Wöchentliche Lieferung von flüssigem Stickstoff in Dewargefäßen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.08.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.07.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Wasserstoff, Argon, Edelgase, Stickstoff und Sauerstoff (24111000)
  • Flüssigstickstoff (24111800)
Bekanntmachungsnummer
476718-2025
Verfahrensnummer
47de33a0-f833-4904-b763-88bf92c90682

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Freie Universität Berlin beschafft im Rahmenvertrag die wöchentliche Lieferung von flüssigem Stickstoff in bereitgestellten Dewargefäßen. Vorgesehen sind etwa 50.000 Liter in rund 53 Lieferungen pro Jahr, wobei die Abnahmemenge unverbindlich ist. An einem festen Wochentag sind drei Standorte in Berlin-Dahlem zu beliefern; teilweise müssen die Gefäße in Laboren ab- und nach der Befüllung wieder angekoppelt werden. Die Angebotsfrist endet am 20. August 2025 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit.

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Leistungsbeschreibung

Wöchentliche Belieferung von flüssigem Stickstoff in Dewargefäßen des AG

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag für die Belieferung von flüssigem Stickstoff (Deware)

    Gegenstand der Vergabe ist die wöchentliche Belieferung von flüssigem Stickstoff in von der FU Berlin bereitgestellten Dewargefäßen. Die Abnahme umfasst ca. 50.000 Liter in rund 53 Lieferungen pro Jahr und ist nicht verbindlich. Es sind pro Woche an einem festen Wochentag drei Standorte in Berlin Dahlem zu beliefern. Teilweise sind Dewargefäße in den Laboren abzukoppeln und nach dem Befüllen wieder anzukoppeln.

    Frist: 20.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Für alle Ausschlussgründe gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. siehe oben Die Nachforderung erfolgt gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV.

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LOT-0000 · Rahmenvertrag für die Belieferung von flüssigem Stickstoff (Deware)

Der Bieter hat ein schlüssiges und nachvollziehbares Konzept vorzulegen, das beschreibt wie die Versorgung des AG mit flüssigem Stickstoff sichergestellt wird.
20 %
Preis
80 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Für alle Ausschlussgründe gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen. siehe oben Die Nachforderung erfolgt gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 643079-2025

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