Videos, Animationen und digitale Inszenierungen für die Ozean-Route der IGA 2027
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 18.11.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen im technischen Bereich (71356000)
- Herstellung von Informationsfilmen (92111250)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 708118-2026
- Verfahrensnummer
- 2c41c354-d859-4009-bac3-7956e3bdae2e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Der Ennepe-Ruhr-Kreis schreibt für das Förderprojekt „Ozean-Route“ zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 zwei Dienstleistungspakete aus: Videos und Animationen zu geologischen Prozessen sowie eine digitale Anwendung mit standortbezogenen digitalen Inszenierungen. Die Leistungen sind für die Region des Ennepe-Ruhr-Kreises vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 18. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Dienstleistung offen VgV
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1:Videos und Animationen zu geologischen Prozessen
Dienstleistung offen VgV
Frist: 18.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2:Digitale Anwendung und standortbezogene digitale Inszenierungen
Dienstleistung offen VgV
Frist: 18.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist oder • gem. § 13 des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) eine erhebliche Pflichtverletzung festgestellt wurde (s. § 14 BTTG). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV). Unterlagen können gemäß § 54 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1:Videos und Animationen zu geologischen Prozessen
- Bewertet wird die Qualität des Lösungskonzepts selbst sowie der darin dargestellten fachlichen, gestalterischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Projektplanung. Ebenfalls bewertet werden der Umgang mit dem vorgegebenen Narrativ, die Plausibilität des Vorgehens sowie die Kosten-, Leistungs- und Ressourcenplausibilität innerhalb des Budgetrahmens. Die Qualität des Lösungskonzepts und der darin skizzierten Schritte und Vorschläge zur Projektumsetzung (im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets) fließen mit maximal 550 von 1000 möglichen Leistungspunkten in die Wertung ein. Der Wert der „Qualität des Lösungskonzepts“ bemisst sich nach der Leistungspunktezahl. Bei jedem Kriterium wird die zu vergebende Wertungspunktezahl (0 – 10) mit dem Gewichtungswert multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Leistungspunkte die in die Gesamtbewertung eingehen. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- 550 %
- Der Preis fließt mit maximal 400 von 1.000 möglichen Leistungspunkten in die Wertung ein. Gewertet wird der angebotene Bruttofestpreis für die ausgeschriebene Grundleistung von Los 1. Angebote, die die für Los 1 festgelegte Budgetobergrenze überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Gesamtangebotspreis erhält die Höchstpunktzahl und ein Angebot mit dem 2fachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebote wird im Verhältnis dazu linear durchgeführt. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- 400 %
- Die Qualifikation und Erfahrungen der Projektleitung fließen als Wertungskriterium mit maximal 50 von 1000 möglichen Leistungspunkten in die Wertung ein. Gewertet werden die Qualifikation und die Berufserfahrung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der eigenständig vorzunehmenden Angaben in der Anlage D1. Der Ennepe-Ruhr-Kreis behält sich vor, Nachweise zu den Eintragungen anzufordern. Bewertungskriterien sind die: • Qualifikation der Projektleitung bzw. der stellvertretenden Projektleitung • Allgemeine Berufserfahrung der Projektleitung bzw. der stellvertretenden Projektleitung Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- 50 %
LOT-0002 · Los 2:Digitale Anwendung und standortbezogene digitale Inszenierungen
- Bewertet wird die Qualität des Lösungskonzepts selbst sowie der darin dargestellten fachlichen, gestalterischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Projektplanung. Ebenfalls bewertet werden der Umgang mit dem vorgegebenen Narrativ und den Standortthemen, die technische Lösung, Betreibbarkeit, Fortführbarkeit und Anschlussfähigkeit, der Einsatz digitaler Formate, die Nutzerführung und das Zusammenspiel der Medien sowie die Kosten-, Leistungs- und Ressourcenplausibilität innerhalb des Budgetrahmens. Die Qualität des Lösungskonzepts und der darin skizzierten Schritte und Vorschläge zur Projektumsetzung (im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets) fließen mit maximal 550 von 1000 möglichen Leistungspunkten in die Wertung ein. Der Wert der „Qualität des Lösungskonzepts“ bemisst sich nach der Leistungspunktezahl. Bei jedem Kriterium wird die zu vergebende Wertungspunktezahl (0 – 10) mit dem Gewichtungswert multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Leistungspunkte die in die Gesamtbewertung eingehen. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- 550 %
- Der Preis fließt mit maximal 400 von 1.000 möglichen Leistungspunkten in die Wertung ein. Gewertet wird der angebotene Bruttofestpreis für die ausgeschriebene Grundleistung von Los 2. Angebote, die die für Los 2 festgelegte Budgetobergrenze überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Gesamtangebotspreis erhält die Höchstpunktzahl und ein Angebot mit dem 2fachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebote wird im Verhältnis dazu linear durchgeführt. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- 400 %
- Die Qualifikation und Erfahrungen der Projektleitung fließen als Wertungskriterium mit maximal 50 von 1000 möglichen Leistungspunkten in die Wertung ein. Gewertet werden die Qualifikation und die Berufserfahrung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der eigenständig vorzunehmenden Angaben in der Anlage D1. Der Ennepe-Ruhr-Kreis behält sich vor, Nachweise zu den Eintragungen anzufordern. Bewertungskriterien sind die: • Qualifikation der Projektleitung bzw. der stellvertretenden Projektleitung • Allgemeine Berufserfahrung der Projektleitung bzw. der stellvertretenden Projektleitung Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- 50 %
Vergabeunterlagen
17 Dateien laut Portal · Stand 14.10.2026| Sonstiges | - | |
| Anschreiben | 7,4 MB | |
| Sonstiges | 15,8 MB | |
| Sonstiges | 6,2 MB | |
| Sonstiges | 18,6 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 861 KB | |
| Sonstiges | 3,5 MB | |
| Sonstiges | - | |
| Formular | 4,2 MB | |
| Formular | 4,2 MB | |
| Sonstiges | 4,2 MB | |
| Formular | - | |
| Formular | 7,4 MB | |
| Formular | - | |
| Formular | - | |
| Sonstiges | 397 KB | |
| Sonstiges | 32 KB |
Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist oder • gem. § 13 des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) eine erhebliche Pflichtverletzung festgestellt wurde (s. § 14 BTTG). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV). Unterlagen können gemäß § 54 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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