Versorgung mit verordnungsfähigen Verbandmitteln und Wundversorgungsprodukten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.11.2025
- CPV-Codes
- Medizinische Verbrauchsartikel (33140000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 726623-2025
- Verfahrensnummer
- 43449c30-0593-4473-b76d-e78af43cd559
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse mit Sitz in München schließt nicht exklusive Open-House-Verträge über patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundversorgung nach § 31 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), soweit diese nicht apothekenpflichtig sind. Teilnahmeberechtigte Unternehmen erhalten identische, nicht verhandelbare Verträge; Voraussetzung sind unter anderem eine Eigenerklärung zur Qualität und eine Zuverlässigkeitserklärung. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, Vertragsschlüsse waren während der Laufzeit jeweils zum Monatsersten und spätestens bis zum 5. Dezember 2025 möglich; veröffentlicht werden geschlossene Verträge bis zum 31. Oktober 2025.
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Leistungsbeschreibung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V - patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung im Zeitraum bis 31.10.2025. Eine Auflistung aller im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V - patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung im Zeitraum bis 31.10.2025 finden sich unter der Rubrik "Weitere Informationen/Zusätzliche Angaben". Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten Unternehmen nicht-exklusiven Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V, soweit nicht apothekenpflichtig, hier: patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundversorgung im Sinne der Anlage Va der Arzneimittelrichtlinie zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Verträge an. Die Laufzeit ist auf zwei Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 05.12.2025. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Qualität und eine Zuverlässigkeitserklärung nachweisen. Sofern eine Qualitätsstufe ausgewählt wird, sind weitere Nachweise zu erbringen. Einzelheiten können der Auftragsbekanntmachung zum Open House Verfahren im Amtsblatt der Europäische Union entnommen werden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Open House Vertrag über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V Bekanntmachung geschlossener Verträge bis 31.10.2025
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