Tragwerksplanung für Obdachlosenunterkunft und geförderten Wohnungsbau in Wesseling
Stadt Wesseling - Der Bürgermeister
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Wesseling - Der Bürgermeister
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 456662-2026
- Verfahrensnummer
- 2866f601-0e48-4a91-9792-9a2c69b95b10
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000); Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Wesseling beauftragt Planungsleistungen für die Tragwerksplanung eines Neubaus in der Keldenicher Straße 79–81. Das Vorhaben kombiniert Unterkünfte für obdachlose Menschen mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau für Familien. Die Angebotsfrist endet am 31. Juli 2026 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Tragwerksplanung für die Errichtung einer Obdachlosenunterkunft in Kombination mit gefördertem Wohnungsbau in Wesseling
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Tragwerksplanung_Keldenicher Straße 79, 81 in Wesseling
Um den großen Bedarf an Unterkünften für Obdachlose sowie sozialem Wohnungsbau für Familien zu decken beabsichtigt die Stadt Wesseling den Neubau einer Kombination aus Obdachlosenunterkünften und öffentlich gefördertem Wohnungsbau in der Keldenicher Straße 79-81. Das Planungsgrundstück (Flurstück 388 und 454) unterliegt dem Bebauungsplan Nr. 54. Die planungsrechtliche Zulassungsfähigkeit des geplanten öffentlich geförderten Wohnungsbaus im Kreuzungsbereich kann aufgrund des sogenannten "Bau-Turbos" ermöglicht werden. Geplant werden sollen als Obdachlosenunterkünfte zwei Kleinappartements, die rollstuhlgerecht nach DIN18040 ausgeführt werden sollen, sowie 6 Kleinappartements (15 Pers.) und 2 Familienappartements (9 Pers.). Ziel ist die gesellschaftliche Wiedereingliederung betroffener Menschen. Die Unterkünfte dienen dabei als eine Art Zwischenstopp, um unter sozialer Betreuung am gesellschaftlichen Leben selbstständig teilzunehmen. Im Bereich des geförderten Wohnungsbaus soll die Zielgruppe von großen Familien mit zwei, drei oder unter Umständen auch mehr Kindern angesprochen werden. Die Errichtung von drei 3-Zimmer-Wohnungen (10 Pers.) und fünf 4-Zimmer-Wohnungen (23 Pers.) sollte hierbei realisiert werden. Für das Projekt wird eine Förderung nach dem Förderprogramm "KFW Klimafreundlicher Neubau-Kommune", dem Förderprogramm "Öffentliche Wohnraumförderung NRW" oder einem ähnlichen Programm angestrebt. Insgesamt soll eine moderne Architektur mit klaren Formen sowie einer freundlichen Farbgebung umgesetzt werden, um das städtebauliche Erscheinungsbild an diesem Standort zu verbessern. Im Rahmen der geplanten Maßnahme ist die Herstellung eines Anschlusses an das Grundstück Keldenicherstraße 77a denkbar. Aufgrund der exponierten Lage an einer stark frequentierten Verkehrsachse sind insbesondere die Schallschutzanforderungen von zentraler Bedeutung. Ziel ist es, eine strategisch durchdachte und funktional überzeugende Nutzungsgestaltung für das Gebäude sowie die angrenzenden, den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehenden Freiflächen zu entwickeln. Der Standort an der Ecke Keldenicherstraße / Eichholzstraße erfordert dabei eine städtebaulich und architektonisch hochwertige Lösung, die sowohl den funktionalen Anforderungen als auch den ästhetischen und ökologischen Gesichtspunkten gerecht wird. Besonderes Augenmerk ist auf eine Fassadengestaltung zu legen, die einen nachhaltigen Schutz vor Verschmutzungen gewährleistet und zugleich zur qualitativen Aufwertung des Straßenraums beiträgt. In diesem Verfahren werden für das Projekt die Leistungen der Tragwerksplanung (LPH 1-6 nach § 51 HOAI) ausgeschrieben. Die Planungsleistungen im Bereich Objektplanung, Bauphysik, Brandschutz und TGA werden gesondert vergeben. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 3). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen (Formblatt 4). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Es gilt § 56 VgV.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 3). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen (Formblatt 4). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Es gilt § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 650726-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.