Hausmeister- und Veranstaltungsdienstleistungen für ein Gemeinschaftshaus
Bezirksamt Neukölln von Berlin
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bezirksamt Neukölln von Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 470364-2026
- Verfahrensnummer
- 69b89a30-568a-45d9-be66-eeae35a17c92
- CPV-Codes
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000); Bewachungsdienste (79713000); Hausmeisterdienste (98341140)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin beschafft Hausmeister- und Veranstaltungsdienstleistungen für ein Gemeinschaftshaus in Berlin. Angebote müssen bis zum 10. August 2026 um 08:00 Uhr elektronisch eingereicht werden; der Preis wird mit 70 Prozent und ein Umsetzungskonzept mit 30 Prozent gewichtet.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Hausmeister- und Veranstaltungsdienstleistung Gemeinschaftshaus
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Hausmeister- und Veranstaltungsdienstleistung Gemeinschaftshaus
Hausmeister- und Veranstaltungsdienstleistung Gemeinschaftshaus
Frist: 10.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Bewertung mittels linearer Interpolation.
- 70 %
- Umsetzungskonzept gem. der Vorgaben aus dem Fragenkatalog (max. 3 Seiten)
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 652586-2026
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