Vor-Ort-Beratung für Kommunen zum Ausbau der Windenergie in Bayern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
5
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
17.09.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
606916-2025
Verfahrensnummer
6853b6e3-0707-4e9e-be50-c7fd5f7b8ee6

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Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt, sucht Beratungsleistungen für Gemeinden, Städte, Landkreise und Planungsregionen zum Ausbau der Windenergie. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Projektmanagement, Potenzialanalysen, Unterstützung bei Regional- und Bauleitplanung, Flächensicherung, Repowering, Öffentlichkeitsarbeit, Speicher- und Kombinationstechnologien sowie Modelle zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgern. Die Beratung ist in fünf Losen für die bayerischen Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern, Oberbayern, Schwaben sowie Unterfranken vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 17. Oktober 2025 um 08:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Beratung von Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise) und Planungsregionen zum Ausbau der Windenergie in ihren Gemarkungen. Die Beratung umfasst folgende Leistungen: - Projektmanagement - Bestands- & Potentialanalyse der Windenergie vor Ort - Austausch mit der Regionalplanung - Aufstellung der Bauleitplanung (B-Plan + FNP) - Speichertechnologien von Windstrom - Technologie-Kombinationen - Repowering - Öffentlichkeitsarbeit - Flächensicherung inkl. Flächenpooling - Projektiererauswahlverfahren - Finanzielle Teilhabe-Modelle (Kommunen und Bürger) - Vermittlung/Kommunikation an/mit Fachstellen (Bundeswehr, Kanzleien etc.) - Austausch mit weiteren relevanten Akteuren - Betreuung LENK

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Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · Mittelfranken und Oberfranken

    Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 3.0 in den Regierungsbezirken Mittelfranken und Oberfranken

    Frist: 17.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Oberpfalz und Niederbayern

    Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 3.0 in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern

    Frist: 17.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Oberbayern

    Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 3.0 im Regierungsbezirk Oberbayern

    Frist: 17.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Schwaben

    Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 3.0 im Regierungsbezirk Schwaben

    Frist: 17.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Unterfranken

    Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 3.0 im Regierungsbezirk Unterfranken

    Frist: 17.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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LOT-0001 · Mittelfranken und Oberfranken

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Anforderungen

Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 860149-2025

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