3.3.1_LBP_Erhaltungsentwurf B54 Heideblick.pdf

Abbruch einer Gehwegbrücke an der Bundesstraße 54 bei Heideblick

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 11:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Regionalniederlassung

Straße: B54

Projekt-Bez.: Ersatzneubau B54 Gehweg Heideblick

Projekt-Nr.: 02-1079

UNB: Stadt Dortmund

HNB: Arnsberg

Formblatt

Landschaftspflegerischer Begleitplan

zum

Erhaltungsentwurf nach § 4 FStrG

Aufgestellt am: 22.05.2024

Der Leiter der Niederlassung im Auftrag

Jennifer Petsch

(22.05.2024)

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1Projektinformationen
Projektbezeichnung: Ersatzneubau B54 Gehweg Heideblick Lage (Bau-km): B54 Abschnitt 90 bei Km 2,790
Kurze Beschreibung von Art und Umfang der Erhaltungsmaßnahme
An der B54, zwischen der Anschlussstelle Dortmund-Wellinghofen/-Hörde/-Hombruch und
dem AK Dortmund-Süd, ist das vorhandene Brückenbauwerk (4510 571) “Gehweg Heide-
blick“, zu ersetzen.
Bei dem vorhandenen Bauwerk handelt es sich um ein Spannbetonbauwerk mit Mittelstütze
in der Fahrbahn der B54. Die Brücke ist aus dem Jahr 1963 und dient als Geh- und Radweg.
Geplant ist ein Ersatzneubau aus Fertigteilen. Die Fertigteile sollen auf dem anliegenden
Acker vormontiert werden. Die Maßnahme soll Anfang 2025 umgesetzt werden und die
Dauer der Maßnahme beträgt 6 Monate. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die
Grundstücke sowie alle verwendeten Flächen und Verkehrswege wieder in den Ursprungs-
zustand zurückzuversetzen. Im Bereich der Widerlager und der Zufahrt zum Acker werden
temporär auf städtischen Bäume für die Baugrube weichen müssen, die nach Beendigung
der Baumaßnahme ersetzt werden können.
Flächeninanspruchnahmen durch:Flächengröße
Versiegelung-
Bankette, Böschungen, Mulden etc.-
Baustraßen, Baulagerflächen etc.Baustraßen, Baulagerflächen etc.Temporäre Inanspruchnahme
1.800 qm westlich auf dem an-
grenzenden Acker,470 qm am
westlichen Widerlager, 1.250
östlichem Widerlager
Entsiegelung-
Kurze Beschreibung der Flächennutzungen im Bereich der Erhaltungsmaßnahme
Das Brückenbauwerk befindet sich in einem Wohngebiet, die Widerlager und Dämme gren-
zen zum Teil direkt an Grundstücke der Anlieger. Nördlich und südlich des Bauwerks liegen
Teilgebiete des LSG Schöndelle. Das Bauwerk selbst befindet sich nicht im LSG. Allerdings
befindet sich geplante temporäre BE-Fläche auf einem Acker. Der Acker liegt zum Teil im
LSG-DO-00038.

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Betroffene Schutzgebiete und -objekte
LSG Rombergpark - Hacheney - Lücklemberg - Schondelletal (LSG-DO-00038):
Die temporäre BE-Fläche befindet sich zum Teil im LSG. Die Baumaßnahme selbst erfolgt
nicht im Landschaftsschutzgebiet.
Feststellung der UVP-Pflicht
Eine Vorprüfung wurde nicht durchgeführt. Eine überschlägige Betrachtung des Umfanges
der Baumaßnahme kommt zu dem Ergebnis, dass keine Verpflichtung zur Durchführung
einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung für das vorliegende Bauvorhaben besteht.
2Bestandserfassung und -bewertung, Ermittlung der unvermeidbaren Beein-
trächtigungen
Vorhandene Gutachten, Untersuchungen etc. (siehe Anlage)
2.1Lebensraumfunktion
Konflikt Nr.Betroffener BiotoptypCodeBW EBetroffeneEingriffs-
IstFläche (m²)Wert (WP ) E
2.2Abiotik (Boden, Wasser, Klima/Luft)
Konflikt Nr.WuFbesBBeeinträchtigungFläche (m²)
2.3Landschaftsbild/landschaftsgebundene Erholung
Konflikt Nr.WuFbesBBeeinträchtigung
2.4Artenschutz
Konflikt Nr.Planungsrelevante ArtVerbotstatbestand nachVermeidungsmaßnahme inkl.
§ 44 Abs. 1 BNatSchGCEF-Maßnahme
1Sperber, StarWird nicht ausgelöstWird nicht ausgelöstPotentielles Bruthabitat. Aus die- sem Grund erfolgt die Errichtung der BE-Fläche nicht im Gehölzbe- stand, sondern auf anliegenden dem AckerPotentielles Bruthabitat. Aus die-
sem Grund erfolgt die Errichtung
der BE-Fläche nicht im Gehölzbe-
stand, sondern auf anliegenden
dem Acker
Aufgrund des festgestellten Erhaltungswertes des Gehölzbestands wird die BE-Fläche
auf den westlich angrenzenden Acker verlegt (Vgl. Artenschutzprüfung).

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2.5Gebietsschutz
Um den großflächigen und zusammenhängenden Gehölzbestand zu schützen, ist es not-
wendig die BE-Fläche auf den Acker zu verlegen. Die Inanspruchnahme der BE-Fläche er-
folgt nur temporär. Im Anschluss wird der Ausgangszustand wiederhergestellt.
3Landschaftspflegerische Maßnahmen
Kurze Beschreibung des Kompensationskonzeptes
Die Flächeninanspruchnahme erfolgt nur temporär. Bäume/Gehölz können an Ort
wieder gepflanzt werden.
Vermeidungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Nr. derBezeichnung der MaßnahmeBezeichnung der Maßnahme
Maßnahme

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1Wiederherstellung der entnommenen Bäume und Gehölze
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, CEF-Maßnahmen
Nr. d. Maß-Bezeichnung der MaßnahmeBW Ist- ABW Ziel AFläche (m²)Kompensati-
nahmeonswert (WP ) A
4Kostenschätzung
Nicht notwendig
5Hinweise zur Baudurchführung
Die Gehölzentnahme soll in den gesetzlich vorgesehenen Zeiten vom 1. Oktober bis
28./29. Februar ausgeschlossen werden erfolgen. Höhlenbäume werden im Vorfeld kon-
trolliert, sollten dieses betroffen sein.
6Weitere notwendige Genehmigungsvoraussetzungen
-
Anlage
 Lageplan
 Bauwerksplan
 BE-Fläche
 Grunderwerbsplan zur internen Nutzung mit temporärer Inanspruchnahme der
Flächen
 Artenschutzbeitrag

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