Tragwerksplanung für den Neubau eines Lehrsaalgebäudes in Gotha
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 120.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 05.03.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 152965-2026
- Verfahrensnummer
- 4b3fa6e1-23e0-4420-8346-b49eff120ff0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragt die Tragwerksplanung für ein neues Lehrgebäude am Standort des Bildungszentrums Gotha in Thüringen. Die Planung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); der geschätzte Auftragswert beträgt 120.000 Euro. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.350 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Es wird die Dienstleistung Fachplanung Tragwerksplanung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbwerb für die Vergabe der Tragwerksplanerleistungen nach § 51 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 6 (Leistungsstufen 1 bis 3) ausgeschrieben. -- Mit der ausgeschriebenen Leistung Tragwerksplanung soll die bereits ausgeschriebene Objektplanung Gebäude für den Neubau eines modernen Lehrgebäudes am jetzigen Standort der Sporthalle ergänzt werden. Zum Umfang der Planung beachten Sie bitte die veröffentlichte Aufgabenstellung (Datei "0193-26 Aufgabenstellung.pdf"). -- Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung ist in der ersten Stufe (Wettbewerb um die Teilnahme) die Einreichung eines Bewerbungsbogens (Teilnahmeantrag) mit den geforderten Angaben und Nachweisen zum gesetzten Termin erforderlich. Die am Ende der Auswertung der ersten Stufe ausgewählten am besten geeigneten Bewerber werden Teilnehmer an der zweiten Stufe des Verfahrens (Bieterverfahren). Die zweite Stufe beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots. -- Über das eingegangene und gewertete Erstangebot wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die Bieter zu einer Vorstellung eingeladen, um sich vor einer Jury persönlich zu präsentieren. Eine schriftliche / digitale Präsentation ist nicht gewünscht und nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Zentralisierung der Aus- und Fortbildung der Thüringer Landesverwaltung am Standort Gotha - Bildungszentrum Gotha - 2. Bauabschnitt Neubau eines Lehrsaalgebäudes auf dem jetzigen Standort der Sporthalle Tragwerksplanung120.000 EUR
Es wird die Dienstleistung Fachplanung Tragwerksplanung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb für die Vergabe der Tragwerksplanerleistungen nach § 51 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 6 (Leistungsstufen 1 bis 3) ausgeschrieben. -- Mit der ausgeschriebenen Leistung soll am jetzigen Standort der Sporthalle ein modernes Lehrgebäude geplant und ausgeführt werden. Zum Umfang der Planung beachten Sie bitte die veröffentlichte Aufgabenstellung (Datei "0193-26 Aufgabenstellung.pdf"). Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung ist in der ersten Stufe (Wettbewerb um die Teilnahme) die Einreichung eines Bewerbungsbogens (Teilnahmeantrag) mit den geforderten Angaben und Nachweisen zum gesetzten Termin erforderlich. Die am Ende der Auswertung der ersten Stufe ausgewählten am besten geeigneten Bewerber werden Teilnehmer an der zweiten Stufe des Verfahrens (Bieterverfahren). -- Die zweite Stufe beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots. Über das eingereichte und gewertete Erstangebot wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die Bieter zu einer Vorstellung eingeladen, um sich vor einer Jury persönlich zu präsentieren. Eine schriftliche / digitale Präsentation ist nicht gewünscht und nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - Eigenerklärung § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Eigenerklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) - Eigenerklärung § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) -Eigenerklärung § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen - Eigenerklärung §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) - Eigenerklärung Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d.F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung Fehlende oder unvollständige geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden. Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle über den elektronischen Zugang aufgefordert die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen über das eVergabe-Portal nachzureichen. -- Die nachzureichenden Unterlagen sind innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege über den benannten Zugang nachzuliefern. -- Sanktion bei nicht erfolgter Nachlieferung von Unterlagen trotz Aufforderung: Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist auf elektronischem Wege über den genannten Zugang eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Zentralisierung der Aus- und Fortbildung der Thüringer Landesverwaltung am Standort Gotha - Bildungszentrum Gotha - 2. Bauabschnitt Neubau eines Lehrsaalgebäudes auf dem jetzigen Standort der Sporthalle Tragwerksplanung
- Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Projektorganisation und Projektstruktur, zur weiteren Bewertung der Unterkriterien siehe Matrix Zuschlagskriterien unter 1.1
- 20 %
- Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Projektteam: zur weiteren Bewertung der Unterkriterien siehe Matrix Zuschlagskriterien unter 1.2
- 20 %
- Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Herangehensweise bezogen auf den Auftragsgegenstand: zur weiteren Bewertung der Unterkriterien siehe Matrix Zuschlagskriterien unter 1.3
- 20 %
- Beantwortung von Fragen aus der Jury: zur weiteren Bewertung der Unterkriterien siehe Matrix Zuschlagskriterien unter 1.4
- 10 %
- Bewertung des final gewerteten Honorarangebots: zur weiteren Bewertung der Unterkriterien siehe Matrix Zuschlagskriterien unter 2.1 Preis nach bewertetem Angebot und Punktebewertung.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - Eigenerklärung § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Eigenerklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) - Eigenerklärung § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) -Eigenerklärung § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen - Eigenerklärung §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) - Eigenerklärung Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d.F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung Fehlende oder unvollständige geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden. Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle über den elektronischen Zugang aufgefordert die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen über das eVergabe-Portal nachzureichen. -- Die nachzureichenden Unterlagen sind innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege über den benannten Zugang nachzuliefern. -- Sanktion bei nicht erfolgter Nachlieferung von Unterlagen trotz Aufforderung: Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist auf elektronischem Wege über den genannten Zugang eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 682830-2026
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