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Wartung und kleinere Instandsetzungen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
13.08.2026
CPV-Codes
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50710000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
562766-2026
Verfahrensnummer
1f98f720-83ab-4a06-bc3b-3f535fecff00

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Das Bezirksamt Spandau von Berlin sucht einen Dienstleister für die Wartung und kleinere Instandsetzungen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in verschiedenen Liegenschaften und Schulen im Bezirk Spandau. Eine Mengenangabe oder Leistungsdauer ist nicht genannt; die Angebotsfrist endet am 15. September 2026 um 10:00 Uhr Berliner Zeit.

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Leistungsbeschreibung

Wartung und kleine Instandsetzung von RWA-Anlagen / Diverse Liegenschaften und Schulen im Bezirk Spandau

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Wartung und kleine Instandsetzung von RWA-Anlagen

    Wartung und kleine Instandsetzung von RWA-Anlagen / Diverse Liegenschaften und Schulen im Bezirk Spandau

    Frist: 15.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform / bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher. Unterlagen / Nachweise

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Wartung und kleine Instandsetzung von RWA-Anlagen

Preis

Vergabeunterlagen

8 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
376-2026 Änderungsmitteilung.pdfSonstiges -
Anlagenliste.xlsxSonstiges -
Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen Wirt-1241.pdfSonstiges -
Information über die Datenverarbeitung-Datenschutzerklaerung.pdfFormular -
Vergabeunterlagen vom 12.08.2026 (PDF)Sonstiges -
eForm_16_12407.pdfSonstiges -
wirt-2141_bvb_mindeststundenentgelt_tariftreue_teila_0726.pdfVertragsbedingungen -
Änderungspaket 1 vom 02.09.2026 (PDF)Sonstiges -

Anforderungen

Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform / bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher. Unterlagen / Nachweise

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung man-27876

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