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Regionalniederlassung
Straße: B54
Projekt-Bez.: Ersatzneubau B54 Gehweg Heideblick
Projekt-Nr.: 02-1079
UNB: Stadt Dortmund
HNB: Arnsberg
Formblatt
Landschaftspflegerischer Begleitplan
zum
Erhaltungsentwurf nach § 4 FStrG
Aufgestellt am: 22.05.2024
Der Leiter der Niederlassung im Auftrag
Jennifer Petsch
(22.05.2024)
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Landschaftspflegerischer Begleitplan für den Erhaltungsentwurf nach § 4 FStrG [ … ]
| 1 | Projektinformationen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung: Ersatzneubau B54 Gehweg Heideblick Lage (Bau-km): B54 Abschnitt 90 bei Km 2,790 | ||||||||
| Kurze Beschreibung von Art und Umfang der Erhaltungsmaßnahme | ||||||||
| An der B54, zwischen der Anschlussstelle Dortmund-Wellinghofen/-Hörde/-Hombruch und | ||||||||
| dem AK Dortmund-Süd, ist das vorhandene Brückenbauwerk (4510 571) “Gehweg Heide- | ||||||||
| blick“, zu ersetzen. | ||||||||
| Bei dem vorhandenen Bauwerk handelt es sich um ein Spannbetonbauwerk mit Mittelstütze | ||||||||
| in der Fahrbahn der B54. Die Brücke ist aus dem Jahr 1963 und dient als Geh- und Radweg. | ||||||||
| Geplant ist ein Ersatzneubau aus Fertigteilen. Die Fertigteile sollen auf dem anliegenden | ||||||||
| Acker vormontiert werden. Die Maßnahme soll Anfang 2025 umgesetzt werden und die | ||||||||
| Dauer der Maßnahme beträgt 6 Monate. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die | ||||||||
| Grundstücke sowie alle verwendeten Flächen und Verkehrswege wieder in den Ursprungs- | ||||||||
| zustand zurückzuversetzen. Im Bereich der Widerlager und der Zufahrt zum Acker werden | ||||||||
| temporär auf städtischen Bäume für die Baugrube weichen müssen, die nach Beendigung | ||||||||
| der Baumaßnahme ersetzt werden können. | ||||||||
| Flächeninanspruchnahmen durch: | Flächengröße | |||||||
| Versiegelung | - | |||||||
| Bankette, Böschungen, Mulden etc. | - | |||||||
| Baustraßen, Baulagerflächen etc. | Baustraßen, Baulagerflächen etc. | Temporäre Inanspruchnahme | ||||||
| 1.800 qm westlich auf dem an- | ||||||||
| grenzenden Acker,470 qm am | ||||||||
| westlichen Widerlager, 1.250 | ||||||||
| östlichem Widerlager | ||||||||
| Entsiegelung | - | |||||||
| Kurze Beschreibung der Flächennutzungen im Bereich der Erhaltungsmaßnahme | ||||||||
| Das Brückenbauwerk befindet sich in einem Wohngebiet, die Widerlager und Dämme gren- | ||||||||
| zen zum Teil direkt an Grundstücke der Anlieger. Nördlich und südlich des Bauwerks liegen | ||||||||
| Teilgebiete des LSG Schöndelle. Das Bauwerk selbst befindet sich nicht im LSG. Allerdings | ||||||||
| befindet sich geplante temporäre BE-Fläche auf einem Acker. Der Acker liegt zum Teil im | ||||||||
| LSG-DO-00038. |
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| Betroffene Schutzgebiete und -objekte | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LSG Rombergpark - Hacheney - Lücklemberg - Schondelletal (LSG-DO-00038): | |||||||||||||||||||||||||||
| Die temporäre BE-Fläche befindet sich zum Teil im LSG. Die Baumaßnahme selbst erfolgt | |||||||||||||||||||||||||||
| nicht im Landschaftsschutzgebiet. | |||||||||||||||||||||||||||
| Feststellung der UVP-Pflicht | |||||||||||||||||||||||||||
| Eine Vorprüfung wurde nicht durchgeführt. Eine überschlägige Betrachtung des Umfanges | |||||||||||||||||||||||||||
| der Baumaßnahme kommt zu dem Ergebnis, dass keine Verpflichtung zur Durchführung | |||||||||||||||||||||||||||
| einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung für das vorliegende Bauvorhaben besteht. | |||||||||||||||||||||||||||
| 2 | Bestandserfassung und -bewertung, Ermittlung der unvermeidbaren Beein- | ||||||||||||||||||||||||||
| trächtigungen | |||||||||||||||||||||||||||
| Vorhandene Gutachten, Untersuchungen etc. (siehe Anlage) | |||||||||||||||||||||||||||
| 2.1 | Lebensraumfunktion | ||||||||||||||||||||||||||
| Konflikt Nr. | Betroffener Biotoptyp | Code | BW E | Betroffene | Eingriffs- | ||||||||||||||||||||||
| Ist | Fläche (m²) | Wert (WP ) E | |||||||||||||||||||||||||
| 2.2 | Abiotik (Boden, Wasser, Klima/Luft) | ||||||||||||||||||||||||||
| Konflikt Nr. | WuFbesB | Beeinträchtigung | Fläche (m²) | ||||||||||||||||||||||||
| 2.3 | Landschaftsbild/landschaftsgebundene Erholung | ||||||||||||||||||||||||||
| Konflikt Nr. | WuFbesB | Beeinträchtigung | |||||||||||||||||||||||||
| 2.4 | Artenschutz | ||||||||||||||||||||||||||
| Konflikt Nr. | Planungsrelevante Art | Verbotstatbestand nach | Vermeidungsmaßnahme inkl. | ||||||||||||||||||||||||
| § 44 Abs. 1 BNatSchG | CEF-Maßnahme | ||||||||||||||||||||||||||
| 1 | Sperber, Star | Wird nicht ausgelöst | Wird nicht ausgelöst | Potentielles Bruthabitat. Aus die- sem Grund erfolgt die Errichtung der BE-Fläche nicht im Gehölzbe- stand, sondern auf anliegenden dem Acker | Potentielles Bruthabitat. Aus die- | ||||||||||||||||||||||
| sem Grund erfolgt die Errichtung | |||||||||||||||||||||||||||
| der BE-Fläche nicht im Gehölzbe- | |||||||||||||||||||||||||||
| stand, sondern auf anliegenden | |||||||||||||||||||||||||||
| dem Acker | |||||||||||||||||||||||||||
| Aufgrund des festgestellten Erhaltungswertes des Gehölzbestands wird die BE-Fläche | |||||||||||||||||||||||||||
| auf den westlich angrenzenden Acker verlegt (Vgl. Artenschutzprüfung). |
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| 2.5 | Gebietsschutz | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Um den großflächigen und zusammenhängenden Gehölzbestand zu schützen, ist es not- | |||||||||
| wendig die BE-Fläche auf den Acker zu verlegen. Die Inanspruchnahme der BE-Fläche er- | |||||||||
| folgt nur temporär. Im Anschluss wird der Ausgangszustand wiederhergestellt. | |||||||||
| 3 | Landschaftspflegerische Maßnahmen | ||||||||
| Kurze Beschreibung des Kompensationskonzeptes | |||||||||
| Die Flächeninanspruchnahme erfolgt nur temporär. Bäume/Gehölz können an Ort | |||||||||
| wieder gepflanzt werden. | |||||||||
| Vermeidungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen | |||||||||
| Nr. der | Bezeichnung der Maßnahme | Bezeichnung der Maßnahme | |||||||
| Maßnahme |
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| 1 | Wiederherstellung der entnommenen Bäume und Gehölze | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, CEF-Maßnahmen | |||||||||||||||||||||
| Nr. d. Maß- | Bezeichnung der Maßnahme | BW Ist- A | BW Ziel A | Fläche (m²) | Kompensati- | ||||||||||||||||
| nahme | onswert (WP ) A | ||||||||||||||||||||
| 4 | Kostenschätzung | ||||||||||||||||||||
| Nicht notwendig | |||||||||||||||||||||
| 5 | Hinweise zur Baudurchführung | ||||||||||||||||||||
| Die Gehölzentnahme soll in den gesetzlich vorgesehenen Zeiten vom 1. Oktober bis | |||||||||||||||||||||
| 28./29. Februar ausgeschlossen werden erfolgen. Höhlenbäume werden im Vorfeld kon- | |||||||||||||||||||||
| trolliert, sollten dieses betroffen sein. | |||||||||||||||||||||
| 6 | Weitere notwendige Genehmigungsvoraussetzungen | ||||||||||||||||||||
| - | |||||||||||||||||||||
| Anlage | |||||||||||||||||||||
| Lageplan | |||||||||||||||||||||
| Bauwerksplan | |||||||||||||||||||||
| BE-Fläche | |||||||||||||||||||||
| Grunderwerbsplan zur internen Nutzung mit temporärer Inanspruchnahme der | |||||||||||||||||||||
| Flächen | |||||||||||||||||||||
| Artenschutzbeitrag |
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