Wartungsvertrag für unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.03.2025, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bonn
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.01.2025
- CPV-Codes
- Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 63679-2025
- Verfahrensnummer
- 1f91f1c9-c001-4763-9ea6-b388fb1151cb
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bonn beschafft einen Wartungsvertrag für unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen (USV-Anlagen). Die Leistungen beziehen sich auf die Regionen DEA22, DEA28 und DEA2C; ein Auftragswert oder genauer Leistungsumfang ist nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 12. März 2025 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
6002792430-BwDLZ Bonn, Wartungsvertrag USV-Anlagen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 6002792430-BwDLZ Bonn
6002792430-BwDLZ Bonn, Wartungsvertrag USV-Anlagen
Frist: 12.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
--- Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · 6002792430-BwDLZ Bonn
- Gesamtangebotspreis gemäß Vergabeunterlagen
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
--- Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 323755-2025
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