Tragwerksplanung für den Neubau eines Betriebsdienstgebäudes in Kiel
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.06.2026, 08:10 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 382058-2026
- Verfahrensnummer
- 6317d12e-dedc-4418-b26b-fe3a31f3e5c9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Kiel vergibt Planungsleistungen für den Neubau eines Betriebsdienstgebäudes am Kreuzungspunkt Werftstraße und Gablenzstraße in Kiel. Das Gebäude soll unter anderem Leitstellen für Busverkehr und Stadtbahn sowie Büros für Fahrpersonal, Fahrschule und Schneiderei aufnehmen. Die Teilnahmefrist endet am 18. Juni 2026 um 06:10 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Planung und Neubau eines Betriebsdienstgebäudes
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Neubau Betriebsdienstgebäude; Tragwerksplanung
Planung und Neubau Betriebsdienstgebäude: Der Standort des Gebäudes befindet sich am Kreuzungspunkt Werftstraße - Gablenzstraße und erfordert aufgrund der prägnanten Lage nicht nur eine funktionale Lösung, sondern auch eine architektonische und städtebauliche Antwort. In dem Bauwerk wird unter anderem die Leitstelle für die Überwachung des Busverkehrs, aber auch die Leitstelle der Stadtbahn geplant. Weitere Nutzungen sind Büros für das Fahrpersonal, die Fahrschule und die Schneiderin. Der Neubau benötigt nach aktuellem Raumbedarf eine Nutzfläche von ca. 1800 m². Die daraus abgeleitete Bruttogeschossfläche von ca. 2.800 m² lässt sich sicher auf 3 Obergeschosse verteilen, ein Untergeschoss ist nicht vorgesehen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß führt zum Ausschluss. Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis/der Teilnahmeantrag kann nicht nachgefordert werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Niedrigstes Honorar = 5 Punkte Doppelt so teuer oder teurer = 0 Punkte Alle Angebote dazwischen werden anteilig linear berechnet. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- 30 %
- Bewertet wird die projektspezifische Eignung des vorgesehenen Teams 2.1 Qualifikation Schlüsselpersonal (60 %) (Projektleitung und stellv. Projektleitung) Bewertung zwischen 0-5 Punkten abhängig von der Berufserfahrung und entsprechenden Projektrelevanz 2.2 Qualifikation Projektteam (40 %) Bewertung zwischen 0-5 Punkten abhängig von der Berufserfahrung und entsprechenden Projektrelevanz
- 30 %
- Bewertet wird die Qualität und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Methoden. 3.1 Kostensicherheit (50 %) - 5 Punkte: konkretes, projektspezifisches System (z. B. Kostenverfolgung, Soll-IstVergleiche, Prognosen, Frühwarnmechanismen) - 4 Punkte: geeignetes und weitgehend konkretes System, kleinere Lücken - 3 Punkte: grundsätzlich geeignetes, aber wenig konkretes Vorgehen - 2 Punkte: überwiegend allgemeine Aussagen ohne klare Methodik - 1 Punkt: kaum belastbare Methotik - 0 Punkte: keine belastbare Methodik 3.2 Terminsicherheit (50 %) - 5 Punkte: nachvollziehbares Terminmanagement (Meilensteine, Steuerung, Controlling, Reaktionsmechanismen) - 4 Punkte: geeignetes und weitgehend konkretes System, kleinere Lücken - 3 Punkte: grundsätzlich geeignetes System - 2 Punkte: lückenhaft, nur teilweise nachvollziehbar - 1 Punkt: unkonkretes System - 0 Punkte: keine geeignete Darstellung
- 20 %
- 4.1 Kommunikation und Koordination (40 %) - 5 Punkte: klar strukturiertes, projektspezifisches Kommunikationskonzept (feste Formate, Zuständigkeiten, Dokumentation) - 4 Punkte: detailliert mit kleineren Unschärfen - 3 Punkte: grundsätzlich geeignet - 2 Punkte: lückenhaft, nur teilweise nachvollziehbar - 1 Punkt: wenig strukturiert - 0 Punkte: nicht nachvollziehbar 4.2 Organisation der LPH 8 (40 %) - 5 Punkte: sehr detailliertes und plausibles Konzept (Besprechungen, Koordination der Gewerke, Umfang von Begehungen, Bauüberwachung, Präsenz vor Ort, Abnahmen) - 4 Punkte: detailliert mit kleineren Unschärfen - 3 Punkte: im Wesentlichen geeignet- 2 Punkte: lückenhaft, nur teilweise nachvollziehbar - 1 Punkt: lückenhaft - 0 Punkte: unzureichend 4.3 Verfügbarkeit und Vertretungsregelung (20 %) - 5 Punkte: Verfügbarkeit und Vertretung klar, vollständig und belastbar geregelt (konkrete Zuständigkeiten, Stellvertretung, Erreichbarkeit und Präsenz nachvollziehbar dargestellt) - 4 Punkte: Verfügbarkeit und Vertretung weitgehend klar geregelt, nur geringe Unschärfen - 3 Punkte: Verfügbarkeit grundsätzlich sichergestellt, jedoch nur allgemein beschrieben. - 2 Punkte: Verfügbarkeit/Vertretung nur teilweise nachvollziehbar, mit erkennbaren Lücken. - 1 Punkt: deutlich eingeschränkt und unklar - 0 Punkte: keine oder unzureichende Regelung
- 20 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Verstoß führt zum Ausschluss. Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis/der Teilnahmeantrag kann nicht nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 23.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 734013-2026
- 03.06.2026Berichtigung 1Aufgrund von Bewerberfragen wird die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge verlängert. Neuer Einreichungstermin ist der 18.06.2026, 08:10 Uhr. Neue Frist für Aufklärungsfragen ist der 09.06.2026. Geändert wird das Eignungskriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen". Für die Wertbarkeit der Referenzen sind die für die Tragwerksplanung einschlägigen Leistungen gemäß § 51 HOAI maßgeblich. Die in den Vergabeunterlagen enthaltene Bezugnahme auf die Leistungsphasen 7 und 8 beruht auf einem redaktionellen Versehen und ist für die Fachplanung Tragwerksplanung nicht einschlägig.
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