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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 13:14 (Europe/Berlin)

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Anlage zu den Vergabeunterlagen

Datenschutzerklärung

Die Polizei Berlin verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte ich Sie nachstehend gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

  1. Name und Kontaktdaten der/des Verantwortlichen:

Polizei Berlin Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin

  1. Verantwortlicher für die verantwortliche Fachabteilung Polizei Berlin eVergabeservice – Dir ZS Fin 5 Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: vergabestelle@polizei.berlin.de

  2. Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragter

Polizei Berlin PPr Just BDS Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: PPr-Just-BDS@polizei.berlin.de

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Das Land Berlin, vertreten durch die Polizei Berlin, ist öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist erforderlich, um die vergaberechtlichen Anforderungen und Dokumentationspflichten, die an öffentliche Auftraggeber des Landes Berlin gestellt werden, zu erfüllen. Im Falle einer späteren Beauftragung ist die Verarbeitung zur vertraglichen Abwicklung erforderlich.

Nach Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des

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Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist außerdem nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern eine Beauftragung erfolgt, zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen rechtmäßig. Die rechtliche Verpflichtung der Polizei Berlin (Verantwortlicher) zur Erhebung der Daten ergibt sich aufgrund § 55 Landeshaushaltsordnung Berlin, §§ 2 und 16 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), § 6 Korruptionsregistergesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Abs. 1 Schwarzarbeits- bekämpfungsgesetz, § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz und § 6 Abs. 1 Wettbewerbs- registergesetz (WRegG).

Nach § 118 Landeshaushaltsordnung Berlin ist das Verarbeiten personenbezogener Daten zulässig, wenn ihre Kenntnis für die rechtmäßige Erfüllung der den zuständigen Stellen bei der Erhebung von Einnahmen, insbesondere Gebühren, Kostenbeiträgen, Bußgeldern, Zwangsgeldern und privatrechtlichen Entgelten sowie der Leistung von Ausgaben obliegenden Aufgaben erforderlich ist.

Nach § 16 Abs. 8 BerlAVG dürfen personenbezogene Daten verarbeiten werden, soweit dieses zum Zweck der Kontrolle nach Absatz 1 erforderlich ist.

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, wenn sich ein Unternehmen um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Die Mitteilung personenbezogener Daten ist in diesem Zusammenhang erforderlich, damit die Polizei Berlin als Verantwortlicher nach der DSGVO Kontakt zum bewerbenden Unternehmen aufnehmen kann, auf der Grundlage vergaberechtlicher Bestimmungen Auskünfte bei den Registerbehörden einholen kann, um vergaberechtliche Kontrollaufgaben bzw. Mitteilungspflichten nachkommen zu können und um Dokumentationspflichten zu erfüllen.

  1. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden erforderlichenfalls folgende personenbezogene Daten erfasst:

Vorname, Name, akademischer Grad, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ggf. Privatanschrift, wenn mit Geschäftsadresse identisch, Registereinträge aus dem Wettbewerbsregister.

Falls für die Feststellung der Eignung des Unternehmens im Einzelfall erforderlich: Angaben zu den für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Beschäftigten z.B. Personendaten sowie Qualifikations-, Sachkunde- oder Zuverlässigkeitsnachweise.

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Hinsichtlich der Kontrollen nach dem BerlAVG ergeben sich der Umfang und die Durchführung der Kontrolle aus den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG Teil B.

Im Rahmen der Kontrolle werden erforderlichenfalls folgende personenbezogene Daten erfasst: a) Personalstammdaten der für das Unternehmen verantwortlich handelnde Beschäftigte sowie der Einzelunternehmer, die kontrolliert werden, z. B. Vorname, Name, akademischer Grad, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Privatanschrift.

b) Angaben zu Beschäftigungsverhältnissen der für die Durchführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten oder Beauftragten sowie für das Unternehmen verantwortlich handelnde Beschäftigte (z. B. Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Stundenzettel; ggf. auch Qualifikations-, Sachkunde- oder Zuverlässigkeitsnachweise).

Die Angaben sind nach § 16 BerlAVG zur Dokumentation der Kontrolle erforderlich. Ferner sind die Angaben für die wirksame Durchführung der Kontrollen unabdingbar, um den Gesetzeszweck nach § 1 BerlAVG zu erfüllen.

  1. Übermittlung der Daten an Dritte

Die Daten werden, soweit erforderlich, hinsichtlich der Kontrollaufgaben nach § 16 BerlAVG an die

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Kontrollgruppe nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin E-Mail: kontrollgruppe@senweb.berlin.de

und - soweit diese mit der Kontrolle nach § 16 Absatz 1 BerlAVG beauftragt werden – an

Dritte, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer

bei Feststellung eines Verstoßes eines Auftragnehmers, Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG an das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen V M 3-5 / ULV Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin

sowie an das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber und Bieter

bei Vorliegen von Anhaltspunkten für einen Verstoß eines Auftragnehmers, Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 GWB an die

Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung Hauptzollamt Berlin Colditzstraße 34 - 36 Haus 11 12099 Berlin E-Mail: fks-berlin.hza-berlin@zoll.bund.de

hinsichtlich der Abfrage nach § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (bis zum 31.05.2022) an das

Bundesamt für Justiz Gewerbezentralregister Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn

hinsichtlich der Abfrage nach § 6 Abs. 1 oder 2 WRegG an das

Bundeskartellamt Wettbewerbsregister Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn

hinsichtlich der Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung nach § 30 der Unterschwellenvergabeordnung (bei natürlichen Personen nur mit deren Einwilligung) und nach § 39 der Vergabeverordnung an die

elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin Verfahrensverantwortlicher: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin

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hilfsweise an das Redaktionssystem des Datenservice Öffentlicher Einkauf Beschaffungsamt des BMI

und an das

Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Herausgeber des Amtsblatts der Europäischen Union für das europäische öffentliche Auftragswesen

  • TED (Tenders Electronic Daily) - 2, rue Mercier 2985 Luxembourg (LUXEMBURG)

hinsichtlich der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung) bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 2 Mitteilungsverordnung an das zuständige Finanzamt (§ 9 Mitteilungsverordnung)

bei Vergaben von musikalischen Darbietungen gemäß § 42 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG) an die

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Bayreuther Straße 37 10787 Berlin E-Mail: kontakt@gema.de

bei Vergaben von kreativen Leistungen durch freiberuflich Tätige (z. B. Layout- Gestaltung) gemäß § 29 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) an die

Künstlersozialkasse Gökerstr. 14 26384 Wilhelmshaven E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

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hinsichtlich der Prüfung durch den Rechnungshof von Berlin nach den §§ 89 und 95 Landeshaushaltsordnung an den

Rechnungshof von Berlin Alt-Moabit 101 c/d 10559 Berlin

bei EU-weiten Vergabeverfahren hinsichtlich der Beschwerde bei der Vergabekammer gegen eine Vergabeentscheidung an die

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Vergabekammer des Landes Berlin

bei Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen auf Grundlage der Verordnung PR Nr. 30/53 (Preisverordnung) an die

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle Berlin Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin Telefon: (030) 9013-8232 Telefax: (030) 9013-7613

(die ggf. die Preisbehörde des Bundeslandes hinzuzieht, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat)

bei schriftlichen Anfragen nach Artikel 45 Abs. 1 Verfassung von Berlin an das

Abgeordnetenhaus von Berlin Niederkirchnerstraße 5 10117 Berlin

übermittelt.

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  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten durch die Polizei Berlin

Für die Aufbewahrung von Vergabeunterlagen gelten die jeweiligen Vergabeordnungen sowie die Bestimmungen der Anlage 1 AV § 71 Landeshaushaltsordnung entsprechend (Nr. 12 AV zu § 55 Landeshaushaltsordnung). Die in den Vergabeordnungen genannten Aufbewahrungsfristen sind Mindestfristen. Maßgebend ist die Anlage 1 zu § 71 Landeshaushaltsordnung. In entsprechender Anwendung der Nr. 2.1 ergibt sich für die Vergabeakte eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren. Die Frist beginnt nach Nr. 3.3 der Anlage 1 zu § 71 Landeshaushaltsordnung mit Ablauf des Haushaltsjahres, in dem die letzte Rechnung bezahlt wurde. Die Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung erfolgt nach § 30 der Unterschwellenvergabeordnung für die Dauer von drei Monaten. Nach dem Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Unterlagen nach § 5 Abs. 1 des Archivgesetzes des Landes Berlin dem

Landesarchiv Berlin Eichborndamm 115–121 13403 Berlin Tel. (030) 90 264-0 E-Mail: info@landesarchiv.berlin.de

angeboten, welches über die dauerhafte Archivierung der Unterlagen entscheidet.

Die o. g. Empfänger sind als Verarbeiter selbst für die ordnungsgemäße Verarbeitung und Löschung nach der DSGVO verantwortlich.

  1. Rechte der Betroffenen

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Das Recht auf Löschung kann ausgeschlossen sein, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer Rechtspflicht erforderlich ist. Das Recht auf Löschung kann auch ausgeschlossen sein, wenn die Verarbeitung erforderlich ist zu Archivzwecken,

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Forschungszwecken oder statistischen Zwecken sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Dem Recht auf Widerspruch können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung entgegenstehen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  1. Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung bei der fachlich verantwortlichen Stelle

  2. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:

Zuständige Datenschutzbehörde ist die

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Alt-Moabit 59-61 10555 Berlin (Eingang: Alt-Moabit 60) Telefon 030 / 13889 – 0 Telefax 030 / 215 5050 E-Mail mailbox@datenschutz-berlin.de Online: www.datenschutz-berlin.de

Weitere Informationen können dem offiziellen Internetauftritt der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entnommen werden.

Aufsichtsbehörde für öffentliche Stellen im Land Berlin ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, sofern bereichsspezifisch nichts anderes bestimmt ist.

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