Bericht-17178-09-23 Stadt Ludwigshafen_ Rampenweg 8_Kampfmittel.pdf

Abbruch des Asylbewerberwohnheims am Rampenweg 8 in Ludwigshafen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 21:26 (Europe/Berlin)

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I hr Zeichen vom unser Zeichen Datum jk/21 02.11.2023

Projekt-Nr. 17178-09-23 BV: Stadt Ludwigshafen, Rampenweg 8 -Kampfmitteldetektierung-

▪ Sondierverfahren: Geomagnetik ▪ Sondiermethodik: Oberflächensondierung ▪ Sondiertechnik: Vallon VX1

Sehr geehrter Herr Lodderstedt, gemäß Beauftragung haben wir am 05.10.2023 bei der o.g. Baumaßnahme 6 Bohransatzpunkte (1 m Radius für Versickerungsversuch) mittels o.g. Sondiertechnik, durch einen EOD-Feuerwerker, nach § 20 SprengG, auf potentielle Metallkörper im Untergrund bis 5 m Tiefe überprüft.

Die Freigegebenen Punkte wurden in der Örtlichkeit markiert.

Die Untersuchung wurde nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt.

Ein Hinweis auf Kampfmittel wurde nicht gefunden.

Es ist davon auszugehen, dass in den untersuchten Bereichen keine Kampfmittel mehr gefunden werden.

Wir machen jedoch darauf aufmerksam, dass die erfolgten Untersuchungen nur zur Risikominimierung beitragen. Kampfmittelfunde jeglicher Art können niemals ganz ausgeschlossen werden.


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Sollten bei weiteren Arbeiten Kampfmittel gefunden werden, ist die nächste Polizeidienststelle/KMRD zu verständigen.

Vorbehaltlich der o.a. Ausführungen bestehen keine Bedenken zu Nutzung der untersuchten Bereiche.

Die Kampfmittelfreiheit gem. ATV DIN 18323, Abschnitt 3.4.2 VOB/C ist gegeben. ATV DIN 18299, Abschnitt 0.1.17

Die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel wurden erfüllt.

Diese Freigabe gilt nicht für:

• Spundwandachsen • Verbauträger • Bohrpfähle/Rüttelstopfsäulen/Pfahlgründungen

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


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