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Anschreiben zur Planauskunft
Auskunftsnummer: 20220708_0003_V01 Ihre Anfrage vom: 08.07.2022 07:46:37
Tel. 0231.54497-700 Fax 0231.54497-770 Dortmunder Netz GmbH | Günter-Samtlebe-Platz 1 | 44135 Dortmund
Vormann, Vanessa info@do-netz.de Harpener Hellweg 1 Servicecenter 0800.54497-77* 44791 Bochum *Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen, Mo – Fr von 8 bis 16 Uhr leitungsabfragen-rnl-ruhr-bau@strassen.nrw.de Bankverbindung: Sparkasse Dortmund Angaben zur Planauskunft: Auskunftsadresse: Dortmund, Holtbrügge 31 IBAN: DE97 4405 0199 0001 0510 24 Grund der Anfrage: Planung BIC: DORTDE33XXX Projekt: Tiefbauarbeiten
gepl. Zeitraum von: 01.10.2022 -
Ihr Zeichen/Datum: Unsere Zeichen/Datum: Name: Telefon/Fax: NIG / 08.07.2022 Planauskunft 0231.54497-648 / 647 E-Mail: planauskunft@do-netz.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
(als Anlage übersenden wir Ihnen die gewünschten Planunterlagen aus dem Bereich des o.g. Bauvorhabens.
Die Nutzungsbedingungen für Nutzer der Online-Planauskunft und das Merkblatt zu Bauarbeiten im Bereich von Energie- und Wasserversorgungsleitungen sind beigefügt und zu beachten.
Die Dortmunder Netz GmbH gibt hinreichend genaue Auskünfte über die Lage der Rohrleitungen (Erdgas, Wasser, Fernwärme) und Erdkabel. Von alten Rohrleitungen und Hausanschlüssen sind u. U. keine, bzw. nicht ausreichende Vermessungsunterlagen vorhanden. Teilweise sind die Anlagen elektronisch geortet. Aus diesem Grunde kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Pläne keine Gewähr übernommen werden. Angaben über Straßennamen und Hausnummern sowie über die Tiefenlagen von Leitungen sind
- 1 - Dortmunder Netz GmbH | Günter-Samtlebe-Platz 1 | 44135 Dortmund Amtsgericht Dortmund HRB 13907 Geschäftsführung: Dr. Bernd Ramthun, René Kattein Sitz des Unternehmens: Dortmund do-netz.de USt-IdNr.: DE 814730118
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unverbindlich! Diese sind Veränderungen unterworfen, auf welche DONETZ keinen Einfluss hat.
Wir weisen darauf hin, dass als Bohrungsverschlüsse nur neutrale Kappen verwendet werden dürfen. Bei Verwendung von Kappen, welche im Erdgas- und Wasserrohrnetz üblich sind, können u.U. folgenschwere Verwechslungen auftreten. DONETZ betreibt im gesamten Stadtgebiet Erdgashochdruckleitungen, die bei Schäden erhöhte Gefahren mit sich bringen.
Um Angaben über die Lage unserer Versorgungsleitungen in der Örtlichkeit und evtl. vorzunehmende Sicherungsmaßnahmen zu erhalten, setzten Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit unserem Fachbereich SBRB (Betrieb Gas und Wasser), Telefon 54497-305 und ggf. mit dem Fachbereich TWFB (Fernwärmeanlagen), Telefon 0231/544-2667/3573 in Verbindung. Bei eventuellen Rückfragen im Bereich der Erdkabel bitten wir Sie, sich mit unserem Betriebszentrum (SBSB) Telefon 0231/54497-401 in Verbindung zu setzen.
Für den Bereich Erdkabel erhalten Sie einen zweiten Kabelplanausschnitt, in dem nur außer Betrieb befindliche Kabel dargestellt sind, die nach 2010 stillgelegt wurden.
In den Kabelplänen sind die Fernmeldekabel der DOKOM21 Gesellschaft für Telekommunikation mbH mit dokumentiert. Über diese Kabel erteilt DONETZ für DOKOM Auskünfte. Bei Tiefbauarbeiten in unmittelbarer Nähe, bei Kreuzungen und Freilegungen dieser DOKOM - Anlagen ist der Betrieb der DOKOM GmbH, Telefon 0231-9301050 rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme einzuschalten.
In den Kabelplänen sind div. 110-kV-Kabel der Westnetz GmbH mit dokumentiert. Über diese Kabel erteilt DONETZ keine verbindlichen Auskünfte. Diese Anlagen sind lediglich nachrichtlich dokumentiert. Bei Tiefbauarbeiten in Nähe bei Kreuzungen und Freilegungen dieser Anlagen ist die Auskunftsstelle der Westnetz GmbH einzuschalten.
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Abgegebenen Pläne geben den Datenbestand zum Zeitpunkt der Online- Planauskunftserteilung wieder. Dem entsprechend müssen sie spätestens 30 Tage nach Auslieferung erneut angefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dortmunder Netz GmbH Dieses Schreiben ist automatisch aus der Online Planauskunft erstellt und ohne Unterschrift gültig
Anlagen:
20220708_0003_V01_Auskunft_01_A3Q.pdf 20220708_0003_V01_Übersicht.pdf 20220708_0003_V01_DONETZ_Merkblatt fuer Arbeiten im Bereich von Verteilungsanlagen.pdf 20220708_0003_V01_DONETZ_Nutzungsbedingungen.pdf
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| N Netzdienst NIG AUSKUNFT SYSTEM ACHTUNG !!! Planwerk: Auskunft Fernwärme Liegen im Entwicklungsbereich von Plannummer 1: 250: 2020464 ACHTUNG !!! Baumaßnahmen Versorgungsleitungen, Maßstab: 1 : 375 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 sind vorab Sicherungsmaßnahmen wird keine Gewähr übernommen. Ersteller: Admin mit der DONETZ vorzunehmen. Maße dürfen nicht abgegriffen werden. Dortmund, Holtbrügge 31 | ||||
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| ACHTUNG !!! Liegen im Entwicklungsbereich von Baumaßnahmen Versorgungsleitungen, sind vorab Sicherungsmaßnahmen mit der DONETZ vorzunehmen. | Netzdienst NIG AUSKUNFT SYSTEM | |||
| Planwerk: Auskunft Fernwärme Plannummer 1: 250: 2020464 Maßstab: 1 : 375 Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 Ersteller: Admin | ||||
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| N Netzdienst NIG AUSKUNFT SYSTEM ACHTUNG !!! Planwerk: Auskunft Gas Liegen im Entwicklungsbereich von Plannummer 1: 250: 2020464 ACHTUNG !!! Baumaßnahmen Versorgungsleitungen, Maßstab: 1 : 375 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 sind vorab Sicherungsmaßnahmen wird keine Gewähr übernommen. Ersteller: Admin mit der DONETZ vorzunehmen. Maße dürfen nicht abgegriffen werden. Dortmund, Holtbrügge 31 | ||||
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| ACHTUNG !!! Liegen im Entwicklungsbereich von Baumaßnahmen Versorgungsleitungen, sind vorab Sicherungsmaßnahmen mit der DONETZ vorzunehmen. | Netzdienst NIG AUSKUNFT SYSTEM | |||
| Planwerk: Auskunft Gas Plannummer 1: 250: 2020464 Maßstab: 1 : 375 Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 Ersteller: Admin | ||||
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| N Netzdienst NIG AUSKUNFT SYSTEM ACHTUNG !!! Planwerk: Auskunft Multimedia Liegen im Entwicklungsbereich von Plannummer 1: 250: 2020464 ACHTUNG !!! Baumaßnahmen Versorgungsleitungen, Maßstab: 1 : 375 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 sind vorab Sicherungsmaßnahmen wird keine Gewähr übernommen. Ersteller: Admin mit der DONETZ vorzunehmen. Maße dürfen nicht abgegriffen werden. Dortmund, Holtbrügge 31 | ||||
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| Planwerk: Auskunft Multimedia Plannummer 1: 250: 2020464 Maßstab: 1 : 375 Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 Ersteller: Admin | ||||
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| N Netzdienst NIG AUSKUNFT SYSTEM ACHTUNG !!! Planwerk: Auskunft Strom Liegen im Entwicklungsbereich von Plannummer 1: 250: 2020464 ACHTUNG !!! Baumaßnahmen Versorgungsleitungen, Maßstab: 1 : 375 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 sind vorab Sicherungsmaßnahmen wird keine Gewähr übernommen. Ersteller: Admin mit der DONETZ vorzunehmen. Maße dürfen nicht abgegriffen werden. Dortmund, Holtbrügge 31 | ||||
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| Planwerk: Auskunft Strom Plannummer 1: 250: 2020464 Maßstab: 1 : 375 Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 Ersteller: Admin | ||||
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| N Netzdienst NIG AUSKUNFT SYSTEM ACHTUNG !!! Planwerk: Auskunft Strom aB Liegen im Entwicklungsbereich von Plannummer 1: 250: 2020464 ACHTUNG !!! Baumaßnahmen Versorgungsleitungen, Maßstab: 1 : 375 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 sind vorab Sicherungsmaßnahmen wird keine Gewähr übernommen. Ersteller: Admin mit der DONETZ vorzunehmen. Maße dürfen nicht abgegriffen werden. Dortmund, Holtbrügge 31 | ||||
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| Planwerk: Auskunft Strom aB Plannummer 1: 250: 2020464 Maßstab: 1 : 375 Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 Ersteller: Admin | ||||
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| N Netzdienst NIG AUSKUNFT SYSTEM ACHTUNG !!! Planwerk: Auskunft Wasser Liegen im Entwicklungsbereich von Plannummer 1: 250: 2020464 ACHTUNG !!! Baumaßnahmen Versorgungsleitungen, Maßstab: 1 : 375 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 sind vorab Sicherungsmaßnahmen wird keine Gewähr übernommen. Ersteller: Admin mit der DONETZ vorzunehmen. Maße dürfen nicht abgegriffen werden. Dortmund, Holtbrügge 31 | ||||
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| Planwerk: Auskunft Wasser Plannummer 1: 250: 2020464 Maßstab: 1 : 375 Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 Ersteller: Admin | ||||
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Dortmunder Netz GmbH
Merkblatt für Arbeiten im Bereich von
Energie- und Wasserverteilungsanlagen
Gültig ab 01.12.2021
I. Geltungsbereich
Dieses Merkblatt gilt für Arbeiten, wie z.B. Aushub-, Bohr- oder Rammarbeiten im Bereich von Energie- und Wasserverteilungsanlagen im Versorgungsgebiet der Dortmunder Energie- und Wasser GmbH (DEW21) und der Dortmunder Netz GmbH (DONETZ) in öffentlichen und privaten Grundstücken.
Zu den Anlagen gehören u.a. Energieverteilungskabel, Kabelmuffen, Erdgasrohrleitungen, Wasserrohrleitungen, Fernwärme- und Nahwärmeleitungen, Schutzrohre, Armaturen, Widerlager, kathodische Korrosionsschutzanlagen, Kabelabdeckungen, Fernmelde-, Steuer- und Messkabel sowie Freileitungen.
DONETZ ist für alle in diesem Merkblatt genannten Angelegenheiten bezüglich Energie- verteilungskabel, Erdgas- und Wasserrohrleitungen und deren Zubehör der zuständige Ansprechpartner. DEW21 ist zuständig für Fernwärme- und Nahwärmeleitungen. Zusammen werden sie im Folgenden Versorger genannt..
II. Allgemeine Pflichten des Bauunternehmers
Jeder Bauunternehmer hat bei der Durchführung ihm übertragener Bauarbeiten in öffentlichen und privaten Grundstücken mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsanlagen zu rechnen und die erforderliche Sorgfalt zu wahren, um deren Beschädigung zu verhindern.
Er hat seine Mitarbeiter und Nachunternehmen entsprechend zu unterweisen und zu überwachen.
Die Anwesenheit von Beauftragten der DEW21 einer Baustelle entbindet den Bauunternehmer oder seinen Beauftragten nicht von der Verantwortung für angerichtete Schäden an Versorgungsanlagen.
Dortmunder Netz GmbH | do-netz.de | Seite 1 von 9
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III. Arbeiten in der Nähe von Kabeln und Rohrleitungen
Im Bereich von Versorgungsanlagen ist so zu arbeiten, dass der Bestand und die Betriebssicherheit der Anlagen bei und nach Ausführung der Arbeiten gewährleistet sind.
- Erkundigungspflicht und Baubeginn Bei der Durchführung von Bauarbeiten im Bereich von Kabeln und Rohrleitungen besteht für den Bauunternehmer die Erkundigungs- und Sicherungspflicht (vergl. Urteil des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen vom 20.04.1971 - Vl ZR/232/69 - abgedruckt in "Der Betriebsberater" 1971, S. 723ff.).
Vor Beginn der Arbeiten sowie zusätzlich bei Abweichungen von der Bauplanung oder Erweiterung des Bauauftrages müssen Planunterlagen bei der Planauskunftsstelle DONETZ- Hauptverwaltung - Günter-Samtlebe-Platz 1, Online-Planauskunft - https://portale.do-netz.de über die genaue Lage von Kabeln und Rohrleitungen eingeholt werden. Bei Beginn der Bauarbeiten müssen Planunterlagen neuesten Standes vorliegen und berücksichtigt werden.
Rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Aufnahme von Arbeiten im Bereich von Kabeln und Rohrleitungen muss der Beginn der Arbeiten den zuständigen Betriebsbereichen der Versorger möglichst schriftlich angezeigt werden. Allein das Einholen von Informationen zur Erkundung der Kabel und Rohrleitungen gilt nicht als Anzeige der Maßnahme.
Bei Arbeiten im Bereich von Gas- und Wasserrohrleitungen ist mit der verantwortlichen Baudurchführung (Tel.: 0231.54497-305), für Fernwärme (Tel.: 0231.544-3573) und für Erdkabel (Tel.: 0231.54497-401) vor Baubeginn ein Einweisungstermin zur Besprechung der Arbeiten und zur Festlegung von Sicherungsmaßnahmen zu vereinbaren, wenn die verantwortliche Baudurchführung nicht ausdrücklich darauf verzichtet.
Es ist zu beachten, dass Schutzrohre, Abdeckungen, Folien usw. nicht als mechanischer Schutz bei Tiefbauarbeiten dienen; ihre Aufgabe besteht vielmehr darin, auf das Vorhandensein von Kabeln und Rohrleitungen bei Tiefbauarbeiten aufmerksam zu machen.
Die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der Berufsgenossenschaft und der DVGW-Hinweis (GW 315) "Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsleitungen bei Bauarbeiten" sind zu beachten. Dies gilt für Erdarbeiten in oder an öffentlichen Wegen wie auch auf Privatgrundstücken.
- Verlegungstiefe und Querschläge Im Allgemeinen liegen Kabel in einer Tiefe zwischen 0,6 m und 1,0 m. Die Überdeckung der Gasleitungen beträgt in der Regel 0,8 m und 1,0 m. Wasserrohrleitungen haben in der Regel eine Überdeckung von ca. 1,0 m.
Dortmunder Netz GmbH Merkblatt für Arbeiten im Bereich von Energie- und Wasserverteilungsanlagen | Seite 2 von 9
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Fernwärmeleitungen bestehen im Bereich des Heißwassernetzes aus je zwei Kunststoffmantelrohren (KMR), die in der Regel in einer Tiefe zwischen 1,20 m und 1,50 m zu finden sind. Die Verteilerleitungen des Dampfnetzes befinden sich zum Teil in Stahlmantelrohren mit einer Überdeckung von 1,20 m bis 1,50 m oder in Betonkanälen, die in einer Tiefe von ca. 1,20 m bis 1,50 m und vereinzelt auch tiefer zu finden sind.
Eine geringere Überdeckung - insbesondere bei Netzanschlussleitungen - ist möglich. In den Planunterlagen der Versorger gegebene Auskünfte über Lage und Tiefe ihrer vorhandenen Versorgungsanlagen sind ohne Gewähr. Lage und/oder Tiefe der Versorgungsanlagen können sich durch Bodenabtragungen, -aufschüttungen oder durch andere Maßnahmen Dritter nach der Verlegung und Einmessung/Dokumentation verändert haben. Deshalb hat das Bauunternehmen die Pflicht, sich über die tatsächliche Lage und/oder Tiefe der angegebenen Versorgungsanlage durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen, z.B. Querschläge, Suchschlitze o.ä., selbst Gewissheit zu verschaffen.
Alle Arbeiten in der Nähe von Kabelanlagen und Rohrleitungen dürfen nur unter fachkundiger Aufsicht oder nach Anweisung der Beauftragten der Versorger ausgeführt werden. Die Aufsicht muss gewährleisten, dass mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen wird. Erteilte Auflagen der Versorger müssen vom Bauunternehmen eingehalten werden.
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Hinweisschilder und Armaturen Armaturen, Straßenkappen, Schachtdeckel und sonstige zur Versorgungsanlage gehörende Einrichtungen müssen während der Bauzeit zugänglich bleiben. Hinweisschilder, Kabelmerksteine oder andere Markierungen dürfen ohne Zustimmung der Versorger nicht verdeckt, versetzt oder entfernt werden.
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Markierung Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Trassenverlauf nach Möglichkeit zu kennzeichnen z.B. mit Trassierstangen, Pflöcken, Sprühfarbe u. ä.
Schnurpfähle, Bohrer und Dorne dürfen nicht im Bereich von Kabeln und Rohrleitungen eingetrieben werden.
- Baumaschineneinsatz und Handschachtung Im Bereich von Kabeln und Rohrleitungen dürfen Baumaschinen nur so eingesetzt werden, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Erforderlichenfalls sind besondere Sicherheitsvorkehrungen, die mit den Versorgern abzustimmen sind, zu treffen. Die Tiefbauunternehmen werden vor Ort durch Beauftragte der
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Versorger unterwiesen. Die Einweisung wird durch die Versorger protokolliert.
Rohrvortriebs-, Bohr- und Sprengarbeiten, Einschlagen (Rammen) von Pfählen, Bohlen oder Spundwänden, Einspülen von Filtern für Grundwasserabsenkungen u. ä. sind ebenfalls mit den Versorgern abzustimmen.
- Unbekannte Leitungen und unvermutetes Antreffen von erdverlegten Kabeln und Rohrleitungen Werden Warnbänder, Abdeckungen, Kabel oder Rohrleitungen an Stellen gefunden, die nicht eindeutig einem anderen Betreiber zuzuordnen sind und vorher von den Versorgern nicht genannt wurden, so sind die Versorger sofort zu verständigen.
Die Arbeiten an diesen Versorgungsanlagen sind sofort zu unterbrechen, die Stelle deutlich zu markieren und zu sichern.
Die Arbeiten an diesen Versorgungsanlagen sind bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise mit den zuständigen Betriebsbereichen der Versorger zu unterbrechen.
- Beschädigung von Kabeln und Rohrleitungen (siehe Abschnitt IV.) Jede Beschädigung ist unverzüglich zu melden. Beschädigungen sind hier nicht nur Leckagen, sondern auch Verletzungen der Rohrumhüllung bzw. des Kabelmantels.
Falls Kabel oder Rohrleitungen beschädigt werden, ist - auch bei zunächst geringfügig erscheinender Beschädigung - sofort der Bereich abzusperren und der Betreiber zu informieren.
- Maßnahmen an freigelegten Kabeln und Rohrleitungen Gas-, Wasser- und Fernwärmerohrleitungen dürfen nur nach durchgeführtem Einweisungstermin mit der zuständigen Baudurchführung von DONETZ bzw. DEW21 (siehe Punkt III.1) und nach Empfang der festgelegten Sicherungsmaßnahmen freigelegt werden.
Eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von DONETZ bzw. DEW21 (Fernwärme) für das Freilegen der Gas-, Wasser- und Fernwärmerohrleitungen muss vorliegen.
Versorgungsanlagen dürfen nur durch Handschachtungen freigelegt werden. Freigelegte Rohrleitungen sind vor jeglicher Beschädigung (auch Einfrieren) zu schützen und gegen Lageveränderungen fachgerecht zu sichern. Nichtlängskraftschlüssig verlegte Rohrleitungen und Widerlager dürfen nicht hintergraben oder freigelegt werden.
Die Sicherungsmaßnahmen werden ausschließlich durch die Versorger festgelegt und durchgeführt bzw. veranlasst!
Kabel und Rohrleitungen dürfen nicht als Standplatz oder Aufstiegshilfe benutzt oder
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anderweitig mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt werden.
Arbeiten an Kabeln (z.B. Aufnehmen, Umlegen, Hochhängen), deren Spannungsfreiheit nicht ausdrücklich vom Betreiber bestätigt wurde, dürfen - außer vom Betreiber selbst - nur von Personen durchgeführt werden, die
• für solche Tätigkeiten von DONETZ unterwiesen und qualifiziert sind.
• die Weisungen von DONETZ kennen
und
• die von DONETZ festgelegte Schutzausrüstung benutzen.
- Maßnahmen für das Wiederverlegen von Kabeln Wenn freigelegte Kabel- und Leitungsgräben/-gruben wieder verfüllt werden, sind die Anweisungen des Betreibers zu beachten. Schutz- und Warneinrichtungen, z.B. Abdeckplatten, sind wieder einzubauen.
IV. Was tun, …
- wenn trotz aller Vorsicht ein Kabel beschädigt wird: Die Beschädigung eines Starkstromkabels stellt eine unmittelbare Lebensgefahr für den Verursacher und anwesende Personen dar. Das Kabel kann noch unter Spannung stehen! Deshalb:
• Anwesende Personen auffordern, Abstand zu halten!
• Schadensstelle sofort räumen und absperren!
• DONETZ über die Rufnummer "Informationen und Hilfe bei Stromstörungen" – 0231.54497-111 benachrichtigen!
Auch Fernmeldekabel erfüllen wichtige Aufgaben im Versorgungsbereich. Sie dienen nicht nur dem Fernsprechverkehr, sondern auch der Übertragung von Messwerten und Schaltimpulsen.
Bei einer Beschädigung eines Fernmeldekabels deshalb:
• Arbeiten im Bereich der Schadensstelle einstellen!
• DONETZ über die Rufnummer "Informationen und Hilfe bei Stromstörungen" – 0231.54497-111 benachrichtigen!
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In jedem Fall:
DONETZ muss auch dann benachrichtigt werden, wenn lediglich der äußere Mantel des Kabels auch nur leicht beschädigt wurde, da in das Kabel eindringende Feuchtigkeit später zu schweren Störungen führen kann.
Wichtig:
Sofort gemeldete Beschädigungen können mit relativ geringem Aufwand repariert werden. Folgeschäden, die erst Jahre später auftreten können, sind mit einem hohen Kostenaufwand für den Verursacher verbunden.
- wenn trotz aller Vorsicht eine Gasleitung beschädigt wird: Bei der Beschädigung einer Gasleitung besteht Zünd- und Explosionsgefahr durch ausströmendes Gas!
Deshalb: • Funkenbildung vermeiden, keine elektrische Anlage bedienen, vorhandene Zündquellen (z.B. Sturmlaternen) sofort löschen, nicht rauchen!
• Sofort alle Baumaschinen und Fahrzeugmotoren abstellen!
• Gefahrenbereich räumen und weiträumig absichern!
• Gefahrenbereich mit Personal überwachen!
• Schadensstelle absperren und Zutritt unbefugter Personen verhindern!
• Brennendes Gas nicht löschen! Ausnahme: Nur zur Rettung von Menschenleben.
• DONETZ über die Rufnummer "Gasgeruch" – 0231.54497-114 benachrichtigen!
• Falls erforderlich, Polizei und Feuerwehr benachrichtigen!
• Weitere Maßnahmen möglichst sofort bei der telefonischen Meldung des Schadens von DONETZ, der Polizei oder der Feuerwehr erfragen!
Achtung! Wird eine Gas-Netzanschlussleitung beschädigt, sind angrenzende Gebäude auf Gaseintritt zu überprüfen!
Falls Gas eingetreten ist, Türen und Fenster öffnen! Nicht klingeln! Nicht die elektrische Anlage bedienen!
Gebäude unverzüglich räumen bzw. zum Verlassen auffordern, falls sich noch Personen darin aufhalten.
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- wenn trotz aller Vorsicht eine Wasser- oder Fernwärmeleitung beschädigt wird: Bei einer beschädigten Wasserleitung besteht die Gefahr der Aus- und Unterspülung, sowie der Überflutung.
Bei einer beschädigten Fernwärmeleitung besteht Verbrühungsgefahr durch plötzlichen Austritt von Heißwasser oder Heißdampf. Deshalb: • Baugruben und tiefliegende Räume im Gefahrenbereich von Personen räumen!
• Schadensstelle und eventuelle Gefahrenbereiche absperren!
• DONETZ über die Rufnummer "Störungen der Wasserversorgung" – 0231.54497-113 benachrichtigen! 4. Bei jeder Rohrleitung gilt: Die Versorger müssen auch dann benachrichtigt werden, wenn "nur" die Isolierung einer Gas-, Wasser- oder Fernwärmeleitung aus Stahl oder "nur" die Wandung einer Gas-, Wasser- oder Fernwärmeleitung aus Kunststoff angekratzt wurde.
Es gibt keine Beschädigung einer Rohrleitung oder eines Schutzrohres, die harmlos oder unwichtig ist! Sie kann immer schwerwiegende und kostspielige Folgeschäden nach sich ziehen.
V. Arbeiten in der Nähe von Freileitungen für die Stromversorgung
Achtung! Wer Freileitungen - gleichgültig mit welchen Gegenständen - berührt, befindet sich in akuter Lebensgefahr.
Eine Annäherung an die Leitung innerhalb des Schutzbereiches kommt wegen der Gefahr eines Überschlages einer Berührung gleich.
Schutzabstände
Bei der Verwendung von Baugeräten wie • Baggern
• Leitern
• Kränen
• Bauaufzügen
• Kipper-Lastwagen
• Baugerüsten
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sowie bei Transport und Lagerung von Baumaterialien sind folgende Schutzabstände zu spannungsführenden Leitungen einzuhalten:
| bei Freileitungen mit Spannungen | Schutzabstände |
|---|---|
| bis 1.000 Volt (Niederspannung) | 1 m nach allen Seiten |
| über 1.000 Volt bis 110.000 Volt | 3 m nach allen Seiten |
| über 110.000 Volt bis 220.000 Volt | 4 m nach allen Seiten |
| über 220.000 Volt bis 380.000 Volt | 5 m nach allen Seiten |
Im Zweifelsfalle erteilt DONETZ bei Niederspannungsfreileitungen sowie die jeweiligen Netzbetreiber bei allen Freileitungen mit höheren Spannungsebenen über den erforderlichen Schutzabstand Auskunft.
Zur Sicherheit des Bau- und Montagepersonals und zur Vermeidung von Unfällen bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen wird von DONETZ für Niederspannungs- Freileitungen eine Unterweisung über den erforderlichen Schutzabstand durchgeführt und dokumentiert.
Für Hochspannungs-Freileitungen erfolgt diese Unterweisung durch die jeweiligen Netzbetreiber.
Erfahrungen haben gezeigt:
• Vom Führerstand eines Baggers ist der Abstand zwischen Ausleger und Leitung schwer zu schätzen.
• Unebenheiten des Geländes führen bei Bewegungen des Baggers zu unkontrolliertem Ausschwingen des Auslegers.
• Personen, die ein Fördergerüst verschieben, übersehen leicht die gefährliche Annäherung an eine Leitung.
• Beim Abladen eines Kippers konzentriert sich der Fahrer eher auf den Abladevorgang als auf die darüber verlaufende Freileitung.
Besondere Maßnahmen
Bei einer unumgänglichen Annäherung an den Schutzbereich sind wahlweise folgende Maßnahmen zu treffen, damit die genannten Abstände mit Sicherheit nicht unterschritten werden: • Aufstellen von Warnposten, welche die Bewegungen der Geräte überwachen und die Verantwortung für die Sicherheit übernehmen.
• Aufstellen von Sperrschranken, welche den Schutzabstand absichern.
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• Umgeben der Freileitung mit einem Schutzgerüst (nur bei abgeschalteter Leitung und unter Aufsicht eines Vertreters von DONETZ).
Wenn obige Maßnahmen nicht durchgeführt werden können, muss in Verbindung mit DONETZ eine andere Lösung gefunden werden wie z.B. bei kreuzenden Fahrwegen das Aufstellen einer Höhenbegrenzung vor und hinter der Freileitung.
Die Beschädigung von Mast-Erdern an Niederspannungsfreileitungen (z.B. verzinktes Bandeisen) ist wegen der damit verbundenen Gefahr unverzüglich DONETZ anzuzeigen.
Metallische Verbindungen und Abspannungen von Baustelleneinrichtungen dürfen an Masten von Freileitungen nicht angebracht werden.
VI. Nichteinhalten der Sicherheitsbestimmungen
Der Verursacher von Schäden und Unfällen hat für die entstehenden Kosten aufzukommen. Werden Versorgungsanlagen wiederholt in grob fahrlässiger Weise beschädigt, kann zusätzlich Strafanzeige gestellt werden.
Ferner ist die Berufsgenossenschaft berechtigt, Strafen zu verhängen, wenn Mitglieder oder Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen.
VII. Rufnummern der Entstörungsdienste der Dortmunder Netz GmbH (DONETZ)
DONETZ betreibt einen 24-h-Störungsdienst.
0231.54497-111 Informationen und Hilfe bei Stromstörungen
0231.54497-112 Störungen von Gasgeräten und der Wärmeversorgung
0231.54497-113 Störungen der Wasserversorgung
0231.54497-114 Gasgeruch
Im Bereich von Versorgungsanlagen ist so zu arbeiten, dass der Bestand und die Betriebssicherheit der Anlagen bei und nach Ausführung der Arbeiten gewährleistet sind.
Dortmunder Netz GmbH Merkblatt für Arbeiten im Bereich von Energie- und Wasserverteilungsanlagen | Seite 9 von 9
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Nutzungsbedingungen für Nutzer der Online-Planauskunft
der Dortmunder Netz GmbH (DONETZ)
Die Online-Planauskunft der Dortmunder Netz GmbH (nachfolgend: DONETZ) dient registrierten Nutzern der Erteilung von Auskünften zu Versorgungsleitungen im Versorgungsgebiet über das Internet im Zuge von Bau- und Planungsmaßnahmen. DONETZ erteilt dem Nutzer die Online-Planauskunft auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen.
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Geltungsbereich Die nachstehenden Nutzungsbedingungen gelten, soweit nicht anderweitig vereinbart, für die Nutzung der Online-Planauskunft von DONETZ. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers der Online-Planauskunft gelten nicht, auch falls DONETZ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. DONETZ behält sich vor, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Verbindlich sind ausschließlich die in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Nutzung veröffentlichten Nutzungsbedingungen. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die geänderten Bedingungen vor der Nutzung der Online-Planauskunft zu akzeptieren oder die Nutzung der Online-Planauskunft zu unterlassen. Eine Nutzung des Dienstes ist jeweils nur nach erneuter Bestätigung der Nutzungsbedingungen, vor jeder Abfrage einer Planauskunft, möglich.
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Nutzung der Online-Planauskunft Der Nutzer verpflichtet sich, die im Internet durch DONETZ zur Verfügung gestellte Online- Planauskunft sowie die zur Verfügung gestellten Planwerke nur unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen zu verwenden. Er ist für die ordnungsgemäße Anwendung der Online-Planauskunft allein verantwortlich. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Anwendung ist insbesondere die korrekte und vollständige Eingabe der Daten. Nur so ist ein Bezug von ordnungsgemäßen und vollständigen Informationen über Energie- und Wasserverteilungsanlagen in dem betreffenden Bau- oder Planungsbereich möglich. Die Nutzung der durch DONETZ bereitgestellten Planauskünfte erfolgt ausschließlich zur eigenen Verwendung und nur zur Vorbereitung, Planung und Koordination von Baumaßnahmen. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig. Die Leitungsauskunft darf nur für die bei der jeweiligen Anmeldung an der Online-Planauskunft näher bezeichnete Planungs- bzw. Baumaßnahme verwendet werden.
Dortmunder Netz GmbH | do-netz.de | Seite 1 von 5
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auskunft nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für Leitungen gilt, für die DONETZ die technische Verantwortung übernimmt. Es ist immer mit Anlagen anderer Unternehmen zu rechnen, bei denen weitere Auskünfte eingeholt werden müssen. Dem Nutzer ist die Erstellung einer Hardcopy aus der Online- Planauskunft nicht gestattet.
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Bestandteile der Leitungsauskunft Eine vollständige Leitungsauskunft besteht aus folgenden Dokumenten: − Planunterlagen − Merkblatt für Arbeiten im Bereich von Energie- und Wasserverteilungsanlagen − Nutzungsbedingungen − Auskunfts-Informationen −
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Bereitstellung der Unterlagen zur Leitungsauskunft Die zuvor unter Punkt 3 genannten Unterlagen werden durch DONETZ als Download oder per Email im Datenformat PDF bereitgestellt. Die Dokumente werden an die bei der Registrierung bekanntgegebene Email übermittelt. Alternativ erhält der Nutzer die Möglichkeit die Unterlagen in Papierform postalisch zugesandt zu bekommen oder vor Ort abzuholen.
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Vollständigkeit und Lesbarkeit Planauskunft Der Nutzer hat für die Vollständigkeit und Lesbarkeit der durch die Online-Planauskunft bereitgestellten Daten Sorge zu tragen. Er hat sicherzustellen, dass der Planausdruck mit dem zur Verfügung gestelltem PDF-Dokument identisch ist und dass die Maßzahlen, Beschriftungen und Bauteile lesbar sind, da je nach Druckqualität Abweichungen vom Original auftreten können. Im Falle eines unvollständigen, nicht lesbaren oder fehlerhaften Erhalts der Unterlagen zur Planauskunft, hat der Nutzer der Online-Planauskunft dieses unverzüglich DONETZ anzuzeigen. Werden trotz unvollständiger, nicht lesbarer oder fehlerhafter Online-Planauskunft Bauarbeiten oder andere Tätigkeiten aufgenommen, haftet der Nutzer in vollem Umfang für dabei verursachte Schäden. DONETZ haftet nicht für Schäden und Folgeschäden hinsichtlich der Lesbarkeit, Vollständigkeit und der Interpretierbarkeit der Daten.
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Registrierung Die Nutzung der Online-Planauskunft setzt eine Registrierung des Nutzers voraus. Die Registrierung ist abgeschlossen, sobald die Anmeldedaten DONETZ vollständig vorliegen und der Nutzer die Zugangsdaten für die Nutzung der Online-Planauskunft durch DONETZ erhält. Ein Anspruch auf Anmeldung und Registrierung besteht nicht.
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Zugangsberechtigung Zur Nutzung der Online-Planauskunft sind ausschließlich registrierte und berechtigte Nutzer gestattet. Die Geheimhaltung der Zugangsdaten ist obligatorisch. Für jeden Missbrauch ist der
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Nutzer selbst verantwortlich. Sobald der Nutzer davon weiß, dass Dritte von seinem Passwort unbefugt Kenntnis erlangt haben, hat er dies DONETZ unverzüglich anzuzeigen. Der Nutzer ist ferner dafür verantwortlich, dass seine Nutzerdaten zutreffend auf dem aktuellen Stand sind. Änderungen, die das Nutzungsverhältnis betreffen, sind DONETZ unverzüglich mitzuteilen. DONETZ behält sich vor, den Zugang zur Online-Planauskunft zu sperren, insbesondere bei − Verstößen gegen die Nutzungsvereinbarung oder geltendes Recht, − falschen Angaben bei der Anmeldung, − einer Nutzung der Online-Planauskunft zu anderen als in dieser Nutzungsbedingung bestimmten Zwecken oder − unvollständigen oder falschen Angaben zu Planungsvorhaben oder Baumaßnahmen.
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Technische Voraussetzungen Der Nutzer der Online-Planauskunft ist für den Zustand der von ihm eingesetzten Hard- und Software im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Ausgabe der Geodaten selbst verantwortlich. Er trägt allein das Risiko und die Haftung für Schäden und Folgeschäden, die auf Grund mangelhafter Hard- und / oder Softwareausstattung, Unvollständigkeit oder nicht korrekter Interpretierbarkeit entstehen. Die Nutzung der Online-Planauskunft setzt den Microsoft Internet Explorer voraus. Zusätzlich ist ein aktueller PDF-Reader zur Anzeige der Dokumente und der durch die Online- Planauskunft erstellten Plots erforderlich. Durch den Einsatz entsprechender Drucker hat der Nutzer sicherzustellen, dass die Druckausgabe in lesbarer und geeigneter Form erfolgt. Derzeit werden die Druckausgaben in der Planauskunft mind. mit 300 dpi erzeugt. Da für Drucker unterschiedliche druckbare Bereiche bestehen (unterschiedliche minimale Größe der Seitenränder), ist durch den Nutzer zu prüfen, ob die Druckausgabe vollständig ist.
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Datenschutz und Urheberrecht DONETZ und von ihr beauftragte Dienstleister sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Planauskunft anfallenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner jeweils gültigen Fassung zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen. Die durch die Online-Planauskunft bereitgestellten Daten sind Eigentum von DONETZ. Alle Texte, Bilder, Grafiken und andere Darstellungen unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Hinsichtlich der Katasterdaten bestehen Urheberrechte seitens der Vermessungsverwaltung. Eine anderweitige Nutzung als die durch diese Bedingungen festgelegte, z. B. zur Auswertung und Nutzung nur der Hintergrundsituation (Topographie- und Katasterdarstellung), ist nicht zulässig. Der Nutzer sichert DONETZ die vertrauliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Daten zu. Eine Weitergabe der Unterlagen darf nur an berechtigte Dritte – z. B. Subunternehmer – erfolgen. Der Nutzer hat hierbei den Dritten zur vertraulichen Behandlung der zur Verfügung gestellten Daten zu verpflichten und dies auf Verlangen DONETZ nachzuweisen. Die Weitergabe der Daten an sonstige Dritte ist nur mit schriftlichem Einverständnis zulässig.
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Das Risiko einer Manipulation der von DONETZ bereitgestellten Daten durch Dritte trägt der Nutzer der Online-Planauskunft.
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Haftungsbeschränkung Das Übertragungsrisiko und die Folgen einer fehlerhaften Bedienung der Online-Planauskunft trägt der Nutzer. Ebenso gehen die Folgen einer fehlerhaften oder unvollständigen Auskunft, die durch Eingabefehler oder falschen Angaben entstehen, zu Lasten des Nutzers. Eine Haftung von DONETZ ist insoweit ausgeschlossen. Auch das Risiko einer Manipulation der von uns bereitgestellten Daten durch Dritte trägt der Nutzer der Online-Planauskunft. DONETZ ist bemüht, die Online-Planauskunft auf dem neuesten Stand zu halten. DONETZ übernimmt jedoch keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der bereitgestellten Leitungsauskunft. DONETZ weist darauf hin, dass bei allen Maßnahmen, die zu einer Gefährdung, Störung oder Beschädigung einzelner oder mehrerer Leitungen, Anlagen und sonstigen Einrichtungen von DONETZ führen könnten, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz dieser Anlagen, die anerkannten Regeln der Technik sowie alle weiteren technischen Regelwerke zu beachten sind.
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Sicherheitshinweise Eine Planauskunft muss zeitnah, vor Beginn einer Baumaßnahme, erfolgen. Eine Nutzung der von DONETZ bereitgestellten Informationen erfolgt ausschließlich zur eigenen Verwendung des Nutzers für Bau- oder Planungsmaßnahmen. Die Bereitstellung der Leitungsauskunft entbindet den Nutzer und einen eventuell vom Nutzer mit der Bauausführung beauftragten Unternehmer nicht von der Pflicht, sich unmittelbar vor Aufnahme der Bauarbeiten bei allen Planauskunftsstellen kundig zu machen. Die tatsächliche Lage und Tiefe der angegebenen Leitungen muss vor Ort durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (z. B. Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtung, o. ä.) in Abstimmung mit der zuständigen Betriebsstelle ermittelt werden. Der Nutzer wird die von ihm beauftragten Bauunternehmer auf diese Pflicht jeweils hinweisen. Bei Baumaßnahmen sind die Planunterlagen auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen. Sofern zu Planungsmaßnahmen die Internetauskunft genutzt wird, dürfen die jeweiligen Planunterlagen nicht für die Bauausführung verwandt werden. Vor der Bauausführung ist eine erneute Anfrage erforderlich. Sofern sich die Baumaßnahme außerhalb der geschlossenen Bebauung befindet, muss der Nutzer spätestens am Vortrag über den Beginn der Arbeiten DONETZ in Kenntnis setzen. Der Nutzer wird darüber hinaus gebeten, DONETZ zu informieren, falls innerhalb der bebauten Ortslage aufgrund der Einmessungszahlen eine Wiederherstellung der Leitungslage nicht möglich ist. Wir bitten, als Träger öffentlicher Belange, wie bislang an Planungen beteiligt zu werden, sofern Planungen jeglicher Art im Gebiet solcher Kommunen erfolgen, in denen Leitungen und Anlagen von DONETZ vorhanden sind.
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- Verfügbarkeit der Online-Planauskunft DONETZ ist bemüht, die Online-Planauskunft mit Ausnahme der Zeiten für System und Wartungsarbeiten, uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. DONETZ übernimmt keine Gewähr, dass der Nutzer jederzeit und ohne Unterbrechung fehlerfrei auf das System zugreifen kann. DONETZ übernimmt keine Haftung bei einem Ausfall, Unterbrechung oder Störung des Systems. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Störung, Unterbrechung oder ein Ausfall der Online- Planauskunft den Nutzer nicht von der Pflicht entbindet, vor Beginn jeder Planungs- und Baumaßnahme eine Leitungsauskunft einzuholen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Online-Planauskunft steht dem Nutzer folgende Kontaktadresse zur Verfügung:
Telefon Michael Weinberg 0231.54497- 648 Bernd Neu 0231.54497- 646 Telefax 0231.54497- 647
Email planauskunft@do-netz.de
Geschäftszeiten: Mo - Do 7.30 - 16.00 Uhr, Fr. 7.30 - 14.00 Uhr Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund, Raum 064
- Freizeichnungshinweis Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Plänen enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich Lage und Verlegetiefe unverbindlich sind. Mit Abweichungen muss gerechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass erdverlegte Leitungen nicht zwingend geradlinig sind und auf dem kürzesten Weg verlaufen. Darüber hinaus darf auf Grund von Erdbewegungen, auf die die DONETZ keinen Einfluss hat, auf eine Angabe zur Überdeckung nicht vertraut werden. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen sind in jedem Fall durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Querschläge, Suchschlitze, Handschachtungen o. ä.) festzustellen. Die abgegebenen Pläne geben den Datenbestand zum Zeitpunkt der Online-Planauskunftserteilung wieder. Es ist darauf zu achten, dass während der gesamten Bauphase immer die Planunterlagen für diese Baumaßnahme vor Ort vorliegen. Die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus dem Plan ist nicht zulässig.
Stand: 15.11.2021
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| ACHTUNG !!! Liegen im Entwicklungsbereich von Baumaßnahmen Versorgungsleitungen, sind vorab Sicherungsmaßnahmen mit der DONETZ vorzunehmen. | Netzdienst NIG AUSKUNFT SYSTEM | ||
| Planwerk: Grundkarte Plannummer 1: 250: 2020464 Maßstab: 1 : 1000 Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 Ersteller: Admin | |||
| ACHTUNG !!! Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maße dürfen nicht abgegriffen werden. | |||
| Dortmund, Holtbrügge 31 | |||
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| ACHTUNG !!! Liegen im Entwicklungsbereich von Baumaßnahmen Versorgungsleitungen, sind vorab Sicherungsmaßnahmen mit der DONETZ vorzunehmen. | Netzdienst NIG AUSKUNFT SYSTEM | ||
| Planwerk: Grundkarte Plannummer 1: 250: 2020464 Maßstab: 1 : 10000 Erstellungsdatum: Freitag, 8. Juli 2022 Ersteller: Admin | |||
| ACHTUNG !!! Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maße dürfen nicht abgegriffen werden. | |||
| Dortmund, Holtbrügge 31 |