen.

l

a

880,000 t

g

3.3.211 Zwischengelagerten Boden vom Zwischenlager abfahren Z1.1 Zwischengelagerten Boden vom Zwischenlager abfahren Z1.1

e

in Haufwerken auf dem Zwischenlagerplatz gelagerten Boden nach erfolgter Beprobung und Klassifizierung lösnen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen. Klassifizierung nach L AGA Z1.1 Verfüllkategorie B n Die Wiegescheine und zugehörige Entsorgungsnachweise sind lückenlos der Objektüberwachung zur

i

Dokumentation und Abrechnung vorzulegen.

c

h

660,000 t 3.3.212 Zwischengelagerten Boden vom Zwischenlager abfahren Z1.2

t

Zwischengelagerten Boden vom Zwischenlager abfahren Z1.2

in Haufwerken auf dem Zwischenlagerplatz gelagerten Boden nach erfolgter Beprobung und Klassifizierung lösen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen.

b

Klassifizierung nach LAGA Z1.2

e

Verfüllkategorie C1

a

Die Wiegescheine und zugehörige Entsorgungsnachweise sind lückenlos der Objektüberwachung zur Dokumentation und Abrechnung vorzulegen.

r

b

330,000 t

e

3.3.213 Zwischengelagerten Boden vom Zwischenlager abfahren Z2 Zwischengelagerten Boden vom Zwischenlager abfahren Z 2 i in Haufwerken auf dem Zwischenlagerplatz gelagerten Boden nach erfolgter Beprobung und

t

Klassifizierung lösen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen. Klassifizierung nach LAGA Z 2 b Verfüllkategorie C2 a Die Wiegescheine und zugehörige Entsorgungsnachweise sind lückenlos der Orbjektüberwachung zur Dokumentation und Abrechnung vorzulegen.

*

110,000 t 3.3.214 Zwischengelagerten Boden vom Zwischenlager abfahren DK I Zwischengelagerten Boden vom Zwischenlager abfahren DK I

in Haufwerken auf dem Zwischenlagerplatz gelagerten Boden nach erfolgter Beprobung und Klassifizierung lösen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen.

Deponieklasse DK I nach geltender Deponieverordnung

Die Wiegescheine und zugehörige Entsorgungsnachweise sind lückenlos der Objektüberwachung zur

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[Seite 149]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 107 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die Wiegescheine und zugehörige Entsorgungsnachweise sind lückenlos der Objektüberwachung zur Dokumentation und Abrechnung vorzulegen.

U

n

110,000 t 3.3.215 Zwischengelagerten Boden vom Zwischenlager abfahren DK II

t

Zwischengelagerten Boden vom Zwischenlager abfahren DK II

e

in Haufwerken auf dem Zwischenlagerplatz gelagerten Boden nach erfolgter Beprobung und Klassifizierung lösen, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen.

r

Deponieklasse DK II nach geltender Deponieverordnung

l

Die Wiegescheine und zugehörige Entsorgungsnachweise sind lückenlos der Objektüberwachung zur Dokumentation und Abrechnung vorzulegen.

a

g

110,000 t

e

n

Gesamtbetrag: n Gesamtbetrag:

i

c

h

t

b

e

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[Seite 150]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 108 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 4 Arbeiten gegen Nachweis

4.1 Stundenlohnarbeiten

U

Hinweis Stundenlohnarbeiten

n

Hinweis Stundenlohnarbeiten

t

Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger Anmeldung und anschließender Freigabe durch den AG bzw. OÜW möglich.

e

Der AN hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Ausführung der Stundenlohnarbeiten.

r

Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubielten. In ihnen sind enthalten:

a

  • Lohn- und Gehaltskosten

g

  • Lohn- und Gehaltsnebenkosten

e

  • Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge

n

  • Gemeinkostenanteile

  • Gewinn.

n

Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn- / Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und statt dessen ein Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. i Der AN hat über Stundenlohnarbeciten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach §15 Nr. 3 VOB/B

h

  • Bezeichnung der Baustelle

t

  • Name, Vorname

  • Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe

  • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortbes innerhalb der Baustelle

  • Art der Leistung e

  • Datum

a

  • Uhrzeit Montagebeginn und -ende, geleistete Arbeitsstunden je Arbeitskraft,

r

ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie

b

nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen

e

  • Materialverbrauch

i

  • Gerätekenngrößen

t

enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN. b Die Bescheinigung durch den AG bzw. OÜW auf dem Stundenlohnzettel begraündet keinen Vergütungsanspruch. Die Anerkennungswirkung betrifft nur Art und Umfang der erbrachten Leistung (Aufmass). r Ergibt die spätere Rechnungsprüfung die Zugehörigkeit der Stundenlohnarbeiten zu anderen

*

Vertragsleistungen, ist die Vergütung ausgeschlossen.

Verspätete angezeigte oder unvollständig beschriebene Stundenlohnarbeiten, welche eine sachliche Prüfung einschränken, werden von der OÜW nicht akzeptiert.

Die Stundenlohnzettel müssen als solche erkennbar getrennt von Bautagesberichten eingereicht werden.

Stundenlohnarbeiten in Bautagesberichten werden nicht anerkannt und dienen auch nicht der Nachweisführung.

Aufsichtsstunden sowie An- und Abfahrt werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher

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[Seite 151]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 109 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Aufsichtsstunden sowie An- und Abfahrt werden nicht gesondert vergüteEtU,R es sei denn, dEiUeRse sind vom AG angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriften. UZuschläge für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen und werden nur in Höhe der tariflichen nVereinbarung vergütet. Für Mehrarbeit fallen zusätzlich die Sozialkosten in voller Höhe, für Nacht-, Sonntags- und

t

Feiertagsarbeiten nur die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an.

e

4.1.216 Vorarbeiter/-in TRGS sämtliche Kosten/Zuschläge

r

STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in mit Sachkunde-/Eignungsnachweis nach TRGS

l

der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, soanstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. 2,000 hg 4.1.217 Baufacharbeiter/-in TRGS sämtliche Kosten/Zuschläge

e

STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in mit Sachkunde-/Eignungsnachweis nach TRGS der Verrechnungssatnz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozia lkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. 15,000 h n 4.1.218 Bauvorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 i Stundenlohnarbeiten durch Bauvorarbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jecweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemheinkosten, Wagnis und Gewinn. 2,000 h t 4.1.219 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbebitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

e

15,000 h a 4.1.220 Helfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 r Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfbasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

e

15,000 h i 4.1.221 LKW Fahrer-in 30-40t STLB-Bau 2026-04 091 1620 t LKW, mit Fahrer/-in, einsetzen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtlicbhe Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für aden Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Nutzlast 30 bis 40 t.

r

10,000 h

*

4.1.222 Radlader Fahrer-in bis 18kW STLB-Bau 2026-04 091 1620 Radlader, mit Fahrer/-in, einsetzen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Motorleistung bis 18 kW.

10,000 h 4.1.223 Hydraulikbagger Fahrer-in Tieflöffel 5-10t

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[Seite 152]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 110 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR STLB-Bau 2026-04 091 1620 Hydraulikbagger, mit Fahrer/-in, einsetzen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- Uund Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, nder Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Fahrwerk mit Bereifung, mit Tieflöffel, Masse im Betriebszustand 5 bis 10 t.

t

5e,000 h 4.1.224 Minibagger Fahrer-in Tieflöffel STLBr-Bau 2026-04 091 1620 Minibagger, mit Fahrer/-in, einsetzen, der Verlrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn,

a

der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Fahrwerk mit Ketten, mit Tieflöffel.

g

10,000 h

e

4.1.225 Bohrhammer Werkzeug Bedienungspersonal 0,25-1kW STLB-Bau 2026-04 091 1620

n

Bohrhammer einschl. Werkzeug, mit Bedienungspersonal, einsetzen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Loh n- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, der Verrechnungssatz für ndas Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Leistung 0,25 bis 1 kW.

i

10,000 h 4.1.226 Stillstandzeiten Kolonne c Stillstandzeiten Kolonne

h

(Maschinenführer einschl. Gerät, sowie 2 Arbeiter) aus vom AN nicht zu vertretenden Gründen, einschl. Vor- und Unterhalten sämtlicher Geräte und Einrichtungen.

t

Diese Position ist nur abzurechnen, wenn seitens des Nutzers die Vorlaufzeit von 3 Arbeitstagen für Beerdigungen innerhalb des Baufeldes unterschritten wird und kurzfristig keine Ausweicharbeiten möglich sind.

b

20,000 h

e

a

Gesamtbetrag:

r

bGesamtbetrag:

e

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t

b

a

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[Seite 153]

LV: Abbruch Gärtnerstützpunkt Seite: 111 Datum: 27.08.2026 LV-Datum: 17.08.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

U

1 Abbrucharbeiten 1.1 nBaustelleneinrichtung 1.2 Entkernung / Entrümpelung 1.3 tDEMONTAGE SANITÄR 1.4 DEMONTAGE HEIZUNG 1.5 DeEMONTAGE LÜFTUNG 1.6 DEMONTAGE AUSSENANLAGEN 1.7 Demorntage ELT 1.8 Gebäudeabbruch / befestigte Außenanlagen 2 Schadstloffentsorgung 2.1 Fachspezifische Baustelleneinrichtung

a

2.2 Dekontaminationsanlagen 2.3 Abschottungsarbeiten Innenbereich

g

2.4 Demontage Schadstoffe 2.5 Entsorgung

e

3 Erdarbeiten 3.1 Baustelleneinrichtung

n

3.2 Aushub / Verfüllung 3.3 Entsorgung / Deponie A uffüllungen 4 Arbeiten gegen Nachweis 4.1 Stundenlohnarbeiten n i Summe: USt 0,00 %: c Summe Brutto (ohne Nachlass): Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Ahngebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

t

b

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a

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i

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