5.0_Feststellung VNF.pdf

50-Hz-Elektroversorgung für Hydraulikanlage und Notstromersatzanlage in Nürnberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:43 (Europe/Berlin)

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Anhang208.1213A30 Feststellung Vertragsniveaufaktor (VNF) „f“
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Anlage 5.0

Fortschreibung der Kalkulationsansätze EKdT bei modifizierten Leistungen
ADokumentation der modifizierten Leistung Dokumentation der zusätzlichen, entfallenden oder der geänderten Leistung mit Darstellung der Aus- wirkungen
BBezugsposition im Vertrag Feststellung einer den modifizierten Leistungen möglichst ähnlichen Vertragsleistung
CBewertungsansätze gemäß Vertrag Feststellung und Bewertung der in der Bezugsposition enthaltenen Kalkulationsansätze
DErmittlungssystem für Kosten Feststellung geeigneter und vom AG im Rahmen der Nachtragsverhandlungen anerkannter Ermitt- lungssysteme. Die Bewertung der Vertragsleistung und der modifizierten Leistung muss dabei auf Grundlage desselben Ermittlungssystems möglich sein.
EBewertungsansätze gem. Ermittlungssystem Feststellung und Bewertung der im Ermittlungssystem enthaltenen Kalkulationsansätze
FVertragsniveaufaktor (VNF) „f“ für die Kalkulationsansätze der Bezugsposition Als Quotient aus dem Bewertungsansatz gemäß Vertrag und dem Wert des gewählten Ermittlungs- systems
GAnpassung „Bewertungsansätze gem. Ermittlungssystem“ an das Kostenniveau des Vertrages Bildung des Produktes aus Niveaufaktor „f“ und dem jeweiligen Kalkulationsansatz des Ermittlungs- systems für die modifizierte Leistung
HFortschreibung der Kalkulationsansätze auf der Basis des Ermittlungssystems (EKdT) Bei der endgültigen Festlegung der Kalkulationsansätze der modifizierten Leistung sind zu berück- sichtigen:  die direkten Kosten der modifizierten Leistung  vom Vertrag abweichende Umstände der modifizierten Leistung  Auswirkungen der modifizierten Leistung auf die Kalkulationsansätze von anderen Auftrags- positionen
IPreis der modifizierten Leistung Bei der Preisermittlung für die modifizierte Leistung sind zu berücksichtigen:  fortgeschriebene Kalkulationsansätze  Kalkulationslohn  BGK, AGK, Wagnis und Gewinn  vertraglich vereinbarte Nachlässe Bezüglich der Fortschreibung der Kosteneigenschaften wird an dieser Stelle u.a. auf das Prinzip der „Einheitlichen Auftrags- und Nachtragskalkulation“ (ANKE) hingewiesen.

Fachautor: Dirk Petershofer | FE.EI 76 | Tel.: 9481-4719 Gültig ab: 19.10.2018

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