11_E-Bericht.pdf

Abbruch und Entsorgung der Gebäude Haus 4 und 5

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 09:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Erläuterungsbericht "Carolinenpalais Neustrelitz, Schlossstraße

8" – Abbruch Gebäude 4 und 5

  1. Einleitung:

Das Bauprojekt betrifft die Abbruchmaßnahmen der Gebäude 4

und 5 auf dem Gelände des LAGuS M-V in der

Schlossstraße 8. Diese Gebäude wurden vermutlich in den

1950er Jahren errichtet. Das eingeschossige Gebäude 4 weist

eine L-Förmige Grundfläche auf und ist zum großen Teil unter

kellert. Die Räume im Erdgeschoss wurden in der

Vergangenheit vorrangig als Stall und Laborgebäude genutzt.

Seit mehreren Jahren ist es jedoch weitestgehend ungenutzt.

An der Rückseite des Gebäudes wurde in den 1970er Jahren

eine großflächige Überdachung (Carport) für einen PKW-

Parkplatz errichtet.

Das deutlich kleinere Gebäude 5 umfasst nur 2 Räume und

wird bis zur Gegenwart als Chemikalienlager genutzt. Da das

Gebäude in eine Böschung hinein gebaut wurde, reicht die

Erdandeckung an der Gebäuderückseite z. T. bis ca. 1,1 m

unter die Dachkante. Vor der Vorderfront ist ein Vordach über

die gesamte Gebäudebreite vorhanden.

In den beiden Räumen des Gebäudes 5 befinden sich

Stahlregale, in denen Chemikalien aufbewahrt werden.

Vom AG können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und

Entsorgungsleitungen zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-

und Entsorgung der Baustelle ist Sache des AN.

Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Einheitspreisen

einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

  1. Beschreibung der Gebäude:
  • Gebäude 4:

Außenabmaße: 3,6/12,7 m x 4,5/21,85 m x 3,6/8,5 m (L x B x

H, L-förmiger Grundriss); angebaute

Parkplatzüberdachung: 35,1 m x 8,8 m x

3,6/4,3 m (L x B x H)

[Seite 2]

Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg

40169 Carolinenpalais Neustrelitz, Schlossstraße Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Wände: Ziegelmauerwerk, beidseitig verputzt, innen

sind viele Wände in den unteren Bereichen

gefliest, in einem Raum sind die Wände mit

Holzpaneelen verkleidet

Fundamente: Streifenfundamente (Beton, Ziegel und

Feldsteine), außen mit Schwarzanstrich

Fußböden: Betonfußböden, mehrschichtig, teilweise

geflieste Oberfläche

Decken: Betondecken und auch Holzschalungen,

verputzt; im Raum am Ostgiebel Unterdecke

bestehend aus Sperrholzplatten und darüber

Decke bestehend aus Holzschalung

Dach: Walmdach, Holzbalkenkonstruktion mit

Betondachziegelsteinen

  • Gebäude 5:

Außenabmaße: 5,55 m x 5,51 m x 1,1/2,7 m (L x B x H)

Vordach: 5,75 m x 3,5 m x 2,15/2,7 m (L x B x

H)

Wände: Ziegelmauerwerk, beidseitig verputzt, innen mit

weißem Anstrich, außen im Bereich der

Erdandeckungen mit Schwarzanstrich, im

Bereich des Vordaches besteht eine Wand aus

Glassteinen (4,5 m x 1,95 m )

Fundamente: Streifenfundamente (Beton), außen mit

Schwarzanstrich (Anlage 5, Abb. 10)

Fußböden: Betonfußböden ohne Beschichtung

Decken: Holzschalung mit Putzträger (Rohr) und Putz

Dach: flachen Satteldach, Holzbalken mit

Holzschalung und Dachpappeeindeckung (nach

1990 erneuert)

  • Carport

Es handelt sich um eine Stahlkonstruktion mit 10

Stahlstützen und aufgeschraubten Kunststoffplatten. Die

Fläche ist durchgehend mit Ortbeton befestigt.

2 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026

[Seite 3]

Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg

40169 Carolinenpalais Neustrelitz, Schlossstraße Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Überdachte Parkfläche von etwa 310-320 m² an Gebäude 4

angrenzend.

  1. Zusätzliche Strukturen:
  • Fahrradständer mit Metallkonstruktion und Holzschalung

(Dachfläche: 7,4 m²).

  1. Vorgesehene Maßnahmen:
  • Abriss der Gebäude 4 und 5 sowie des angebauten

Carport.

  • Die für den Abriss vorgesehenen baulichen Anlagen sind

teilweise mit technischen Ausrüstungen versehen. Diese

sind ebenfalls zurückzubauen. Zum Abbruch gehören die

Demontage und Entsorgung von Einbauten in Gebäuden.

  • Entsorgung von Abfallmaterialien entsprechend den

Umweltauflagen.

  • Die Abbrucharbeiten sowie der Umgang, Transport und die

Entsorgung von Schadstoffen sind gem. Festlegungen de

Schadstoffkatasters und der Arbeitsanweisung auszuführen.

  1. Projektinformationen:
  • Projektname: Carolinenpalais Neustrelitz

  • Leistungsverzeichnis (LV): 01 – Rückbau Gebäude 4 und 5

(Gebäude 4,5 und Carport)

  • Brutto-Abbruchkosten: XX EUR

200 Herrichten und Erschließen

210 Herrichten

211 Sicherungsmaßnahmen

Sämtliche für die Abbrucharbeiten notwendigen

Sicherheitseinrichtungen herstellen, vorhalten,

unterhalten und beseitigen z.B.:

  • Gerüste oder Fangnetze bei Dacharbeiten, an

Wänden

  • Gerüste bei Demontagen

3 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026

[Seite 4]

Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg

40169 Carolinenpalais Neustrelitz, Schlossstraße Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

  • Abdeckungen von Aussparungen

  • Beleuchtung von Verkehrswegen

  • Maßnahmen zum Gesundheitsschutz (Umgang mit

Schadstoffen), alle gem. den UVV, sonstigen

Vorschriften notwendige Maßnahmen.

  • Unterhalt der Schutzmaßnahmen, Sicherung gegen

unbefugtes Betreten (auch außerhalb der Arbeitszeit

/Baust. abschließen).

  • Notwendige Beschilderungen. Freihalten von Flucht

  • Die Gebäude und baulichen Anlagen sind, wenn nicht

nachfolgend anders beschrieben, einschl. Fundament

abzubrechen.

Während der Abbruch. Und Tiefbauarbeiten sind die

Bäume, die im Baustellenbereich stehen, vor

Beschädigung des Stammes und des

Wurzelbereiches zu schützen. Die Forderungen der

DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbestände

und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) sind zu

beachten. Die RAS-LG 4 ist ebenfalls zu beachten.

212 Abbruchmaßnahmen

Die vorhandenen Baustoffe und Einrichtungen sind

den Plänen zu entnehmen und in der Anlage Bilder

dokumentiert, sie sollten vor Abgabe mit der

Bauleitung überprüft werden. In der Anlage Pläne ist

die Konstruktion beschrieben. Bei den folgenden

Positionen ist folgender Mehraufwand einzurechnen:

Brechen oder Zerkleinern der Bausubstanz zur

Abfuhr bzw. zum Einbau oder zur Lagerung mit

Verfahren, die technisch die geringste Lärm- und

Staubentwicklung einhalten (z.B. Abbruchzange,

Pulverisierer,

Wasserkanone), die einschlägigen

Lärmschutzrichtlinien sind einzuhalten. Ständiges

Befeuchten der beschriebenen Objekte zur

4 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026

[Seite 5]

Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg

40169 Carolinenpalais Neustrelitz, Schlossstraße Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Verhinderung einer Staubentwicklung (inklusiv

sämtlicher Kosten) während des Abbruchs.

Erschütterungen sind zu vermeiden.

Sämtliche Arbeiten sind mit dem Fachbauleiter

abzustimmen.

Die entstandenen Baugruben sind mit zu lieferndem

versickerungs- und verdichtungsfähigem Füllboden

zu verfüllen und zu verdichten.

Gebäude 4

Abbruch des Gebäudes 4 einschließlich Fundamente

auf ca. 120m² Grundfläche

Vor dem Abbruch ist das Gebäude so weit

erforderlich zu entkernen. Verunreinigte Bausubstanz

ist vorab zu entfernen (Abweichungen sind mit der

Bauüberwachung abzuklären). Der mineralische

Bauschutt ist während bzw. nach dem

Abbruch von sämtlichen Fremdmaterialien (Holz,

Kabelschrott, Bewehrungen, usw.), deren Ausbau vor

Abbruch nicht möglich war, zu trennen.

Materialien aufnehmen und zum Brechen bzw. zur

Entsorgung bereitstellen. (ca.875 m³ umbauter

Raum)

Gebäude 5

Abbruch des Gebäudes 5 einschließlich Fundamente

auf ca. 35 m² Grundfläche. Gebäude und Vordach.

Vor dem Abbruch ist das Gebäude soweit erforderlich

zu entkernen. Verunreinigte Bausubstanz ist

vorab zu entfernen (Abweichungen sind mit der

Bauüberwachung abzuklären). Der mineralische

Bauschutt ist während bzw. nach dem

Abbruch von sämtlichen Fremdmaterialien (Holz,

Kabelschrott, Bewehrungen, usw.), deren Ausbau vor

Abbruch nicht möglich war, zu trennen.

5 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026

[Seite 6]

Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg

40169 Carolinenpalais Neustrelitz, Schlossstraße Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Materialien aufnehmen und zum Brechen bzw. zur

Entsorgung bereitstellen (ca.55 m³ umbauter

Raum)

Carport

Abbruch des Carports auf der Rückseite von

Gebäude 4.

Das Carport befindet sich auf der nordöstlichen

Rückseite des ebenfalls abzureißenden Gebäudes 4

und umfasst Kunststoffplatten die sich als Außenhaut

auf einer Stahlkonstruktion befinden.

Der Abriss des Carports ist zwingend notwendig da

es ohne Haus 4 nicht selbständig stehen kann, da die

Außenwand von Haus 4 einen Anker bzw. Stützpunkt

für die Standfestigkeit des Carports ist.

Die Grundfläche des Carports beträgt ca. 320m².

Das geschätzte Gewicht der Stahlkonstruktion

beträgt ca. 5,5t.

Beim Abbruch des Carports ist darauf zu achten das

die umliegenden Garagen nicht beschädigt werden.

Der Bodenbelag, der aus Beton besteht, soll nicht mit

abgerissen werden.

213 Altlastenbeseitigung

Einhaltung der aktuellen Sicherheitsvorschriften

und technischen Regeln (BGR 128, TRGS 519,

TRGS 521). Baustelleneinrichtung, notwendige

Absaugeinrichtungen u.a., persönliche

Schutzkleidung (Einwegschutzanzüge,

Atemschutz, usw.) alle notwendigen Arbeits- und

Schutzgerüste bzw. Klettergurte

usw. Transport und Zwischenlagerung auf der

Baustelle. Ständiges Befeuchten der

beschriebenen Objekte zur Verhinderung einer

Staubentwicklung (inklusiv sämtlicher Kosten)

6 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026

[Seite 7]

Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg

40169 Carolinenpalais Neustrelitz, Schlossstraße Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

während des Abbruchs. Sämtliche Arbeiten sind

mit dem Fachbauleiter abzustimmen.

Teerhaltige Produkte:

Die Ziegelwände des Gebäudes 4 weisen eine

Horizontalsperrschicht ca. 0,6 m oberhalb der

Geländeoberfläche (südwestliche Giebelwand)

und eine weitere im Bereich der Keller auf. Die

Sperrschicht besteht aus 2 Lagen Isolierpappe.

Im Zuge des Gefahrstoffkatasters wurde

festgestellt, dass es sich bei den

Dacheindeckungen des

Gebäudes 5 (Fläche: ca. 53 m²) und des

Fahrradständers (Fläche ca. 7,4 m²

um Bitumenpappen handelt. Die Menge an

Bitumenpappe ist auf ca. 0,7 t zu schätzen.

Lediglich bei den in den Wänden des Gebäudes

4 als Horizontalsperrschicht verbauten

Isolierpappen handelt es sich nachweislich um

Teerpappen mit hohen PAK-Gehalten.

Es ist davon auszugehen, dass auch in den

Wänden des Gebäudes 5 die

Horizontalsperrschicht aus Isolierpappe mit

analogem PAK-Gehalt besteht.

Die Gesamtmenge an verbauten Teerpappen ist

auf ca. 0,15 t zu schätzen.

AVV-Schlüssel-Nr.: 17 03 02

Asbestprodukte:

Gemäß dem Anhang VI der CLP-Verordnung

(EG) Nr. 1272/2008 wird Asbest als krebs

erzeugender Stoff der Kategorie 1A eingestuft.

Mit dem Grad der Exposition, d. h. mit der

Faserkonzentration in der Luft und der

7 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026

[Seite 8]

Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg

40169 Carolinenpalais Neustrelitz, Schlossstraße Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Einwirkungsdauer, steigt das Gesundheitsrisiko.

Aus diesem Grunde werden vom Gesetzgeber

Mindestanforderungen für den Arbeitsschutz

beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien

vorgegeben. So wird z. B. der Umgang mit

Asbestprodukten in der TRGS 5 1 9 sowie in der

Asbestrichtlinie geregelt.

Im Zuge der Begutachtungen wurden in beiden

Gebäuden nur geringe Mengen an

asbesthaltigen Materialien festgestellt:

Schwach gebundene Asbestprodukte (gern.

TRGS 519 Nr. 2.11)

  • Gliederheizkörper mit asbesthaltigen

Flachdichtungen (Kautasit);

Fundorte: Gebäude 5, Erdgeschoss, 3 Räume:

insgesamt 6 Stück

Die Entsorgung der schwach gebundenen

Asbestprodukte erfolgt unter der

AVV-Schlüssel-Nr. 17 06 01.

Asbestzementprodukte (gern. TRGS 519 Nr.

2.12)

  • Verbaute Asbestzementprodukte wurden im

Rahmen der Begutachtung nicht festgestellt.

Sonstige Asbestprodukte (gemäß TRGS 519 Nr.

2.13)

An den elektrischen Anlagen sind

Leitungsdurchlässe mit asbesthaltigem Kitt (sog.

Gurukitt) vorhanden;

Fundorte: Gebäude 4, Erdgeschoss, 3 Räume (5

Verteilerdosen, 2 Lichtschalter, 2 Steckdosen):

insgesamt 17 Stück (Leitungsdurchlässe)

Gebäude 5: außen unter der Überdachung 4

Verteilerdosen mit insgesamt 13

8 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026

[Seite 9]

Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg

40169 Carolinenpalais Neustrelitz, Schlossstraße Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Leitungsdurchlässen und innen 2 Lampen mit je

einem abgedichteten Leitungsdurchlass:

Gesamtmenge: 15 Stück (mit Gurukitt

abgedichtete Leitungsdurchlässe).

Die Entsorgung des Gurukitts erfolgt unter der

AVV-Schlüssel-Nr.: 17 06 01.

Im Zuge einer zweiten Untersuchung wurde

festgestellt das die Horizontalsperrschicht auch

Asbest enthält und unter der AVV-Schlüssel Nr.:

17 06 05 zu entsorgen ist.

Schadstoffbelastetes/behandeltes Holz

In den beiden begutachteten Gebäuden wurden

folgende aus Holz bestehende Bauteile

festgestellt:

  • Dachstuhl inkl. Schalung im Gebäude 5,

  • Deckenschalungen in beiden Gebäuden,

  • Fensterrahmen,

  • Türen inkl. Zargen,

  • Treppen,

  • diverse kleine Einbauten, z. B. Wand- und

Deckenverkleidungen im Gebäude 4;

  • Dielen im Dachgeschoss des Gebäudes 4.

Nur ein geringer Teil der aus Holz bestehenden

Bauteile weist Farbanstriche auf. Im

Dachstuhl des Gebäudes 4 wurden keine

Holzschutzmittel nachgewiesen.

Gemäß § 2 der Altholzverordnung wären die

beim Abbruch der Gebäude 4 und 5 anfallenden

Holzbaustoffe der Altholzkategorie A II

zuzuordnen.

Die anfallende Menge an Holz ist auf etwa 15 t

zu schätzen.

AVV-Schlüssel-Nr.17 02 01

9 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026

[Seite 10]

Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg

40169 Carolinenpalais Neustrelitz, Schlossstraße Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Schwermetallhaltige Farbanstriche

Einige Wände im Gebäude 4 weisen

wasserabweisende Farbanstriche auf (zumeist

mehrere Lagen aus Alkydharzfarben). Aus

zahlreichen Untersuchungen ist bekannt, dass

diese Farbanstriche hohe Konzentrationen an

Schwermetallen und EOX aufweisen können. In

Abhängigkeit von der Farbe des Anstriches ist

mit einem stark schwankenden Spektrum der

Schwermetallgehalte zu rechnen (insbesondere

Blei. Cadmium und Chrom). Die hohen

Metallgehalte sind auf Farbpigmente in den

Farbanstrichen zurückzufuhren.

Das Abbruchmaterial von Wänden mit

entsprechenden Farbanstrichen kann, dadurch

erhöhte Schwermetallgehalte aufweisen (< Z 2

gemäß LAGA-Richtlinie 20).

10 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung