Wasser- und Entwässerungsanlagen für Grundschule Rindelbach
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Ellwangen - Hochbauamt
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- CPV-Codes
- Installateurarbeiten (45330000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 583575-2026
- Verfahrensnummer
- e0094791-329d-452d-b272-a9cfb91f8de7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Ellwangen vergibt Bauarbeiten für Wasser- und Entwässerungsanlagen im Rahmen des Neubaus der Grundschule Rindelbach. Die Leistungen umfassen 450 m Abwasserrohr, 700 m Trinkwasserleitung, eine Druckerhöhungsanlage und eine Enthärtungsanlage. Das Projekt befindet sich in Ellwangen (Jagst) in Baden-Württemberg und wird nach dem offenen Verfahren mit Preisgewichtung von 100 Prozent vergeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Wasser- und Entwässerungsanlagen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Grundschule Rindelbach, Neubau - Wasser- und Entwässerungsanlagen
450 m Abwasserrohr 700 m Trinkwasserleitung 1 St Druckerhöhungsanlage 1 St Enthärtungsanlage
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Grundschule Rindelbach, Neubau - Wasser- und Entwässerungsanlagen
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.