Hartkernpatronen 5,56 × 45 mm DM31A1
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- CPV-Codes
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- Waffen, Munition und zugehörige Teile (35300000)
- Munition (35330000)
- Munition für Feuerwaffen und Kriegswaffen (35331000)
- Patronen (35331500)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 658617-2026
- Verfahrensnummer
- ae6eb6c8-635d-4599-8a3e-b32a593568a3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr beschafft Hartkernpatronen des Typs DM31A1 im Kaliber 5,56 × 45 mm. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose mit insgesamt 6.480.000 Patronen für die Region DEA36. Angebote können bis zum 27. Oktober 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Patronen 5,56mm x 45 Hartkern, DM31A1
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1
3.564.000 EA
LOT-0002 · Los 2
2.916.000 EA
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Sofern geforderte Teilnahmewettbewerbsunterlagen nicht vollständig eingereicht wurden, kann der Auftraggeber nach den Bedingungen des § 22 VSVgV sowie den Maßgaben der geltenden Rechtsprechung nachfordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- 100 %
LOT-0002 · Los 2
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Sofern geforderte Teilnahmewettbewerbsunterlagen nicht vollständig eingereicht wurden, kann der Auftraggeber nach den Bedingungen des § 22 VSVgV sowie den Maßgaben der geltenden Rechtsprechung nachfordern.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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