Winterdienst im Sicherheitsbereich des Flughafens Berlin Brandenburg

Status
Offen
Angebotsfrist
01.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
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  • Schneeräumung (90620000)
  • Glatteisbeseitigung (90630000)
Bekanntmachungsnummer
746411-2026
Verfahrensnummer
ab2a4e00-5159-4a19-9206-2819e2aaff8b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH schreibt Winterdienstleistungen in drei Losen aus: für Straßen, Wege und Plätze im Sicherheitsbereich des Campus BER Nord (ca. 115.000 m²) und Süd (ca. 290.000 m²) sowie für Flugzeugstellflächen (ca. 329.000 m²). Der Auftrag umfasst die Planung und Durchführung von Schnee- und Eisräumung, Glättebekämpfung und den erforderlichen Kontrollen am Flughafen Berlin Brandenburg. Die Leistungen sind in den Wintersaisons vom 1. November 2027 bis zum 31. März 2032 rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche zu erbringen.

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Leistungsbeschreibung

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt, Winterdienstleistungen in 3 Losen auszuschreiben. Die Leistungen umfassen die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstmaßnahmen im Sicherheitsbereich der FBB GmbH. Die Vergabe umfasst die folgenden Gebietslose: Los 1 umfasst Straßen, Wege und Plätze im Sicherheitsbereich des Campus-BER Nord (ca. 115.000 m²) Los 2 umfasst Straßen, Wege und Plätze im Sicherheitsbereich des Campus-BER Süd (ca. 290.000 m²) Los 3 umfasst Flugzeugstellflächen im Sicherheitsbereich (ca. 329.000 m²) Die Leistungen beinhalten in allen Bereichen die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung und die dafür notwendigen/laufenden Kontrollen. Grundlage bildet die bestehende Verkehrssicherungspflicht der FBB. Die Leistungen sind jeweils wetterabhängig, bei laufendem Verkehr sowie eigenständig während der gesamten Betriebszeit des Flughafens durchzuführen. Die Leistungserbringung erfolgt an 7 Tagen pro Woche, 24 Stunden täglich, einschließlich Sonn- und Feiertagen, und ist vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten durchzuführen und sicherzustellen. Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 01.11. bis 31.03. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2027 und endet am 31.03.2032 Zuschlagslimitierung: Um die Versorgungssicherheit in der Leistungserbringung sicherzustellen und um die Abhängigkeit von einem einzelnen Auftragnehmer zu verhindern, kann ein einzelner Bieter entweder den Zuschlag auf Los 1 oder Los 2 oder Los 3 oder Los 1 und 2 erhalten (Zuschlagslimitierung, keine Angebotslimitierung). Entscheidend ist die Wirtschaftlichkeit der Einzellose. Sofern ein Bieter alle Lose anbietet und in allen Losen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien das jeweils wirtschaftlichste Angebot einreicht, erhält der Bieter den Zuschlag auf Los 1 und Los 2. Der Bieter mit der auf Basis der Zuschlagskriterien zweithöchsten Gesamtpunktzahl im Los 3 erhält entsprechend den Zuschlag auf das Los 3.

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Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Straßen, Wege und Plätze im Sicherheitsbereich des Campus-BER Nord

    Los 1 umfasst Straßen, Wege und Plätze im Sicherheitsbereich des Campus-BER Nord (ca. 115.000 m²) Die Leistungen beinhalten in beiden Bereichen die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung und die dafür notwendigen/laufenden Kontrollen. Grundlage bildet die bestehende Verkehrssicherungspflicht der FBB. Die Leistungen sind jeweils wetterabhängig, bei laufendem Verkehr sowie eigenständig während der gesamten Betriebszeit des Flughafens durchzuführen. Die Leistungserbringung erfolgt an 7 Tagen pro Woche, 24 Stunden täglich, einschließlich Sonn- und Feiertagen, und ist vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten durchzuführen und sicherzustellen. Die Schätzmengen (Flächenumfang) der Rahmenvereinbarung stellen die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 01.11. bis 31.03. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2027 und endet am 31.03.2032

  • LOT-0002 · Straßen, Wege und Plätze im Sicherheitsbereich des Campus-BER Süd

    Los 2 umfasst Straßen, Wege und Plätze im Sicherheitsbereich des Campus-BER Süd (ca. 290.000 m²) Die Leistungen beinhalten in beiden Bereichen die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung und die dafür notwendigen/laufenden Kontrollen. Grundlage bildet die bestehende Verkehrssicherungspflicht der FBB. Die Leistungen sind jeweils wetterabhängig, bei laufendem Verkehr sowie eigenständig während der gesamten Betriebszeit des Flughafens durchzuführen. Die Leistungserbringung erfolgt an 7 Tagen pro Woche, 24 Stunden täglich, einschließlich Sonn- und Feiertagen, und ist vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten durchzuführen und sicherzustellen. Die Schätzmengen (Flächenumfang) der Rahmenvereinbarung stellen die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 01.11. bis 31.03. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2027 und endet am 31.03.2032

  • LOT-0003 · Flugzeugstellflächen im Sicherheitsbereich

    Los 3 umfasst Flugzeugstellflächen im Sicherheitsbereich (ca. 329.000 m²) Die Leistungen beinhalten in beiden Bereichen die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung und die dafür notwendigen/laufenden Kontrollen. Grundlage bildet die bestehende Verkehrssicherungspflicht der FBB. Die Leistungen sind jeweils wetterabhängig, bei laufendem Verkehr sowie eigenständig während der gesamten Betriebszeit des Flughafens durchzuführen. Die Leistungserbringung erfolgt an 7 Tagen pro Woche, 24 Stunden täglich, einschließlich Sonn- und Feiertagen, und ist vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten durchzuführen und sicherzustellen. Die Schätzmengen (Flächenumfang) der Rahmenvereinbarung stellen die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 01.11. bis 31.03. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2027 und endet am 31.03.2032

Anforderungen an deinen Betrieb

siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BieGe /BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. Sollte bei dem Bewerber /Bieter ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz") vorliegen oder vorgelegen haben, ist er verpflichtet, bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages /Angebots nachzuweisen, dass er Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgreich ergriffen hat. Der Nachweis muss konkret und durch geeignete Unterlagen belegen, dass die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 GWB erfüllt sind: •Schadensausgleich: Ausgleich oder Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs des durch die Straftat oder das Fehlverhalten verursachten Schadens, •Sachverhaltsaufklärung: Umfassende Klärung der Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem AG, •Maßnahmen zur Verhinderung weiteren Fehlverhaltens: Konkrete ergriffene technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ein solcher Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vergabeverfahren und vollständig mit dem Teilnahmeantrag / Angebot vorzulegen 2) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 3) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 4) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht getätigt /eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages /Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Der AG wird die Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise prüfen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0003 · Flugzeugstellflächen im Sicherheitsbereich

Für die Bewertung des Angebotspreises der Wertungsmatrix gilt folgender Bewertungsalgorithmus: Das preisniedrigste Angebot erhält 100 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 100 Punkte /Preis Bieter XY
70 %
gemäß Vergabeunterlagen
30 %

LOT-0001 · Straßen, Wege und Plätze im Sicherheitsbereich des Campus-BER Nord

gemäß Vergabeunterlagen
30 %
Für die Bewertung des Angebotspreises der Wertungsmatrix gilt folgender Bewertungsalgorithmus: Das preisniedrigste Angebot erhält 100 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 100 Punkte /Preis Bieter XY
70 %

LOT-0002 · Straßen, Wege und Plätze im Sicherheitsbereich des Campus-BER Süd

gemäß Vergabeunterlagen
30 %
Für die Bewertung des Angebotspreises der Wertungsmatrix gilt folgender Bewertungsalgorithmus: Das preisniedrigste Angebot erhält 100 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 100 Punkte /Preis Bieter XY
70 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BieGe /BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. Sollte bei dem Bewerber /Bieter ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz") vorliegen oder vorgelegen haben, ist er verpflichtet, bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages /Angebots nachzuweisen, dass er Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgreich ergriffen hat. Der Nachweis muss konkret und durch geeignete Unterlagen belegen, dass die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 GWB erfüllt sind: •Schadensausgleich: Ausgleich oder Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs des durch die Straftat oder das Fehlverhalten verursachten Schadens, •Sachverhaltsaufklärung: Umfassende Klärung der Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem AG, •Maßnahmen zur Verhinderung weiteren Fehlverhaltens: Konkrete ergriffene technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ein solcher Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vergabeverfahren und vollständig mit dem Teilnahmeantrag / Angebot vorzulegen 2) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 3) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 4) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht getätigt /eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages /Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Der AG wird die Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise prüfen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

Änderungen und Bieterfragen

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