Unterhalts-, Grund- und Schulhofreinigung für die Anni-Albers-Schule
Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 413226-2026
- Verfahrensnummer
- 77ab4456-849e-4a25-929a-9828c2724c8e
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, schreibt Reinigungsleistungen für die Anni-Albers-Schule in Frankfurt am Main aus. Der Auftrag umfasst 12.932,28 m² Unterhaltsreinigung, 49.308,96 m² Grundreinigung, 6.582,00 m² Schulhofreinigung, 3.906 Stunden einer Reinigungsfachkraft sowie ein Kontingent von 2.000 Stunden für Sonderreinigungen. Die Angebotsfrist endet am 15. Juli 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Unterhaltsreinigung 12.932,28 m², Grundreinigung 49.308,96 m², Schulhofreinigung 6.582,00 m², Reinigungsfachkraft 3.906,00 Stunden, Stundenkontingent für Sonderreinigungen 2.000,00 Stunden
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · UHR Anni-Albers-Schule
Unterhaltsreinigung 12.932,28 m², Grundreinigung 49.308,96 m², Schulhofreinigung 6.582,00 m², Reinigungsfachkraft 3.906,00 Stunden, Stundenkontingent für Sonderreinigungen 2.000,00 Stunden
Frist: 15.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 646529-2026
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