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Exportkontrolle – Teil 1: Fragen zur Einstufung der Güter (d.h.: Waren, Technologie, Software)
(Dieser Vordruck ist stets auszufüllen und jedem Angebot beizufügen!)
Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens:
- Die Fragen 1-2 sind immer zu beantworten.
- Die Fragen 3-5 sind nur dann zu beantworten, wenn Frage 2 mit „Nein“ beantwortet wurde.
- Die Ausfuhr der mit diesem Vergabeverfahren angefragten Güter ist bereits dann nicht mehr genehmigungsfrei, wenn nur eines der angefragten Güter genehmigungspflichtig ist.
| JA | NEIN | ||
| 1. | Es handelt sich um Güter, welche sich gem. Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder Artikel 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 in den dort genannten Anhängen befinden (Falls „JA“ sind im einzureichenden Angebot die entsprechende Warenbezeichnung und der zugehörige KN-Code anzugeben). | [ ] | [ ] |
| JA | NEIN | ||
| 2. | Die Ausfuhr der angefragten Güter ist genehmigungsfrei (auf Anfrage durch eine Negativbescheinigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachzuweisen). | [ ] | [ ] |
Bitte nur ausfüllen, wenn die Frage 2 mit „Nein“ beantwortet wurde:
| JA | NEIN | ||
| 3. | Wenn Frage 2 mit „NEIN“ beantwortet wurde: Es handelt sich um mindestens ein ausfuhrgenehmigungspflichtiges Gut gemäß der Ausfuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung. | [ ] | [ ] |
| 4. | Wenn Frage 2 mit „NEIN“ beantwortet wurde: Es handelt sich um ein ausfuhrgenehmigungspflichtiges Gut gemäß der Dual-Use Liste (Anhang I der EU-Dual-Use-VO) in der jeweils gültigen Fassung. | [ ] | [ ] |
| 5. | Wenn Frage 2 mit „NEIN“ beantwortet wurde: Es handelt sich um ein ausfuhrgenehmigungspflichtiges Gut gemäß der jeweils gültigen Embargo Verordnung | [ ] | [ ] |
Im Falle der Auftragserteilung ist Teil 2 des Fragebogen Exportkontrolle auszufüllen.
Die aktuellen Fassungen der jeweiligen Güterlisten und Verordnungen finden Sie auf der Seite des BAFA unter www.bafa.de.
| Ort | Datum | Name des Vertretungsberechtigten in Textform (§ 126b BGB) |