Verwertung von Altpapier und Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 20.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
- Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 728009-2026
- Verfahrensnummer
- a22c1251-0c83-45c6-9018-7c879da35383
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 2 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die MKW – Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH & Co. KG schreibt die Verwertung des kommunalen Altpapieranteils im Landkreis Aurich aus. Dazu gehört auch die Miterfassung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton, die nicht von den Systembetreibern selbst vermarktet werden. Die erfasste Gesamtmenge lag in den zwölf Monaten von September 2024 bis August 2025 bei rund 10.900 Tonnen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · MKW Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft Landkreis Aurich Verwertung von Altpapier
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung - des kommunalen Anteils der Gesamtmenge des im Landkreis Aurich erfassten Altpapier - sowie die Miterfassung der Verkaufsverpackungen aus PPK, die nicht selbst durch die Systembetreiber vermarktet werden, durchzuführen. Die erfasste Gesamtmenge belief sich in den letzten zwölf Monaten (Sep. 2024 bis Aug. 2025) auf ca. 10.900 t (Gewichtstonnen). Näheres siehe Kap. 3.1.2 dieser Vergabeunterlagen. Die PPK werden durch die MKW zu einer vom AN zu benennenden Übergabestelle angeliefert. Als Übergabestelle kommen Behandlungs- oder Verwertungsanlagen (Papierfabriken) oder zugelassene Zwischenläger für PPK in Betracht.
Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Da die bisherige Rechtsprechung zur eben genannten Regelung eine Korrektur von Unterlagen teilweise nicht zulässt, raten wir den Bietern dringend, alle eignungs- und leistungsbezogenen Angaben sorgfältig auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen zu prüfen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · MKW Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft Landkreis Aurich Verwertung von Altpapier
- Verwertungserlös für Vermarktung der PPK gem. Preisblatt Pos. 2
- Entgelt für die Übernahme und den Transport gem. Preisblatt Pos. 1
- Die Transportzeit zur Übergabestelle wird mittels eines Routenplaners ermittelt. Näheres siehe Vergabeunterlagen Kap. 2.11.3
Vergabeunterlagen
2 Dateien laut Portal · Stand 21.10.2026| Formular | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 1,5 MB |
Anforderungen
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Da die bisherige Rechtsprechung zur eben genannten Regelung eine Korrektur von Unterlagen teilweise nicht zulässt, raten wir den Bietern dringend, alle eignungs- und leistungsbezogenen Angaben sorgfältig auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen zu prüfen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YDJMWV4
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.