Gutachten und Baumschutzkonzept
Generationszentrum
in Bad Liebenwerda
© Subatzus & Team
Auftraggeber: Verbandsgemeinde Liebenwerda Für die Stadt Bad Liebenwerda Markt 1 04924 Bad Liebenwerda
Ansprechpartner: Herr Schieritz Herr Weiland
Auftragnehmer: Subatzus & Team Büro der Baumbegutachtung und Planung
Projektleitung: Herr Subatzus
Bearbeitung: Frau Matschke
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung 4 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 4
2 Grundlagen 7 2.1 Rechtliche Grundlagen des Baumschutzes 7 2.1.1 Richtlinie “R SBB” 9
3 Bestandsbeschreibung 10 3.1 Fotodokumentation Zustand 01. April 2026 11 3.2 Bestandsgehölze 16 3.2.1 Eiche 16
4 Planung 21
5 Konflikte 24 5.1 Sicherstellung des Baum- und Bodenschutzes im Zuge des geplanten Rückbaus der Bestandsgebäude (Raucherunterstand und Kiosk) 24 5.2 erforderliche Rückschnittmaßnahmen an vorhandenen Gehölzen zur Herstellung der Baufreiheit 25 5.3 Eingriffe in den Wurzelbereich zur Herstellung der Fundamente für das Gebäude sowie bei der Errichtung der Mulde und des Gehweges 27 5.4 Sicherstellung des Baum- und Bodenschutzes bei der Einrichtung von Baustellenzufahrten, Lagerflächen, Baustelleneinrichtungsflächen sowie gegebenenfalls erforderlichen Kranaufstellflächen 30
6 Baumschutz und Boden 31 6.1 Baumschutzmaßnahmen 31 6.1.1 Vorbereitung der Baumaßnahme und Begleitung 31 6.1.2 Aufstellen der Bauzäune 32 6.1.3 Aufstellen eines „Minimalschutzes“ um den Baumstandort 32 6.2 Bodenschutzmaßnahmen 34 6.2.1 Vorbereitung der Baumaßnahme und Begleitung 34 6.2.2 Aufbau der Baustellenzufahrt 35 6.2.2.1 Aufbau der Baustellenzufahrt Holzhäcksel – Stahlplatte 35 6.3 Baustelleneinrichtungsplan 37
7 Zusammenfassung 41 7.1 Auswertung Baumzustand 41 7.2 Auswertung Baumerhalt und Baumaßnahme 41
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Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lageplan Bearbeitungsgebiet (Quelle: Brandenburg viewer) ...................... 5 Abbildung 2: einseitige und leicht zerfranste Kronenausbildung .................................... 17 Abbildung 3: ausladende Kronenausbildung in Richtung des Bestandsgebäudes sowie mäßig Totholz ........................................................................................... 17 Abbildung 4: zahlreiche Kappungsstellen im Stamm- und Kronenbereich, teilweise überwallt ................................................................................................................. 18 Abbildung 5: Gesamtansicht .......................................................................................... 19 Abbildung 6: Querriss / Einwachsung im Stammbereich ............................................... 19 Abbildung 7: Baumumfeld ............................................................................................. 20 Abbildung 8: objektbezogener Lageplan (Quelle: AW+ Planungsgesellschaft mbH) ...... 21 Abbildung 9: Ansichten / Schnitte (Quelle: AW+ Planungsgesellschaft mbH) ................ 22 Abbildung 10: Grundrisse (Quelle: AW+ Planungsgesellschaft mbH) .............................. 22 Abbildung 11: Lageplan mit Außenanlagen (Quelle: Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH)23 Abbildung 12: notwendige Baufreiheit ............................................................................. 25 Abbildung 13: derzeitige Kronenausbildung (grün), Kronenausbildung nach dem Rückschnitt (orange) und geplantes Gebäude (blau) ................................................... 26 Abbildung 14: Vorbereitung eines Wurzelvorhangs (Quelle: R SBB Ausgabe 2023) ....... 28 Abbildung 15: Schadensminimierung durch einen Wurzelvorhang (Quelle: R SBB Ausgabe 2023) ........................................................................................................ 28 Abbildung 16: ungefährere Grenze für die Anlage des Wurzelvorhangs (rot) und geplanter Neubau (blau) ........................................................................................... 29 Abbildung 17: Baumschutz auf Baustellen nach DIN 18920 ............................................ 31 Abbildung 18: korrektes Aufstellen eines Baumschutzzaunes ......................................... 32 Abbildung 19: Stamm- und Wurzelschutz ........................................................................ 33 Abbildung 20: Schäden im Wurzelbereich durch Befahrung und Abgrabung (Quelle: R SBB 2023) ........................................................................................................ 34 Abbildung 21: Schäden im Wurzelbereich durch Bodenabtrag (Quelle: R SBB 2023) ..... 34 Abbildung 22: empfohlener Aufbau der Baustraße mit Holzhäcksel................................. 35 Abbildung 23: Baustelleneinrichtungsplan - Rückbau ...................................................... 37 Abbildung 24: Baustelleneinrichtungsplan - Neubau ........................................................ 38 Abbildung 25: Baustelleneinrichtungsfläche - Parkplatz................................................... 38 Abbildung 26: Baustelleneinrichtungsfläche - Bolzplatz ................................................... 39 Abbildung 27: Herstellung ortsfester Baumschutz, bspw. Bauzaun ................................. 40
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1 Einführung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Verbandsgemeinde Liebenwerda plant die Erweiterung des Generationszentrums in der
Heinrich – Heine – Straße 43 in Bad Liebenwerda.
Das Bearbeitungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur 020, Flurstück
356 an einem von Wohnbebauung umgebenen Standort.
Im Bereich des Bearbeitungsgebietes befindet sich ein geschützter Baumstandort („große Ei-
che“), welcher eine gute Erhaltungswürdigkeit aufweist und nach den gesetzlichen Vorschrif-
ten zu schützen ist.
Mithilfe des vorliegenden Gutachtens soll der derzeitige Baumzustand vor der Maßnahme fest-
gestellt, die Auswirkungen durch die Bautätigkeit erörtert und ggf. Maßnahmen zum Erhalt
festgelegt werden.
Mit der Bearbeitung wurde das Büro Subatzus & Team am 30. März 2026 beauftragt.
Die Leistung wird in unserem Büro durch Herrn Subatzus, öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Gehölze, Schutz – und Gestaltungsgrün, Baumpflege und Baumchirurgie
und Frau Elisa Matschke, M. Eng. Landschaftsarchitektur, FLL zert. – Baumkontrolleurin, eu-
rozert. SV für Umweltbaubegleitung UBB (DIN EN ISO/IEC 17024:2012) sowie eurozert. SV
für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen - Beweissicherungen, Gefährdungsanalysen
und Baumwertermittlung (DIN EN ISO/IEC 17024:2012), erbracht.
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Die Lage des Vorhabenbereiches ist aus der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Abbildung 1: Lageplan Bearbeitungsgebiet (Quelle: Brandenburg viewer)
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Das erstellte Schutzkonzept dient als beratende und unterstützende Maßnahme. Es entbin-
den die ausführenden Firmen nicht von ihrer Verantwortung für eine fachgerechte und norm-
konforme Ausführung der Arbeiten unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften, technischen
Regelwerke, behördlichen Auflagen, baurechtlichen Anforderungen sowie Unfallverhütungs-
vorschriften. Das Schutzkonzept hebt nicht die in gesetzlichen Bestimmungen, Genehmigun-
gen oder vertraglichen Vereinbarungen festgelegten Verantwortlichkeiten der Beteiligten in
Bezug auf den Baumschutz während der Planung, Ausführung oder Nutzung des Bauvorha-
bens auf.
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2 Grundlagen
2.1 Rechtliche Grundlagen des Baumschutzes Der Baumschutz wird in erster Linie durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt
| §1 | (6) Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen, Wälder, Waldrän- der. Bäume und Gehölzstrukturen, …. sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen. |
|---|---|
| § 5 | Die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente sind zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren. § 5 [bindet Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft in den Naturschutz mit ein] (2) Bei der landwirtschaftlichen Nutzung […] sind insbesondere die folgenden Grundsätze der guten fachlichen Praxis zu beachten: 2. Die natürliche Ausstattung der Nutzfläche (Boden, Wasser, Flora, Fauna) darf nicht über das […] erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. 3. Die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente sind zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren. |
| § 39 | (1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten (…). 3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu stören. (5) Es ist verboten, 2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärt- nerisch genutzten Grundflächen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzu- schneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses (Lichtraumprofil) der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. |
Neben dem Bundesnaturschutzgesetz existieren weitere gesetzliche Vorgaben zum Schutz
von Bäumen und zum Artenschutz
● Grundgesetz Artikel 20a
● Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG
● Baugesetzbuch (Bebauungsplane)
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● örtliche Bauvorschriften (Freiflächengestaltungspläne)
● Bauordnungsrecht (Grünordnungspläne, Bebauungspläne, Freiflächengestal-
tungspläne)
● Baumschutzverordnungen
● Baumschutzsatzungen
● etc.
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2.1.1 Richtlinie “R SBB” Die Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen (Ausgabe 2023) ist seit
dem 01.01.2024 gültig und ein Regelwerk der 1. Kategorie, es besitzt somit eine hohe Ver-
bindlichkeit.
Die Richtlinie R SBB ist im engen Zusammenhang mit der DIN 18920 zu sehen. Sie gibt Vor-
gaben, Empfehlungen und Hinweise zum Schutz und der Erhaltung von Bäumen und Vege-
tationsbeständen bei der Planung und Ausführung von (Straßen-) Baumaßnahmen, ist aber
auch für andere Baumaßnahmen zu beachten.
Die rechtliche Grundlage für den Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen stellen u. a.
europarechtliche Vorgaben, das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den landes-
rechtlichen Bestimmungen (Ausführungsgesetz) sowie den örtlichen Baumschutzsatzungen
und -Verordnungen dar.
Zur Vermeidung von baubedingten Beeinträchtigungen und Konflikte ist bereits in der Pla-
nungsphase, spätestens in der Entwurfsplanung, eine ökologische Baubegleitung einzube-
ziehen.
In der Entwurfsplanungsphase sind die vorhandenen Bäume im Hinblick auf die Erhaltungs-
fähigkeit gemäß DIN 18920 und die Erhaltungswürdigkeit zu überprüfen. Bei Baumaßnah-
men im Kronentraufbereich ist der Wurzelverlauf durch Suchgrabungen festzustellen und in
einem Wurzelprotokoll zu dokumentieren.
Nach Abschluss der Voruntersuchungen erfolgt eine Abwägung der ökologischen und öko-
nomischen Belange.
Um Schäden an Bäumen und Vegetationsbeständen zu vermeiden sind geeignete Maßnah-
men vorzusehen. Die erforderlichen Schutz- und Schadensminimierungsmaßnahmen sind
bereits in der Planungsphase festzusetzen. Dies erspart unnötigen Zeitverzug in der Bau-
durchführung und zusätzliche Folgekosten.
Das für die BaumBB beauftragte Fachbüro erstellt einen Fachplan, welche die notwendigen
Maßnahmen, inkl. der Tabu – Zonen, darstellt.
Die R SBB konkretisiert folgende Schadensminimierungsmaßnahmen bei Bäumen:
▪ Bodenauftrag
▪ Bodenabtrag
▪ Bodenverdichtung
▪ Vernässung und Überstauung
▪ Schichten- und Grundwasser
▪ Freistellen von Bäumen
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3 Bestandsbeschreibung
Das Bearbeitungsgebiet befindet sich in der Heinrich – Heine – Straße 43 in Bad Liebenwerda,
in der Gemarkung 121302 Bad Liebenwerda, auf dem Flur 020, Flurstück 356. Es ist, wie die
gesamte Stadt Bad Liebenwerda, Teil des Naturparks „Niederlausitzer Heidelandschaft“, wo-
bei das umliegende Gebiet von einer dichten Bebauung und einem typisch innerstädtischen
Erscheinungsbild geprägt ist.
Gebäude (Quelle: Machbarkeitsstudie MKS Architekten)
Das Gebäude wurde Ende der 1960er Jahre als Station Junger Techniker und Naturforscher
errichtet. Die Raumstruktur ist aufgrund der überwiegenden AG - Arbeit kleinteilig gestaltet.
Laut Unterlagen kamen für den Rohbau Großblock - Montageteile zum Einsatz. Das Funda-
ment besteht aus einem Streifenfundament aus Ortbeton und über dem Kellergeschoss befin-
det sich eine Menzel – L - Decke.
1973 wurde an die bereits vorhandenen Garagen eine weitere angebaut, um zusätzlichen La-
gerraum zu schaffen. 1977 erfolgte die Erweiterung des Gebäudes um ein einstöckiges Heiz-
haus. 1983 wurde der Neubau eines Kohleschuppens in Auftrag gegeben.
In den Jahren 1984 / 85 wurde das Heizhaus um ein weiteres Stockwerk aufgestockt, um Platz
für ein wehrsportliches Kabinett zu schaffen. Die Wände des Aufbaus bestehen aus Beton-
hohlblocksteinen und Kalksandstein.
Freianlage
Die bestehende Freianlage wird überwiegend durch einen dichten Baumbestand sowie weit-
läufige Rasenflächen geprägt. Entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze schließt sich eine
Sandfläche mit integrierten Spielgeräten an. Das Bestandsgebäude wird von einem gepflas-
terten Weg eingefasst. Südöstlich des Gebäudes befindet sich eine versiegelte Parkfläche,
welche über die Heinrich – Heine – Straße erreicht werden kann.
Unmittelbar im Bereich des geplanten Neubaus befindet sich eine stattliche Eiche, welche eine
gute Erhaltungswürdigkeit aufweist und nach den gesetzlichen Vorschriften zu schützen ist.
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3.1 Fotodokumentation Zustand 01. April 2026
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3.2 Bestandsgehölze
3.2.1 Eiche
| 1 | Plakettennummer | 0104316 |
|---|---|---|
| 2 | Baumart | Stieleiche / Quercus robur |
| 3 | Stammdurchmesser [cm] | ca. 80,00 |
| 4 | Stammumfang [cm] | ca. 250,00 |
| 5 | Abstand zum Gehweg [m] | ca. 10,00 |
| 6 | Alter (geschätzt) | ca. 190 |
| 7 | Kronendurchmesser [m] | ca. 20,00 |
| 8 | Höhe [m] | ca. 25,00 |
| 9 | Symptome in der Krone | leicht einseitige und zerfranste Kronenausbil- dung, (faulende) Astschnittwunden, Fäulnis, Kappungsstellen, reibende und kreuzende Äste, mäßig Totholz |
| 10 | Symptome an den Stämm- lingen | (faulende) Astschnittwunden, Kappungsstel- len |
| 11 | Symptome am Stammkopf | (faulende) Astschnittwunden, Kappungsstel- len, Druckzwiesel |
| 12 | Symptome am Stamm | (faulende) Astschnittwunden, Kappungsstel- len, Querriss / Einwachsung (vermutlich von einer Befestigung am Stamm) |
| 13 | Symptome am Stammfuß | --- |
| 14 | Symptome an der Wurzel | --- |
| 15 | Baumumfeld | Wiese / Grünstreifen |
| 16 | Entwicklungsphase | Alterungsphase |
| 17 | Erhaltungswürdigkeit | gegeben |
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Abbildung 2: einseitige und leicht zerfranste Kronenausbildung
Abbildung 3: ausladende Kronenausbildung in Richtung des Bestandsgebäudes sowie mäßig Totholz
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Abbildung 4: zahlreiche Kappungsstellen im Stamm- und Kronenbereich, teilweise überwallt
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Abbildung 5: Gesamtansicht
Abbildung 6: Querriss / Einwachsung im Stammbereich
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Abbildung 7: Baumumfeld
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4 Planung
Im Rahmen des Neubaus ist die Errichtung eines einstöckigen Anbaus vorgesehen, der sich
über die gesamte Nordostseite des Bestandsgebäudes erstrecken soll.
Die Zuwegung zum Gebäude sowie innerhalb der Grünfläche soll mit Betonsteinpflaster ge-
staltet werden. Die vorhandenen kleineren Gebäude auf der Grünfläche, darunter der Rau-
cherunterstand und der Kiosk, sollen zurückgebaut werden.
Zur Entwässerung des Geländes ist die Anlage einer Mulde geplant.
Abbildung 8: objektbezogener Lageplan (Quelle: AW+ Planungsgesellschaft mbH)
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Abbildung 9: Ansichten / Schnitte (Quelle: AW+ Planungsgesellschaft mbH)
Abbildung 10: Grundrisse (Quelle: AW+ Planungsgesellschaft mbH)
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Abbildung 11: Lageplan mit Außenanlagen (Quelle: Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH)
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5 Konflikte
Im Zuge der geplanten Sanierungsmaßnahmen ergeben sich unter Berücksichtigung der Be-
lange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der einzuhaltenden Regelwerke, Richtlinien und
gesetzlichen Vorgaben folgende Konfliktpunkte:
- Sicherstellung des Baum- und Bodenschutzes im Zuge des geplanten Rückbaus der
Bestandsgebäude (Raucherunterstand und Kiosk)
- erforderliche Rückschnittmaßnahmen an vorhandenen Gehölzen zur Herstellung der
Baufreiheit
- Eingriffe in den Wurzelbereich zur Herstellung der Fundamente für das Gebäude sowie
bei der Errichtung der Mulde und des Gehweges
- Sicherstellung des Baum- und Bodenschutzes bei der Einrichtung von Baustellenzu-
fahrten, Lagerflächen, Baustelleneinrichtungsflächen sowie gegebenenfalls erforderli-
chen Kranaufstellflächen
5.1 Sicherstellung des Baum- und Bodenschutzes im Zuge des
geplanten Rückbaus der Bestandsgebäude
(Raucherunterstand und Kiosk)
Der geplante Rückbau der bestehenden Gebäude (Raucherunterstand und Kiosk) stellt einen
möglichen Eingriff in das Wurzelwerk der vorhandenen Gehölze, insbesondere der Eiche, dar.
Für den Rückbau ist eine Befahrung des Kronen- und Traufbereichs der Bäume erforderlich,
was zu Wurzelschäden und Bodenverdichtung führen kann.
Um die Eingriffe so gering wie möglich zu halten, sollten eine geeignete Baustellenzufahrt
eingerichtet und druckverteilende Maßnahmen umgesetzt werden.
Gegenfalls eintretende Wurzelschäden sind unmittelbar zu behandeln, zu dokumentieren und
im Anschluss durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.
Für die Durchführung der Maßnahme ist im Bereich der Gehölze die Errichtung einer
Baustraße erforderlich. Um den Eingriff möglichst gering zu halten, sollten die unter Punkt
6.2 aufgeführten Maßnahmen sowie der in Punkt 6.2.2 beschriebene Aufbau der Baustraße
unter Verwendung von Holzhäcksel umgesetzt werden.
Um die Gehölze während der gesamten Bauzeit vor mechanischen Schädigungen im Wur-
zel-, Stamm- und Kronenbereich zu schützen, sollten die unter Punkt 6.1 genannten Baum-
schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
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5.2 erforderliche Rückschnittmaßnahmen an vorhandenen
Gehölzen zur Herstellung der Baufreiheit
Zur Schaffung der Baufreiheit ist es erforderlich, die überragenden Kronenteile im Bereich des
Neubaus zurückzuschneiden. (Stiel-)Eichen verfügen über eine gute Schnittverträglichkeit und
treiben in der Regel in den darauffolgenden Jahren wieder kräftig aus.
Dabei sind jedoch die Vorgaben der Eingriffsgenehmigung nach §17 Absatz 3 sowie §39 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu beachten: Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30.
September sind ausschließlich schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig.
Für die Baufreiheit wird eine Einkürzung der Krone von ca. 2,50 m bis 3,00 m in Richtung des
Gebäudes notwendig. Um die Kronenarchitektur und das Gleichgewicht zu erhalten, sollte
diese Einkürzung zu allen Seiten vorgenommen werden. Durch diese Maßnahme kann einem
unkontrollierten Abreißen im Zuge der Baumaßnahme vorgegriffen werden.
Dabei sind Kappungsstellen im Starkastbereich unvermeidbar.
Schnitte, die das Kernholz im Starkastbereich freilegen (Durchmesser > 10 cm), führen fast
immer unweigerlich zum Eindringen von holzzersetzenden Pilzen und Bakterien und somit zu
einer verringerten Lebenserwartung sowie einem erhöhten Pflegeaufwand in der Zukunft.
Abbildung 12: notwendige Baufreiheit
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Abbildung 13: derzeitige Kronenausbildung (grün), Kronenausbildung nach dem Rückschnitt (orange) und ge- plantes Gebäude (blau)
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5.3 Eingriffe in den Wurzelbereich zur Herstellung der
Fundamente für das Gebäude sowie bei der Errichtung der
Mulde und des Gehweges
Grabungsarbeiten können den Wurzelbereich der Bestandsgehölze beschädigen, wobei das
Abreißen größerer Haltewurzeln die Standsicherheit der Bäume gefährden kann. Zudem
können in die aufgerissenen oder beschädigten Wurzeln Pilze, Viren und Bakterien eindringen,
die eine Wurzelstockfäulnis auslösen können.
Im vorliegenden Fall sind sowohl für die Errichtung des Gebäudes als auch für die geplante
Mulde Grabungen im Wurzelbereich des Baumes erforderlich. Um Schäden zu minimieren und
den Verlust von Fein- und Schwachwurzeln auszugleichen, wird die Errichtung eines
sogenannten „Wurzelvorhangs“ empfohlen.
Für die Errichtung des Wurzelvorhangs wird in etwa 30,00 cm Abstand zur zukünftigen Bau-
grube ein ca. 1,50 m bis 2,00 m tiefer Graben in Handarbeit ausgehoben. Die freigelegten
Wurzeln werden sauber durchtrennt und gegebenenfalls mit geeigneten Wundverschlussmit-
teln behandelt.
Auf der Seite zur späteren Baugrube werden Pfähle eingeschlagen und ein Drahtgitter vorge-
spannt. Das Gitter wird anschließend mit Vlies oder Jutegewebe abgedeckt und der Graben
wieder verfüllt.
Bis zu einer Tiefe von 40,00 cm unter der Oberfläche sollte kein organisches Material verwen-
det werden; stattdessen sollte auf Unterboden oder lehmhaltige Füllböden zurückgegriffen
werden.
Die obersten 40,00 cm können organisches Material enthalten, sollten jedoch nicht nachträg-
lich verdichtet werden.
Die Anlage des Wurzelvorhangs sollte idealerweise eine Vegetationsperiode vor Baubeginn
erfolgen, um den Gehölzen ausreichend Zeit zu geben, neue Feinwurzeln auszubilden.
Grundsätzlich sollte bei der Herstellung des Wurzelvorhangs eine baumschutzfachliche / öko-
logische Baubegleitung tätig sein, um Schäden einzuschätzen, zu dokumentieren und fachge-
recht zu behandeln.
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Abbildung 14: Vorbereitung eines Wurzelvorhangs (Quelle: R SBB Ausgabe 2023)
Abbildung 15: Schadensminimierung durch einen Wurzelvorhang (Quelle: R SBB Ausgabe 2023)
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Abbildung 16: ungefährere Grenze für die Anlage des Wurzelvorhangs (rot) und geplanter Neubau (blau)
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5.4 Sicherstellung des Baum- und Bodenschutzes bei der
Einrichtung von Baustellenzufahrten, Lagerflächen,
Baustelleneinrichtungsflächen sowie gegebenenfalls
erforderlichen Kranaufstellflächen
Die zu erwartende Verdichtung des Bodens durch die geplante Baustellenzufahrt, die
Lagerflächen, Baustelleneinrichtungsflächen sowie gegebenenfalls notwendigen
Kranaufstellflächen stellt einen zusätzlichen Stressfaktor für die Gehölze dar. Die Aussage
„Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar“ (Antoine de Saint-Exupéry, Der kleine Prinz)
lässt sich in diesem Zusammenhang auch auf die vorhandenen Baumstandorte übertragen:
Das zentrale Versorgungsorgan der Bäume – das Wurzelsystem – liegt unter der Erde.
Dieses sichert das Überleben der Gehölze und jede Störung wirkt sich unmittelbar auf die
Vitalität des gesamten Baumes aus.
Für eine optimale Entwicklung sind die Versorgung mit Wasser, Nährstoffen und Luft sowie
eine gesunde Bodenstruktur mit einem ausgeglichenen Porenvolumen entscheidend.
Mechanische Belastungen, wie das Befahren mit Baumaschinen oder PKW, führen zu einer
Veränderung der Bodenstruktur. Durch Bodenverformungen wird die Porenkontinuität
gestört, wodurch die Bedingungen für die unterirdischen Versorgungsorgane des Baumes
verschlechtert werden.
Die veränderte Bodenstruktur wirkt sich neben einer verminderten Versorgung mit Wasser
und Nährstoffen auch auf die Belüftung des Bodens aus. Der daraus resultierende
Sauerstoffmangel reduziert das Wurzelwachstum, was wiederum zu einer eingeschränkten
Kronenausbildung führt. Das Verhältnis zwischen Wurzeln, Stamm und Krone gerät durch
die unzureichende Versorgung in ein Ungleichgewicht.
Für die Durchführung der Maßnahme ist im Bereich der Gehölze die Errichtung einer
Baustraße erforderlich. Um den Eingriff möglichst gering zu halten, sollten die unter Punkt
6.2 aufgeführten Maßnahmen sowie der in Punkt 6.2.2 beschriebene Aufbau der Baustraße
unter Verwendung von Holzhäcksel umgesetzt werden.
Um die Gehölze während der gesamten Bauzeit vor mechanischen Schädigungen im Wur-
zel-, Stamm- und Kronenbereich zu schützen, sollten die unter Punkt 6.1 genannten Baum-
schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
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6 Baumschutz und Boden
6.1 Baumschutzmaßnahmen
6.1.1 Vorbereitung der Baumaßnahme und Begleitung Oberirdisch kann es ebenfalls zu Beschädigungen am Baum kommen, weswegen, insofern
möglich, ein Bauzaun aufgestellt werden muss. Insofern nicht anders möglich, muss zumin-
dest die Minimalanforderung an einen Stammschutz angelegt werden.
Kann der Kronentraufbereich nicht großzügig geschützt werden, sollten Schnittmaßnahmen
erfolgen, um das erforderliche Lichtraumprofil für die Durchfahrt von Baustellenfahrzeugen zu
schaffen. Saubere Schnittarbeiten im Kronenbereich verhindern das unkontrollierte Ab- und
Einreißen von Ästen und somit auch den Eintrag von Schadinsekten. Sämtliche Schnittarbei- und Einreißen von Ästen und somit auch den Eintrag von Schaderregern. ten sind mit der ökologischen Baubegleitung / UBB vorher abzustimmen.
!
Abbildung 17: Baumschutz auf Baustellen nach DIN 18920
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6.1.2 Aufstellen der Bauzäune Schutzzäune sichern den gesamten Kronentraufbereich vor Schäden durch die Baumaß-
nahme und entsprechen daher der „Optimallösung“ zum Schutz von Gehölzen. Er ermöglicht
nicht nur den Schutz des Stammes, sondern sichert darüber hinaus den Wurzelbereich vor
Bodenverdichtung durch Überfahren sowie vor Ablagerung von Baumaterialien oder Schad-
stoffen.
Abbildung 18: korrektes Aufstellen eines Baumschutzzaunes
6.1.3 Aufstellen eines „Minimalschutzes“ um den Baumstandort Ist das Befahren des Wurzelbereiches zwingend erforderlich und es besteht daher nicht die
Möglichkeit eines großzügigen Schutzes, kann ein Stamm- und Wurzelschutz angebracht wer-
den.
Dabei müssen auf dem Wurzelbereich des Baumes bodendruckmindernde Platten als Abde-
ckung des Bodens ausgelegt werden. Darunter befinden sich dann Kies oder Schotter mit
einer Mindesthöhe von 0,2 m, gefolgt von einem Trennvlies als Unterlage (Abbildung 10). Die
an den Stamm angebrachten Bohlen benötigen eine Polsterung und müssen eine Mindest-
länge von zwei Metern aufweisen. Sie können beispielsweise mit Drahtseilen befestigt werden.
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Der Minimalschutz ist nur in Absprache mit der ökologischen Baubegleitung / UBB zulässig,
wenn keine anderen Schutzmaßnahmen realisiert werden können.
Abbildung 19: Stamm- und Wurzelschutz
!
Entgegen der DIN 18920 wird empfohlen, die Baustraße mit Stahlplatten über einer
Schicht von Holzhäcksel zu errichten, da durch diesen Aufbau die Bodenverdichtung
erheblich minimiert werden kann.
Im Idealfall können alle Gehölze mit einem ortfesten Bauzaun vor Beeinträchtigungen
geschützt werden. Sollte das Aufstellen eines Zaunes nicht möglich sein, ist der Baumbereich
bestmöglich vor Beeinträchtigungen im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich zu schützen. Das
Befahren des Kronen- und Traufbereiches zzgl. 1,50 m ist grundsätzlich zu unterlassen.
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6.2 Bodenschutzmaßnahmen
6.2.1 Vorbereitung der Baumaßnahme und Begleitung Die Bäume befinden sich unmittelbar am / im Baufeld, so dass auf engstem Raum gearbeitet
werden muss. Durch die zu erwartenden Eingriffe in den Wurzelraum müssen ggf. vorab be-
ziehungsweise begleitend Wurzelsuchschachtungen / Wurzelsuchgrabungen in Handarbeit
erfolgen. Bei größeren Wurzeln sollte gegebenenfalls ein Wurzelvorhang angelegt sowie die
zu kappenden Wurzelpartien direkt vor Ort fachlich korrekt durch die ÖBB / UBB behandelt
werden.
Abbildung 20: Schäden im Wurzelbereich durch Befahrung und Abgrabung (Quelle: R SBB 2023)
Abbildung 21: Schäden im Wurzelbereich durch Bodenabtrag (Quelle: R SBB 2023)
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6.2.2 Aufbau der Baustellenzufahrt Die Baustellenzufahrt soll gemäß der DIN 18920 angelegt werden. Der Wurzelbereich darf
auch bei einer möglichen Befahrung und Belastung nicht geschädigt werden. Die Inanspruch-
nahme sollte darüber hinaus möglichst klein gehalten und ab dem Wegfall des Bedarfs umge-
hend entfernt werden.
Der Schutz ist so zu wählen, dass der Luftaustausch im Boden, die Wasserversorgung, die
Lastverteilung sowie der Schutz vor Verunreinigung sichergestellt werden kann.
Ein möglicher Aufbau nach DIN 18920 kann, von unten nach oben, folgendermaßen ausse-
hen:
• vlieskaschiertes Geogitter oder Dränverbundstoffe,
• ungebundenen Tragschicht, Mindestschichtdicke 20,00 cm, Gesteinskörnungsges-
misch, z.B. 0/32 mm, 0/45 mm, 2/45 mm, 8/45 mm,
• Auflage aus Baggermatratzen, Stahlplatten, gebundener Tragschichten, Bohlen, o.ä.
Untersuchungen aus dem Jahre 2011 haben allerdings ergeben, dass der DIN - gerechte
Aufbau nicht immer den gewünschten Schutzerfolg aufweist. In der Untersuchung
wurde die Bodenverdichtung bei verschiedenen Aufbauten gemessen.
Beispielsweise wurde bei einem Aufbau aus Vlies - Schotter eine Zunahme der Boden-
verdichtung um fast 20 % gemessen; bei einem Aufbau aus Holzhäcksel und einer Stahl-
platte wurde eine nachträgliche Zunahme der Bodenverdichtung um 1,8 % festgestellt.
6.2.2.1 Aufbau der Baustellenzufahrt Holzhäcksel – Stahlplatte Zur Vorbereitung der Baustraße sollte die Grasnarbe abgetragen werden, um einen ebenen
und stabilen Untergrund herzustellen und einen ungewollten Nährstoffeintrag zu verhindern.
Anschließend wird ein Vlies ausgelegt, welches als Barriere zwischen dem anstehenden
Boden und den Holzhäcksel fungiert. Zuletzt wird eine ca. 20,00 mm starke Stahlplatte
aufgebracht.
Durch diese Bauweise können Unebenheiten im anstehenden Boden ausgeglichen werden
und der Schotter wird nicht in vorhandene oberflächennahe Baumwurzeln eingedrückt.
Verletzungen im Wurzelbereich werden dadurch vermieden.
Stahlplatte ca. 20,00 mm stark
Holzhäcksel als Höhenaus- gleich, max. 10,00 cm stark
Vlies als Abgrenzung Abbildung 22: empfohlener Aufbau der Baustraße mit Holzhäcksel
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Es wird von einer kurzfristigen Befahrung mit einem Sattelzug / LKW mit max. 25,00 Tonnen
Gesamtgewicht im beladenen Zustand ausgegangen. Aufgrund der kurzen Zeit der Inan-
spruchnahme, der geringen Last sowie der vermutlich vorhandenen Baumwurzeln wird
ein Abweichen von dem DIN – gerechten Aufbau der Baustraße empfohlen.
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6.3 Baustelleneinrichtungsplan
Der Baustelleneinrichtungsplan „Schutz des Vegetations- und Baumbestandes“ stellt eine Zu-
sammenfassung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Baum- und Bodenschutzes dar.
Der Baustellenplan verdeutlicht die notwendigen Maßnahmen zum Baum- und Bodenschutz,
welche durch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben sind. Ziel der
Schutzmaßnahmen ist es, unnötige Folgekosten bei der Wiederherstellung zu erzeugen.
Gegebenenfalls müssen im Anschluss an die Baumaßnahme Schritte zur Bodenverbesserung
erfolgen, da der vorhandene Boden durch die Befahrung dennoch teilweise verdichtet wird.
Aufgrund der Rückbaumaßnahmen, welche sich näher an dem geschützten Baumstandort be-
findet, werden zwei Baustelleneinrichtungspläne zum Schutz und Erhalt vorgestellt.
Diese unterscheiden sich lediglich durch eine kurzzeitige Erweiterung der Baustraße aus Holz-
häckseln für den Zeitraum des geplanten Rückbaus. Im Anschluss sollte der Bereich unver-
züglich zurückgebaut und der Bauzaun entsprechend angepasst werden.
Abbildung 23: Baustelleneinrichtungsplan - Rückbau
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Abbildung 24: Baustelleneinrichtungsplan - Neubau
Als Lagerflächen für anfallende Baumaterialien sowie als Abstellfläche für Baugeräte, Maschi-
nen, sanitäre Einrichtungen sowie einer ggf. notwendigen Kranaufstellfläche werden die Frei-
fläche des künftigen Bolzplatzes sowie der bereits stark verdichtete Parkplatz empfohlen. Der
Bereich des Bolzplatzes ist durch einen ortsfesten Bauzaun abzugrenzen, um das Ablagern
von Materialien sowie das Befahren im Bereich der angrenzenden Bäume zu verhindern.
Abbildung 25: Baustelleneinrichtungsfläche - Parkplatz
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Abbildung 26: Baustelleneinrichtungsfläche - Bolzplatz
Entlang der Gehölze ist ein ortsfester Bauzaun zu errichten, um die Bäume während der ge-
samten Baumaßnahme vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Zur Vermeidung ei-
nes unkontrollierten Abreißens überhängender Kronenteile wird zudem die Herstellung eines
Lichtraumprofils von 4,50 m empfohlen.
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Abbildung 27: Herstellung ortsfester Baumschutz, bspw. Bauzaun
Im Kronen- und Traufbereich der Gehölze ist aufgrund der Befahrung mit einer erhöhten Be-
lastung des Wurzelbereiches zu rechnen. Daher sollte die Baustellenzufahrt aus Holzhäcksel
errichtet werden, um die Bodenverdichtung möglichst gering zu halten. Die Baustraße ist nach
Abschluss der Maßnahme unverzüglich zurückzubauen.
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7 Zusammenfassung
7.1 Auswertung Baumzustand
Der untersuchte Baum weist mäßig Totholz sowie Kappungsstellen und Astschnittwunden
(sowohl in der Krone als auch im Stammbereich) auf. Das Verhältnis zwischen Krone,
Stamm und Wurzeln ist weitestgehend ausgeglichen. Der starke Totholzanteil ist mit großer
Wahrscheinlichkeit auf die eher trockenen und heißen Sommermonate seit dem Jahr 2018
zurückzuführen.
Die Eiche weist eine Mindeststandzeit von mehr als 15 Jahren auf und kann zum aktuellen
Zeitpunkt als standsicher eingestuft werden. Die Gehölze erfüllen aufgrund ihres Erschei-
nungsbildes nicht nur eine hohe gestalterische Funktion, sondern stellen ebenfalls eine wich-
tige ökologische Nische für viele Tier- und Pflanzenarten dar.
Aufgrund der geplanten Baumaßnahme ist davon auszugehen, dass es zu Beeinträchtigun-
gen an den Gehölzen kommen wird. Es wird daher dringend empfohlen, dass eine baum-
schutzfachliche / ökologische Baubegleitung den Neubau des zusätzlichen Gebäudes
betreut, um große Schäden vollständig zu vermeiden und / oder Schädigungen an-
schließend fachgerecht zu behandeln.
Im Anschluss an die Maßnahme werden ggf. Revitalisierungsmaßnahmen notwendig.
7.2 Auswertung Baumerhalt und Baumaßnahme
Grundsätzlich ist der Erhalt möglichst vieler Gehölze im Zuge der Klimaveränderung drin-
gend erforderlich. Altbäume weisen eine besondere Bedeutung auf, da diese nicht nur eine
hohe gestalterische Funktion, sondern auch eine historische und ökologische Wichtigkeit
aufweisen. Sie dienen vielen (geschützten) Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum, stellen
ein Verbundelement dar und verknüpfen vor allem im innerstädtischen Bereich diverse Bio-
tope miteinander.
Bei Bautätigkeiten kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass diese Biotopvernet-
zung zumindest teilweise gestört wird.
Im Zuge der Bauarbeiten sind Vitalitätseinbußen an allen Baumstandorten zu erwarten. Die
geplante Baustellenzufahrt stellt mit ihrer Nähe zu den Gehölzen einen zusätzlichen Stressor
dar. Es ist davon auszugehen, dass nach der Maßnahme ggf. eine Nachversorgung der Ge-
hölze notwendig wird.
Vor allem für die Errichtung der Baustellenzufahrt ist ein gesonderter Aufbau nötig, um die
Bodenstrukturen zu schonen und die Verdichtung möglichst kleinzuhalten.
Aus baumschutzfachlicher Sicht stellt die Maßnahme unter Einhaltung der genannten
Schutzmaßnahmen einen mittelstarken Eingriff in die vorhandenen Baumstandorte (und so-
mit auch in die Lebensräume) dar.
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