Stadt Osnabrück_Sozialkasse; Information für Bieter bei VOB-Ausschreibungen.pdf

Abbrucharbeiten am Zwischengebäude Bierstraße 32

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 17:32 (Europe/Berlin)

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xxx Bitte um Beachtung xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Eignungsprüfung wird für bestimmte Gewerke und für nicht präqualifizierte Bieter der Nachweis der tariflichen Sozialkasse (z.B. SOKA-BAU) innerhalb einer Frist von maximal 6 Kalendertagen nachgefordert, zur Bedeutung und der Reichweite der tarifvertraglichen Besonderheiten zu den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verweise ich auf den „Leitfaden zum betrieblichen Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge der Bauwirtschaft“ der SOKA-BAU unter: https://www.soka- bau.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Arbeitgeber/geltungsbereich_leitfaden.pdf

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn sie entweder

  1. die Bescheinigung der geforderten tariflichen Sozialkasse oder
  2. die Negativbescheinigung der geforderten tariflichen Sozialkasse einreichen oder
  3. den Nachweis der Zugehörigkeit zu einer anderen spezielleren Sozialkasse nachweisen oder
  4. den Präqualifizierungsnachweis nachreichen.

Eine ausschließliche Eigenerklärung, dass sie z.B. nicht SOKA-BAU pflichtig sind, ist unzureichend und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

Ich bitte zu beachten, dass die erstmalige Betriebsprüfung einer Sozialkasse, inwieweit ihr Betrieb z.B. der SOKA-BAU Pflicht unterliegt, ca. 5-6 Wochen in Anspruch nimmt.

Ein Antrag auf Betriebsüberprüfung unmittelbar im Anschluss an die Nachforderung wird daher der Nachforderungsfrist zeitlich nicht gerecht und führt unweigerlich zum Ausschluss.

Eine frühzeitige Betriebsprüfung wird daher empfohlen.

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