Unterhalts- und Grundreinigung für staatliche Förderschulen in Sulzbach und Homburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.05.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Ministerium für Bildung und Kultur
- Erfüllungsregion
- Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 31.03.2026
- CPV-Codes
- Reinigung von Schulen (90919300)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 221710-2026
- Verfahrensnummer
- 25088708-8541-4cc9-bdb8-4adf2d106bf5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für zwei Förderschulstandorte in Sulzbach und Homburg aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und umfasst eine Laufzeit von drei Jahren. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
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Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben ist die Unterhalts- und Grundreinigung an der Staatlichen Förderschule in 66280 Sulzbach, Brennender-Berg-Str. 9. Ausgeschrieben ist die Unterhalts- und Grundreinigung an der Staatlichen Förderschule (im weiteren Text FS) in 66424 Homburg, Universitätskliniken 84. Die Aufmaße über die zu reinigenden Flächen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los Sulzbach
Förderschule Sulzbach: In Ferienzeiten und an schulfreien Tagen erfolgt keine Unterhaltsreinigung; die jährliche Grundreinigung erfolgt nach Absprache in den Schulferien. Der Auftraggeber (im weiteren Text AG) behält sich jedoch vor, in der Ferienzeit die Reinigungsleistung im Schulgebäude bzw. in der Turnhalle nach Bedarf (z. B. nach Bauarbeiten) abzurufen. Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem AG festzulegen. Der Auftragnehmer (im weiteren Text AN) verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen. Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, zuverlässiges Personal einzusetzen und einzuweisen, sowie die Arbeitsausführung zu überwachen. Förderschule Homburg: Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem Auftraggeber (im weiteren Text AG) festzulegen. Einzelne Räume werden schultäglich derzeit durch landeseigenes Personal gereinigt. Diese Fläche (s. gesonderte Markierung gem. Legende im Flächenaufmaß) ist nach gesonderter Beauftragung nach Bedarf des AG, z.B. im Vertretungsfall, vom AN zu reinigen (s. Leistungsverzeichnis). Die erbrachten Reinigungsstunden sind, unter Angabe von bis zu zwei Nachkommastellen, bis spätestens zum Ende der jeweils folgenden Kalenderwoche zu dokumentieren und von der jeweiligen Schulleitung oder einer ebenfalls berechtigten Person vor Ort (z.B. Hausmeister) zu bestätigen. Es handelt sich um eine Leistung nach Bedarf, deren Abruf, auch mengenmäßig, nicht zugesichert werden kann. Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel stellt der Auftragnehmer. Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete Räume zur Kleiderablage des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der AG im jeweiligen Reinigungsobjekt unentgeltlich zur Verfügung. Gleiches gilt für die zur Auftragserfüllung notwendige Verbrauchsmaterialien (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher). Es ist von durchschnittlich 185 Reinigungstagen/Jahr während der Unterrichtszeit auszugehen; die exakte Anzahl ist durch den AG jedoch nicht genau zu beziffern und kann daher nicht zugesichert werden.
Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los Homburg
Förderschule Sulzbach: In Ferienzeiten und an schulfreien Tagen erfolgt keine Unterhaltsreinigung; die jährliche Grundreinigung erfolgt nach Absprache in den Schulferien. Der Auftraggeber (im weiteren Text AG) behält sich jedoch vor, in der Ferienzeit die Reinigungsleistung im Schulgebäude bzw. in der Turnhalle nach Bedarf (z. B. nach Bauarbeiten) abzurufen. Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem AG festzulegen. Der Auftragnehmer (im weiteren Text AN) verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen. Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, zuverlässiges Personal einzusetzen und einzuweisen, sowie die Arbeitsausführung zu überwachen. Förderschule Homburg: Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume im Schulgebäude sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem Auftraggeber (im weiteren Text AG) festzulegen. Einzelne Räume werden schultäglich derzeit durch landeseigenes Personal gereinigt. Diese Fläche (s. gesonderte Markierung gem. Legende im Flächenaufmaß) ist nach gesonderter Beauftragung nach Bedarf des AG, z.B. im Vertretungsfall, vom AN zu reinigen (s. Leistungsverzeichnis). Die erbrachten Reinigungsstunden sind, unter Angabe von bis zu zwei Nachkommastellen, bis spätestens zum Ende der jeweils folgenden Kalenderwoche zu dokumentieren und von der jeweiligen Schulleitung oder einer ebenfalls berechtigten Person vor Ort (z.B. Hausmeister) zu bestätigen. Es handelt sich um eine Leistung nach Bedarf, deren Abruf, auch mengenmäßig, nicht zugesichert werden kann. Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel stellt der Auftragnehmer. Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete Räume zur Kleiderablage des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der AG im jeweiligen Reinigungsobjekt unentgeltlich zur Verfügung. Gleiches gilt für die zur Auftragserfüllung notwendige Verbrauchsmaterialien (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher). Es ist von durchschnittlich 185 Reinigungstagen/Jahr während der Unterrichtszeit auszugehen; die exakte Anzahl ist durch den AG jedoch nicht genau zu beziffern und kann daher nicht zugesichert werden.
Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB. Vorstehende Angabe gilt im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Nachforderung. Nachforderungen ergehen unter Fristsetzung von grundsätzlich sechs Kalendertagen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los Sulzbach
- Der Zuschlag erfolgt allein nach dem Kriterium Niedrigster Preis. Der niedrigste Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
- 100 %
LOT-0002 · Los Homburg
- Der Zuschlag erfolgt allein nach dem Kriterium Niedrigster Preis. Der niedrigste Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 398813-2026
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