2023-02-28_ibs_Einschätzung Bausubstanz.pdf

Abbruch-, Erd-, Maurer- und Betonarbeiten für ein Generationenzentrum

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 12:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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. . Entwurfs- und Tragwerksplanung Dipl.-Ing. (FH) Ralf Schultze Tel.: 03 53 65 / 3 81 04, Fax 3 81 05 e-mail: info@ibs-schultze.de Internet: http://www.ibs-schultze.de

Bautechnische Einschätzung der Bausubstanz zu statisch - konstruktiven Anforderungen und Problemen

Objekt: FREIZEIT- UND MEDIENZENTRUM REGENBOGEN Heinrich – Heine – Straße 43 04924 Bad Liebenwerda

Aufgabe ist es die vorhandene Bausubstanz für eine Verwendung zur Erweiterung des Freizeit- und Medienzentrums unter statisch- konstruktiven Aspekten einzuschätzen.

Die Gründung erfolgte frostfrei auf gewachsenem Boden. Ein Baugrundgutachten lag nicht vor, die Ausführung erfolgte auf mit einer zulässigen Bodenpressung von 150 kN/m² hinreichend getroffenen Annahmen. Es sind unbewehrte Streifenfundamente für die Außenwände H/B= 1,10/0,60 m und für die Innenwände 1,85/0,40 m in B160 ausgeführt. Typische Setzungsrisse sind nicht erkennbar, geringfügige Spannungsrisse an Wandöffnungen, Deckenauflager und zum Anbau vom Heizhaus sind erkennbar jedoch abgeklungen. Veränderungen am bestehenden Lastabtrag, insbesondere Eintragung erhöhter Einzellasten können problematisch werden und erhöhte Aufwendungen im Gründungsbereich fordern. Der Bereich vom Heizhaus ist unterkellert. Die Abdichtung wurde mit 2 Kalt und einem Heißanstrich auf Bitumenbasis ausgeführt. Die Nutzungsdauer solcher Abdichtungen wird mit 30 bis 40 Jahre angenommen.

Das Gebäude ist in Großblockbauweise des industriellen Wohnungsbau IW60 der DDR (Wohnungsbauserie Q6) errichtet. Die Baugenehmigung wurde im Juli 1967 erteilt, die Bauausführung erfolgte unmittelbar folgend.

  • Kellerwände Schwerbeton d= 29 cm einschichtig
  • Außenwände Leichtbeton d= 29 cm einschichtig, beidseitig geputzt
  • Innenwand tragend Schwerbeton d= 19 cm
  • Innenwand nichttragend Langlochziegel d= 7,1 cm beidseitig geputzt

Die Betondeckungen nach TGL 33405/01 im Vergleich zu EC 2-1-1; 4.4.1.2 Einteilung n. TGL min c Einteilung n. EC min c [mm] [mm] Fb und Fb 2 XC1 Trockene Innenräume einschl. Innenbauteile, trocken oder Küchen und Bäder in Wohnungen 15 ständig nass 20 FB 3 XC 2; XC 3 Feuchte Innenräume; im Freien Gründungsbauteile; oder im Erdbereich 15 Außenbauteile, Feuchträume 35 Fb 4 XC 4 Naßräume; im Freien bei häufig Außenbauteile mit direkter wechselnder Feuchtigkeit 20 Beregnung 40 ...

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Die verwendeten Betongüten der DDR bis 1972 für diese Bauweise waren vorrangig B 160 und B 255 was der Güte nach DIN EN 206-1 von C 8/10 und C12/15 entspricht. Bewehrte Betonbauteile nach DIN EN 206-1 sind der Mindestfestigkeitsklasse C 16/20, Außenbauteile C 20/25 und mit direkter Beregnung C 25/30 zuzuordnen.

Die Geschossdecken (Stb. Hohlraumdecke d= 19 cm) sind durchgehend mit 3 kN/m² belastbar ausgewiesen. Dies entspricht der heute geltenden Einordnung in die Kategorien B1 und 2 (Büroflächen) und bedingt C1 (Schulräume, Restaurant, Leseräume). Flure der Kategorie C1 fordern eine zul. Nutzlast von 5 kN/m² und überschreiten damit die gegebene Belastbarkeit im Bestand. Von der typisierten Wandbauweise ist aus funktionellen Gründen zum Erreichen der erforderlichen Raumgrößen abgewichen und es sind verschiedentlich Stahlträger eingezogen. Brandschutztechnisch wären diese nach heutigen Anforderungen zu ertüchtigen. Die Stahlträger sind entsprechend der vorgesehenen Belastungen rein nach deren statischen Tragfähigkeit gewählt. Heute zusätzlich geltende Vorgaben zur Gebrauchstauglichkeit hinsichtlich der Durchbiegung sind nicht betrachtet, sollten bei den gegeben Spannweiten jedoch unproblematisch sein. Ein rechnerisch erhöhter Lasteintrag aus geänderter Nutzung kann allerdings in den Auflagerbereichen problematisch werden. Die Raumhöhen betragen 2,55 m.

Die innere Geschosstreppe ist als Zweiholmtreppe mit aufgeständerten Trittstufen ohne Setzstufen eingesetzt. Die Tragkonstruktion bilden 2 zum Kastenprofil verschweißte U-120 Träger. Die Trittstufen sind in B225 d= 7 cm auf Winkelprofilen aufgeständerte Einfeldträger, bewehrt mit glatten Armierungsstahl STA-I. Die Bemessung erfolgte mit einer Nutzlast von 3,00 kN/m² für Treppe und Podest. Als Fluchtweg ist die vorhandene Treppe weder statisch noch brandschutztechnisch geeignet und nur unverhältnismäßig aufwändig dahingehend zu ertüchtigen. Am Heizhaus ist noch eine äußere Stahltreppe als Fluchtweg angesetzt, entspricht jedoch gleichfalls keinen entsprechenden Anforderungen und ist auch rein baulich in keinem erhaltenswerten Zustand.

Die Dachkonstruktion ist durch Dachplatten im leichten Gefälle als Flachdach ausgebildet. Der Dachaufbau ist bauphysikalisch hinsichtlich Wärmedämmung gem. derzeit geltender Energieeinsparverordnung nicht mehr zeitgemäß. Die im Bestand angesetzte Lastannahme bietet bei einem Neuaufbau mit geeigneten Materialien genug Lastreserve für eine aufgeständerte Photovoltaikanlage.

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Bilder Bestand:

Spannungsrisse an Fensterlaibungen außen

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Stahlträger in Deckenlage beispielhaft (4x in Dachdecke, 6x in Geschossdecke)

innere Geschosstreppe

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Fluchttreppe außen

Zusammenfassung: Das Gebäude im Bestand ist nach nunmehr ca. 55 Jahren Nutzungsdauer in einem in der Grundsubstanz guten Zustand. Nennenswerte statisch-konstruktive Schäden und/oder Mängel sind nicht erkennbar. Einer weiteren Nutzung im Bestand spricht nach einem überschaubaren Sanierungsaufwand nichts entgegen. Entfällt der Bestandsschutz bzw. sind größere Eingriffe vorgesehen wird es problematisch. Zwischenzeitlich haben sich Normen und Richtlinien geändert und die vorhandenen Bauteile sind dahingehend zu ertüchtigen. Die Anforderungen an Fluchttreppen sind ohne Ersatzneubau kaum zu erreichen. Die einst geltenden zulässigen Verkehrslasten zur Gebäudenutzung sind überholt und lassen heute nur eine eingeschränkte Nutzung zu. Eine Weiterverwendung vom Bestand unter geänderten Nutzungsbedingungen und/oder räumlichen Änderungen der gegebenen Maße hinsichtlich der geometrischen Vorgaben wird aus bautechnischer Sicht nicht nur planerisch sehr aufwendig. Die bauliche Umsetzung wird auch eine Herausforderung für die Beteiligten.

Uebigau, den 28.02.2023

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