Wartung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen und WC-Notrufen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bezirksamt Pankow von Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- CPV-Codes
- Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 476194-2026
- Verfahrensnummer
- 9740cdaa-9cd2-40da-925d-0d25d0a29d80
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bezirksamt Pankow von Berlin schreibt die Wartung und Instandhaltung von Brandmelde-, Einbruchmelde- und Sprachalarmanlagen sowie WC-Notrufen im Ortsteil Weißensee aus. Für die Ausführung ist eine Zertifizierung nach DIN VDE 14675 erforderlich, einer Norm des Deutschen Instituts für Normung und des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik. Die Angebotsfrist endet am 12. August 2026.
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Leistungsbeschreibung
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Wartung und Instandhaltung von Brandmelde-, Einbruchmelde-, Sprachalarmanlagen und WC-Notrufen. Grundlage ist das Vertragsmuster für die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen nach AMEV. Es ist die Zertifizierung nach DIN VDE 14675 zu erbringen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Wartung von Gefahrenmeldeanlagen verschiedener Art im Bezirk Pankow von Berlin, OT Weißensee
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Wartung und Instandhaltung von Brandmelde-, Einbruchmelde-, Sprachalarmanlagen und WC-Notrufen. Grundlage ist das Vertragsmuster für die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen nach AMEV. Es ist die Zertifizierung nach DIN VDE 14675 zu erbringen.
Frist: 12.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es erfolgt die Prüfung der Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage beim Wettbewerbsregister machen (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abfrage entsprechend den Vorgaben des § 6 WRegG vorliegen). Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, Eintragungen gespeichert sind. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. Es erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22.04.2020 und der Novellierung vom 01.12.2022: § 9 Mindeststundenentgelt/Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen. Preisangaben und das Angebotsformular Wirt-213 werden nicht nachgefordert.
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- Angebotspreis
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es erfolgt die Prüfung der Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage beim Wettbewerbsregister machen (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abfrage entsprechend den Vorgaben des § 6 WRegG vorliegen). Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, Eintragungen gespeichert sind. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. Es erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22.04.2020 und der Novellierung vom 01.12.2022: § 9 Mindeststundenentgelt/Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen. Preisangaben und das Angebotsformular Wirt-213 werden nicht nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 762140-2026
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