Besondere Vertragsbedingungen der
Stadt Osnabrück
Vergabenummer:
Baumaßnahme
Leistung
Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, durch die der Auftragnehmer mitversichert ist. Dem Versicherungsbetrag liegen die ABN für Bauleistungsversicherung Gebäudeneubauten durch den Auftragnehmer zugrunde. Von jedem Schaden, den der Auftragnehmer gem. VOB zu vertreten hat, trägt er als Anteil 150,00 Euro der zu Beseitigung des Schadens und zur Aufräumung der Schadenstelle erforderlichen Selbstkosten. Der anteilige Versicherungsbetrag wird in Höhe von 0,25% für die Gesamtbaumaßnahme von der anerkannten Schlussrechnung einbehalten.
Baustelleneinrichtung Für die Bereitstellung von sanitären Anlagen und evtl. erforderlichen Schuttcontainer, etc. wird eine Umlage von 0,25 % auf die Auftragssumme vereinbart. Der anteilige Beitrag in Höhe von 0,25 % wird von der anerkannten Schlußrechnung einbehalten.
Gewährleistungsbürgschaft Rückgabezeitpunkt Für die Rückgabe der Mängelbürgschaft wird entsprechend § 17 Abs. 8 Nr. 2 S. 1 VOB/B vereinbart, dass die Rückgabe nach Ablauf der Gewährleistung erfolgt.
Abwehrklausel Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht aus- drücklich widersprochen wird.
Stadt Osnabrück Stand: 04/2025 Seite 1 von 1