Trockenbauarbeiten für den Umbau der Abflugebene im Terminal 1
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.06.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Flughafen Köln/Bonn GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten (45000000)
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- Gipskartonarbeiten (45324000)
- Zimmer- und Tischlerarbeiten (45422000)
- Wandverkleidungsarbeiten (45432210)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 365712-2026
- Verfahrensnummer
- 49a7d132-c5d8-493c-beb2-929948a52319
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH beauftragt Trockenbauarbeiten für die komplette Abflugebene des Terminals 1 am Flughafen Köln/Bonn. Der Umbau erfolgt abschnittweise im laufenden Flugbetrieb und umfasst den Luftsicherheitsbereich; bestehende Gastronomiebereiche sind ausgenommen. Angebote müssen bis zum 26. Juni 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Umbaumaßnahme umfasst die komplette Abflugebene des Terminals 1 und liegt vollständig im Luftsicherheitsbereich des Terminals. Der Umbau soll abschnittweise im laufenden Flugbetrieb umgesetzt werden. Die Bereiche der bestehenden Gastronomie sind nicht Teil der Neuplanung. Der koordinierte Ablauf von einzelnen Schritten ist zwingend einzuhalten, um den täglichen Fluggastverkehr nicht zu stören. Die Bestuhlung wird abschnittweise ausgetauscht. Als weitere markante Merkmale des neuen Aufenthaltskonzeptes wird es einen die Besucher durch das gesamte Terminal führenden Bodenbelag „Rhein“. Das Thema der Begrünung wird durch im Terminal angeordnete Bäume und Pflanzgefäße ausgeführt. Des weiteren sind in den Sternförmigen Gebäudeteilen Themenwände vorgesehen, die jeweils Themen zu Köln oder Bonn präsentieren sollen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Terminal 1, Aufenthaltskonzept der Zukunft – Trockenbauarbeiten
Die Umbaumaßnahme umfasst die komplette Abflugebene des Terminals 1 und liegt vollständig im Luftsicherheitsbereich des Terminals. Der Umbau soll abschnittweise im laufenden Flugbetrieb umgesetzt werden. Die Bereiche der bestehenden Gastronomie sind nicht Teil der Neuplanung. Der koordinierte Ablauf von einzelnen Schritten ist zwingend einzuhalten, um den täglichen Fluggastverkehr nicht zu stören. Die Bestuhlung wird abschnittweise ausgetauscht. Als weitere markante Merkmale des neuen Aufenthaltskonzeptes wird es einen die Besucher durch das gesamte Terminal führenden Bodenbelag „Rhein“. Das Thema der Begrünung wird durch im Terminal angeordnete Bäume und Pflanzgefäße ausgeführt. Des weiteren sind in den Sternförmigen Gebäudeteilen Themenwände vorgesehen, die jeweils Themen zu Köln oder Bonn präsentieren sollen. Trockenbauarbeiten - Verkleidung Lüftungstürme Die vorhandene Terminalbelüftung im C-Stern wird mit einer Trockenbauschachtverkleidung sowie Holzlamellen verkleidet. Hierfür werden die vorhandenen Auslässe bis zur neuen Konstruktion verlängert. Außerdem werden neue Gatebeschilderungen auf diesen Wänden aufgebracht sowie oben beschriebene gepolsterte Sitzmöbel um die Konstruktion herum aufgestellt.
Frist: 26.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: "Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen" wurde hier exemplarisch ausgewählt. - Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Straftaten sind in § 123 Abs. 1, Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. - Vorlage Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB. - Vorlage Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022. Für den Fall, dass Unterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt und/oder signiert mit dem Angebot abgegeben werden, gilt: Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht von den Bewerbern vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist ausgeschlossen werden. Dies gilt nicht für: - a) die ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Angebotserklärung des Bieters; - b) das ausgefüllte und bepreiste Leistungsverzeichnis: - c) Eigenerklärung zur Eignung; diese sind zwingend mit dem Angebot einzureichen!
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Zuschlag ergeht auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
Vergabeunterlagen
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Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: "Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen" wurde hier exemplarisch ausgewählt. - Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Straftaten sind in § 123 Abs. 1, Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. - Vorlage Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB. - Vorlage Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022. Für den Fall, dass Unterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt und/oder signiert mit dem Angebot abgegeben werden, gilt: Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht von den Bewerbern vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist ausgeschlossen werden. Dies gilt nicht für: - a) die ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Angebotserklärung des Bieters; - b) das ausgefüllte und bepreiste Leistungsverzeichnis: - c) Eigenerklärung zur Eignung; diese sind zwingend mit dem Angebot einzureichen!
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 598188-2026
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