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5,56-mm-Weichkernpatronen DM41A1

Status
Offen
Angebotsfrist
22.10.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
24.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Waffen, Munition und zugehörige Teile (35300000)
  • Munition (35330000)
  • Munition für Feuerwaffen und Kriegswaffen (35331000)
  • Patronen (35331500)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
658068-2026
Verfahrensnummer
c9047b2b-14df-4236-8a09-4198bc4d2ac1

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr beschafft Patronen des Typs DM41A1 im Kaliber 5,56 × 45 mm. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose mit insgesamt 30.240.000 Patronen; die Lieferregionen sind durch die NUTS-Codes DEA36, DEF0D, DE938, DE40C und DE145 angegeben. Die Frist für die Teilnahme endet am 22. Oktober 2026.

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Leistungsbeschreibung

Patronen 5,56mm x 45 Weichkern, DM41A1

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1

    13.770.000 EA

  • LOT-0002 · Los 2

    16.470.000 EA

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Sofern geforderte Teilnahmebedingungen nicht vollständig eingereicht wurden, kann der Auftraggeber nach den Bedingungen des § 22 VSVgV sowie den Maßgaben der geltenden Rechtsprechung nachfordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1

Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
100 %

LOT-0002 · Los 2

Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
100 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Sofern geforderte Teilnahmebedingungen nicht vollständig eingereicht wurden, kann der Auftraggeber nach den Bedingungen des § 22 VSVgV sowie den Maßgaben der geltenden Rechtsprechung nachfordern.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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