Wöchentliche Lieferung von flüssigem Stickstoff in Dewargefäßen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.08.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freie Universität Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.07.2025
- CPV-Codes
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- Wasserstoff, Argon, Edelgase, Stickstoff und Sauerstoff (24111000)
- Flüssigstickstoff (24111800)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 476718-2025
- Verfahrensnummer
- 47de33a0-f833-4904-b763-88bf92c90682
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Freie Universität Berlin beschafft im Rahmenvertrag die wöchentliche Lieferung von flüssigem Stickstoff in bereitgestellten Dewargefäßen. Vorgesehen sind etwa 50.000 Liter in rund 53 Lieferungen pro Jahr, wobei die Abnahmemenge unverbindlich ist. An einem festen Wochentag sind drei Standorte in Berlin-Dahlem zu beliefern; teilweise müssen die Gefäße in Laboren ab- und nach der Befüllung wieder angekoppelt werden. Die Angebotsfrist endet am 20. August 2025 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
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Leistungsbeschreibung
Wöchentliche Belieferung von flüssigem Stickstoff in Dewargefäßen des AG
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag für die Belieferung von flüssigem Stickstoff (Deware)
Gegenstand der Vergabe ist die wöchentliche Belieferung von flüssigem Stickstoff in von der FU Berlin bereitgestellten Dewargefäßen. Die Abnahme umfasst ca. 50.000 Liter in rund 53 Lieferungen pro Jahr und ist nicht verbindlich. Es sind pro Woche an einem festen Wochentag drei Standorte in Berlin Dahlem zu beliefern. Teilweise sind Dewargefäße in den Laboren abzukoppeln und nach dem Befüllen wieder anzukoppeln.
Frist: 20.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Für alle Ausschlussgründe gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. siehe oben Die Nachforderung erfolgt gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvertrag für die Belieferung von flüssigem Stickstoff (Deware)
- Der Bieter hat ein schlüssiges und nachvollziehbares Konzept vorzulegen, das beschreibt wie die Versorgung des AG mit flüssigem Stickstoff sichergestellt wird.
- 20 %
- Preis
- 80 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Für alle Ausschlussgründe gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. siehe oben Die Nachforderung erfolgt gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 643079-2025
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