Lieferung von 9-mm-x-19-Frangible-Patronen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.06.2025, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.06.2025
- CPV-Codes
- Patronen (35331500)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 356509-2025
- Verfahrensnummer
- 4d74c7c5-05f0-4859-aa93-dd5a14b446ce
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat in Bonn, beschafft Patronen des Kalibers 9 mm x 19 in Frangible-Ausführung. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einer festen Mindestabnahmemenge von 50.000 Stück sowie einer variablen Menge von bis zu 200.000 Stück, insgesamt also maximal 250.000 Patronen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage; Angebote müssen bis zum 26. Juni 2025 um 09:30 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Patronen 9mm x 19 Frangible
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Patrone 9mm x 19 Frangible
Rahmenvereinbarung über Lieferung von Patronen 9mm x 19 Frangible - 50.000 Stück Festbestellmenge (entspricht Mindestabnahmemenge) - 200.000 Stück variable Menge ohne Abnahmeverpflichtung gemäß Leistungsbeschreibung. Die Höchstmenge entspricht der Mindestabnahmemenge und der variablen Menge, sodass insgesamt bis zu 250.000 Stück Patronen abgerufen werden können.
Frist: 26.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nachweis gemäß Vergabeunterlagen Bitte legen Sie zum Nachweis folgende Unterlagen vor: a) Eigenerklärung des Herstellers, dass die Patrone keine negativen Einflüsse auf Rohrverschleiß, Waffenfunktion und Treffpunktlage (siehe TR 2009, Kap.2.5) im Vergleich zu den Polizeieinsatzpatronen haben darf. b) Sicherheitsdatenblatt (siehe TR 2009, Kap. 2.4), mit Angaben über die chemische Rezeptur der Werkstoffe, der maximal zulässigen Arbeitsplatzkonzentration und des Arbeitsplatzgrenzwertes (siehe TR 2009, Kap. 3.3.7). c) Nachweis / Herstellererklärung (siehe TR 2009, Kap. 2.4.1 und Kap. 3.1) bezüglich Angaben über Stabilität von Anzündsätze und Treibladungspulver vom Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk-, Explosiv- und Betriebsstoffe (WIWeB). d) Nachweis / Qualitätsprüfzertifikat des Herstellers in Verbindung mit oder durch ein in TR 2009 zugelassenes Prüfinstitut für die Punkte 2.3.1 bis 2.3.8 aus der Leistungsbeschreibung. e) Nachweis für Prüfungen des Herstellers für die Punkte 2.3.9 und 2.4 aus der Leistungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass für alle in der Leistungsbeschreibung genannten nationalen oder EU-Normen bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen wird. Die Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B. technische Beschreibung des Herstellers oder Prüfbericht einer anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Patrone 9mm x 19 Frangible
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Nachweis gemäß Vergabeunterlagen Bitte legen Sie zum Nachweis folgende Unterlagen vor: a) Eigenerklärung des Herstellers, dass die Patrone keine negativen Einflüsse auf Rohrverschleiß, Waffenfunktion und Treffpunktlage (siehe TR 2009, Kap.2.5) im Vergleich zu den Polizeieinsatzpatronen haben darf. b) Sicherheitsdatenblatt (siehe TR 2009, Kap. 2.4), mit Angaben über die chemische Rezeptur der Werkstoffe, der maximal zulässigen Arbeitsplatzkonzentration und des Arbeitsplatzgrenzwertes (siehe TR 2009, Kap. 3.3.7). c) Nachweis / Herstellererklärung (siehe TR 2009, Kap. 2.4.1 und Kap. 3.1) bezüglich Angaben über Stabilität von Anzündsätze und Treibladungspulver vom Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk-, Explosiv- und Betriebsstoffe (WIWeB). d) Nachweis / Qualitätsprüfzertifikat des Herstellers in Verbindung mit oder durch ein in TR 2009 zugelassenes Prüfinstitut für die Punkte 2.3.1 bis 2.3.8 aus der Leistungsbeschreibung. e) Nachweis für Prüfungen des Herstellers für die Punkte 2.3.9 und 2.4 aus der Leistungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass für alle in der Leistungsbeschreibung genannten nationalen oder EU-Normen bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen wird. Die Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B. technische Beschreibung des Herstellers oder Prüfbericht einer anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 226734-2026
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