Verlegung, Verdrahtung und Montage von Netzwerktechnik für eine OCR-Anlage
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.10.2026, 08:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Hafen Nürnberg-Roth GmbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- CPV-Codes
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- Elektrotechnische Ausstattung (31730000)
- Netzwerke (32400000)
- Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
- Installation von Fernmeldeanlagen (45314000)
- Verlegen von Kabeln (45314310)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 637114-2026
- Verfahrensnummer
- ef7545d6-0a32-4b7a-bbfd-dbe1d3d177cf
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH beschafft im Raum Nürnberg Verlege- und Verdrahtungsarbeiten für Strom-, Daten- und Kommunikationskabel sowie die Lieferung und Montage von Netzwerktechnik für eine Anlage zur optischen Zeichenerkennung (OCR). Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 1.100 Meter Lichtwellenleiter (LWL) und SpeedPipe-Verbindungen, rund 490 Meter Stromkabel, ein 42-Höheneinheiten-Serverrack, Patchfelder, Spleißarbeiten, Transceivermodule, Medienkonverter und die Messung der LWL-Fasern. Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026, 08:59 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Verlege- und Verdrahtungsarbeiten von Strom-, Daten&Kommunikationskabeln (SpeedPipe, LWL, Spleißbox, Spleißen) sowie E-Technik / Netzwerk Ausstattung (Serverrack, Patchfelder, Transceivermodule (Singlemode), Medienkonverter, etc.) LWL Messung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Verlege- und Verdrahtungsarbeiten sowie Liefe-rung und Montage von Netzwerktechnik für eine OCR-Anlage
Öffnen von Kabeltrögen und Kabelschächten,; Lieferung, Verlegen von Kabeln von Netzwerktechnik (SpeedPipe, LWL (Singlemode), Strom); Lieferung eines 42 Höheneinheiten Serverracks Spleißen, LC-Stecker, Patchkabel, Transceivermodule (Singlemode), Speedpipe und LWL Länge jeweils ca. 1.100 m von Stellwerk (Serverrack) bis Schienengate Spleisbox Stromkabellänge ca. 490 m von Verteilerkasten (Weichenheizung) bis Position Schienengate 12 fasiges LWL (Singlemode) Durchmessen der LWL-Fasern; DGUV-Vorschrift 3 Prüfung
Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge und Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, ausdrücklich nicht Gebrauch. Grundsätzlich besteht bei fehlenden, unvollständigen, oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen die Möglichkeit, insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, § 56 Abs. 2 VgV. Hierzu gehören im Allgemeinen auch Referenzen. Es dürfen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachgefordert, vervollständigt oder korrigiert werden. Jedoch dürfen inhaltliche Nachbesserungen vorliegender Erklärungen nicht vorgenommen werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2018, Az. VII-Verg 39/18; Beschl. v. 28.03.2018, Az. VII-Verg 42/17; VK Bund, Beschl. v. 17.10.2017, VK 2-112/17). Zwar sprechen die nationalen Vergabebestimmungen von fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen, die "korrigiert" werden können, Art. 56 Abs. 3 der Richtlinie 2014/24/EU enthält aber nur die Formulierung "ergänzen, erläutern und vervollständigen". Nach der Richtlinie sind daher inhaltliche Korrekturen und Änderungen nicht zulässig. Inhaltliche Korrekturen und Änderungen erfolgen vor diesem Hintergrund nicht. Reicht ein Bewerber keine Referenzen ein, verweist auf seine Präqualifikation und stellt sich heraus, dass die dort eingetragenen Referenzen für den zu vergebenden Auftrag inhaltlich nicht geeignet sind, darf und werde keine anderen Referenzen nachgefordert (VK Hamburg, Beschl. v. 03.01.2020, Az. 60.29-319/2019.005). Unterlagen werden auch kein zweites Mal nachgefordert. Legt der Bewerber die Referenz trotz erstmaliger Nachforderung nicht fristgerecht vor, ist sein Angebot zwingend auszuschließen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2016, Az. VII-Verg 28/15). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Verlege- und Verdrahtungsarbeiten sowie Liefe-rung und Montage von Netzwerktechnik für eine OCR-Anlage
- Preis über alles. Das unter Erfüllung der Leistungsbedingungen laut technischer Spezifikation niedrigste Gesamtpreisangebot für die E-Technik / Netzwerk Leistung für ein funktionsfähiges (OCR-Schienengate) sowie aller anzubietenden Preise.
- 100 %
Vergabeunterlagen
21 Dateien · geladen 28.09.2026| Formular | 118 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Leistungsverzeichnis | 222 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge und Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, ausdrücklich nicht Gebrauch. Grundsätzlich besteht bei fehlenden, unvollständigen, oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen die Möglichkeit, insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, § 56 Abs. 2 VgV. Hierzu gehören im Allgemeinen auch Referenzen. Es dürfen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachgefordert, vervollständigt oder korrigiert werden. Jedoch dürfen inhaltliche Nachbesserungen vorliegender Erklärungen nicht vorgenommen werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2018, Az. VII-Verg 39/18; Beschl. v. 28.03.2018, Az. VII-Verg 42/17; VK Bund, Beschl. v. 17.10.2017, VK 2-112/17). Zwar sprechen die nationalen Vergabebestimmungen von fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen, die "korrigiert" werden können, Art. 56 Abs. 3 der Richtlinie 2014/24/EU enthält aber nur die Formulierung "ergänzen, erläutern und vervollständigen". Nach der Richtlinie sind daher inhaltliche Korrekturen und Änderungen nicht zulässig. Inhaltliche Korrekturen und Änderungen erfolgen vor diesem Hintergrund nicht. Reicht ein Bewerber keine Referenzen ein, verweist auf seine Präqualifikation und stellt sich heraus, dass die dort eingetragenen Referenzen für den zu vergebenden Auftrag inhaltlich nicht geeignet sind, darf und werde keine anderen Referenzen nachgefordert (VK Hamburg, Beschl. v. 03.01.2020, Az. 60.29-319/2019.005). Unterlagen werden auch kein zweites Mal nachgefordert. Legt der Bewerber die Referenz trotz erstmaliger Nachforderung nicht fristgerecht vor, ist sein Angebot zwingend auszuschließen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2016, Az. VII-Verg 28/15). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 748258-2026
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