Hausmeister- und Veranstaltungsdienstleistungen für ein Gemeinschaftshaus

Bezirksamt Neukölln von Berlin

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
08.07.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
470364-2026
Verfahrensnummer
69b89a30-568a-45d9-be66-eeae35a17c92
CPV-Codes
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000); Bewachungsdienste (79713000); Hausmeisterdienste (98341140)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Das Bezirksamt Neukölln von Berlin beschafft Hausmeister- und Veranstaltungsdienstleistungen für ein Gemeinschaftshaus in Berlin. Angebote müssen bis zum 10. August 2026 um 08:00 Uhr elektronisch eingereicht werden; der Preis wird mit 70 Prozent und ein Umsetzungskonzept mit 30 Prozent gewichtet.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Hausmeister- und Veranstaltungsdienstleistung Gemeinschaftshaus

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Hausmeister- und Veranstaltungsdienstleistung Gemeinschaftshaus

    Hausmeister- und Veranstaltungsdienstleistung Gemeinschaftshaus

    Frist: 10.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Bewertung mittels linearer Interpolation.
70 %
Umsetzungskonzept gem. der Vorgaben aus dem Fragenkatalog (max. 3 Seiten)
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 652586-2026

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