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Bewerbungsbedingungen der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH für die Vergabe von
Leistungen
Diese Bewerbungsbedingungen gelten, soweit in den sonstigen Vergabeunterlagen keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Die Vergabeverfahren werden gemäß den geltenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.
- Abgabe der Angebote und Teilnahmeanträge
Zur Erstellung des Angebots bzw. Teilnahmeanträge sind die von der GIZ in elektronischer Form zur Verfügung gestellten ausfüllbaren Vorlagen (Word, Excel) zwingend zu verwenden.
Die elektronische Abgabe der Angebote- und Teilnahmeanträge erfolgt in Textform über den GIZ-Vergabemarktplatz unter https://ausschreibungen.giz.de.
| Wichtige Hinweise: | ||
|---|---|---|
| Für die Abgabe der Angebote- und Teilnahmeanträge ist folgendermaßen vorzugehen: | ||
| 1. Falls Sie noch nicht registriert sind: | ||
| Registrieren Sie sich unter https://ausschreibungen.giz.de (Hinweis: Sie werden für | ||
| die Registrierung weitergeleitet zu https://www.dtvp.de. Die Wahl des kostenlosen | ||
| BASIC-Modells ist ausreichend). | ||
| 2. Nachdem Sie registriert sind: | ||
| Loggen Sie sich anschließend unter https://ausschreibungen.giz.de mit Ihren | ||
| Zugangsdaten ein. | ||
| 3. Wählen Sie die gewünschte Ausschreibung aus und klicken Sie rechts auf die | ||
| Schaltfläche „Informationen zu diesem Projekt“. Sie sehen dann eine Übersicht zu | ||
| dem gewählten Verfahren. | ||
| 4. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Jetzt teilnehmen“. | ||
| 5. Klicken Sie in der linken Menüzeile auf „Kommunikation“. Prüfen Sie dort, ob | ||
| Antworten auf Bieterfragen vorliegen, die vor Ihrer Teilnahme veröffentlicht wurden. | ||
| Bei zukünftigen Antworten werden Sie automatisch per E-Mail über das Vorliegen | ||
| neuer Antworten informiert. | ||
| 6. Klicken Sie in der linken Menüzeile auf „Angebote“ bzw. „Teilnahmeanträge". | ||
| 7. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Webbasierte Abgabe öffnen“. | ||
| Hinweis | ||
| Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Angebotsabgabefrist, ob Ihr Computer die erforderlichen | ||
| Systemvoraussetzungen besitzt. Weitere Hilfestellung finden Sie per Klick auf die Schaltfläche | ||
| „Online Hilfe“ und unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. | ||
| Support und Anleitungen | ||
| Eine Anleitung zur Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen finden Sie unter Open | ||
| web-based submission. | ||
| Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Support-Team von Cosinex: | ||
| 1. Per E-Mail: support@cosinex.de (empfohlen) |
Stand: Mai 2026 Seite 1
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| 2. Per Service-Telefonnummer: 0900-1-267463 (1,49 € pro Minute aus dem deutschen | ||
|---|---|---|
| Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) | ||
| 3. Servicezeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr |
- Sprache
Die Angebote, sämtliche beizubringenden Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes angegeben ist, in deutscher Sprache abzufassen. Für amtliche Schriftstücke, die in einer anderen Sprache abgefasst sind, sind Übersetzungen beizufügen. Dokumente in einer anderen Sprache bleiben unberücksichtigt, es sei denn, die Auftraggeberin hat vor der Übermittlung der Einreichung in einer anderen Sprache in Textform (§ 126b BGB), etwa in der Beantwortung von Bewerber-/ Bieterfragen, zugestimmt.
- Preise
Alle Preise sind netto in EURO anzugeben. Etwaige Umsatzsteuer ist separat auszuweisen.
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Keine Vergütung oder Kostenerstattung
Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie ggf. für die Teilnahme an Präsentationen und Bemusterung werden weder eine Vergütung noch Kostenerstattungen gewährt.
- Allgemeine Einkaufsbedingungen / ADSp
Dem Angebot sind die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) – Fassung Juli 2023 –der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zugrunde zu legen. Diese werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil. Abweichend von Satz 1 gelten die aktuell gültigen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), sofern eine Logistik- Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist.
Die allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters finden keine Anwendung, es sei denn, die Auftraggeberin hat diese vor Einreichung der Angebote in den übrigen Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen.
- Bieter- und Arbeitsgemeinschaften
Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot beigefügt werden. Hierfür ist die von der GIZ bereit gestellte Vorlage zu verwenden.
Stand: Mai 2026 Seite 2
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- Preisrecht
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine mittelbare Leistung zu einem öffentlichen Auftrag. Gemäß dem Verlangen der öffentlichen Auftraggeberin ist die Verordnung PR-NR. 30/53 über die Preise bei Öffentlichen Aufträgen (Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18.12.53) von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen oder niedergelassenen Bietern zu beachten und wird auf den Leistungsvertrag Anwendung finden.
- Vertraulichkeit
Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmen bzw. Bewerber/Bieter ist es den Bewerbern/Bietern und/oder ihren Beratern nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das ausgeschriebene Vorhaben sowie das Ausschreibungsverfahren von der Auftraggeberin oder Mitgliedern ihrer Organe zu erlangen oder zu nutzen. Ausgenommen davon sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen bzw. Bewerbern/Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens durch die Auftraggeberin zugänglich gemacht werden.
Es ist interessierten Unternehmen bzw. Bewerbern/Bietern und deren Beratern ausdrücklich nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin Themen im Zusammenhang mit dem Vorhaben oder mit dem Vergabeverfahren – mit Ausnahme der Fragen zum Vergabeverfahren – mit der Auftraggeberin, deren Mitarbeitern oder Mitgliedern von Organen der Auftraggeberin zu erörtern.
- Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der GIZ erfolgt gemäß dem Dokument „Information zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 Datenschutz- Grundverordnung (DSG-VO) („Datenschutzhinweis“)“, welches diesen Vergabeunterlagen beigelegt ist.
- Bieterfragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen
Kaufmännische, fachliche und Verfahrensfragen der Bewerber/Bieter sind in Textform ausschließlich über den GIZ-Vergabemarktplatz an die Auftraggeberin zu richten. Die Fragen und Antworten werden, sofern sie von allgemeinem Interesse sind, allen Bewerbern/Bietern in anonymisierter Form über den GIZ-Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Bewerber/Bieter, sich im Verlaufe des Vergabeverfahrens über dort eingestellte Informationen und Änderungen zu informieren.
| Wichtiger Hinweis: | ||
|---|---|---|
| Nur wenn die Bieter/Bewerber sich auf dem GIZ-Vergabemarktplatz registriert, eingeloggt und | ||
| anschließend den Link „An Ausschreibung teilnehmen“ angeklickt haben, werden Sie | ||
| automatisch per E-Mail über neue Informationen zum Verfahren informiert. Die Registrierung | ||
| wird empfohlen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist damit nicht | ||
| verbunden. | ||
| In der linken Menüzeile unter „Kommunikation“ kann geprüft werden, ob bereits Antworten auf | ||
| Bieterfragen vorliegen, die vor Ihrer Teilnahme veröffentlicht wurden. Bei zukünftigen | ||
| Antworten werden Sie automatisch per E-Mail über das Vorliegen neuer Antworten informiert, | ||
| wenn Sie sich registriert haben. |
Stand: Mai 2026 Seite 3
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- Losvergabe
Ist eine Vergabe in Losen vorgesehen, können Angebote für alle oder nur für einzelne Lose abgegeben werden, wobei jedes Los vollständig angeboten werden muss, damit es bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden kann.
Die Einzel- und Gesamtpreise sind jeweils pro Los anzugeben. Auch alle Verpackungs- und Transportkosten sowie ggf. Nebenkosten sind pro Los und als Gesamtpreis aufzuführen, sofern auf mehrere Lose geboten wird.
- Beizufügende Unterlagen und Informationen; erforderliche Preisangaben
Das Angebot ist gemäß Leistungsbeschreibung und Lieferkonditionen zu erstellen.
Aus dem Angebot sollen pro Position der Hersteller und die Typenbezeichnung gemäß Leistungsbeschreibung, der Stück- und Gesamtpreis, die Preise für die einzelnen potentiellen Lose, die Verpackungs- und Versandkosten gemäß Vorgabe Lieferklausel und für die angebotene Gesamtleistung sowie die Zahlungsbedingungen und Lieferfristen hervorgehen. Zu jeder angefragten Position ist eine Preisangabe zu machen.
Dem Angebot sind außerdem technische Dokumentationen, Datenblätter oder sonstige Dokumente zu den angebotenen Produkten beizulegen. Insbesondere bei Sendungen, die ins Ausland gehen, muss das voraussichtliche Volumen und Gewicht der Sendung bzw. der einzelnen Lose angegeben werden.
- Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Der Bewerber/Bieter hat sich über alle Einzelheiten der Ausgangsituation, der Anforderungen und der vorgesehenen Arbeiten unter Berücksichtigung aller Verhältnisse, die zur Erfüllung der Anforderungen / zur Erreichung der gesteckten Ziele maßgebend sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen. Spätere Berufung auf Irrtum oder Nichtwissen ist ausgeschlossen. Bestehen nach Ansicht des Bewerbers/Bieters bei der Auslegung der Anforderungen mehrere Möglichkeiten bzw. erscheint etwas in den Vergabeunterlagen unklar, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen oder eine diesbezügliche Bewerber-/Bieterfrage zu stellen.
- Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen und die • entweder nicht nach den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auszuschließen sind oder • eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachweisen.
Die Zuschlagserteilung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die Auskunft des Wettbewerbsregisters gem. §6 Wettbewerbsregistergesetz keine Tatsachen offenlegt, die die GIZ veranlasst hätte, den Gewinner vom Wettbewerb auszuschließen. In dem Fall, dass die auflösende Bedingung eintritt, informiert die GIZ den Zuschlagsempfänger unverzüglich. Ferner behält sie sich für diesen Fall vor, dem Zweitplatzierten in dem vorangegangenen Wettbewerb den Zuschlag zu erteilen.
Stand: Mai 2026 Seite 4
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Die weiteren Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Zuschlagskriterien und Bewertungsverfahren
Die Zuschlagskriterien sowie das Bewertungsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Gesamtwertungspreis setzt sich aus allen im Leistungsverzeichnis / Preisblatt ausgeschriebenen Positionen zusammen, die vollumfänglich (100%) berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Preispositionen zu, die als Optionen bzw. Vertragsverlängerungen, ausgewiesen sind.
- Prüfung der Identität des Bieters
Zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten prüft die GIZ vor einem etwaigen Vertragsschluss die Identität ihrer potentiellen zukünftigen Vertragspartner. Sollte diese Prüfung noch nicht im Rahmen einer vorherigen Vergabe erfolgt sein, wird die Vergabestelle auf denjenigen Bieter zugehen, der nach Abschluss der Auswertung für den Zuschlag vorgesehen ist.
Der Bieter erklärt sich mit Einreichung seines Angebotes damit einverstanden, dass er im Falle einer voraussichtlichen Auftragsvergabe an ihn noch vor Zuschlagserteilung der GIZ nach Aufforderung einen entsprechenden Nachweis seiner Identität vorlegt. Dieser Nachweis besteht in der Regel aus einer Kopie des Auszuges aus dem zuständigen amtlichen Register des jeweiligen Landes oder, sofern keine Registereintragung vorliegt, eine aktuelle Version entsprechender Gründungsdokumente (Gesellschaftsvertrag, Satzung, o.ä.) und einem ausgefüllten Fragebogen mit den wichtigsten kaufmännischen und rechtlichen Angaben.
Für amtliche Schriftstücke, die in einer anderen Sprache abgefasst sind, sind Übersetzungen in Deutsch oder Englisch beizufügen.
- Geschäftspartnerprüfung vor Zuschlagserteilung
Als bundeseigenes Unternehmen ist die GIZ im besonderen Maße gehalten ihre Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Mittelverwendung, und damit der Auswahl ihrer Geschäftspartner, angemessen umzusetzen. Daher prüft die GIZ risikobasiert ihre potenziellen zukünftigen Geschäftspartner und deren Eigentümer*innen und Kontrollpersonen vor einem etwaigen Vertragsschluss, insbesondere um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Der Bieter erklärt sich mit Einreichung seines Angebotes damit einverstanden, dass er im Falle einer voraussichtlichen Auftragsvergabe an ihn noch vor Zuschlagserteilung einen Fragebogen zur Ermittlung der Eigentümer*innen und Kontrollpersonen ausfüllt und der GIZ zur Prüfung übermittelt.
Sofern angezeigt, kann eine Zuschlagserteilung erst nach der Prüfung der Eigentümer*innen und Kontrollpersonen erfolgen. Offenbart diese Prüfung Tatsachen, die dazu führen, dass der Zuschlag nicht an den Bieter erfolgen kann, informiert die GIZ den Bieter unverzüglich. Ferner behält sie sich für diesen Fall vor, dem Zweitplatzierten in dem zugrundeliegenden Wettbewerb den Zuschlag zu erteilen.
Stand: Mai 2026 Seite 5
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- Vorbehalt auf Zuschlag auf das Erstangebot bei Verhandlungsverfahren
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 17 Absatz 11 VgV vor, bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens den Zuschlag auf das erste Angebot des Bieters zu erteilen, auch ohne zuvor verhandelt zu haben.
- Prüfung zur Einhaltung des Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbotes für öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014
Der Auftraggeberin ist es gesetzlich untersagt, mit den in Art. 5k Verordnung (EU) 833/2014 (im Folgenden “Verordnung” genannt) in der jeweils geltenden Fassung1 näher spezifizierten Personen, Einrichtungen oder Organisationen mit Russland-Bezug Verträge abzuschließen oder solche Verträge nach dem 10. Oktober 2022 zu erfüllen. Weiterhin ist es der Auftraggeberin untersagt, Verträge mit Personen, Einrichtungen oder Organisationen abzuschließen oder Verträgen mit diesen zu erfüllen, wenn diese beabsichtigen, die in der Verordnung näher spezifizierten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen mit Russland-Bezug, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, einzusetzen und auf derartige Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen mit Russland-Bezug mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Die Verordnung stellt ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB dar, sodass ein wirksamer Vertrag – selbst im Falle einer etwaigen Zuschlagserteilung auf ein Angebot –, dann nicht zustande kommt, wenn der Vertragsabschluss gegen diese Vorschrift verstößt.
Die Auftraggeberin muss daher sicherstellen, dass mit der Zuschlagserteilung auf ein Angebot keine Verstöße gegen geltendes Recht verbunden sind. Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie auf, unter zwingender Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zu den EU-Russland-Sanktionen wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Falsche Angaben können ggf. zu einem Ausschluss des Bieters führen bzw. eine Unwirksamkeit des Vertrags nach sich ziehen.
- Prüfung zur Sicherstellung der Einhaltung geltender Embargos und sonstiger Handelsbeschränkungen
Vor einem etwaigen Vertragsschluss behält sich die GIZ das Recht vor, den Ursprung oder die Herkunft die ihr angebotenen Waren zu prüfen. Diese Prüfung erfolgt zur Sicherstellung der Einhaltung geltender Embargos und sonstiger Handelsbeschränkungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten der GIZ. Dies gilt insbesondere auch für die derzeit geltenden EU- Sanktionen gegen Russland, Belarus, Krim und die betroffenen Ostukrainischen Gebiete (und hier in erster Linie die Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und 765/2006 in der jeweils geltenden Fassung).
Mit Einreichung seines Angebotes verpflichtet sich der Bieter gegenüber der GIZ, im Falle einer voraussichtlichen Auftragsvergabe an ihn – und daher bereits noch vor Zuschlagserteilung – alle gebotenen Unterstützungshandlungen zu leisten, um der GIZ die Sicherstellung der Einhaltung des Sanktionsregimes zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, nach Aufforderung durch die GIZ eine Eigenerklärung zur Ermittlung
1 Die aktuell jeweils geltende Fassung der Verordnung kann in der Datenbank der Europäischen Union, EUR-Lex, eingesehen werden. Die aufgrund von Änderungen konsolidierten Fassungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind hier zu finden. Dabei ist darauf zu achten, dass die aktuellste Fassung mit dem spätesten Datum ausgewählt wird.
Stand: Mai 2026 Seite 6
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des Ursprungs oder der Herkunft der angebotenen Waren auszufüllen und/oder von der GIZ eingeforderte Herkunftsnachweise bereitzustellen. Waren, welche sich gem. Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder Artikel 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 in den dort genannten Anhängen befinden, sind hingegen unter der entsprechenden Warenbezeichnung und dem zugehörigen KN-Code, im Angebot anzugeben (siehe Fragebogen Exportkontrolle - Teil 1). Kommt der Bieter dieser Pflicht nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so kann dies zum Ausschluss seines Angebots führen.
Eine Zuschlagserteilung kann erst nach Abschluss dieser Prüfung des Ursprungs oder der Herkunft der angebotenen Waren erfolgen. Offenbart diese Prüfung Anhaltspunkte oder Tatsachen, die dazu führen, dass der Zuschlag nicht an den Bieter erfolgen kann, informiert die GIZ den Bieter hierzu unverzüglich. Ferner behält sich die GIZ für diesen Fall das Recht vor, dem Nächstplatzierten in dem zugrundeliegenden Wettbewerb den Zuschlag zu erteilen.
- Auskunft über wirtschaftlich Berechtigte und Unternehmensdaten
Der Bieter verpflichtet sich mit Einreichung seines Angebotes dazu, im Falle einer voraussichtlichen Auftragsvergabe an ihn, einen Fragebogen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und weiterer Unternehmensdaten auszufüllen und der GIZ zu übermitteln.
Die EU-Geldwäsche-RL regelt, wer „wirtschaftlich Berechtigter“ einer juristischen Person bzw. Gesellschaft ist. Die Umsetzung dieser EU-RL in deutsches Recht erfolgte durch das Geldwäschegesetz (GWG). Wirtschaftlich Berechtigter ist gem. § 3 GWG grds. jede natürliche Person, die einen Anteil von mind. 25% an einer Gesellschaft hält. Die GIZ erhebt diese Angaben zur Erfüllung der Außenwirtschaftsgesetz (AWG)-Compliance und der eForms- Anforderungen.
- Bewerber/Bieter aus nicht privilegierten Drittstaaten
Die GIZ behält sich das Recht vor, solche Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in Staaten außerhalb der Europäischen Union haben, die weder Vertragspartei des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen sind, noch eine andere internationale Übereinkunft mit der Europäischen Union über die Gewährleistung des gleichen und wechselseitigen Zugangs zur Teilnahme an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge geschlossen haben ("nicht privilegierter Drittstaat"), zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem konkreten Vergabeverfahren auszuschließen. Den Bewerbern/Bietern mit Sitz in einem nicht privilegierten Drittstaat steht zudem keine Rechtschutzmöglichkeit vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen zu.
Diese Ziffer gilt entsprechend für Bewerber-/Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft seinen Sitz in einem nicht privilegierten Drittstaat hat.
Ebenso gilt diese Ziffer entsprechend für Bewerber/Bieter, die im Rahmen einer Eignungsleihe ein eignungsverleihendes Unternehmen mit Sitz in einem nicht privilegierten Drittstaat in Anspruch nehmen.
Stand: Mai 2026 Seite 7