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3D-Bestandsaufnahme, -modellierung und digitales Raumbuch für die Akademie der Künste

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Anlage C-03

Projektbeschreibung

AdK Berlin PP4 – Sanierung Akademie der Künste, Pariser Platz 4, Berlin

24.11.2025

Projektbeschreibung AdK Berlin PP4 – Sanierung Akademie der Künste, Pariser Platz 4, Berlin

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 1

1 Projektbeschreibung 2

1.1 Ausgangssituation 2

1.2 Gebäudekenndaten 4

1.3 Örtliche und zeitliche Besonderheiten 5

1.4 Besondere Rahmenbedingungen 6

2 Anforderungen und Rahmenbedingungen 9

3 Projektbeteiligte und -organisation 10

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Projektbeschreibung AdK Berlin PP4 – Sanierung Akademie der Künste, Pariser Platz 4, Berlin

1 Projektbeschreibung

1.1 Ausgangssituation

Das Gebäude der Akademie der Künste am Pariser Platz 4 in Berlin wurde in Folge der deutschen Wieder- vereinigung von 1997 bis 2005 am historischen Ort errichtet, mit einem Kopfbau zum Pariser Platz, einem zentralen Bereich unter Einbeziehung historischer Säle und einem rückwärtig gelegenen Bau an der Beh- renstraße. Der Entwurf von Günter Behnisch (1922-2010), der aus einem internen Wettbewerb unter Aka- demiemitgliedern hervorging, sollte die alten Ausstellungshallen von Ernst von Ihne aus den Jahren 1905 bis 1907, die zu einem Teil erhalten waren, in den Mittelpunkt des neuen Ensembles stellen und sie mit drei transparenten Neubauten umgeben.

Das Gebäude umfasst Verwaltungsflächen der Akademie, kleinere Vortragsräume, Lesesäle und einen Ple- narsaal sowie Flächen für die Ausstellung und Archivierung wertvoller Kulturgüter.

Die historischen Bestandteile des Gebäudes, also die Atelier- und Ausstellungssäle sowie die darunter be- findlichen Kellerräume und ein Treppenhaus, stehen unter Denkmalschutz und werden unter der Nummer 09065020 als Baudenkmal in der Denkmalliste Berlin geführt.

Abbildung 1: Grundriss EG, oben 2005 Günter Behnisch, unten 1907 Ernst von Ihne

Die Projektplanung und -realisierung erfolgte unter gravierenden Konflikten und Rechtsstreitigkeiten, wel- che bis heute Konsequenzen nach sich ziehen.

Im Projektverlauf wurde der rückwärtig zur Behrenstraße gelegene Grundstücksteil mit seinen geplanten Büro- und Archivflächen aus wirtschaftlichen Erwägungen verkauft. Diesem Aspekt wurde jedoch sowohl gestalterisch als auch funktional völlig unzureichend Rechnung getragen. So wurden für das Archiv nunmehr zwei zusätzliche Untergeschosse geplant. Die daraus resultierende Konsequenz führte jedoch zu enormen Leitungswegen, welche als energetisch bedenklich und ineffektiv hinsichtlich des Wirkungsgrades anzuse-

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hen sind. Weitere Auswirkungen dieser Entscheidung waren z.B. unzureichende Nutzflächen, unklare Funk- tionszusammenhänge, unattraktive Erschließungswege zur Behrenstraße und problembehaftete Schnitt- stellen zur Nachbarbebauung.

Darüber hinaus resultierten aus Projektaufbau und Vertragsgestaltung weitere maßgebliche Probleme zwi- schen dem damaligen Generalunternehmer (GU), der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) und dem Architekturbüro Behnisch und Partner. Hinzu kamen die Insolvenz des beauftragten GU und Dis- krepanzen zwischen Akademie und Architekt. Durch die beschriebene Projekthistorie wurde keine abschlie- ßende Dokumentation erstellt, so dass heute nur unvollständige Bestandsunterlagen vorliegen.

Zur Fertigstellung des Gebäudes im Jahr 2005 waren gravierende technische Mängel des Gebäudes evident; bereits im Jahr 2006 wurde ein Beweissicherungsverfahren bzgl. der Mängel an der Klimatisierung durch- geführt. Die Durchführung der daraus resultierenden Mängelbeseitigung seit dem Jahr 2014 hatte umfang- reiche Umplanungen im Gebäude zur Folge. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld, welches noch nicht ab- geschlossen ist, betrifft substanzielle Mängel an der Glasfassade und am Glasdach, die die Nutzbarkeit des Gebäudes bis heute und in steigendem Maße einschränken.

Seit 01.07.2019 ist die Liegenschaft aus dem Eigentum des Landes Berlin und der Zuständigkeit der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) ins Portfolio der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergegangen. Mit dem Eigentumsübergang wurden, aus oben genannten Gründen, nur unvollständige Dokumentationsunterlagen übergeben. Das Land Berlin klagt noch immer gegen ausführende Firmen, um Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Nutzer der Liegenschaft ist die Akademie der Künste, die aus- schließlich dafür zugelassen ist.

Die gesamte Konstruktion war zum Zeitpunkt der Errichtung ein technisches Novum und reizte die Grenzen des technisch Machbaren aus. In der Konsequenz sind nunmehr erhebliche bauliche Probleme entstanden. Diese können nicht isoliert abgearbeitet werden, sondern sind aufgrund der Komplexität des Gebäudes, der Projekthistorie und der exponierten innerstädtischen Lage ganzheitlich zu betrachten.

Der architektonische Entwurf des im Jahr 2005 fertig gestellten Gebäudes der Akademie der Künste stammt von Behnisch & Partner Freie Architekten BDA in Arbeitsgemeinschaft mit Werner Durth. Somit ist zunächst davon auszugehen, dass das alleinige Urheberrecht am Entwurf beim Bürogründer, Günter Behnisch, lag. Nach dessen Tod im Jahr 2010 ist es demnach auf seinen Sohn, den Architekten Stefan Behnisch überge- gangen. Das Büro Behnisch & Partner besteht seit 2005 nicht mehr.

Bezüglich des in den Entwurf integrierten Altbaus kommt eine vorliegende juristische Stellungnahme an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus dem Jahr 2008 zu der Einschätzung, dass der Altbaubestand aufgrund des fehlenden konkreten Schöpfungsbeitrages der Architekten Behnisch & Partner nicht urheber- rechtsfähig sei.

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1.2 Gebäudekenndaten

Gebäudekenndaten

Adresse Pariser Platz 4, 10117 Berlin

Flurstücks-Nr. Grundbuch: Mitte, Flur 821/ Flurstück 327, Flurstück 385

Architekten Prof. Günter Behnisch (Entwurf 1997), Ernst Eberhard von Ihne (Denkmal, nach 1902)

Flächennutzungsplan Gemischte Baufläche M1

Bebauungsplan I-200-1, 29.06.1999 (GVBl.Bln. S.27)

Art der Nutzung MK2, nur Einrichtungen der Akademie der Künste

Geschossflächenzahl (GFZ) 4,5

Grundflächenzahl (GRZ) 0,9/ 2,1/ 1,0

Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Nutzerin/ Betreiberin Akademie der Künste

Baujahr 2005

Modernisierungsjahr 2017

Anzahl oberirdische Geschosse 5

Anzahl Untergeschosse 4

Gebäudegrundfläche 2.200 m2

Oberirdische BGF 9.342 m2

Unterirdische BGF 6.938 m2

BGF Gesamt 16.280 m2

Bruttorauminhalt (BRI) 58.500 m2

Gebäudeklasse 5 (Sonderbau)

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1.3 Örtliche und zeitliche Besonderheiten

Die Liegenschaft befindet sich an prominenter Stelle im Herzen Berlins am Pariser Platz 4, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Brandenburger Tor und dem Hotel Adlon sowie im Clubraum des Dachgeschosses mit Blick zum Reichstag. Damit geht einher, dass Veränderungen an derart prominenter Stelle immer mit einem besonderen Augenmerk betrachtet werden.

Abbildung 2: Auszug Denkmalkarte Berlin (Quelle: Geoportal Berlin)

Abbildung 3: Außenansicht Pariser Platz (Quelle: BImA) Abbildung 4: Blick vom Clubraum im DG zum Pariser Platz (Quelle: PD)

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Eine weitere Besonderheit dieses Projektes liegt darüber hinaus in seiner spezifischen Historie (vgl. Pkt. 1.1). Trotz Fertigstellung der Akademie der Künste im Jahr 2005, also vor gerade einmal 20 Jahren, ist das gesamte Gebäude im Jahr 2025 sanierungsbedürftig. Zur Veranschaulichung des zeitlichen Hergangs sind die wichtigsten Daten folgend schematisch dargestellt:

Abbildung 5: Grafik Projekthistorie (Quelle: PD)

Mit der Eigentumsübergang der Liegenschaft von SenStadt an die BImA im Juli 2019 wurde keine vollstän- dige Dokumentation übergeben. Seither sind isolierte Reparaturen im Bauunterhalt konstruktiv nicht mög- lich oder überaus kostenintensiv.

1.4 Besondere Rahmenbedingungen

Für die Durchführung von Laserscan-Aufnahmen an der Akademie der Künste am Pariser Platz sind beson- dere örtliche, sicherheitsrelevante und organisatorische Anforderungen zu berücksichtigen. Die Positionie- rung der Scanner ist so zu wählen, dass ausschließlich die für das Projekt erforderlichen Fassaden- und Gebäudebereiche der AdK erfasst werden. Bereiche der Umgebung, die nicht Teil des Untersuchungsum- fangs sind, insbesondere sicherheitssensitive Objekte, dürfen nicht aufgenommen werden.

Im direkten Umfeld des Projektstandorts befinden sich unter anderem die US-Botschaft und die Französi- sche Botschaft, deren Fassaden, technische Anlagen sowie sicherheitsrelevante Infrastrukturen nicht er- fasst oder abgebildet werden dürfen. Die Scanner sind daher so auszurichten, dass Sichtachsen in Richtung dieser Einrichtungen vermieden werden. Lässt sich eine Erfassung im Ausnahmefall technisch nicht voll- ständig ausschließen, sind entsprechende Bereiche nachträglich zu maskieren oder zu löschen.

Vor Beginn der Arbeiten ist daher mit der Auftraggeberin abzustimmen, inwieweit nachbarschaftliche Be- reiche von den Aufmaß-Arbeiten sowie den Aufmaß-Daten tangiert werden. Gegebenenfalls sind sicher- heitstechnische Abstimmungen mit den betreffenden Eigentümern und Sicherheitsdiensten (Adlon, Bank, Botschaften etc.) zu Standorten, erfassten Daten durch welche Geräte, Zeitfenstern usw. vorab zu treffen. Unbeabsichtigte Erfassungen über reflektierende Glasflächen sind durch geeignete Maßnahmen, etwa An- passungen der Geräteposition oder temporäre Abschattung, zu verhindern.

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Aufgrund der sicherheitssensiblen Nachbarschaft – insbesondere der unmittelbaren Lage zu mehreren Bot- schaften – ist der Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) für die Durchführung der Ver- messungsarbeiten ausgeschlossen. Luftgestützte Messverfahren sind im Umfeld diplomatischer Vertretun- gen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich genehmigungspflichtig und in der Regel nicht zulässig. Der Auftragnehmer hat daher ausschließlich bodengestützte Laserscan-Technik einzusetzen.

Der Pariser Platz weist eine sehr hohe Fußgängerfrequentierung auf. Die Arbeiten dürfen den Personenver- kehr nicht beeinträchtigen. Die Aufstellorte des Scanners sind gegen unbeabsichtigtes Betreten zu sichern und mit entsprechenden Hinweisen zu kennzeichnen. Passanten sind nach Möglichkeit nicht zu erfassen; sollten dennoch personenbezogene Punktdaten entstehen, sind diese datenschutzkonform zu anonymisie- ren oder zu entfernen. Ebenso muss sichergestellt werden, dass touristische Hauptlaufwege, Besucher- ströme und der Zugang zur U-Bahn-Station Brandenburger Tor jederzeit frei bleiben.

Darüber hinaus ist der Bereich der Bereich um das Brandenburger Tor immer wieder Schauplatz diverser Veranstaltungen, Demonstrationen, Staatsbesuchen usw. Dies kann temporär zu verkehrstechnischen und sicherheitsbedingten Einschränkungen der Zugänglichkeit zur AdK führen. Vor Beginn der Aufmaß-Arbeiten ist abzuklären, inwieweit etwaige Beschränkungen anstehen und die Terminierung entsprechen anzupas- sen. Werden Scanner oder Absperrungen im öffentlichen Straßenland positioniert, ist sofern erforderlich, vorab eine Sondernutzungsgenehmigung beim zuständigen Bezirksamt einzuholen.

Im Hinblick auf die Gebäudenutzung der Akademie der Künste und der benachbarten Liegenschaften ist sicherzustellen, dass sämtliche gemeinsam genutzten Eingänge, Höfe, Anlieferzonen und Erschließungsflä- chen zugänglich bleiben. Die parallelen Nutzungen der AdK – darunter Ausstellungen, Veranstaltungen und Archivbetrieb – sowie mögliche Aktivitäten der Nachbargebäude dürfen durch die Vermessungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden. Gegebenenfalls sind getrennte Bewegungszonen einzurichten, um den La- serscan-Bereich klar von Besucher-, Liefer- oder Fluchtwegen abzugrenzen. Eine Blockierung von Eingän- gen, Ausgängen oder Rettungswegen ist auszuschließen.

Zudem weist die Akademie der Künste eine Vielzahl unterschiedlicher Betriebsnutzungen auf, darunter Aus- stellungen, Führungen, Cafébetrieb, Bücherei, Vermietungen von Veranstaltungsräumen sowie Büronut- zung mit gesondertem Präsidialbereich und Verwaltungsaktivitäten. Teilbereiche wie der Plenarsaal gelten als Versammlungsstätte. Bei der Planung und Durchführung von Vermessungs- oder Laserscan-Arbeiten sind alle diese Nutzungen zu berücksichtigen, um Beeinträchtigungen des laufenden Betriebs und der Be- sucherangebote zu vermeiden.

Der Auftragnehmer hat die Termine vor Ort so zu planen, dass Einschränkungen für Besucher, Personal und laufende Veranstaltungen in den Betriebszeiten (Ausstellung, Führungen, Café, Bücherei, Vermietungen, Mitgliederversammlungen etc.) minimiert werden. Notwendige Arbeitsunterbrechungen oder wiederholte Anfahrten sind hierbei einzuplanen. Alle geplanten Aufmaß-Termine vor Ort und die betreffenden Bereiche sind im Vorfeld in enger Abstimmung mit dem Nutzer zu planen und abzustimmen.

Vor Beginn der Maßnahmen sind alle relevanten Akteure einzubinden. Dazu zählen relevante Ansprech- partner der angrenzenden Gebäude am Pariser Platz, die betroffenen Mieter innerhalb des Gebäudekom- plexes, die jeweiligen Sicherheitsdienste. Zeitliche Abläufe, Arbeitsbereiche und mögliche Einschränkungen sind vorab mit allen Beteiligten abzustimmen.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe und der gemeinsamen Nutzung von Eingängen, Verbindungswegen und Fluchtwegen ist insbesondere eine enge Abstimmung mit dem Hotel Adlon zwingend erforderlich. Der Auf- tragnehmer hat sicherzustellen, dass alle geplanten Arbeiten, insbesondere Vermessungsmaßnahmen, die Nutzung der gemeinsam genutzten Bereiche nicht beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere:

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• die zeitliche Abstimmung von Arbeitsfenstern, die Auswirkungen auf gemeinsame Eingangs- und Verbindungsbereiche haben könnten, • die Kennzeichnung und Absicherung von Arbeitsbereichen, um Konflikte zwischen Besuchern, Ho- telgästen und dem Vermessungspersonal zu vermeiden.

Vor Beginn der Arbeiten sind die relevanten Ansprechpersonen des Hotels Adlon über Art, Umfang, Zeitplan und Arbeitsmethoden zu informieren.

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2 Anforderungen und Rahmenbedingungen

Für die AG-seitige operative Abwicklung auf Projektebene wird derzeit ein internetbasiertes Datenmanage- ment-/Datenaustauschsystem (BSCW-Server) eingesetzt, welches von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt wird. Die gängigen MS-Office Dateiformate sowie pdf-Dateien und zip-Dateien können dort einge- stellt werden. Andere Dateiformate sind im Vorfeld abzustimmen. Eine Bearbeitung von Dokumenten auf der betreffenden Plattform ist nicht möglich. Gegebenenfalls wird das derzeit vorgesehene System im Zuge einer Weiterführung des Projektes in einen vollwertigen virtuellen Projektraum überführt.

Für die Durchführung von Videokonferenzen unter Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist die Nutzung Videokonferenz-Plattform Webex des Herstellers Cisco Systems Inc. obligatorisch.

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3 Projektbeteiligte und -organisation

Projektbeteiligte auf Seiten der Auftraggeberin sind:

• Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bauherrin) Direktion Berlin, Hauptstelle Facility Management Fasanenstraße 87 10623 Berlin

• Akademie der Künste (Nutzerin) Pariser Platz 4 10117 Berlin

• PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (Projektmanagement, Wirtschaftliche Beratung) Friedrichstraße 149 10117 Berlin

• BÖRGERS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (Juristische Beratung) Kurfürstendamm 196 10707 Berlin

• N.N. (Technische Beratung) Straße, Hausnummer PLZ, Ort

Die operative Abwicklung des Projekts auf Seiten der Auftraggeberin erfolgt auf der dafür verantwortlichen Projektebene. Diese trifft alle operativen Entscheidungen im vereinbarten Projektrahmen. Entscheidungs- befugte Mitglieder sind die BImA, die AdK und die PD. Ergänzt wird die Projektebene um die juristische und die noch einzubindende technische Beratung.

Die zweiwöchentlichen Sitzungen der Projektebene finden grundsätzlich digital statt. Das gesamthafte Pro- jektmanagement, einschließlich der Koordination, Moderation und Dokumentation, wird von der PD im Auftrag der BImA wahrgenommen.

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.6 zeigt die Projektbeteiligten und die geplante Pro- jektorganisation schematisch auf.

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Abbildung 6: Projektbeteiligte und Projektorganisation

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