Unterhaltsreinigung der Grundschule Am Sonnenberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.08.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Salzgitter
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
30.06.2026
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachungsnummer
448655-2026
Verfahrensnummer
bb4ee216-6d75-40a6-987b-5956b9fb4b9f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Salzgitter beauftragt die regelmäßige Unterhaltsreinigung der Grundschule Am Sonnenberg in Salzgitter. Zu reinigen sind insgesamt etwa 4.010 Quadratmeter; der Auftrag ist für zwei Jahre mit Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr bis höchstens zum 31. Oktober 2030 ausgeschrieben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Unterhaltsreinigung Grundschule Am Sonnenberg

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Unterhaltsreinigung Grundschule Am Sonnenberg

    Der Auftrag wird für zwei Jahre plus Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis max. 31.10.2030 ausgeschrieben. Es ist eine Gesamtfläche von ca. 4.010 qm zu reinigen

    Frist: 03.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Fehlende Unterlagen werden nachgefordert

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Fehlende Unterlagen werden nachgefordert

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 715966-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.